AVN-Faktencheck Fischbergung nach Hochwasser

Wer hat ein Nutzungsrecht, wenn Fische bei Hochwasser das eigentliche Gewässerbett verlassen? Und wie steht es um Fische, die nach dem Rückgang des Hochwassers auf Wiesen und Feldern zurückbleiben?

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Wem gehören die Fische auf überfluteten Wiesen? Der AVN klärt auf. (Bild @pixabay)

In den letzten Wochen kämpften viele Menschen und Vereine mit schweren Hochwasser. Die Überflutungen stellen auch Fische und Angelvereine vor Herausforderungen. Oft nutzen Fische die Chance, in den überfluteten Bereichen auf Nahrungssuche zu gehen oder vor der starken Strömung zu flüchten.
Doch wer hat ein Nutzungsrecht, wenn die Tiere das eigentliche Gewässerbett verlassen? Und wie steht es um Fische, die nach dem Rückgang des Hochwassers auf Wiesen und Feldern zurückbleiben, weil sie nicht mehr aus eigener Kraft in das Hauptgewässer gelangen können?

Der AVN hat für Euch und Euren Verein einen Faktencheck zum Thema „Fischbergungen nach Hochwasser“ mit rechtlichen Hinweisen und Praxisempfehlungen erstellt.

Hier geht's zum Faktencheck: Klick mich!



Quelle: Pressemeldung AVN
 
Hallo,

in Bayern gibt es das Recht der Fischnacheile. Fische, welche durch Hochwasser aus dem Fluss rausgespült wurde, dürfen, durch Berechtigte eingesammelt werden und in das ursprüngliche Gewässer zurückgeführt werden. Dabei dürfen auch fremde Grundstücke betreten werden.

Gruß

Lajos
 
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