Bayerische Fischereierlaubnis für amerikanischen Staatsbürger

Wertachfischer_KF

Well-Known Member
Hallo zusammen,

ich wurde kürzlich von einem US-Amerikaner gefragt, ob er in Bayern angeln darf. Er hat einen Wohnsitz in Bayern (ist aber kein deutscher Staatsbürger) und er hat eine amerikanische Angellizenz. Er ist aus beruflichen Gründen in Deutschland, wird aber irgendwann wieder in die USA zurück gehen (vermutlich nach 2 Jahren).

Soweit ich das im Internet nachlesen konnte, ist die Gesetzgebung hier sehr strikt. Weil er hier gemeldet ist, zählt er nicht als Tourist und müsste demnach hier die Prüfung ablegen. Soweit ich gesehen habe, geht das nur auf Deutsch. Mich wundert es, dass die Regeln so streng sind. Denn den Führerschein kann man ja auch auf Englisch machen.

Vielleicht kennt sich hier ja jemand mit der Thematik aus und kann mir sagen, ob ich etwas übersehen oder missverstanden habe.
 
Zuletzt bearbeitet:

Taxidermist

Well-Known Member
Wenn dieser Amerikaner nur annähernd irgend etwas mit der US Army zu tun hat, dann kann dieser vielleicht etwas über einen Rod&Gun Club (Grafenwöhr?) der Army erreichen.
Ansonsten sehe ich das wie von dir dar gestellt, eher keinen Schein für den Amerikaner in Bavaria.

Jürgen
 

Seele

Böhser Siluro
Teammitglied
Also ich kenne paar so Fälle und die haben sich nicht viel darum geschert. Passiert ist ihnen nichts, bis das von Rechtswegen durch ist, ist der Ami schon längst wieder in den Staaten.
Aber legal wirds schwer in Bayern. Glaube in anderen Bundesländern geht das eher.
 

Wertachfischer_KF

Well-Known Member
Wenn dieser Amerikaner nur annähernd irgend etwas mit der US Army zu tun hat, dann kann dieser vielleicht etwas über einen Rod&Gun Club der Army erreichen.
Ansonsten sehe ich das wie von dir dar gestellt, eher keinen Schein für den Amerikaner in Bavaria.

Jürgen
Das trifft leider nicht zu. Er ist für den Traktorenhersteller Agco tätig, zu dem die Marke Fendt gehört.
 

Taxidermist

Well-Known Member
Das trifft leider nicht zu. Er ist für den Traktorenhersteller Agco tätig, zu dem die Marke Fendt gehört.
Vielleicht doch mal beim Rod & Gun Club nachfragen, die tun was für ihre Leute und wenn er nur exklusiv aufm Truppenübungsplatz angeln darf?

Jürgen
 

Lajos1

Well-Known Member
Hallo,

früher, als wir noch US Soldaten vor Ort hatten bekamen die, wie schon erwähnt, über den Rod & Gun Club hier in Fürth Zugang zu unserer Rednitzstrecke.
Wurde auch gut gezahlt. Wir bekamen einmal das Geld für die Tages/Wochenkarte und dann am Jahresschluss nochmal etwas vom Amt für Verdeitigungslasten. Allerdings hielt sich die Nachfrage in Grenzen, da man bei dem Gewässer viel laufen muss und damit haben es die Amis nicht so gehabt :surprised :laugh2.
Ein bayereischer Fischereischein war für die nicht nötig. Ist aber auch seit gut 30 Jahren Geschichte.

Gruß

Lajos
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,
Soweit ich gesehen habe, geht das nur auf Deutsch.
Eine Weile wurde die bayerische Fischerprüfung auch in anderen Sprachversionen angeboten, das wurde aber m.W. vor einiger Zeit wieder eingestellt .
ob ich etwas übersehen oder missverstanden habe.
Die von den US-Streitkräften in DE durchgeführte Fischerprüfung wird in Bayern anerkannt.

Aber ob er die als Zivilist ablegen dürfte, weiß ich nicht.

Muss er sich halt mal an die nächste Garnison wenden.
 

thanatos

Well-Known Member
Ausgehend davon das er eine Angelberechtigung seines Heimatlandes
vorweisen kann - warum sollte er dann noch eine deutsche Prüfung
ablegen ( was ich eh nur schwachsinnige ,Geldmacherei nennen kann )
Mich hat man nie gefragt ob ich die Verkehrsregeln des betreffenden
Landes kenne wenn ich mir einen Leihwagen gemietet habe .
Habe auch nirgend wo meinen Fischereischein vorlegen müssen .
Na nun muß ich bremsen , sonst .........;)
 

Floma

Well-Known Member
Ausgehend davon das er eine Angelberechtigung seines Heimatlandes
vorweisen kann - warum sollte er dann noch eine deutsche Prüfung
ablegen ( was ich eh nur schwachsinnige ,Geldmacherei nennen kann )
Mich hat man nie gefragt ob ich die Verkehrsregeln des betreffenden
Landes kenne wenn ich mir einen Leihwagen gemietet habe .
Habe auch nirgend wo meinen Fischereischein vorlegen müssen .
Na nun muß ich bremsen , sonst .........;)
Der Wisch aus den Staaten ist eher kein Befähigungsnachweis, sondern eine gekaufte Lizenz irgendeiner Parkbehörde o.ä. Also eine reine Lizenz und nichts, das dem deutschen Schein ähnlich wäre. Ein US VISpas.

Korrigiert mich, wenn er aus einem US-Staat kommt, in dem das anders sein soll und es so etwas überhaupt gibt.
 

Wertachfischer_KF

Well-Known Member
Ausgehend davon das er eine Angelberechtigung seines Heimatlandes
vorweisen kann - warum sollte er dann noch eine deutsche Prüfung
ablegen ( was ich eh nur schwachsinnige ,Geldmacherei nennen kann )
Mich hat man nie gefragt ob ich die Verkehrsregeln des betreffenden
Landes kenne wenn ich mir einen Leihwagen gemietet habe .
Habe auch nirgend wo meinen Fischereischein vorlegen müssen .
Na nun muß ich bremsen , sonst .........;)
Dein Beispiel mit dem Straßenverkehr finde ich sehr passend. Ich finde es auch unsinnig, dass die Regeln bei der Fischerei so streng sind und jedes Bundesland sein eigenes Regelwerk machen kann.

Aber nach meiner Erfahrung gibt es ohne Fischereischein keine Erlaubniskarte. Denn jedesmal wenn ich eine Tageskarte kaufe, muss ich dem Händler meinen Schein vorlegen.
 

Nordlichtangler

Well-Known Member
Immerhin werden in Bayern auch (VDSF) Fischeiprüfungen aus anderen Bundesländern anerkannt - das ist ja schon mal ein Fortschritt seit annodunnemals.
Dann kommt aber noch der Fischereischein dazu, der in Bayern echt teuer ist, für ab 18 sind das irgendwo über 300€, oder man zahlt jedes Jahr auch nicht gerade wenig. Im Vergleich anderswo für 50€ lebenslang und fertig ist das teuer.

Sobald man einen Meldewohnsitz i.Bay. hat, sind die Verwalter in Bayern beim Fischereirecht gnadenlos ...
 
Zuletzt bearbeitet:

Wertachfischer_KF

Well-Known Member
Dann kommt aber noch der Fischereischein dazu, der in Bayern echt teuer ist, für ab 18 sind das irgendwo über 300€, oder man zahlt jedes Jahr auch nicht gerade wenig. Im Vergleich anderswo für 50€ lebenslang und fertig ist das teuer.
Die Kosten für die lebenslange Gültigkeit sind wirklich hoch. Ich lasse meinen Schein immer für 5 Jahre verlängern. Das kostet jeweils 40 Euro.
 

thanatos

Well-Known Member
Es ist einfach krank - deutsche Kleinstaaterei - seltsame auf der Welt
einzigartige Bestimmungen und Gesetze - kann ich noch stolz darauf
sein Deutscher zu sein - Stopp keine Politik - so groß meine Zweifel
an der an der Realität auch sind .
 

thanatos

Well-Known Member
Die Kosten für die lebenslange Gültigkeit sind wirklich hoch. Ich lasse meinen Schein immer für 5 Jahre verlängern. Das kostet jeweils 40 Euro.
nicht ganz richtig - der Fischereischein ist dein Prüfungsnachweis - die Gebühr
ist die Fischereiabgabe an die Unterefischereibehörde - ohne diese
Abgabe darf dir keine Angelkarte verkauft werden .
also ohne Fischereischein - keine Fischereiabgabe - ohne Fischereiabgabe
keine Angelkarte -
 

Lajos1

Well-Known Member
Die Kosten für die lebenslange Gültigkeit sind wirklich hoch. Ich lasse meinen Schein immer für 5 Jahre verlängern. Das kostet jeweils 40 Euro.
Hallo,

wir aber auf die Dauer teurer. Ich habe für meinen "lebenslangen" vor so 20 Jahren, damals war ich 56 Jahre alt, 96 Euro bezahlt. Mit dem 5jährigen Fischereischein wäre ich jetzt schon 160 Euro los
300 Euro kostet der nur für die 18 bis 22 jährigen. Danach wird er alle 5 Jahre billiger.
Eingeführt wurde der "lebenslange" erst so Anfang der 2000er Jahre.

Gruß

Lajos
 

seatrout61

Method-Feeder-Spezi
Ausgehend davon das er eine Angelberechtigung seines Heimatlandes
vorweisen kann - warum sollte er dann noch eine deutsche Prüfung
ablegen ( was ich eh nur schwachsinnige ,Geldmacherei nennen kann )
Mich hat man nie gefragt ob ich die Verkehrsregeln des betreffenden
Landes kenne wenn ich mir einen Leihwagen gemietet habe .
Habe auch nirgend wo meinen Fischereischein vorlegen müssen .
Na nun muß ich bremsen , sonst .........;)

Dein Führerscheinbeispiel ist aber ein schlechtes, weil unpassendes Beispiel...denn das Führen von Kraftfahrzeugen im Ausland ist in einschlägigen internationalen Abkommen geregelt...das gilt aber nur für vorübergehende Auslandsaufenthalte...nimmt man im Ausland (Nicht-EU) seinen festen Wohnsitz, muss der nationale deutsche Führerschein innerhalb von 6 Monaten zwingend in die relevante Fahrerlaubnis des ausländischen Wohnsitzstaates umgeschrieben werden...innerhalb der EU entfällt diese Umschreibefrist. Darüber hinaus gibt es noch den internationalen Führerschein.

Für Streitkräfte mag es Ausnahmen geben, zb. Nato-Truppenstatut.
 

Astacus74

Well-Known Member
jedes Bundesland sein eigenes Regelwerk machen kann.

Das ist das Grundlegende Problem, das jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht.
Ich bin dafür das es in ganz Deutschland wie in Niedersachsen gehandhabt wird.

Alles ganz einfach gehandhabt.

009.JPG


010.JPG


012.JPG


Mehr braucht es nicht.

Das ganze hat damals (ich glaube) einen 10er (10DM) gekostet und gilt auf Lebenszeit, nix mit jährlich nachlöhnen und verlängern lassen.
Das einzige der jährliche Beitrag für den Verein oder Erlaubnisscheine für andere Gewässer als die vom Verein, so einfach kann das sein, das wir aber wohl nicht realisierbar sein.

ich wurde kürzlich von einem US-Amerikaner gefragt, ob er in Bayern angeln darf.

Was ich so vom hören/sagen kenne (also von diesen Weißwurst Bundesland ab115 ) wird das wohl nicht möglich sein, da sollte er lieber das Bundesland wechseln, am besten gen Norden...


Gruß Frank
 

thanatos

Well-Known Member
Dein Führerscheinbeispiel ist aber ein schlechtes,
Kann ich dir so nicht zu stimmen - im Straßenverkehr gibt es schon
im Inland jährlich genug Tote - bei genauer Kenntnis der Regeln :(
egal ob Abkommen oder nicht ..........
Aber hier geht es um angeln was man mit Genehmigung des Fischerei -
berechtigten ohne Zinnober Jahrhunderte lang konnte - leider ist es hier
in Schützerdeutschland schon zu einer Religion geworden und es wird
immer Schlimmer . :(
 

seatrout61

Method-Feeder-Spezi
Kann ich dir so nicht zu stimmen - im Straßenverkehr gibt es schon
im Inland jährlich genug Tote - bei genauer Kenntnis der Regeln :(
egal ob Abkommen oder nicht ..........
Aber hier geht es um angeln was man mit Genehmigung des Fischerei -
berechtigten ohne Zinnober Jahrhunderte lang konnte - leider ist es hier
in Schützerdeutschland schon zu einer Religion geworden und es wird
immer Schlimmer . :(

Dann hast du wohl etwas falsch verstanden, diese Abkommen regeln die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen und nicht die Erlaubnis andere Verkehrsteilnehmer tot zu fahren.

Und wie das mit gesetzlichen Regeln so ist, sind die weder von (d)einer Zustimmung/Einwilligung/Einverständnis abhängig noch als unverbindliche Empfehlungen zu betrachten.

Und für die Genehmigung der Fischerei ist man eben nur national und nicht international aufgestellt.

Das einfachste für den TE wäre es, sich direkt an den Bayerischen Landesverband zu wenden und dort die konkreten Möglichkeiten zu eruieren, anstatt hier weiter zu spekulieren.
 
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