BNatG : Und wieder droht Anglern und Vereinen was......

Thomas9904

Well-Known Member
Vorabveröffentlichung Mag September
BNatG : Und wieder droht Anglern und Vereinen was......
Und zwar geht es um invasive Arten, wie wir aus zuverlässigen Quellen erfahren haben.

Es soll eine Novelle des BNatG (Bundesnaturschutzgesetz) in Arbeit sein, um eine EU-Verordnung für invasive Arten umzusetzen.

Und zwar gehts um die Umsetzung dieser:
VERORDNUNG (EU) Nr. 1143/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 22. Oktober 2014


Angeblich nutzt das BMUB (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit) die Gelegenheit, weitere Änderungen zu machen, z.B. den Strafrahmen erheblich zu verschärfen.
U. a. Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren für Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebieten etc. sollen da angedacht sein oder bereits in ersten Entwürfen stehen.

Es gibt auch weitere Aspekte in Verbindung mit der Bekämpfung gebietsfremden Arten.

Die Strafandrohung könnte vielleicht auch bewirtschaftende Angelvereine treffen, die beim Besatz gebietsfremde Arten versehentlich - bzw. teilweise auch wissentlich (sibirische Störe, Schwarzbarsche, Aale im Donaugebiet etc. ) - mit ausbringen.

Da dazu dann noch 16 Landesfischereigesetze und Verordnungen kommen, die ja wiederum "invasive" oder "gebietsfremde" Arten nicht immer gleich definieren, ist auch da das Chaos vorprogrammiert - per se nicht schlimm an sich.

Aber wenn es mit extremen Strafandrohungen versehen wird, wird das Probleme geben.

Davon dürften auch Besatzfischbetriebe betroffen sein, die da sicher genauso mit in der Haftung wären, nehme ich mal an. Und es wird für Vereine immer schwieriger und teurer werden, "sichere" Besatzfische zu bekommen.

Blaubandbärbling ist z. B. so ein Kandidat, der unbeabsichtigt mit verbreitet wird, genauso wie verschiedene Grundelarten.

Sollten Angler solche Fische bei einem "Beifang" zurücksetzen, wird sicher auch den einzelnen Angler diese Strafandrohung treffen.

Natürlich ist es sinnvoll zu versuchen, solche invasiven Arten soweit als möglich zu begrenzen, wenn auch jeder weiss, dass dies in der Praxis unmöglich sein wird.

Wenn hier jetzt aber zusätzlich noch die Straf- oder sogar Strafrechtskeule geschwungen wird, die sowohl Bewirtschafter wie auch Angler individuell treffen kann, wage ich zu prognostizieren, dass das für Angler nichts Gutes bedeuten wird.

Ich bin dran zu versuchen, über unsere politischen Quellen erste Entwürfe zu bekommen.

Ob und in wie weit sich der DAFV da drum kümmert (Bundesgesetz, Bundesministerium) oder ob die überhaupt davon wissen, kann ich nicht sagen oder beurteilen.

Wir bleiben dran und werden euch informieren.

Thomas Finkbeiner
 
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Ralle 24

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AW: BNatG : Und wieder droht Anglern und Vereinen was......

Gut wenn sowas kommt. Schade, dass es erst so spät kommt.

Das dies automatisch zu unangebrachten Repressalien für Angler führt, sehe ich nicht. Höchsten für Hegepflichtige, die aus ihren Gewässern ein Angler-Disneyland machen. Für die kann die Strafe gar nicht hoch genug sein.
 

kati48268

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AW: BNatG : Und wieder droht Anglern und Vereinen was......

|abgelehn
Am 10ha Bagger-Bade-See, mit Pommesbude, Wasserski-Anlage, gepflastertem Rundweg für die stöckelnden Trockenskifahrer, die nebenbei exotische Blumen in den gepflegten Anlagen bewundern dürfen,... was schadet da noch Largemouth-Bass, Waxdick, Koi oder Regenbogenforelle?

Pauschale Verbote über alle Gewässer Deutschlands hinweg sind genauso unsinnig wie pauschales 'Feuer frei'.
 
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Rotbart

Fortes Fortuna Adiuvat!
AW: BNatG : Und wieder droht Anglern und Vereinen was......

Ich sehe das jetzt auch erst mal positiv - nur weil man angler ist, muss man ja nicht alles, was sich hinter Naturschutz verbirgt, verteufeln.

Ob eine Ausdehnung solcher Verbote auf geschlossene Ökosysteme sinnvoll ist, kann ich nicht beurteilen - ebenso wenig, wie ich nicht beurteilen kann, ob es sinnvoll ist, dass in einem Löschteich in Hintertupfing ein sibirischer Goldmakakkenkarpfenstör aus Bangladesch schwimmt.

Allerdings wird wieder einmal die Diskrepanz deutlich - wie will ein Anglerverband, der zugleich (oder hauptsächlich) Naturschutzverband ist - ein Gesetz im Sinne des Angelns beeinflussen, wenn dieses Gesetz "Bundes-Naturschutzgesetz" heißt?

Aber ... anderes Thema und in Kürze eh erledigt.
 

Ossipeter

Active Member
AW: BNatG : Und wieder droht Anglern und Vereinen was......

Die Blaubandbärblinge werden mit den Enten sowieso in alle Gewässer eingebracht, egal ob Teich, Weiher oder Fliessgewässer.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: BNatG : Und wieder droht Anglern und Vereinen was......

Ob der DAFV das mit bekommen hat, was inzwischen da droht?
Ob die reagiert haben?

Denn jetzt wirds ernst, siehe von gestern:
http://eur-lex.europa.eu/legal-cont...2016.189.01.0004.01.DEU&toc=OJ:L:2016:189:TOC

Wenn jetzt BfN oder andere Öko-Dienststellen anordnen können, dass der Gewässereigentümer die Wollhandkrabben oder Kamberkrebse ausrottet, dann viel Spaß…

Wesentlich dafür ist natürlich die Umsetzung im BNatG.

WIR haben darüber jedenfalls schon im August letzten Jahres berichtet, und nun wirds ernst...
 
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Laichzeit

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AW: BNatG : Und wieder droht Anglern und Vereinen was......

Der Verzicht auf einige erhältliche Arten wäre für Bewirtschafter und Teichbesitzer durchaus zu verkraften.
Wenn in einem Teich KHV ausbricht, darf da aus gutem Grund nichts verkauft werden. Warum soll das beim Befall mit Blaubandbärblingen nicht so geschehen?
Etwas mehr Verantwortung bei der Einführung von Neozoen zu übernehmen, ist sicher nicht schlecht. Zudem lässt sich die Ausbreitung vieler Arten nicht rückgängig machen oder steht im krassen Gegensatz zum Naturschutzengagement von vielen Angelvereinen.
Die Einkreuzung nahe verwandter Arten ist für viele seltene oder wieder eingeführte Arten eine ernste Bedrohung, beispielsweise beim atlantischen und baltischen Stör.
Würde man das mit Verstand und ohne Drängelung der Gewässereigentümer durchführen, ließen sich damit weitere Schäden an Fischbeständen abwenden, von denen wir letztendlich abhängen.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: BNatG : Und wieder droht Anglern und Vereinen was......

Es geht aber aktuell um Haftbarmachung und Strafbarkeit für Pächter und Bewirtschafter in allen Gewässern (inkl. Fließgewässer) und nicht um "Würde man das mit Verstand und ohne Drängelung der Gewässereigentümer durchführen" in Teichen...
 

Laichzeit

Well-Known Member
AW: BNatG : Und wieder droht Anglern und Vereinen was......

Teichbesitzer=Gartenteichbesitzer, die z.B. ihre Störe oder Sonnenbarsche in offene Gewässer setzen, wenn sie zu groß oder lästig werden. Das ist jetzt schon strafbar und wer wissentlich Fremdarten einbringt, ist dafür durchaus verantwortlich.
Manche Arten haben bei uns einfach nichts verloren und von denen stehen lange nicht alle auf der Liste.
 

Ralle 24

User
AW: BNatG : Und wieder droht Anglern und Vereinen was......

Der Verzicht auf einige erhältliche Arten wäre für Bewirtschafter und Teichbesitzer durchaus zu verkraften.
Wenn in einem Teich KHV ausbricht, darf da aus gutem Grund nichts verkauft werden. Warum soll das beim Befall mit Blaubandbärblingen nicht so geschehen?
Etwas mehr Verantwortung bei der Einführung von Neozoen zu übernehmen, ist sicher nicht schlecht. Zudem lässt sich die Ausbreitung vieler Arten nicht rückgängig machen oder steht im krassen Gegensatz zum Naturschutzengagement von vielen Angelvereinen.
Die Einkreuzung nahe verwandter Arten ist für viele seltene oder wieder eingeführte Arten eine ernste Bedrohung, beispielsweise beim atlantischen und baltischen Stör.
Würde man das mit Verstand und ohne Drängelung der Gewässereigentümer durchführen, ließen sich damit weitere Schäden an Fischbeständen abwenden, von denen wir letztendlich abhängen.


Sehr richtig !

Jedoch können die Strafen für das einbringen gebietsfremder Arten, und damit sind nicht nur Neozoen gemeint sondern es fängt schon mit Faunenverfälschung durch einheimische Arten an, gar nicht hoch genug sein.

Das Recht zur Ausübung der Angelfischerei ist davon übrigens nicht betroffen, das Gesetz richtet sich in erster Linie an die Bewirtschafter. Und die trennt sogar Thomas strikt von den Anglern.;)
 

Hezaru

Member
AW: BNatG : Und wieder droht Anglern und Vereinen was......

Na das wird hart für die BRD. Durch den Bau der Bundeswasserstrasse RMD-Kanal sollen ja ganz vereinzelt nicht heimische Donaugrundelarten in das Rheingebiet verbreitet worden sein. Die BRD wird wohl ein paar Beamte abstellen müssen um die Grundeln wieder rauszuangeln|kopfkrat:)

Wenn se alle Grundeln geangelt haben dann könnte man ja über weitere Fischarten reden...

Aber wo sollte man eine Grenze ziehen? Ist der Aal im Donaugebiet ein Neozoen? Und Karpfen und Zander? Mir ist das Ganze etwas zu schwammig und schwer zu greifen.
Erst ne kleine Verordnung und dann wird immer mehr in die Liste aufgenommen.|bigeyes
 

Meefo 46

Well-Known Member
AW: BNatG : Und wieder droht Anglern und Vereinen was......

Moin .

Für mich sieht das eher nach einer Rauchbombe aus um uns von

anderen wichtigen Themen abzulenken,wie soll solch eine

bereinigung der Gewässer oder die beseitigung nicht heimischer

arten den aussehen, herausfangen oder die komplette

Tier und Pflanzenwelt auslöschen.

Da hat man mal wieder nicht oder wenig nachgedacht.


Gruss Jochen.
 
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Sneep

Eine NASE für den Fisch
In stillem Gedenken
AW: BNatG : Und wieder droht Anglern und Vereinen was......

Hallo

ich wäre schon zufrieden, wenn man die Arten angeht, die eindeutig sind. Gras-, Marmor- und Silberkarpfen, Störe usw.

Die entsprechenden Gesetze gibt es doch teilweise heute schon.
Trotzdem kenne ich kaum ein Gewässer ohne Graser.

Die Ursache ist möglicherweise, dass sich herumgesprochen hat, dass da nichts passiert.
Wenn man jetzt seitens der Behörden zum selben Schluss gekommen ist, darf man sich nicht wundern, wenn da eine solche Reaktion mit der Strafandrohungs-Keule erfolgt.
Mit Appellen ist man offensichtlich nicht sehr weit gekommen.

Hier werden aber keine Angler verfolgt, sondern Gesetzesbrecher, im besten Falle verantwortungslose Leute. Als Angler habe ich möglicherweise Einschränkungen beim Besatz hinzunehmen, ich profitiere aber auch davon, wenn an meinem Fluss verhindert wird, dass andere ihrer Kreativität freien Lauf lassen.
Der Verweis auf die diversen Grundelarten im Rhein oder den überall verbreiteten Blaubandbärbling ist doch nicht ernst zu nehmen, wenn unterstellt wird, der Hegeverpflichtete müsse diese entfernen. Das ist schlichtweg unmöglich.
Es ist aber sehr wohl möglich, gegen Vereine vorzugehen, die Besatz immer noch über die Rampe besetzen. Die Zuchten sind mittlerweile auch mit Exoten verseucht. Letztes Beispiel ist die Amur-Schläfergrundel, die in den Karpfenzuchten an der Naab weit verbreitet ist. Von dort wird sie mit den Karpfen in ganz DE verbreitet. Oder der Verein, der ein frisch entschlammtes Gewässer mit Edelkrebsbestand als erstes mit einer Karpfenlieferung besetzt, die Kamberkrebse enthält. Hier ist der Verein der Verursacher, nicht der Züchter. Man kann versuchen das Geld vom Züchter wieder zu bekommen, der Erfolg hängt davon ab, was man genau bestellt hat.
Was unbedingt geändert werden muss, ist der Umstand, dass in Privatgewässern alle Fischarten erlaubt sind, weil entsprechende §§ der Fischereigesetze nicht gelten. Von hier aus gelangen sie in andere Gewässer.
Zudem ist es zu kurz gedacht, die heutige Situation zu betrachten. In wenigen Jahren werden wir ganz andere Arten und deren Krankheiten zu betrachten haben.
@ Kati
Frage, was ändert sich an einem Baggersee, wenn dort geschwommen wird, Eis verkauft und Wasserski gefahren wird? Wieso kann/sollte hier alles besetzt werden dürfen, was anderswo aus gutem Grund untersagt ist?

@ Thomas
Frage, wer anders als die Hegeverpflichteten sollte denn deiner Meinung nach diese Aufgabe übernehmen?
Der Staat? Dann möchte ich mal gerne deinen Kommentasr dazu lesen. Das ist im übrigen schon geklärt, wer zuständig ist.

§ 3 LFischG NRW
Inhalt des Fischereirechts, Hegepflicht
(1)..........


(2) Das Fischereirecht umfaßt die Pflicht, einen der Größe und Beschaffenheit des Gewässers entsprechenden artenreichen heimischen Fischbestand zu erhalten und zu hegen.

Zitat Ende

SNEep
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: BNatG : Und wieder droht Anglern und Vereinen was......

Wenn Du als Pächter/BErwirtschafter verpflichtet wirst, unter Strafrechtsandrohung auf Deine Kosten z. B. alle Kamber ausm Wasser zu holen, da bin ich mal gespannt, wie Du das hinkriegst - oder bei Wollhandkrabben...

Und das nur auf Grundlage einer Anweisung des BfN - ist eines der Szenarien, die momentan im Gespräch sind..
 

Sneep

Eine NASE für den Fisch
In stillem Gedenken
AW: BNatG : Und wieder droht Anglern und Vereinen was......

Hallo,

Schreibe ich irgendwo, dass ich Exoten wieder aus dem Gewässer entfernen möchte?

Ich will sie ja gar nicht wieder raus kriegen, kann ich auch nicht.

Ich will aber vermeiden, dass sie hineinkommen.

Das wäre bei den Kamberkrebsen sehr einfach möglich gewesen. Man braucht die Lieferung nur in Behälter setzen und dort nur die Karpfen einzeln entnehmen. Alles was übrigbleibt und was ich nicht bestimmen kann oder nicht haben möchte, wird Hühnerfutter.

Wenn ich einen Edelkrebsbestand schuldhaft vernichte, habe ich den Schaden zu ersetzen. Wer heute noch Besatz über die Rampe macht, handelt grob fahrlässig.
Die Mitglieder werden sich freuen, wenn so die Schwarzmaul oder die Amur-Schläfergrundel ins Gewässer kommen.

SNEEP
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: BNatG : Und wieder droht Anglern und Vereinen was......

Hallo,

Schreibe ich irgendwo, dass ich Exoten wieder aus dem Gewässer entfernen möchte?
Das ist aber eben das, ums was es hier geht, habe ich schon im Eingangsposting beschrieben.

Kann ich was dafür, wenn ihr schützerbeflügelt immer wieder steil Offtopic geht?
 

daci7

Käpt'n Iglo
AW: BNatG : Und wieder droht Anglern und Vereinen was......

Das ist aber eben das, ums was es hier geht, habe ich schon im Eingangsposting beschrieben.

Kann ich was dafür, wenn ihr schützerbeflügelt immer wieder steil Offtopic geht?

Tut mir leid Thomas, aber davon les' ich auch im Eingangsposting nichts ... eventuell weil du dir schützerphobisch was dazu gedacht ahst, was nicht da steht ;)

Ich bin absolut für eine Verschärfung der Besatzrichtlinie und ja, ich bin auch dafür Angelvereine/Besatzverantwortliche und auch Züchter mehr zur Verantwortung zu ziehen falls sie dagegen verstoßen.
#h
 

Laichzeit

Well-Known Member
AW: BNatG : Und wieder droht Anglern und Vereinen was......

ich bin auch dafür Angelvereine/Besatzverantwortliche und auch Züchter mehr zur Verantwortung zu ziehen falls sie dagegen verstoßen.
#h

Ich glaube er will darauf raus, dass es reicht mit einem Gewässer mit Neozoen gesegnet zu sein und dass nicht das Verursacherprinzip gilt, sondern der Besitzer allein durch den Besitz für die Entfernung zuständig und haftbar ist.
 
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