AW: E-Motor auf DAV Gewaesser
Zu Hasenzahns Ausführungen sag ick mal nüscht.
Die Frage is aber auch nicht ganz unkompliziert. Da es sich ja wohl um DAV-Gewässer Brandenburgs handelt, findest Du die erste Antwort in der
Brandenburger Gewässerordnung .(4.6.1.)
DAV-Gewässer in denen Bootsangeln verboten ist, sind in der Regel auch im Gewässerverzeichnis gekennzeichnet.
Die Benutzung von Motoren wiederum, regelt das
Brandenburgische Wassergesetz . (§ 46)
Da gibt es die
Bundeswasserstraßen und die schiffbaren Landesgewässer Brandenburgs. Diese sind als Anlage 1 in der
Landesschifffahrtsverordnung enthalten.
Auf diesen Gewässern ist das Fahren mit Motorkraft betriebener Boote gestattet. (Je nach Motorisierung und Bootsgröße mit und ohne "Schein").
Ergo, wenn Dein ausgewähltes Gewässer nicht unter diesen ist, kannste dit mit dem E-Motor theoretisch knicken.
Aber keine Regel ohne Ausnahme.
Mir sind einige DAV-Gewässer bekannt, wo die Benutzung von E-Motoren gestattet bzw. geduldet wird. Wer sich da den Hut uffjesetzt hat, weeß ick allerdings nich.
Also im Zweifelsfalle Erkundigungen einziehen und wenn nich, dann eben rudern (wie ick dit meißtens mache |uhoh
. Dann kann Dir keener an die Karre pink...
Grüßle, Schlotterschätt |wavey: