Eine Rechtliche Frage !!!

Fanne

Angry Birds Suchti
AW: Eine Rechtliche Frage !!!

Jürgen das ist mir völlig klar das das in jedem bundesland unterscheidlich ist !

bloß es kann doch nicht sein das woanders 4 ruten erlaubt sein sollen !

nicht das ich mich benachteiligt fühle im gegenteil !
meinermeinung sind 2 wurfruten und eine kopfrute völlig ausreichend!

zumal wie schon so oft gepostet wurde das man a : den überblick verliert und b: den gehakten fisch unnötig leiden lassen muss weil der angler evtl mit anderenruten beschäftigt ist!

Normalerweise Müsste das Fischereirecht in ganz Deutschland einheitlich sein und nicht wies jetzt ist , das jedes Bundesland macht was es will mit seinen Vorschriften !

Aber ich halte mich aus der Diskusion jetzt raus , ich hab ja keine ahnung und hab die waisheit mit den löffel gefressen!

dennoch liebe grüsse und schönen Mittwoch euch allen!
|wavey:
 

Elwino81

New Member
AW: Eine Rechtliche Frage !!!

Zum selber lesen
http://www.umwelt.nrw.de/naturschutz/fischerei/recht/landesfischereigesetz/index.php

Unter
§ 38 Inhalt des Erlaubnisscheins
(1) Der Erlaubnisschein muss mindestens folgende Angaben enthalten:
....
5. Angaben über die zugelassenen Fanggeräte und Fahrzeuge.
....

Habe da jetzt nichts spezifisches über die Geräteanzahl gefunden.

In Bayern ist des eindeutig!:q

AVFiG: §12 Verbotene Fangarten, Fanggeräte und Fangvorrichtungen
(1) Verboten ist....
6. das Fischen unter gleichzeitiger Benutzung von mehr als zwei Handangeln (Anbissstellen
und Schnur mit oder ohne Rute); neben der Hegene darf gleichzeitig keine weitere
Handangel verwendet werden,..



MfG
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Eine Rechtliche Frage !!!

@ fanne, hab dich doch extra zitiert, damut du selber nachlesen kannst, was du geschrieben hast xD

im übrigen gibt es auch in deutschland durchaus gewässer, an denen man mit 4 oder 5 ruten angeln darf.

und wenn du dich in sachsen mit deinen 3 ruten hinsetzt, wird das ziemlich lustig werden ;) - mehr wollte ich dir eigentlich nicht mitteilen...

@ ernie: ich denke doch, dass es auch juristisch greifbar ist:
im erlaubnisschein wird formuliert: mehr als 2 angeln darf man nicht benutzen - find ich recht eindeutig.
oder es ist formuliert: ...darf mit 2 handangeln angeln.
oder oder oder.

jedenfalls bleibt dann die auslegung, wieweit der begriff des "angelns" geht - ist das noch "angeln" (mit handangeln) wenn ich grad am nachbargewässer beschäftigt bin? egal, in welcher entfernung sich dieses befindet. das "angeln" beinhaltet ja nicht nur das auslegen und einholen der montagen, sondern auch deren beaufsichtigung.
und wenn ich auch an einem 2. gewässer "angele", dann, hm, angele ich zweimal halb. oder so. um das juristisch präzise zu formulieren xD


Da der Erlaubnisschein sich aber nur auf das jeweilige Gewässer bezieht und darüber hinaus nichts aber auch rein garnichts für ein benachbartes Gewässer regelt und regeln KANN, führen wir diese Diskussion überhaupt!

Denn man angelt "scheinkonform" in jedem einzelnen Gewässer und anderweitige Aussagen enthält der Schein ja gerade nicht!

Ob man aber dadurch aber gerade eben nicht mehr "scheinkonform" angelt, dass man an zwei unterschiedlichen Gewässern gleichzeitig angelt (jeweils regelkonform) ist die eigentliche Frage, um die es hier geht!

...und das läßt sich beiden Scheinen gerade nicht entnehmen!

Und in NRW steht auch NIX dazu im Gesetz!


Ernie
 
AW: Eine Rechtliche Frage !!!

Hi
meinermeinung sind 2 wurfruten und eine kopfrute völlig ausreichend!

zumal wie schon so oft gepostet wurde das man a : den überblick verliert und b: den gehakten fisch unnötig leiden lassen muss weil der angler evtl mit anderenruten beschäftigt ist!
Ja,in der Regel würde ich dir zustimmen!

Wenn es aber ans Karpfen und Welsfischen geht,wäre das mit den 4 Ruten schon interessant und moralisch absolut vertretbar!
Beim Welsfischen letztes Jahr (mit 2 Ruten) kamen auf bei mir sehr grob umgerechnet auf ca. 5 Nächte 1 Biss und auf 15 Nächte = 1 Wels
Im Ausland 1 Woche = 2 Bisse = 1 Fisch (2m)

Wenn die gesetzliche Möglichkeit gegeben ist,dann wären 4 Ruten bei dieser Fischerei schon was feines! Nur weil man selbst diese Rutenzahl nicht braucht/verwenden will oder kann,soll man es doch nicht den anderen verbieten,das Erlaubte auszunutzen! Vorrausgesetzt der Platz ist da und es werden dadurch keine anderen eingeschränkt!

An einem kleinen Kanal habe ich letztes Jahr,im Gegensatz zu meinen beiden Kollegen (die trotzdem weniger fingen :q),mit einer Matchrute gefischt obwohl 2 montierte Feederruten bereitlagen und 3 Ruten erlaubt.
Ich bin also kein Vertreter der Meinung "soviel Ruten wie möglich auslegen" und "viel bringt viel"...
 
AW: Eine Rechtliche Frage !!!

2 Wurfruten + 1 Kopfrute = 3 Ruten, somit wärst du in den meisten Bundesländer schon über dem Limit der 2 Ruten:)

mfg Flo
 

Hollywood

Member
AW: Eine Rechtliche Frage !!!

Das ist doch bestimmt eine juristische Grauzone... Wann angelt man schon mal an 2 Gewässern gleichzeitig...

Ich würde es schon allein aus den bereits genannten Gründen nicht machen... Stell dir mal vor du bist im Krankhenhaus und schwer verletzt und der Arzt muss gleichzeitig 4 Patienten behandeln. Das ist doch gleich was anderes wie als wenn er nur 2 behandeln muss. Wenn 2 gerade am sterben sind kann er sich leider nur um einen kümmern ;)

Denkt doch auch mal ein bissl an die Fische... Diskussion hin oder her... Weidmännisch ist was anderes. Ausserdem sollen auch schon Angeln bzw. Ausrüstung geklaut worden sein |uhoh:.
 

chivas

Member
AW: Eine Rechtliche Frage !!!

Und in NRW steht auch NIX dazu im Gesetz!
Ernie

das hab ich auch schon geschrieben ^^

Denn man angelt "scheinkonform" in jedem einzelnen Gewässer und anderweitige Aussagen enthält der Schein ja gerade nicht!

dass es "scheinkonform" ist - einverstanden.
ich beziehe meine argumentation aber eben auf den begriff "angelt".
und ich meine eben, dass es sich auschließt, an zwei gewässern gleichzeitig "richtig" oder "gesetzeskonform" oder eben auch "scheinkonform" zu ANGELN. (macht es meine aussage fundierter, wenn ich ein "!" verwende?^^)

nen ziemlich dummer aber trotzdem ganz gut veranschaulichender vergleich: ich stehe mit jeweils einem bein auf nem motorrad und fahre damit durch die stadt. erlaubt?
 

Ralle 24

User
AW: Eine Rechtliche Frage !!!

nen ziemlich dummer aber trotzdem ganz gut veranschaulichender vergleich: ich stehe mit jeweils einem bein auf nem motorrad und fahre damit durch die stadt. erlaubt?


Nur wenn Du zwei Führerscheine hast. :q
 

Sailfisch

(Little) Big Gamer
AW: Eine Rechtliche Frage !!!

@Ralle

Der war gut!

dass es "scheinkonform" ist - einverstanden.
ich beziehe meine argumentation aber eben auf den begriff "angelt".
und ich meine eben, dass es sich auschließt, an zwei gewässern gleichzeitig "richtig" oder "gesetzeskonform" oder eben auch "scheinkonform" zu ANGELN. (macht es meine aussage fundierter, wenn ich ein "!" verwende?^^)

nen ziemlich dummer aber trotzdem ganz gut veranschaulichender vergleich: ich stehe mit jeweils einem bein auf nem motorrad und fahre damit durch die stadt. erlaubt?

Ich verstehe schon was Du meinst! Man kann sicherlich auch in diese Richtung argumentieren, ich halte die Argumentation im Ergebnis aber nicht für überzeugend. Der Vergleich passt allerdings m.E. gar nicht. Weil es - jedenfalls dem Normalbürger - nicht möglich ist 2 Motoräder sicher im Straßenverkehr zu führen, so wie es das GESETZ verlangt!

Die Brücke mit der Argumentation über den Begriff Angeln respektive über die Waidgerechtigkeit, erscheint mir brüchig bis akut einsturzgefährdet. Letztlich kann es ja nur darum gehe das entsprechende Verhalten - sofern man denn darin einen Vertsoß gegen Regeln sehen will - zu sanktionieren. Das geht m.E. aber nur dann, wenn die Vorgaben hinreichend bestimmt sind und da hätte ich vorliegend starke zweifel.
Im Übrigen spricht gegen Deine Argumentation, dass an verschiedenen Stellen das Angeln mit 4 Ruten erlaubt ist, so dass der Schluss, man können mit 4 Ruten nicht ordnungsgemäß fischen, zumindest bezweifelt werden kann.

Abschließend erlaube ich mir den Hinweis, dass auch ich nicht mit 4 Ruten angeln würde. Darüber habe ich vielleicht mal in meiner Jugend (Sturm- und Drangzeit) nachgedacht, heute wäre ich viel zu faul. Das hier wiedergegebene spiegelt lediglich meine juristische Meinung dar.
 

chivas

Member
AW: Eine Rechtliche Frage !!!

Abschließend erlaube ich mir den Hinweis, dass auch ich nicht mit 4 Ruten angeln würde. Darüber habe ich vielleicht mal in meiner Jugend (Sturm- und Drangzeit) nachgedacht, heute wäre ich viel zu faul. Das hier wiedergegebene spiegelt lediglich meine juristische Meinung dar.

hihi ralle... xD

natürlich ist es (woanders) erlaubt, mit 4 oder 5 oder gar unbegrenzter rutenzahl zu angeln.

auf der anderen seite gibt es aber sicher gute gründe, warum der aussteller der jeweiligen erlaubnisscheine die rutenzahl begrenzt. und genau dazu ist er gesetzlich berechtigt, im regelfall durch die verordnungen zu den jeweiligen landesfischereigesetzen.
wenn nun der fischereirechtsinhaber das erlaubte "angeln" durch eine begrenzung der rutenzahl erlaubt und in dieser richtung auch beschränkt, dann meine ich, dass hier zumnidest ein verstoß gegen die vertraglich erlaubte ausübung eben dieses rechtes besteht.

was selbstverständlich ist - jedwede argumentation ist "brüchig" etc., wenn gesetzlich eben gerade nichts geregelt ist.

bin jetzt leider zu faul zum suchen, wie da die genauen regelungen sind - aber wenn ich in hamburg an der elbe angele, darf ich 2 ruten benutzen, wenn ich in schleswig-holstein angele, meine ich sind es 3. wenn ich mich nun genau an die ländergrenze setze und in die richtigen richtungen werfe, darf ich dann 5 ruten auslegen???
das würde eindeutig beiden landesvorschriften widersprechen (naja, vielleicht auch nicht, ist ja nicht geregelt...)
der unterschied ist halt jener, dass es hier ausdrücklich gesetzlich geregelt ist...

in nrw ist es eben dem fischereirechtsinhaber überlassen, eben dieses zu regeln, und nach meiner ansicht liegt dann zumindest -wie obene geschrieben- ein verstoß gegen die vertraglichen vereinbarungen vor, welche zwar nicht als straftat oder ordnungswidrigkeit sanktioniert wird, aber auf jeden fall zivilrechtliche folgen haben kann.

im übrigen halte ich die regelung des rheinscheines für eindeutig: es dürfen nicht mehr als 2 ruten benutzt werden.
wenn man die 3. und die 4. rute in ein anderes gewässer hält, dann "benutzt" man nicht mehr als 2? hm... ich meine schon ^^
 
Zuletzt bearbeitet:

Hollywood

Member
AW: Eine Rechtliche Frage !!!

@Ralle

Der war gut!



Ich verstehe schon was Du meinst! Man kann sicherlich auch in diese Richtung argumentieren, ich halte die Argumentation im Ergebnis aber nicht für überzeugend. Der Vergleich passt allerdings m.E. gar nicht. Weil es - jedenfalls dem Normalbürger - nicht möglich ist 2 Motoräder sicher im Straßenverkehr zu führen, so wie es das GESETZ verlangt!

Die Brücke mit der Argumentation über den Begriff Angeln respektive über die Waidgerechtigkeit, erscheint mir brüchig bis akut einsturzgefährdet. Letztlich kann es ja nur darum gehe das entsprechende Verhalten - sofern man denn darin einen Vertsoß gegen Regeln sehen will - zu sanktionieren. Das geht m.E. aber nur dann, wenn die Vorgaben hinreichend bestimmt sind und da hätte ich vorliegend starke zweifel.
Im Übrigen spricht gegen Deine Argumentation, dass an verschiedenen Stellen das Angeln mit 4 Ruten erlaubt ist, so dass der Schluss, man können mit 4 Ruten nicht ordnungsgemäß fischen, zumindest bezweifelt werden kann.

Abschließend erlaube ich mir den Hinweis, dass auch ich nicht mit 4 Ruten angeln würde. Darüber habe ich vielleicht mal in meiner Jugend (Sturm- und Drangzeit) nachgedacht, heute wäre ich viel zu faul. Das hier wiedergegebene spiegelt lediglich meine juristische Meinung dar.

Nur wiel in manchen Bundesstaaten der USA die Todesstrafe erlaubt ist, heisst es noch lange nicht dass es deshalb moralisch, ethisch und sonst was vertretbar ist ;) Nich wa?^^
 

Ralle 24

User
AW: Eine Rechtliche Frage !!!

So, jetzt mach ich Euch Rechtsverdreher:q mal fertig.

Ich hab ne Karte für den Hafen, und eine für den Rhein in den dieser Hafen mündet. Ich darf in beiden Gewässern mit zwei Ruten fischen. Entweder mit einer Spinnrute, oder mit zwei Grund/Posenruten.
Nu setz ich mich auf die Grenze, werfe eine Grundrute in den Hafenbereich und fische mit der Spinnrute im Rhein.

Na ?????
 

Sailfisch

(Little) Big Gamer
AW: Eine Rechtliche Frage !!!

So, jetzt mach ich Euch Rechtsverdreher:q mal fertig.

Ich hab ne Karte für den Hafen, und eine für den Rhein in den dieser Hafen mündet. Ich darf in beiden Gewässern mit zwei Ruten fischen. Entweder mit einer Spinnrute, oder mit zwei Grund/Posenruten.
Nu setz ich mich auf die Grenze, werfe eine Grundrute in den Hafenbereich und fische mit der Spinnrute im Rhein.

Na ?????

Aus meiner Sicht klar regelkonform. Du könntest meiner Ansicht nach auch mit 4 Grundruten fischen (2 da / 2 da).

Das war jetzt aber doch keine echte Herausforderung, oder? |gaehn: :q
 

Hollywood

Member
AW: Eine Rechtliche Frage !!!

So, jetzt mach ich Euch Rechtsverdreher:q mal fertig.

Ich hab ne Karte für den Hafen, und eine für den Rhein in den dieser Hafen mündet. Ich darf in beiden Gewässern mit zwei Ruten fischen. Entweder mit einer Spinnrute, oder mit zwei Grund/Posenruten.
Nu setz ich mich auf die Grenze, werfe eine Grundrute in den Hafenbereich und fische mit der Spinnrute im Rhein.

Na ?????

Hab ich nix gegen einzuwenden ;) Solange du dabei nicht auf 2 Motorrädern gleichzeitig fährst und daran noch eine Schleppangel befestigst... Wie gesagt was soll dagegen einzuwenden sein wenn du in diesem Bereich fischst?

@ Sailfish,

er könnte sogar mit 6 oder 10 Grundruten fischen, nur ob er es "darf" und "sollte" ist die andere Frage. Mir reichen 2 Ruten, da hab ich schon genug zu tun die beide zu führen und zu beaufsichtigen. Auch hier gilt wie überall, man sollte es meiner Meinung nach nicht übertreiben ;)
 

Fechtus68

Jürgen F
AW: Eine Rechtliche Frage !!!

...was man auch noch beachten sollte, ist, dass durch diese, ich nenne es jetzt mal 'Spitzfindigkeit', viele Gesetze und Verordnungen erst entstehen und dadurch der Gesetzesdschungel immer komplexer wird. Mal ein Beispiel was ich meine. Passt zwar nicht genau in diesen Tread, aber irgendwie doch. Ich habe einen Zander beobachte, der sein Nest schön bewacht hat. Sieht man nicht häufig, aber ich hatte das Glück es zu bemerken. Hab ihm, ruhig am Ufer sitzend, eine ganze Zeit zugeschaut. Am nächsten Tag saß dort ein Angler. Mit 10 cm Köderfisch, natürlich, wen wunderts bei solchen Typen, der Köfi hat gezappelt. Sonstiges Gerät: 3,6m leichte Telerute, 2000 Röllchen, schätze mal 22er Mono drauf. Auf meine Frage was das soll entgegnete der: Ich fische auf Wels...das ist nicht verboten, Wels hat hier keine Schonzeit. Also....der Verein hat die LFO erweitert, so dass jeglicher Gebrauch von baubfischtypischen Ködern (Gufi, Blinker, Wobbler, KöFi etc.) vom 15 Februar bis 31. Mai an unseren Gewässern verboten sind. Der nächste der nach LFO fischt kann dann ärger bekommen, weil bei uns eine Regelung gilt, die z.B. der Nachbarverein nicht hat. Ich glaube mein Ausflug macht deutlich, dass wir an Manchem auch selbst schuld sind.

Ich will natürlich nicht den direkten Vergleich zum Treadstarter ziehen mit meinem Post. Wer anständig fragt angelt noch lange nicht auf Zander in der Schonzeit!
 

Ralle 24

User
AW: Eine Rechtliche Frage !!!

Na, da macht Ihr es Euch aber ein wenig einfach.;)

Der Sinn der Beschränkung 1 Spinnrute oder 2 Grund/Posenruten liegt eindeutig darin, dass die Grund/Posenrute während des Spinnfischens nicht unbeaufsichtigt bleibt. Diese Regel gilt in beiden Gewässern.
Gegen die Spinnangel kann nun keiner was sagen. Aber die Grundrute in den anderen Gewässer wäre ja währenddessen unbeaufsichtigt.
 

chivas

Member
AW: Eine Rechtliche Frage !!!

So, jetzt mach ich Euch Rechtsverdreher:q mal fertig.

Ich hab ne Karte für den Hafen, und eine für den Rhein in den dieser Hafen mündet. Ich darf in beiden Gewässern mit zwei Ruten fischen. Entweder mit einer Spinnrute, oder mit zwei Grund/Posenruten.
Nu setz ich mich auf die Grenze, werfe eine Grundrute in den Hafenbereich und fische mit der Spinnrute im Rhein.

Na ?????

ich meine, deine frage richtig verstanden zu haben ^^ möchte aber trotzdem eine ernsthafte antwort versuchen.

wenn du mit deiner spinnrute "zugange" bist, wie kannst du dann gleichzeitig mit deiner grundrute (im sinne einer richtigen auslegung) fischen?

jetzt könnte man diese frage ja einfach mit: "nein, das geht nicht" beantworten, aber in SH ist auch das erlaubt xD

aber den regelungen der jeweiligen erlaubnisscheine widerspricht das denk ich eindeutig...

es sind nun mal nicht nur gesetze, sondern eben auch verträge oder willenserklärungen nach dem objektivierbar gewollten willen oder zweck auszulegen. und im kontext zu den (landesrechtlich unterschidlichen) ausdrücklich und geltenden regelungen halte ich es hier für recht eindeutig, dass für das gleichzeitige angeln in "verschiedenen" gewässern allerhöchstens die weiter reichende erlaubnis gelten kann, aber nicht beide in kumulation.

d.h. eben, wenn ich an der elbe auf der ländergrenze angele, darf ich max. 3 ruten benutzen, davon höchstens 2 im hamburger gebiet und eben nicht 2 dort und 3 dort...
 

Sailfisch

(Little) Big Gamer
AW: Eine Rechtliche Frage !!!

Zwei Fragen drängen sich mir noch auf, unabhängig von der Problematik 2 Gewässer:

1. Wie weit darf ich zwei Angeln auseinanderstellen, ohne dass ich gegen die Regeln verstoße.
2. Verhalte ich mich nicht regelkonform, wenn ich ca. 20 Minuten einen Karpfen/Hecht o.ä. Drille und dabei die zweite Rute noch im Wasser ist?

Aber wir wollen es ja nicht auf die Spitze treiben... :q
 

Ralle 24

User
AW: Eine Rechtliche Frage !!!

Ay,

die Gretchenfrage ist doch:

Darf ich die vertraglich zugesicherten Rechte mit zwei unterschiedlichen Vertragspartnern zeitgleich ausschöpfen ?

Meiner Meinung nach ja, wenn ich dadurch nicht gegen andere vertragliche Bestimmungen verstoße. Das wäre im Fall der Spinnrute, die fehlende Beaufsichtigung der Grundrute im anderen Gewässer.
Hingegen sind 4 Grundruten kein Problem, wenn diese so nah beieinander positioniert sind, dass ich jederzeit und rechtzeitig auf einen Biß reagieren kann. Dass die Wahrscheinlichkeit mit 4 Ruten größer ist, gleichzeitig einen Biß zu bekommen, als mit zwei Ruten, reicht m.M. nach nicht aus um einen Verstoß abzuleiten.
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Eine Rechtliche Frage !!!

...also ich nehm´ einfach weiterhin meine zwei Ruten und genieße so auch künftig so meinen Angeltag!(...wenn der Frost es denn bald mal zulässt!).

Es gibt so viele Dinge, die mir Kopfzerbrechen machen - da will ich es doch beim Angeln nicht auch noch haben!

Aber der Meinungsstand in dieser Diskussion zeigt sehr deutlich, dass die vorhandenen Regeln sehr unklar sind und echt mal überarbeitet werden sollten!


Ernie
 
Oben