Phoenix-mk
Köhlerfanatiker
Also, durch ein kleines Missgeschick heute beim angeln bin ich auf eine Frage gekommen die vielleicht etwas blöd klingt aber ich finde das sie berechtigt ist.
Und zwar ist mir heute beim angeln die Hakenspitze abgebrochen. Soo nun endlich zur Frage: Ist es verboten die "Rute zu schwingen" wenn KEINE Anbissstelle und kein Fischereischein vorhanden ist?;+
Jaaa.... Grübel.....|kopfkrat|kopfkrat|kopfkrat
Eigentlich sollte es ja nicht verboten sein da kein Fisch anbeissen kann... Man darf ja auch nen Stock mit nem Faden dran ins Wasser halten...
Andererseits zählt Pöddern auch zu den angeltechniken obwohl keine Anbissstelle vorhanden ist.
Generell ist mir klar das das entnehmen von Lebewesen ohne Berechtigung nicht erlaubt ist und zur Fischwilderei zählt.
Sooo dann zerbrecht eure köpf mal für mich... meiner is schon kaputt.
Und zwar ist mir heute beim angeln die Hakenspitze abgebrochen. Soo nun endlich zur Frage: Ist es verboten die "Rute zu schwingen" wenn KEINE Anbissstelle und kein Fischereischein vorhanden ist?;+
Jaaa.... Grübel.....|kopfkrat|kopfkrat|kopfkrat
Eigentlich sollte es ja nicht verboten sein da kein Fisch anbeissen kann... Man darf ja auch nen Stock mit nem Faden dran ins Wasser halten...
Andererseits zählt Pöddern auch zu den angeltechniken obwohl keine Anbissstelle vorhanden ist.
Generell ist mir klar das das entnehmen von Lebewesen ohne Berechtigung nicht erlaubt ist und zur Fischwilderei zählt.
Sooo dann zerbrecht eure köpf mal für mich... meiner is schon kaputt.