Thomas9904
Well-Known Member
Vorabveröffentlichung Mag September
Es soll eine Novelle des BNatG (Bundesnaturschutzgesetz) in Arbeit sein, um eine EU-Verordnung für invasive Arten umzusetzen.
Und zwar gehts um die Umsetzung dieser:
VERORDNUNG (EU) Nr. 1143/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 22. Oktober 2014
Angeblich nutzt das BMUB (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit) die Gelegenheit, weitere Änderungen zu machen, z.B. den Strafrahmen erheblich zu verschärfen.
U. a. Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren für Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebieten etc. sollen da angedacht sein oder bereits in ersten Entwürfen stehen.
Es gibt auch weitere Aspekte in Verbindung mit der Bekämpfung gebietsfremden Arten.
Die Strafandrohung könnte vielleicht auch bewirtschaftende Angelvereine treffen, die beim Besatz gebietsfremde Arten versehentlich - bzw. teilweise auch wissentlich (sibirische Störe, Schwarzbarsche, Aale im Donaugebiet etc. ) - mit ausbringen.
Da dazu dann noch 16 Landesfischereigesetze und Verordnungen kommen, die ja wiederum "invasive" oder "gebietsfremde" Arten nicht immer gleich definieren, ist auch da das Chaos vorprogrammiert - per se nicht schlimm an sich.
Aber wenn es mit extremen Strafandrohungen versehen wird, wird das Probleme geben.
Davon dürften auch Besatzfischbetriebe betroffen sein, die da sicher genauso mit in der Haftung wären, nehme ich mal an. Und es wird für Vereine immer schwieriger und teurer werden, "sichere" Besatzfische zu bekommen.
Blaubandbärbling ist z. B. so ein Kandidat, der unbeabsichtigt mit verbreitet wird, genauso wie verschiedene Grundelarten.
Sollten Angler solche Fische bei einem "Beifang" zurücksetzen, wird sicher auch den einzelnen Angler diese Strafandrohung treffen.
Natürlich ist es sinnvoll zu versuchen, solche invasiven Arten soweit als möglich zu begrenzen, wenn auch jeder weiss, dass dies in der Praxis unmöglich sein wird.
Wenn hier jetzt aber zusätzlich noch die Straf- oder sogar Strafrechtskeule geschwungen wird, die sowohl Bewirtschafter wie auch Angler individuell treffen kann, wage ich zu prognostizieren, dass das für Angler nichts Gutes bedeuten wird.
Ich bin dran zu versuchen, über unsere politischen Quellen erste Entwürfe zu bekommen.
Ob und in wie weit sich der DAFV da drum kümmert (Bundesgesetz, Bundesministerium) oder ob die überhaupt davon wissen, kann ich nicht sagen oder beurteilen.
Wir bleiben dran und werden euch informieren.
Thomas Finkbeiner
BNatG : Und wieder droht Anglern und Vereinen was......
Und zwar geht es um invasive Arten, wie wir aus zuverlässigen Quellen erfahren haben. Es soll eine Novelle des BNatG (Bundesnaturschutzgesetz) in Arbeit sein, um eine EU-Verordnung für invasive Arten umzusetzen.
Und zwar gehts um die Umsetzung dieser:
VERORDNUNG (EU) Nr. 1143/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 22. Oktober 2014
Angeblich nutzt das BMUB (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit) die Gelegenheit, weitere Änderungen zu machen, z.B. den Strafrahmen erheblich zu verschärfen.
U. a. Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren für Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebieten etc. sollen da angedacht sein oder bereits in ersten Entwürfen stehen.
Es gibt auch weitere Aspekte in Verbindung mit der Bekämpfung gebietsfremden Arten.
Die Strafandrohung könnte vielleicht auch bewirtschaftende Angelvereine treffen, die beim Besatz gebietsfremde Arten versehentlich - bzw. teilweise auch wissentlich (sibirische Störe, Schwarzbarsche, Aale im Donaugebiet etc. ) - mit ausbringen.
Da dazu dann noch 16 Landesfischereigesetze und Verordnungen kommen, die ja wiederum "invasive" oder "gebietsfremde" Arten nicht immer gleich definieren, ist auch da das Chaos vorprogrammiert - per se nicht schlimm an sich.
Aber wenn es mit extremen Strafandrohungen versehen wird, wird das Probleme geben.
Davon dürften auch Besatzfischbetriebe betroffen sein, die da sicher genauso mit in der Haftung wären, nehme ich mal an. Und es wird für Vereine immer schwieriger und teurer werden, "sichere" Besatzfische zu bekommen.
Blaubandbärbling ist z. B. so ein Kandidat, der unbeabsichtigt mit verbreitet wird, genauso wie verschiedene Grundelarten.
Sollten Angler solche Fische bei einem "Beifang" zurücksetzen, wird sicher auch den einzelnen Angler diese Strafandrohung treffen.
Natürlich ist es sinnvoll zu versuchen, solche invasiven Arten soweit als möglich zu begrenzen, wenn auch jeder weiss, dass dies in der Praxis unmöglich sein wird.
Wenn hier jetzt aber zusätzlich noch die Straf- oder sogar Strafrechtskeule geschwungen wird, die sowohl Bewirtschafter wie auch Angler individuell treffen kann, wage ich zu prognostizieren, dass das für Angler nichts Gutes bedeuten wird.
Ich bin dran zu versuchen, über unsere politischen Quellen erste Entwürfe zu bekommen.
Ob und in wie weit sich der DAFV da drum kümmert (Bundesgesetz, Bundesministerium) oder ob die überhaupt davon wissen, kann ich nicht sagen oder beurteilen.
Wir bleiben dran und werden euch informieren.
Thomas Finkbeiner
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