Ermittlungsverfahren gegen Fliegenfischer eingestellt

Peter_Piper

Well-Known Member
Hallo zusammen,

habe neulich einen interessanten Artikel gelesen.
kurz zum Inhalt:
Zeitungsartikel über einen Angler - Anschließend Anklage wegen C&R - Anwalt genommen - Freispruch.

und hier für alle der Link zum Artikel:

>> Hier gehts zum Artikel <<
 
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Franz_16

Mitglied
AW: Ermittlungsverfahren gegen Fliegenfischer eingestellt

Was mich an der Sache etwas irritiert:

Warum erstattet ausgerechnet das Umweltamt (untere Fischereibehörde) da Strafanzeige?

Die Ausführungen des Rechtsanwalts lesen sich natürlich gefällig. Für eine abschließende Beurteilung wären aber auch weitere Fakten interessant.

Vor allem wäre es interessant ob es eine Begründung für die Einstellung gibt und was dort ggf. drin steht warum denn das Verfahren eingestellt wurde.
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
AW: Ermittlungsverfahren gegen Fliegenfischer eingestellt

kein Freispruch, sondern Einstellung
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Ermittlungsverfahren gegen Fliegenfischer eingestellt

richtig, aber nach 170,weil Gründe für Schuld nicht ausreichend waren, so dass nicht mal verhandelt wurde.
 

raubangler

Bin immer friedlich...
AW: Ermittlungsverfahren gegen Fliegenfischer eingestellt

Der Anwalt ist auch zweigleisig gefahren.

Er hat das Entnahmegebot in Frage gestellt und gleichzeitig den Vorwürfen widersprochen ("...und teilweise auch nicht der Wahrheit entsprechend beschrieben...").

Nun weiß man nicht, was bei der Staatsanwaltschaft besonders gepunktet hat....
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Ermittlungsverfahren gegen Fliegenfischer eingestellt

jepp, das ist das, was mich auch interessiert hätte - wir kennen nur Anwaltsaussage, aber NICHT Gründe der Einstellung am Ende, ausser dass es nach 170 war.

Hab ja schon voe 2 Tagen auf die Sache hingewiesen, aber nix extra draus gemacht, eben weil mri die Infos fehlen:
Seite 20, auch ein Jurist ganz aktuell zu einer Verfahrenseinstellung:
http://www.rhfv.de/uploads/media/RHFV_Info_4-2017.pdf
Geil, wie er im Schreiben an die Staatsanwaltschaft sinngemäß erklärt, dass im Gesetz nur geregelt sei, dass Fische schonend zurückgesetzt werden müssen, die das gesetzlich festgesetzte Mindestmaß noch nicht erreicht hätten oder sonst zu schonen wären.

Das Entnahmeverbot gemäß § 23 in Verbindung mit den §§ 1-4 der Landesfischereiverordnungfür Nordrhein-Westfalen führe aber entgegen dem Fehlverständnis der Behörde nicht zu irgendwie gearteten Entnahmegebot für alle übrigen Fische.

Geilst der folgende Satz dann, in dem er klarstellt, dass das eigentlich auch für juristisch nicht geschulte Behördenvertreter zu verstehen sei es aber wohl leider der Unteren Fischereibehörde der Stadt Düsseldorf dieses Verständnis fehle....

Nix Grauzone, Einstellung danach erster Klasse nach 170/2..
 

Deep Down

Well-Known Member
AW: Ermittlungsverfahren gegen Fliegenfischer eingestellt

Na ja, die Gründe für die Einstellung teilt einem ne StA eigentlich nie mit!

Da steht in einem einzigen Satz:"....... wird mitgeteilt, dass das Verfahren gegen Ihren Mandanten nach § 170 II StPO eingestellt wurde.

Den Rest darf/kann/muss man sich denken!

Das Beispiel zeigt, dass man sich immer einen Anwalt vor Ort nehmen sollte, der die Befindlichkeiten der örtlichen Behörden kennt. Dadurch erhält die Einlassung im vorliegenden Fall ja gerade erst ihren richtigen Schwung.
Alles andere sollte eh erwartet werden.
 

Kolja Kreder

Mitglied
AW: Ermittlungsverfahren gegen Fliegenfischer eingestellt

Was mich an der Sache etwas irritiert:

Warum erstattet ausgerechnet das Umweltamt (untere Fischereibehörde) da Strafanzeige?

Die Ausführungen des Rechtsanwalts lesen sich natürlich gefällig. Für eine abschließende Beurteilung wären aber auch weitere Fakten interessant.

Vor allem wäre es interessant ob es eine Begründung für die Einstellung gibt und was dort ggf. drin steht warum denn das Verfahren eingestellt wurde.
Eine Einstellung nach 170 II StPO wird in der Regel nicht begründet. Ein strafbares Verhalten liegt nicht vor und fertig.

Die "Fach"- Behörden sind oft mit erheblicher Rechtsunkenntnis gestraft. Dies ist vor allem dadurch ein Problem, weil die StA im Bereich des Fischereirechts ebenfalls wenig kundig ist und sich (zumindest anfänglich) auf die Rechtsauffassung der Behörde verlässt.
 

Kolja Kreder

Mitglied
AW: Ermittlungsverfahren gegen Fliegenfischer eingestellt

richtig, aber nach 170,weil Gründe für Schuld nicht ausreichend waren, so dass nicht mal verhandelt wurde.

So etwas kommt in den seltensten Fällen vor den Strafrichter. Die Frage ist eigentlich immer nur, wie wird es eingestellt (170II, 153, 153a) oder gibt es einen Strafbefehl.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Ermittlungsverfahren gegen Fliegenfischer eingestellt

Die "Fach"- Behörden sind oft mit erheblicher Rechtsunkenntnis gestraft. Dies ist vor allem dadurch ein Problem, weil die StA im Bereich des Fischereirechts ebenfalls wenig kundig ist und sich (zumindest anfänglich) auf die Rechtsauffassung der Behörde verlässt.
Danke für eure Erläuterungen..

Obiges ist aber bitter, oder????

Dass es soweit dann kommen kann (ANzwoge wg. sowas), zeigt auch wieder Verbandsversagen (Öffentlichkeits/Lobbyarbeit).

Gut, dass sie sich mit Anwalt dann wenigstens drangehängt haben.
 

Meefo 46

Well-Known Member
AW: Ermittlungsverfahren gegen Fliegenfischer eingestellt

Moin.

Thomas so unverständlich ist es doch gar nicht.

Wenn ich so sehe was für Entscheidungen für Angler getroffen

werden und wer sie trifft.

Die wenigsten kennen sich doch mit der Materie aus .
 

Deep Down

Well-Known Member
AW: Ermittlungsverfahren gegen Fliegenfischer eingestellt

Ich habe mal eine Staatsanwältin in ihrem mehr als bescheidenen Zimmerchen in der StA aufgesucht und sie zum Thema Fischereirecht auf Vordermann gebracht!
Die gab aber auch offen und ehrlich zu, dass sie als zuständige StA`in eher mal mit der Tierquälerei von Katzen und Hunden zu tun hat, aber vom Fischerreirecht und Fischen nun gar keine Ahnung hat!
 

Kolja Kreder

Mitglied
AW: Ermittlungsverfahren gegen Fliegenfischer eingestellt

machts das besser?

PETA verbreitet bei denen den Unfug mit 17/2 und Angeln nur zur Verwertung - warum setzen Verbände nichts dagegen, wie kompliziert das Thema ist und dass man besser nicht auf PETA rein fällt???

Ist ja nicht so, dass es dazu nix gäbe:
C & R, Setzkescher, Wettangeln, Fischereirecht etc., juristische Sammlung

Macht der RhFV doch. Aus diesem Grund schreibe ich doch die Artikel.

Zu den so genannten Fachbehörden:

Wenn man sich mal anschaut, wie das in so einer Behörde läuft, da kann es sein, dass jemand 10 Jahre im Bauamt war und dann wird er einfach mal in eine andere Behörde versetzt. Ich hatte den Fall bei mir im Verein. Als ich eine Baugenehmigung für eine Hütte brauchte, war die Dame noch im Bauamt. 2 Jahre später gab es Ärger wegen Baumfällungen im Landschaftsschutzgebiet und plötzlich tauchte die Dame als Mitarbeiterin der unteren Landschaftsbehörde auf. Die konnte ernsthaft eine Erle nicht von einer Pappel unterscheiden, geschweige denn einen Bergahorn von einem Feldahorn.

Natürlich ist das unbefriedigend. Aber aus diesem Grunde schreibe ich die Artikel, damit der betroffene Angler mit dem Artikel zu seinem Anwalt geht oder (was natürlich noch besser ist) zu mir kommt. Gerne auch zum Elmar Weber, den der ist auch ein Guter.
 
R

RuhrfischerPG

Guest
AW: Ermittlungsverfahren gegen Fliegenfischer eingestellt

warum setzen Verbände nichts dagegen, wie kompliziert das Thema ist und dass man besser nicht auf PETA rein fällt???

Die verbreiten dank thematischer Legasthenie doch oft den gleichen Schwachfug :)

Was soll also rauskommen, wenn im ungünstigsten Fall Halbwissende Behörden auf Fachdilettanten aus Verbänden hören?

Leute wie Kolja u.a.fachlich fitte gibts nicht überall..dafür musste dann halt mit der Ansicht eines Dr. Spahn oder H.Günster Vorlieb nehmen [emoji23]
 
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Thomas9904

Well-Known Member
AW: Ermittlungsverfahren gegen Fliegenfischer eingestellt

Macht der RhFV doch. Aus diesem Grund schreibe ich doch die Artikel.
Der RHFV macht nix grundsätzliches, schon gar keine grundsätzliche angelpolitische Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit für Angler oder Angeln, um das TSG anglerfreundlicher zu gestalten - Du machst, indem Du wenigstens geltendes Recht erklärst (was aber keine Lobbyarbeit ist, sondern juristisches Handwerk) ..

Das ist aber absolut lobenswert!!!!

Wenigstens tritt der RHFV nicht noch nach wie der LFV Bayern damals..
 
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