Behördengang

Lajos1

Well-Known Member
Als Tip gab sie mir:
Ihn in eine Ausweishülle zu stecken und nur mit Tesa zu verkleben.
Das könnte man bei nem sehr empfindlichen Aufseher dann wieder leicht öffnen.
und er ist Wasser Geschützt.

Grüße Michi
Hallo,

genau so habe ich es mit meinem "Lebenszeitler" vor 20 Jahren gemacht und der sieht noch wie neu aus :laugh2.

Gruß

Lajos
 

Macumba

Well-Known Member
Also ich habe meinen Fischereischein 2016 (auf Lebenszeit) ganz normal in unserem Rathaus im Bürgerbüro (mit Termin) beantragt.
Ich bekam ihn dann allerdings eingeschweißt.
Gab bis dieses Jahr nie Probleme mit dem Schein, bis ich vor einigen Wochen am Main-Donau-Kanal kontrolliert wurde und einer (waren zu zweit) von der Fischereiaufsicht mir sagte, das mein Schein ungültig wäre, weil er eingeschweißt ist....

Ich sagte ihm, das bisher noch niemand von der Aufsicht damit Probleme gehabt hat! Sein Kollege, ein etwas älterer Herr, meinte, das bei den (bayerischen) Fischereischeinen die erhabene Prägung mit dem Hecht bei einem eingeschweißten Ausweis nicht fühlbar wäre....

Wie ist das bei euren Scheinen? Habt ihr sie von der Behörde auch eingeschweißt bekommen oder nicht? Weiß ja nicht, ob man das sich aussuchen kann....
Hi,
Hat der Herr "Kollege" es bei dem Hinweis belassen - oder gab es einen " Verweis" etc.?
So Allgemein:
Natürlich ist der Fischereischein gültig! Allerdings ist er in diesem Fälle für einen Aufseher am Wasser nicht genau überprüfbar.
Ein übereifriger Aufseher könnte also in diesem Fall,durchaus das angeln untersagen,Bericht schreiben etc.
Selbst Einziehung des Schein wäre möglich- den du dir dann nach Überprüfung der Gültigkeit,
wieder abholen dürftest.Aber in jedem Fall bleibt der Schein rechtgültig .
Um unnötigen Stress,Diskussionen und lauferei zu vermeiden,sollte man "amtliche" Dokumente nicht einschweisen.Ich hatte mal etwas ähnliches in Frankreich- musste das Angeln auf Anweisung der Guards unterbrechen,und hatte 2 Stunden in einem ungemütlichen Büro ohne Französischkenntnisse verbracht.Hat sich natürlich aufgeklärt * alles gut - hätte aber nicht sein müssen.

Gruss
Mac
 

Taxidermist

Well-Known Member
Wie schon Eingangs geschrieben, habe ich von der Praxis mit dem Führungszeugnis noch nie gehört?
Muss auch sagen, dass ich bezweifle ob es verfassungskonform ist, alle Angler unter Generalverdacht zu stellen, um eventuell den einen unter Hunderttausend herauszufiltern, der tatsächlich ein Delikt im Bezug auf Tierschutz oder Wilderei zu verbuchen hat.
Nennt sich so auch Beweisumkehr!
Von den Kosten mal ganz abgesehen, schließlich gibt es so ein Führungszeugnis nicht umsonst!

Jürgen
 
Zuletzt bearbeitet:

Ladi74

Well-Known Member
Mein Fischereischein aus Sachsen-Anhalt, hat keine Prägung o.ä. da steht einfach "Fischereischein" und eine Nummer drauf.
Zum Beantragen muss man zum Landkreisamt, in die "Untere Jagdbehörde". Die Öffnungszeiten von denen, werden jede Woche neu ausgewürfelt. Online ist in meinem Heimatkreis nicht möglich.
Zum Verlängern latscht man einfach ins Bürgerbüro knallt 60Eus aufn Tisch und bekommt seinen Stempel.

Das Führungszeugnis kostet bei uns 12Eus Gebühren.
Mir erscheint es so, als ob die bayrischen und hessischen Gemeinden ihre maroden Stadtsäckel etwas füllen wollen.
 

Der mit dem Fisch tanzt

Well-Known Member
Hi,
Hat der Herr "Kollege" es bei dem Hinweis belassen - oder gab es einen " Verweis" etc.?
So Allgemein:
Natürlich ist der Fischereischein gültig! Allerdings ist er in diesem Fälle für einen Aufseher am Wasser nicht genau überprüfbar.
Ein übereifriger Aufseher könnte also in diesem Fall,durchaus das angeln untersagen,Bericht schreiben etc.
Selbst Einziehung des Schein wäre möglich- den du dir dann nach Überprüfung der Gültigkeit,
wieder abholen dürftest.Aber in jedem Fall bleibt der Schein rechtgültig .
Um unnötigen Stress,Diskussionen und lauferei zu vermeiden,sollte man "amtliche" Dokumente nicht einschweisen.Ich hatte mal etwas ähnliches in Frankreich- musste das Angeln auf Anweisung der Guards unterbrechen,und hatte 2 Stunden in einem ungemütlichen Büro ohne Französischkenntnisse verbracht.Hat sich natürlich aufgeklärt * alles gut - hätte aber nicht sein müssen.

Gruss
Mac

Ja, der eine Aufseher war definitiv etwas übereifrig, gab aber weder nen Verweis, Einziehung oder einen entsprechenden Eintrag in den Erlaubnisschein/ins Fangbuch.

Jürgen, ich gebe dir zu deinem Beitrag võllig Recht! Warum soll/wird gleich davon ausgegangen, das Angelpapiere gefälscht bzw. ungültig sind und der Angler selbst Polizeibekannt ist oder Eintragungen in seinem Führungszeugnis hat?!
Bei uns kostet die Beantragung eines Führungszeugnisses, z.B. für einen Arbeitgeber, 13 €, wo ich das Geld dann auch wiederbekomme.

Mit ist in den Bundesländern keine Gesetzgebung bzw. -grundlage bekannt, wo die Beantragung eines Fischereischeines vom Fùhrungszeugnis abhängig gemacht wird!
Für mich ist das ùberflüssige Bürokratie und reine Schikane, da das Geld für das verlangte Führungszeugnis nicht zurückerstattet wird und so der Fischereischein unnötig teurer wird und sich die Beantragung sowie Ausgabe außerdem noch ziemlich verlängert....
 

FischFreund84

Well-Known Member
Wie schon Eingangs geschrieben, habe ich von der Praxis mit dem Führungszeugnis noch nie gehört?
Muss auch sagen, dass ich bezweifle ob es verfassungskonform ist, alle Angler unter Generalverdacht zu stellen, um eventuell den einen unter Hunderttausend herauszufiltern, der tatsächlich ein Delikt im Bezug auf Tierschutz oder Wilderei zu verbuchen hat.
Nennt sich so auch Beweisumkehr!
Von den Kosten mal ganz abgesehen, schließlich gibt es so ein Führungszeugnis nicht umsonst!

Jürgen

Ich verstehe zwar deinen Gedanken, bin aber ziemlich sicher, dass so eine Regelung getroffen werden kann. Für das Ergreifen bestimmter Berufe etc. kann das ja auch von dir verlangt werden. Das Stichwort Beweislastumkehr dürfte hier nicht greifen.
 

Taxidermist

Well-Known Member
Ich verstehe zwar deinen Gedanken, bin aber ziemlich sicher, dass so eine Regelung getroffen werden kann
Ich denke auch, so kennt man dies hierzulande mit dem Kontrollwahn, wie schon gesagt wird eine große Gruppe so in Sippenhaft genommen, um dann wie viele schwarze Schafe auszufiltern?
Ich habe vor ein paar Jahren auch mal ein Führungszeugnis gebraucht, weil ich für Pflegeeltern zwei Wochen die Urlaubsvertretung gemacht habe.
Obwohl das Mädel auf die es aufzupassen galt bereits 17 Jahre alt war, für mich verständlich, dass man da gerne wissen wollte, ob ich in der Vergangenheit irgendwie einschlägig auffällig war.
Hunderttausende Angler zu drangsalieren verstehe ich nicht, das Ergebnis wird in keinem Verhältnis zum Aufwand stehen?

Jürgen
 
Zuletzt bearbeitet:

GestrandetInOstfriesland

Well-Known Member
Ich verstehe zwar deinen Gedanken, bin aber ziemlich sicher, dass so eine Regelung getroffen werden kann. Für das Ergreifen bestimmter Berufe etc. kann das ja auch von dir verlangt werden. Das Stichwort Beweislastumkehr dürfte hier nicht greifen.
Das sehe ich klar anders. Warum soll der Antragsteller vorab beweisen, dass einer der Versagungsgründe nicht gegeben ist. Das dürfte es in keinem anderen Bundesland geben, jedenfalls habe ich so etwas noch nie gehört. Wie ich schon schrieb, weder im einschlägigen Fischereigesetz noch in der Ausführungsverordnung findet sich hierfür eine Rechtsgrundlage.

Nur als Vergleich: In der Fahrerlaubnisverordnung steht, dass ein Bewerber "nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen haben darf", sodass dadurch die Eignung ausgeschlossen wird. Trotzdem muss man nur in Ausnahmefällen (z.B. Personenbeförderung) bei der (erstmaligen) Beantragung ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
 

Lajos1

Well-Known Member
Das sehe ich klar anders. Warum soll der Antragsteller vorab beweisen, dass einer der Versagungsgründe nicht gegeben ist. Das dürfte es in keinem anderen Bundesland geben, jedenfalls habe ich so etwas noch nie gehört. Wie ich schon schrieb, weder im einschlägigen Fischereigesetz noch in der Ausführungsverordnung findet sich hierfür eine Rechtsgrundlage.

Nur als Vergleich: In der Fahrerlaubnisverordnung steht, dass ein Bewerber "nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen haben darf", sodass dadurch die Eignung ausgeschlossen wird. Trotzdem muss man nur in Ausnahmefällen (z.B. Personenbeförderung) bei der (erstmaligen) Beantragung ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
Hallo,

na ja, die Zulassungsbehörden haben ja Zugriff auf das Punktekonto in Flensburg, da erfahren die schon, ob der Antragsteller da eine weiße Weste hat - oder nicht :laugh2.

Gruß

Lajos
 

Mikesch

Allrounder
Das Führungszeugnis für den Erwerb des Fischereischeins ist abhängig von der Gemeinde bei der der Antrag gestellt wird.
Mein Wohnort verlangt z. B. Keines!

Bei meinem letzten Behördengang, Erteilung auf Lebenszeit, war das so:
Ich um 11:40 Uhr ins Büro mit meinen Unterlagen, ohne Führungszeugnis. Hatte damit gerechnet, dass die Ausstellung mindestens eine Woche dauert.
Sagt die Dame am Schreibtisch: "Wenn du es schaffst bis Mittag an der Kasse zu zahlen kannst du den Schein gleich mitnehmen." So schnell war ich noch nie bei meiner Bank um Geld abzuheben und es dann ein paar Minuten später auf der Gemeindekasse wieder einzuzahlen mit dem Einzahlungsbeleg wieder ins Büro der netten Dame. Um 11:59 habe ich das Büro dann wieder verlassen mit meinem Fischereischein auf Lebenszeit in der Hand, alles bezahlt incl. Fischereiabgabe und einem dicken Grinsen im Gesicht.

Daran sieht man, dass Behördengänge nicht nur von Vorschriften, sondern auch von den beteiligten Menschen abhängig sind.
 

GestrandetInOstfriesland

Well-Known Member
Das Führungszeugnis für den Erwerb des Fischereischeins ist abhängig von der Gemeinde bei der der Antrag gestellt wird.
Mein Wohnort verlangt z. B. Keines!

Bei meinem letzten Behördengang, Erteilung auf Lebenszeit, war das so:
Ich um 11:40 Uhr ins Büro mit meinen Unterlagen, ohne Führungszeugnis. Hatte damit gerechnet, dass die Ausstellung mindestens eine Woche dauert.
Sagt die Dame am Schreibtisch: "Wenn du es schaffst bis Mittag an der Kasse zu zahlen kannst du den Schein gleich mitnehmen." So schnell war ich noch nie bei meiner Bank um Geld abzuheben und es dann ein paar Minuten später auf der Gemeindekasse wieder einzuzahlen mit dem Einzahlungsbeleg wieder ins Büro der netten Dame. Um 11:59 habe ich das Büro dann wieder verlassen mit meinem Fischereischein auf Lebenszeit in der Hand, alles bezahlt incl. Fischereiabgabe und einem dicken Grinsen im Gesicht.

Daran sieht man, dass Behördengänge nicht nur von Vorschriften, sondern auch von den beteiligten Menschen abhängig sind.
Eigentlich sollte das der Normalfall sein.

Meinen "ersten" Fischereischein habe ich in NRW beantragt. Ohne Termin, nur mit Passfoto und Zeugnis der bestandenen Fischerprüfung zum zuständigen Amt. Dort wurde der Schein per Hand ausgefüllt, das Passfoto eingeklebt und geringt, und nach Zahlung der Gebühr nebst Fischereiabgabe in bar konnte ich den Schein mitnehmen.

Noch einfacher war es dann in Niedersachsen. An meinem (damaligen) Wohnort ist das allgemeine Bürgeramt zuständig. Neues Passfoto und alten NRW-Schein (konnte das Zeugnis der Fischerprüfung nicht finden...) mitgenommen, eine Nummer gezogen und nach 20 Minuten hatte ich den lebenslang gültigen Fischereischein. Die Gebühr (hier gibt es keine Fischereiabgabe) konnte ich vor Ort mit Karte bezahlen.
 

Taxidermist

Well-Known Member
mit meinem Fischereischein auf Lebenszeit in der Hand, alles bezahlt incl. Fischereiabgabe und einem dicken Grinsen im Gesicht.
Ist der denn tatsächlich auf Lebenszeit oder auch Fake wie in BW, wo man dann trotzdem regelmäßig antanzen darf, um seine Fischereiabgabe nebst Verwaltungsgebühr bezahlen muss.
Ich gehe jetzt mal von Hessen aus, weil dies ja hier Thema ist?
Und womit du sicherlich Recht hast, vieles ist Ermessensache des Sachbearbeiters oder durch die Gemeinde großzügig geregelt.
Ich muss nur sagen, ist mir noch nie passiert, besonders in BW, da wird immer der volle Spielraum ausgeschöpft um es dem Bürger möglichst schwer zu machen, dabei haben die einen ganz besonderen Ehrgeiz!
Einzige Ausnahme, wenn man zum inzestuösen inneren Kreis der Dorfgemeinschaft gehört, so jedenfalls meine Vermutung, also Bauer mit Land ab dritte Generation?
Dort haben die Verwaltungsbeamten jedenfalls noch nicht verstanden, dass sie eigentlich für den Bürger da sind.

Jürgen
 
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