Bundesweite Regelungen zur Angelfischerei

Der DAFV hat die aktuellen Voraussetzungen zusammengestellt, welche Angler in den jeweiligen Bundesländern erfüllen müssen, um Angeln zu dürfen.

Um Irritationen bezüglich der Anerkennung von Fischereischeinen zwischen einzelnen Bundesländern vorzubeugen, klärt der DAFV auf

Um Irritationen bezüglich der Anerkennung von Fischereischeinen zwischen einzelnen Bundesländern vorzubeugen, klärt der DAFV auf (Bild @pixabay)

In Deutschland ist die Angel-/Fischerei über Gesetze und Verordnungen auf Ebene der Bundesländer geregelt. Dementsprechend besitzt Deutschland 16 unterschiedliche Landesfischereigesetze und Verordnungen, welche sich ebenfalls in den Voraussetzungen zur Ausübung der Angelfischerei unterscheiden können. Ausnahmsweise bilden auch EU - Regelungen zu Schonzeiten und Fangbegrenzungen für bestimmte Fischarten. Hierbei kann es mitunter zu Irritationen bezüglich der Anerkennung von Fischereischeinen zwischen einzelnen Bundesländern kommen.

In Kooperation mit den Fischereireferenten/innen der jeweiligen Bundesländer hat der DAFV (Deutscher Angelfischerverband e.V.) die aktuellen Voraussetzungen zusammengestellt. In diesem Dokument finden Sie, welche Anforderungen eine Anglerin oder ein Angler in dem jeweiligen Bundesland erfüllen muss, wenn der Raub- und/oder Friedfischangelei nachgegangen werden soll. Speziell geht es hierbei um Personen, die im Bundesland ihres Erstwohnsitzes die Angelfischerei ausüben möchten, sowie um inländischen Angeltourismus.

Hier geht es zur kompletten Übersicht mit allen nötigen Infos: Klick mich!



-Pressemeldung DAFV-
 
2013 wurde der DAFV gegründet, ich finde es eine hervorrragende Arbeit das die nicht nur untätig herum sassen und dieses dann 2024 endlich
mal zu stande bekommen haben. ( ROLL EYES ):rolleyes:

Wir werden ja sehen wie uns Angler das überhaupt nach vorne bringt ....

Ich persönliche habe da keine Hoffnung mehr, Mitgliederzahl des Verbandes von 1 Million auf 500 000 geschrumpft, sie haben sich mehr für
die Interessen der Fischer eingesetzt und uns Angler für dumm verkauft / gehalten. Das zeigt doch welche Interessen diese dann doch vertreten.

DAFV =

Deutsche
Angler
fürchterlich
veraXXXt
 
Eine ganz nette Übersicht, die das Irre am Förderalismus veranschaulicht. Eine ähnliche Übersicht könnte man zur Bildung, zur Jagd etc. anfertigen. Völlig irre.
Das Ganze nennt sich dann Wettbewerb der Bundesländer :rolleyes:

Ist anderswo übrigens nicht unbedingt besser. Das negative Paradebeispiel sind für mich hier die USA. Da ist so ziemlich alles auf Ebene der Bundesstaaten festgelegt.
 
Meckert doch nicht rum - blos weil so´n popliger Verein nur immer irgend
welche Bröckchen hin krümelt -
Wir sind ein unheimlich reiches Land - wir leisten uns 18 Regierungen welche
jede nach eigenem Ermessen dem Volk auf der Nase rum tanzt - und das hat
nicht zu Meckern !:(
Deutschland mit den USA zu vergleichen ist ja etwas daneben . Die USA
sind ein Staatenbündnis wo jeder einzelne Staat noch seine Identität behalten
hat - aber alle haben eine Währung thumbsup was in Europa leider nicht so ist
warum ?????? denkt mal über den Sinn nach -
Politik ist ja hier unerwünscht .
 
Vergleich bitte mal die Ausführungen, der Fischereigesetze, mit dehnen vom DAFV, dann weisste was ich meine.
Mach das bitte selber, bevor hier was falsches rüberkommt.
Langsam glaube ich, du hast gar keinen Angelschein und bei der Prüfung gespickt, damit du die Unterschiede von Finte und Alse nicht vergisst! Beweise bitte selber deine Unschuld, bevor hier was falsches rüberkommt.

(Ich habe übrigens beide Arten schon gefangen, was nicht relevant fürs Thema ist, aber ich denke, damit sollte man gut prahlen können.)
 
Das ist eine brauchbare Übersicht, insbesondere wenn man als Fischereiaufseher jemanden aus einem anderen Bundesland vor sich hat und entscheiden muss, ob das vorgezeigte Papier zum Fischen berechtigt oder nicht. Ich hatte vor kurzem einen Gastfischer aus Niedersachsen, der (hier in Bayern) nur sein Prüfungszeugnis vorzeigen konnte. Eine Tageserlaubnis hatte er über hejfish gekauft. Dennoch musste er das Fischen aufhören, da er eben keinen staatlichen Fischereischein hatte. Ein Blick in die Übersicht hätte ihm dieses Schlamassel erspart. Es wäre auch interessant, ob hejfish diese Regelungen auch berücksichtigt, scheinbar nicht immer.

Bei dem Bericht ist lediglich die Überschrift "Bundesweit" etwas irreführend, ich dachte im ersten Moment, oha, da tut sich was in Richtung bundeseinheitliche Regelungen. Korrekt müsste die Überschrift "Überblick über alle länderspezifischen Regelungen" o.ä. heißen.
Wolfgang aus Ismaning
 
Ich hatte vor kurzem einen Gastfischer aus Niedersachsen, der (hier in Bayern) nur sein Prüfungszeugnis vorzeigen konnte.
Weil er zu Hause unter Umständen keinen Fischereischein braucht (z.B. wenn er nur in Küstengewässern angelt). Allerdings verstehe ich nicht, weshalb man sich nicht für kleines Geld (Fischereiabgabe haben wir hier ja nicht) den unbefristet(!) gültigen Fischereischein holt, wenn man denn schon die Prüfung bestanden hat. Macht das Angeln in anderen Bundesländern einfacher bzw. erst möglich...
 
...
Bei dem Bericht ist lediglich die Überschrift "Bundesweit" etwas irreführend, ich dachte im ersten Moment, oha, da tut sich was in Richtung bundeseinheitliche Regelungen. ...

Da arbeitet man dran. Man wollte z.B. die Prüfung vereinheitlichen. Klappt aber nicht, rd. die Hälfte der BL konnte sich meines Wissens darauf nicht einlassen. Für den Rest ist die Zeitschiene noch unklar. :laugh2
 
Man wollte z.B. die Prüfung vereinheitlichen. Klappt aber nicht, rd. die Hälfte der BL konnte sich meines Wissens darauf nicht einlassen.
Ja, prima, Du meine Güte, wie kann man auch so etwas erwarten? Ein exzellentes Anwendungsbeispiel für den Begriff 'Realsatire' :
Es ist wirklich wie Naturliebhaber schrieb: Die Übersichtstabellen zeigen in ihrer Unübersichtlichkeit den ganzen Quatsch und Wahnsinn dieses ganzen föderalen Kuddelmuddels.

Und was den heiligen Angelschein mit Prüfung betrifft, den kann man auch mal endlich entsorgen, wie ich persönlich finde. Eine fürchterliche Hürde für junge Menschen die am Hobby interessiert sind. Die bösen Buben und Idioten machen eh was sie wollen, ob mit oder ohne Prüfung und offenbar gibt es in den vielen anderen Ländern ohne Prüfung immer noch Fisch in den Gewässern.

Hg
Minimax
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Flickenteppich hat seine Vorteile. Lokale Regelungen haben bei einem so großen und vielschichtigen Land ihre Berechtigung. Es gibt aber Bereiche, in denen eine Vereinheitlichung dringend nötig ist. Ich denke an Schonmaße und -zeiten, trotzdem gerne auch mal mit anderen Regelungen für das Einzugsgebiet.
 
Der Flickenteppich hat seine Vorteile.
Genau, ich habe auf der Grenze Baden Württemberg und Rheinland Pfalz die Rheinkarte gehabt.
Da ließ sich dann schnell je nach Bedarf mal die Seite wechseln, z.B. in der Pfalz Frühjahrsschonzeit, dann wurde halt in BW geangelt oder Fangverbot von Aalen in BW, schwubs rüber in die Pfalz aufs andere Ufer.
Bootsangeln auf dem Strom, dafür eben auch in die Pfalz, da in BW verboten u.s.w..

Jürgen
 
Tatsächlich erschreckend dieser Regelwahn. Und in De in 16-facher Ausführung.
Eine Erwähnung zum Umgang mit den geschichtlich "Ungeprüften" aus dem DAV (Ost) fehlt leider.
Da hat man in DE-West Spaß bei den Behörden (NRW) in Bezug auf Ausstellung eines Fischereischeins und auch bei Vereinseintritten (Prüfungszeugnis).

Ich hatte vor kurzem einen Gastfischer aus Niedersachsen, der (hier in Bayern) nur sein Prüfungszeugnis vorzeigen konnte. Eine Tageserlaubnis hatte er über hejfish gekauft. Dennoch musste er das Fischen aufhören, da er eben keinen staatlichen Fischereischein hatte. Ein Blick in die Übersicht hätte ihm dieses Schlamassel erspart.
Der Jung hat doch nur die Fischereiabgabe nicht gezahlt (=Ordnungswidrigkeit). Ich hoffe, Du hast ihn nur von Gewässer verscheucht und keine Organe aktiviert.

EDIT.
Kommentierung zu dreampike gestrichen. Niedersachsen ohne Fischereiabgabe wusste ich nicht. Danke GestrandetinOstfriesland. Aber das zeigt den Wahnsinn!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ergänzend eine Reise durch drei Bundesländer:

In Mecklenburg von klein an im Verein (DAV).
Um 1990/1991 kapert der VDSF den DAV.
Ansage VDSF: ihr müsst euch einen Vortrag anhören, der setzt euch mit einer Fischereiprüfung gleich. Dafür gibt es einen Stempel im Ausweis "Fischereiprüfung bestanden"
Alles klar, Vortrag angehört, Stempel einkassiert, Fischereischein Mecklenburg erhalten.

Umzug nach Berlin. Fischereibehörde Berlin:
"Sie können ihren Fischereischein aus Mecklenburg weiter nutzen, aber lassen Sie sich die neue Wohnadresse umschreiben"
Ich habs gemacht. Ganz böser Fehler, damit hatte ich einen Fischereischein aus Mecklenburg mit Wohnsitz Berlin.

Später Umzug nach NRW.
Behörde 1 in NRW zur Umschreibung des Fischereischeins:
"Sie haben einen Fischereischein aus Mecklenburg, aber mit Wohnsitz in Berlin. Das können wir nicht anerkennen." :oops:

Weiterer Umzug in NRW, Behörde 2.
Jetzt keine Umschreibung erbeten, sondern eine NEU-Ausstellung eines Fischereischeins. Dazu reichte der Stempel im VDSF-Ausweis mit dem Stempel "Fischereiprüfung bestanden" und Fischereischein für NRW erhalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oben