Behördengang

Tyaxel

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Also ich habe ich hier das Gefühl, das der Kollege einen verar....en will. Aus dem ersten Beitrag den er erstellt hat (einer von zwei Beiträgen) geht hervor das er in Hessen wohnt. Nach dem Link den Mooskugel hier eingestellt hat kann man den Fischerschein dort bei der Gemeinde oder Stadt beantragen. Die örtliche Behörde dürfte wohl kaum 4 Autostunden entfernt sein. Aber vielleicht schiebt er sein Auto auch...

Gruß Flatfischer
Was ist denn mit Dir los? Manchmal gibt es Lebenskollationen, die über die eigene Vorstellung hinaus gehen, ganz ohne Verarsche. Get real.
 

Tyaxel

Member
Wäre toll, wenn wir uns an die Namensgebung hielten. 1967 habe ich eine Sportfischerprüfung abgeleg und darüber eine Urkunde erhalten. Einen Jahresfischereischein konnte ich nach einer längeren Angelpause 1996 nicht mehr erhalten, da ich die Urkunde der Prüfung verdaddelt habe. So machte ich 1996 erneut diesen Lehrgang und erhielt einen Ausweis der Fischerprüfung. So hat sich die Namensgebung schon gewandelt. Nix mehr mit Sport.
Diese abgelegte Prüfung ist im gesamten Bundesgebiet gülig. Was nun jedoch noch fehlt, ist die Genehmigung zum Angeln und diese ist von Bundesland zu Bundesland mit unterschiedlichen Auflagen behaftet, da es hier zur Ländersache wird. Was nachher hoffentlich rauskommt, ist der Jahresfischereischein.
Okay, ich habe den Alltagssprachgebrauch verwendet, wie so häufig im Leben, nicht dem Amtsdeutsch entsprechend.
 

Tyaxel

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Hab mich hier auf dieser Seite mal eben durchgklickt, von Führungszeugnis hab ich da nichts gefunden.

 

Tyaxel

Member
Hey Tyaxel,
In welchem Bundesland wohnst du denn?
Ich wohne in Hessen und bei mir hat es gereicht einen Termin im örtlichen Rathaus zu machen.
Dort brauchten sie nur das Prüfungszertifikat. Waren also keine größeren Umstände, so wie du sie beschreibst.
Ruf einfach mal beim örtlichen Rathaus an und frag nach.

Viel Erfolg!
Ich habe die Antwort von dieser Gemeinde per Mail bekommen, was sich nun als Fehlinformation rausstellt: https://verwaltungsportal.hessen.de/leistung?leistung_id=L100001_8967474
 

Tyaxel

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Der Kuddelmuddel geht weiter. Ich habe die Gemeinde über den im Hessischen Verwaltungsportal genannten Ablauf informiert. Jedoch besteht die Gemeinde, wie sie mir in einer weiteren Mail mitteilte, auf ihre Konditionen mit persönlichem Erscheinen und Führungszeugnis. Ich habe nun an die übergeordnete Behörde eine Anfrage gestellt, welches Vorgehen denn nun in Hessen aktuell verbindlich ist. Die Angaben des Hessischen Verwaltungsportals sind vom Dezember 23. Da kann man vielleicht nicht erwarten, dass alle Gemeinden in Hessen uptodate sind. Es bleibt spannend.
 

Taxidermist

Well-Known Member
Ich denke da wird der Sachbearbeiter einen Ermessensspielraum haben und wenn da ein besonderes A...loch sitzt, wird es beim Führungszeugnis bleiben.
Du kannst ja auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, dann wirst du sehen was dabei herauskommt?
Gut wäre es dann allerdings, wenn dein Führungszeugnis dann auch unauffällig ist.

Jürgen
 
Zuletzt bearbeitet:

Justin123

Well-Known Member
Anglerkollege aus Hanau hat letztes Jahr seinen Schein verlängert und musste ebenfalls Führungszeugnis vorzeigen was ihn ziemlich verwirrt hatte da er das in der Vergangenheit nicht hatte.
Meine das auch beim Googeln gefunden zu haben das es in Hanau so ist.

Darmstadt ist es wohl auch so:
"Sonstiges:


Alle zehn Jahre benötigt die Untere Fischereibehörde ein Behördenführungszeugnis der Belegart 0. Ein derartiges Führungszeugnis wird beim Einwohnermeldeamt beantragt. Als Verwendungszweck ist anzugeben: Fischereischein.


Eine sofortige Ausstellung/Verlängerung eines Fischereischeines ist somit in den Fällen nicht möglich, wo innerhalb der letzten zehn Jahre kein Führungszeugnis der Unteren Fischereibehörde vorgelegt wurde."

Quelle: https://digitales-rathaus.darmstadt...hereibehoerde-erteilung-von-fischereischeinen


Wer also bei der Prüfung eins abgeben musste und dann den Schein holt bzw innerhalb der ersten 10 Jahre danach dürfte ja keins vorlegen müssen, da es ja bei der Prüfung schon abgegeben wurde?
 

Lajos1

Well-Known Member
Oh, in Bayern und in Hessen will man wohl Terroristen und Clan Kriminelle vom Angeln abhalten?

Jürgen
Hallo,

warum nicht?
Spaß beiseite; bei einem Eintrag wegen Fischwilderei (Schwarzfischen) oder Tierquälerei dürfte es nichts mit dem Fischereischein werden ab51 .
Ist mir aber wurscht, seit 2004 habe ich den auf Lebenszeit und seitdem brauche ich nicht mehr zur Behörde:laugh2.

Gruß

Lajos
 

FischFreund84

Well-Known Member
Wie kommt es denn, dass die Behörde vier Stunden entfernt ist? So ländlich kann doch kaum einer wohnen. In der Zeit kommt man doch durch ganz Hessen.
Sicher, dass du da die richtige Adresse anpeilst?
Das Führungszeugnis beantragst du bei uns (Wuppertal) im Einwohnermeldeamt. Das kann eigentlich auch in keiner Stadt vier Stunden Fahrzeit erfordern. Da wäre es natürlich gut gewesen, vorher zu wissen, dass man das braucht. Bis das da ist, kann es nämlich etwas dauern. Aber gut, das hilft ja nun jetzt nichts.

Drücke auf jeden Fall die Daumen, dass sich alles schnell regeln lässt.
 

GestrandetInOstfriesland

Well-Known Member
Alle zehn Jahre benötigt die Untere Fischereibehörde ein Behördenführungszeugnis der Belegart 0. Ein derartiges Führungszeugnis wird beim Einwohnermeldeamt beantragt. Als Verwendungszweck ist anzugeben: Fischereischein.
Hierfür findet sich keine unmittelbare Rechtsgrundlage im hessischen Fischereigesetz oder der darauf beruhenden Verordnung. Ich halte diese Bedingung der Behörde für rechtlich angreifbar.
 

Der mit dem Fisch tanzt

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Also ich habe meinen Fischereischein 2016 (auf Lebenszeit) ganz normal in unserem Rathaus im Bürgerbüro (mit Termin) beantragt.
Ich bekam ihn dann allerdings eingeschweißt.
Gab bis dieses Jahr nie Probleme mit dem Schein, bis ich vor einigen Wochen am Main-Donau-Kanal kontrolliert wurde und einer (waren zu zweit) von der Fischereiaufsicht mir sagte, das mein Schein ungültig wäre, weil er eingeschweißt ist....

Ich sagte ihm, das bisher noch niemand von der Aufsicht damit Probleme gehabt hat! Sein Kollege, ein etwas älterer Herr, meinte, das bei den (bayerischen) Fischereischeinen die erhabene Prägung mit dem Hecht bei einem eingeschweißten Ausweis nicht fühlbar wäre....

Wie ist das bei euren Scheinen? Habt ihr sie von der Behörde auch eingeschweißt bekommen oder nicht? Weiß ja nicht, ob man das sich aussuchen kann....
 

Forelle74

Well-Known Member
Wie ist das bei euren Scheinen? Habt ihr sie von der Behörde auch eingeschweißt bekommen oder nicht? Weiß ja nicht, ob man das sich aussuchen kann....


Ich hab ihn so bekommen.
Das war aber auch erst 2021 bei der Beantragung auf Lebenszeit.

Hab aber in der Ausstellungsbehörde gefragt ob ich ihn laminieren darf.
Hatte das nämlich bei nem Kollegen gesehen.
Die Antwort war: Auf keinen Fall.
Eben wegen von dir genannten Gründen.
Damit ein Aufseher ihn von Fälschungen unterscheiden kann.

Als Tip gab sie mir:
Ihn in eine Ausweishülle zu stecken und nur mit Tesa zu verkleben.
Das könnte man bei nem sehr empfindlichen Aufseher dann wieder leicht öffnen.
und er ist Wasser Geschützt.

Grüße Michi
 
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