Rheinspezie
Fischender Gentleman
Moin,
ich hatte eine Diskussion mit einem Vereinsangler, der sich lauthals über die Arbeitseinsätze in seinem Verein beschwerte.
Ihm gefiehl nicht, dass der Verein bei Nichtleistung enorme Gelder - seiner Meinung nach-verlangt.
Er hatte aufgrund einer Krebserkrankung ein Jahr lang nicht Arbeiten können und hatte dies dem Verein auch so mitgeteilt.
Der Vorstand antwortete, dass nur Rentner,Jugendliche und Vollinvaliden befreit seien ;
der Rest müsste das Strafgeld zahlen.
Wie seht Ihr das - ich finde eine solche Entscheidung bei nachgewiesener, schwerer Krebserkrankung mehr als hart.
Ist das gesetzlich überhaupt statthaft? |kopfkrat
R.S.
ich hatte eine Diskussion mit einem Vereinsangler, der sich lauthals über die Arbeitseinsätze in seinem Verein beschwerte.
Ihm gefiehl nicht, dass der Verein bei Nichtleistung enorme Gelder - seiner Meinung nach-verlangt.
Er hatte aufgrund einer Krebserkrankung ein Jahr lang nicht Arbeiten können und hatte dies dem Verein auch so mitgeteilt.
Der Vorstand antwortete, dass nur Rentner,Jugendliche und Vollinvaliden befreit seien ;
der Rest müsste das Strafgeld zahlen.
Wie seht Ihr das - ich finde eine solche Entscheidung bei nachgewiesener, schwerer Krebserkrankung mehr als hart.
Ist das gesetzlich überhaupt statthaft? |kopfkrat
R.S.