Darf Security mich kontrollieren???

Squirrelina

Member
AW: Darf Security mich kontrollieren???

Mir würde ja die Freude verderben, wenn mich jeder dahergelaufene Schwachkopf ständig nach meiner Angelpappe fragen würde... |rolleyes


wieso kommst bei euch so oft vor das ihr kontrolliert werdet???

also ich wäre zeitweise froh wenn ich manche angler am wasser sehe wenn öfter jemand vorbei kommen würde!!!
 
W

WickedWalleye

Guest
AW: Darf Security mich kontrollieren???

wieso kommst bei euch so oft vor das ihr kontrolliert werdet???

Nein, leider nicht.

also ich wäre zeitweise froh wenn ich manche angler am wasser sehe wenn öfter jemand vorbei kommen würde!!!
Ich auch -- ist nur eine Frage des wie, wo und durch wen. ;)
Von jemandem aufgefordert werden irgenwelche Papiere vorzuweisen, der nicht dazu berechtigt ist, finde ich anmaßend.

wie gesagt, der Ton macht die Musik.

Das sowieso.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
W

WickedWalleye

Guest
AW: Darf Security mich kontrollieren???

Auch wahr.

Solange sie einen nicht nach Hause schicken. So nach dem Motto: "Keine Gummistiefel!". |supergri
 
O

Ollek

Guest
AW: Darf Security mich kontrollieren???

OK:
Die nackte ungeschminkte Rechtslage:

Sie sind als Beauftragtes Privatunternehmen lediglich privatrechtlich tätig und allenfalls "Beliehene" der Stadt/Gemeinde!

Damit haben sie keine Befugnis einen Personalausweis zu kontrollieren!

Meines Wissens nach (aber berichtige mich wenn dem nicht so ist) dürfen beauftragte private Securitys mit gebotener Höflichkeit und ohne Rechtsverbindlichkeit nach Ausweisen oder anderen Berechtigungen fragen.

Die man allerdings nicht vorzeigen braucht.

Wenn allerdings der Verdacht auf unerlaubtes Vorgehen vorliegt und entsprechende Dokumente nicht vorgezeigt werden haben die das Recht wie schon geschrieben die Leuts bis zum Eintreffen der Bul...ähm Polizei festzusetzen.

So kenn ichs.

Aber zwingen die Dokumente zu zeigen können die einen nicht, das stimmt schon.

Gruss
 

j.Breithardt

forever young
In stillem Gedenken
AW: Darf Security mich kontrollieren???

Meines Wissens nach (aber berichtige mich wenn dem nicht so ist) dürfen beauftragte private Securitys mit gebotener Höflichkeit und ohne Rechtsverbindlichkeit nach Ausweisen oder anderen Berechtigungen fragen.

Die man allerdings nicht vorzeigen braucht.

Wenn allerdings der Verdacht auf unerlaubtes Vorgehen vorliegt und entsprechende Dokumente nicht vorgezeigt werden haben die das Recht wie schon geschrieben die Leuts bis zum Eintreffen der Bul...ähm Polizei festzusetzen.

So kenn ichs.

Aber zwingen die Dokumente zu zeigen können die einen nicht, das stimmt schon.

Gruss



Danach fragen darf jeder der sich zum Affen machen will.
Aber welche Neuigkeiten wolltest du denn jetzt mit deinem
Posting mitteilen?

Gruß
Jürgen |wavey:
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Darf Security mich kontrollieren???

Meines Wissens nach (aber berichtige mich wenn dem nicht so ist) dürfen beauftragte private Securitys mit gebotener Höflichkeit und ohne Rechtsverbindlichkeit nach Ausweisen oder anderen Berechtigungen fragen.

Die man allerdings nicht vorzeigen braucht.

Wenn allerdings der Verdacht auf unerlaubtes Vorgehen vorliegt und entsprechende Dokumente nicht vorgezeigt werden haben die das Recht wie schon geschrieben die Leuts bis zum Eintreffen der Bul...ähm Polizei festzusetzen.

So kenn ichs.

Aber zwingen die Dokumente zu zeigen können die einen nicht, das stimmt schon.

Gruss

Ein "Verdacht auf unerlaubtes Vorgehen" reicht da bei weitem nicht!

Das was Du meinst, mit "Festsetzen" bis die Polizei eintrifft gilt nur bei Straftaten, wenn jemand "auf frischer Tat betroffen oder verfolgt" wird!

Geregelt in § 127 Strafprozeßordnung!

Hat aber nichts mit einer Ausweiskontrolle zu tun und eine Straftat ist auch nicht einmal im Ansatz gegeben, wenn jemand mit Angelzeug zu seinem Angelplatz gehen möchte!

Das Verweigern der Ausweispapiere durch einen Angler rechtfertigt ein solches "Festsetzen" jedenfalls noch lange nicht für die Securities.

Allenfalls eine Anzeige wegen Nötigung ggf. sogar wegen Freiheitsberaubung wäre das Resultat, wenn solche privaten Securities jemand festhielten, weil er sich ihnen gegenüber nicht Ausweisen möchte!

Ernie

PS:

@ j.breithardt:

Er wollte vermutlich kundtun, dass er schonmal was von § 127 StPO gehört hat, der hier aber nicht einschlägig ist, solange der Angler keine erheblichen Straftaten begangen hat!
 
Zuletzt bearbeitet:
O

Ollek

Guest
AW: Darf Security mich kontrollieren???

ganz einfach Adlerjürgen

weil hier viele in dem Fragen nach Papieren von privaten Sicherheitsleuten gleich Anmassungen sehen:

Von jemandem aufgefordert werden irgenwelche Papiere vorzuweisen, der nicht dazu berechtigt ist, finde ich anmaßend.

Und das nicht jede Frage nach Papieren allgemein gleich ne Anmaßung ist wollte ich damit sagen.
Denn hier halte ich es sogar mal wie Martin:

Wobei ich bei den Securitys, die mir am Wasser "den Rücken frei halten" keine Probleme hätte, die Schein zu zeigen - und mit der Zeit kennt man seine Pappenheimer ja auch;)
 
O

Ollek

Guest
AW: Darf Security mich kontrollieren???

Das was Du meinst, mit "Festsetzen" bis die Polizei eintrifft gilt nur bei Straftaten, wenn jemand "auf frischer Tat betroffen oder verfolgt" wird!

Geregelt in § 127 Strafprozeßordnung!

Genau dazu solltest du den hier besprochenen Einzelfall des TE berücksichtigen:

Hallo Leute,
hab da mal eine Frage zum Thema "wer darf alles kontrollieren" Bei uns im Vereinsgewässer gibt es eine Badeseite wo das angeln, solange kein Badebetrieb besteht erlaubt ist. In den Ferien hat die Gemeinde (Verpächter) dort Securitys eingestellt um die Leute die sich länger wie bis 22 Uhr aufhalten herauszuschmeißen. Diese Securitys kontrollieren anscheinend auch die Angler nach ihren Angelkarten.

ICh gehe davon aus das die Gemeinde Eigentümer des Gewässers bzw. des besagten Badeabschnittes ist.

Die Gemeinde bestellt Security um Leute des Platzes zu verweisen die sich bis nach 22 Uhr auf ihrem Grundstück aufhalten. Das Recht haben sie.

Im Falle eines Anglers der u.U. auch schon alles aufgebaut hat und sich freiwillig nicht Ausweisen will und sich nach 22 Uhr auf fremden Eigentum bewegt ist zumindest in meinen Augen ein gewisser Anfangsverdacht vorhanden. (frischer geht gar nicht) der mich diesen bis zum Eintreffen der Polizei festsetzen lassen würde.

Wie gesagt wir sprechen hier über fremdes Eigentum und einem für diese Zeit nicht öffentlichen Abschnitt des Gewässers.

Gruss
 

j.Breithardt

forever young
In stillem Gedenken
AW: Darf Security mich kontrollieren???

ganz einfach Adlerjürgen

weil hier viele in dem Fragen nach Papieren von privaten Sicherheitsleuten gleich Anmassungen sehen:



Und das nicht jede Frage nach Papieren allgemein gleich ne Anmaßung ist wollte ich damit sagen.
Denn hier halte ich es sogar mal wie Martin:


#6

Gruß
Jürgen |wavey:
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Darf Security mich kontrollieren???

Genau dazu solltest du den hier besprochenen Einzelfall des TE berücksichtigen:



ICh gehe davon aus das die Gemeinde Eigentümer des Gewässers bzw. des besagten Badeabschnittes ist.

Die Gemeinde bestellt Security um Leute des Platzes zu verweisen die sich bis nach 22 Uhr auf ihrem Grundstück aufhalten. Das Recht haben sie.

Im Falle eines Anglers der u.U. auch schon alles aufgebaut hat und sich freiwillig nicht Ausweisen will und sich nach 22 Uhr auf fremden Eigentum bewegt ist zumindest in meinen Augen ein gewisser Anfangsverdacht vorhanden. (frischer geht gar nicht) der mich diesen bis zum Eintreffen der Polizei festsetzen lassen würde.

Wie gesagt wir sprechen hier über fremdes Eigentum und einem für diese Zeit nicht öffentlichen Abschnitt des Gewässers.

Gruss

...und damit würdest Du eine nicht gerechtfertigte Nötigung oder (je nach Dauer) Freiheitsberaubung begehen!

Alleine die Tatsache das jemand Angelzeug dabei hat und auch noch dazu sagt, das er Angler sei, reicht aus, um jeden ernsthaften Verdacht auszuräumen!(verwiesen werden sollen und dürfen Partypeople, NICHT aber mit Uferbetretungsrechten ausgestattete Angler!).

Das Aufhalten in diesem Bereich wäre auch nur ordnungswidrig und keine Straftat, aber eine Erläuterung, warum in diesem vom TE genannten Fall KEIN Hausfriedensbruch vorliegt, würde hier den Rahmen deutlich sprengen, weil das sehr kompliziert ist!

...aber wie gesagt, ich halte es auch für richtig und angebracht, den Jungs mal kurz die Papiere zu zeigen, um dann in Ruhe angeln zu können!

Jedoch muß ich das in diesem Fall nicht tun (wenn ich ganz offensichtlich mit Angelzeug auf dem Weg zum Wasser bin) und wenn sie mich festhielten, dann würde ich mir persönlich den Spaß auch machen & Anzeige erstatten!

;O)

E.

PS:

Nicht falsch verstehen - es wurde gefragt, ob ich mich ausweisen "muß" (!) - und das muß ich bei Securities wie bereits ausführlich weiter oben erläutert gerade nicht!

Um meine Ruhe zu haben, würde ich es aber einfach kurz tun, um an meinen Angelplatz zu kommen!
 
Zuletzt bearbeitet:

Case

Mitglied
AW: Darf Security mich kontrollieren???

Einen Vorteil haben die Securitys am See trotzdem... die halten saufende und gröhlende Zeitgenossen vom Wasser fern, was ja auch wieder ein Vorteil für die Angler wäre;) Ich wäre froh, wenn wir an manchen unserer Gewässern im Sommer ein paar dieser Leute hätten, die Nachts für Ruhe und Ordnung sorgen würden.

Jede Medaille hat zwei Seiten;) Lass sie doch ruhig den Schein kontrollieren - wie gesagt, der Ton macht die Musik.


Genau so seh ich das auch.

Ich würde nach einer Kontrollberechtigung und Namen des Kontrollierenden fragen. Meine Papiere vorzeigen, und den Namen mit Datum Ort... in meine Angelkarte eintragen.

So mach ich das, bei jedem der mich kontrolliert. Und ich werde selten zwei mal von der selben Person kontrolliert. Eigentlich nie. ;)

Case
 

Boendall

Borschtl
AW: Darf Security mich kontrollieren???

Genau dazu solltest du den hier besprochenen Einzelfall des TE berücksichtigen:



ICh gehe davon aus das die Gemeinde Eigentümer des Gewässers bzw. des besagten Badeabschnittes ist.

Die Gemeinde bestellt Security um Leute des Platzes zu verweisen die sich bis nach 22 Uhr auf ihrem Grundstück aufhalten. Das Recht haben sie.

Im Falle eines Anglers der u.U. auch schon alles aufgebaut hat und sich freiwillig nicht Ausweisen will und sich nach 22 Uhr auf fremden Eigentum bewegt ist zumindest in meinen Augen ein gewisser Anfangsverdacht vorhanden. (frischer geht gar nicht) der mich diesen bis zum Eintreffen der Polizei festsetzen lassen würde.

Wie gesagt wir sprechen hier über fremdes Eigentum und einem für diese Zeit nicht öffentlichen Abschnitt des Gewässers.

Gruss

HAbt ihr in Deutschland nicht mit der Angelkarte das Recht Grundstücke (nach vorheriger Anmeldung) zu betreten, um zu einem Angelplatz zu kommen?

Ist zumindest bei uns in der Steiermark so, aber auf dieses Recht verzichte ich gerne, da es meist nur lange sinnlose Diskussionen nach sich zieht und ich net zum Streiten ans Wasser fahre.

EDIT: Sollte nicht zwischendurch weg vom PC und dann weiterschreiben, Earnie hats ja erklärt.
 

DaG.

Member
AW: Darf Security mich kontrollieren???

Hi Leute ,
danke für die vielen Antworten. Jetzt bin ich mal zur rechtslage ein wenig besser aufgeklärt. Wie ich mich dann verhalte ist ein anderes Thema. Wobei die Securitys schon ein aggressives auftreten haben, wie mir gesagt wurde. Andererseits halten sie mir den Rücken frei. Das werde ich sehen wie ich mich verhalte wenn nachts ein paar schwarz begleitete Männer mich aufwecken und kontrollieren wollen.

Gruß DaG.
 

HD4ever

baltic trolling crew HH
AW: Darf Security mich kontrollieren???

Einen Vorteil haben die Securitys am See trotzdem... die halten saufende und gröhlende Zeitgenossen vom Wasser fern, was ja auch wieder ein Vorteil für die Angler wäre;) Ich wäre froh, wenn wir an manchen unserer Gewässern im Sommer ein paar dieser Leute hätten, die Nachts für Ruhe und Ordnung sorgen würden.

eben !
sonst hast du mal eben vollgemüllte Seegrundstücke da solche Plätze nur zu gern für abendliche Grill- und Saufevents herhalten müssen ...
dummerweise wird dann leider nur alzuoft "versehentlich" der ganze Müll vergessen ...#q
warum nicht einfach gut stellen mit den Jungs ?!
recht hin - recht her ...
 

Pikepauly

Mitglied
AW: Darf Security mich kontrollieren???

Sehe ich mal genauso!
Wir haben hier einen ca. 15 Hektar grossen See, der von einem recht grossen Campingplatz und einer Ferienhaussiedlung mit 120 Häusern umgeben ist.
Das ist im Sommer eine einzige Partymeile und es werden Unmengen von Müll hinterlassen.
Das geht dann halt nicht ohne "Aufpasser" obwohl es finde ich beschämend ist, das sowas nötig ist.
 

Gunnar.

Angelnde Gewässerpest
AW: Darf Security mich kontrollieren???

Moin moin,

Ich nutz mal die Gelegenheit für die 2. Ausbaustufe einer privaten Kontrolle.

Die Ausgangslage ist ist so das ein Privateigümer eine Privatperson mit Kontrollen für sein Gewässer beauftragt. Dieser Privatkontrolletti hat nichts amtliches in der Tasche. Kontrolliert wird nur ob der Angler die nötige Erlaubniss für das Gewässer besitzt. MEHR NICHT!
Jeder Angler der eine Karte für dieses Gewässer kauft wird auf diesen Privatkotrolletti hingewiesen. Probleme treten so mit Erlaubnisinhabern bei Kontrollen nicht auf. Die zeigen den Schein und fertig.
Was ist aber nun mit den anderen Anglern? Die sagen der Knabe hat keine Rechte und zeigen nichts vor. Der Kotrollettie sagt denen was Sache ist und wenn se nicht einpacken , dann 110!
Die ganze Sache klappt eigentlich ganz gut. Spricht sich ja herum sowas.
Nun aber wurde der Kontrolletti angezeigt. Auf gut Deutsch wird ihm "Amtsanmaßung" vorgeworfen. Nach meiner Kenntnis mußte , hat er , erstmal ne Stellungsnahme geschrieben und wartet nun erstmal ab.
Nun meine Frage.
Anzeige = Blödsinn da rechtlich alles io , oder kann da doch noch was "böses" kommen??
 
Oben