EU verordnet Deutschland Catch and Release

Thomas9904

Well-Known Member
Vorabveröffentlichung Mag März

EU verordnet Deutschland Catch and Release

Behörden, Tierschützer und -rechtler, und Ministerien in Deutschland wettern ja gegen Catch and Release, als sei das eine Sache des Teufels.

Und auch Verbände der organisierten Angelfischer schliessen sich dem ja immer wieder an, Angeln nur zur Verwertung.
(zur Erinnerung: http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=298372)

Nun gibts ja aber auch noch die EU.....

Die da scheinbar, zumindest was das Catch and Release beim Management des Wolfsbarsches angeht, ganz anders zu denken scheinen.

Da kam jetzt nämlich eine entsprechende Verordnung raus, in der ausdrücklich für alle genannten Gebiete (ALSO AUCH DEUTSCHLAND!) unter anderem Angeln auf Wolfsbarsch nach dem Catch and Release - Prinzip gefordert wird.

Darum gehts:
VERORDNUNG (EU) 2016/72 DES RATES
vom 22. Januar 2016
zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2016 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/104

Und das steht da konkret drin:
Artikel 10
Maßnahmen für die Fischerei auf Wolfsbarsch​

(5) Vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2016 ist in der Freizeitfischerei in den ICES-Divisionen IVb, IVc und VIIa sowie von VIId bis VIIh die Befischung von Wolfsbarsch, auch vom Ufer aus, ausschließlich nach dem Prinzip „catch-and-release“ (Fangen und Zurücksetzen) gestattet. In diesem Zeitraum ist es untersagt, in diesem Gebiet gefangenen Wolfsbarsch an Bord zu behalten, umzusetzen, umzuladen oder anzulanden.
(6) In der Freizeitfischerei, auch vom Ufer aus, darf in nachstehenden Zeiträumen und nachstehenden Gebieten pro Fischer und Tag nicht mehr als ein Exemplar Wolfsbarsch behalten werden:
a) vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2016 in den ICES-Divisionen IVb, IVc und VIIa sowie von VIId bis VIIh;
b) vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2016 in den ICES-Divisionen VIIj und VIIk.

Ich könnte mir vorstellen, dass das noch interessante Diskussionen geben könnte und manchen Tierschützer, Tierrechtler, Verbandler der organisierten Angelfischerei und sich moralisch/ethisch höherstehend dünkenden Besserangler (Angeln nur zur Verwertung) entweder in den Wahnsinn oder in Argumentationsnöte treiben wird.
:q:q

Wir werden gespannt beobachten, wie das dann in Deutschland umgesetzt werden wird und werden berichten...

Thomas Finkbeiner
 
Zuletzt bearbeitet:

Trollwut

Angeln-mit-Stil
AW: EU verordnet Deutschland Catch an Release

Wir werden gespannt beobachten wie das dann in Deutschland umgesetzt werden wird und werden berichten...


Das kann ich dir sagen. wird dann in etwa so lauten:

Vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2016 ist in der Freizeitfischerei in den ICES-Divisionen IVb, IVc und VIIa sowie von VIId bis VIIh die Befischung von Wolfsbarsch, auch vom Ufer aus, verboten.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: EU verordnet Deutschland Catch an Release

Würde der EU-Verordnung ja widersprechen, die c+r fordern und wünschen und eben kein Angelverbot ;-)) ...

Aber so in der Richtung wie von Dir beschrieben, würd ichs auch vermuten, dass unsere Ministerien, Behörden, Schützer, Rechtler und Verbanditen eher in diese Richtung Verbote für Angler tendieren werden..
 
Zuletzt bearbeitet:

Carsten_

Member
AW: EU verordnet Deutschland Catch an Release

Würde der EU-Verordnung ja widersprechen, die c+r fordern und wünschen und eben kein Angelverbot ;-)) ...

Ich denke das ist als Mindeststandard zu verstehen und ein komplettes Verbot würde das ja sogar noch toppen und wäre somit sicherlich regelkonform :(
 

Ukel

Well-Known Member
AW: EU verordnet Deutschland Catch and Release

Ich schließe mich Trollwut an, nicht tothauen dürfen heißt doch für Behörden, DAFV und viele "Tierschützer", dass es keinen Grund zum Angeln auf Wolfsbarsch gibt, also in der Umsetzung Angelverbot auf selbige.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: EU verordnet Deutschland Catch an Release

Ich denke das ist als Mindeststandard zu verstehen und ein komplettes Verbot würde das ja sogar noch toppen und wäre somit sicherlich regelkonform :(
So etwas ist eine Chance, die man nicht zweimal bekommt, um den bürokrateutonischen Schützern, Behörden und Ministerien aufzuzeigen, dass C+R eben nur in Deutschland verteufelt, und sonst als sinnvolle Managementmaßnahme gesehen wird.

Und man das damit wenigstens in die Diskussion bringen mit guten Verbündeten (EU), und dem Rechtler- und Schützerpack damit vielleicht sogar mal die Grundlage für ihre ständigen Anzeigen entziehen.

Allerdings habe ich bei unseren Verbänden (Bund wie die meisten Landesverbände - Ausnahmen bestätigen die Regel) auch eher die Befürchtungen wie Du:
Aber so in der Richtung wie von Dir beschrieben, würd ichs auch vermuten, dass unsere Ministerien, Behörden, Schützer, Rechtler und Verbanditen eher in diese Richtung Verbote für Angler tendieren werden..
 

raubangler

Bin immer friedlich...
AW: EU verordnet Deutschland Catch an Release

Das kann ich dir sagen. wird dann in etwa so lauten:

Vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2016 ist in der Freizeitfischerei in den ICES-Divisionen IVb, IVc und VIIa sowie von VIId bis VIIh die Befischung von Wolfsbarsch, auch vom Ufer aus, verboten.

Nur IVb.
http://www.fao.org/fi/figis/area/data/assets/images/faoarea27_2.jpg

Die Brexit-Politiker kochen bereits:
http://www.express.co.uk/news/polit...-ban-anglers-keeping-fish-UKIP-European-Union

Aber ist doch eigentlich schön, dass der DAFV sich abgemeldet hat.
Sonst hätte es C&R nie in ein offizielles Dokument geschafft.
 

Brotfisch

Active Member
AW: EU verordnet Deutschland Catch and Release

Auf den ersten Blick neigt man zu Euphorie, und man wünscht sich fast, die EU wäre nicht ausschließlich für die Fischerei im Meer zuständig (für die Binnenfischerei besitzt sie keine direkte Zuständigkeit).
Wenigstens freut man sich darüber, dass es sich um eine Verordnung handelt und somit um ein auch in Deutschland unmittelbar geltendes Recht, das nicht erst durch einen nationalen Rechtssetzungsakt in Geltung gesetzt werden muss.
Aber rein rechtlich muss ich doch ein wenig Wasser in den Wein gießen: Fraglich ist, ob ein nationales Verbot des catch & release, wie ja von einer Meinung aus dem deutschen Tierschutzgesetz abgeleitet wird, der Verordnung entgegensteht. Denn Regelungszweck der Verordnung ist doch lediglich, dass sie ein Entnahmeangeln zum Schutz der Wolfbarschbestände beschränken will, auch wenn sie das nicht in Form eines Verbotes, sondern in das einer Erlaubnis kleidet. Das zum Schutz der Wolfsbarsche ausgerechnet die einzige Schutzmethode vorsieht, die in Deutschland jedenfalls nach Auffassung des DAFV grundsätzlich verboten ist, könnte rechtlich auf ein Totalverbot der Wolfsbarschangelei in Deutschland hinauslaufen. Hier wäre eine eindeutige Klarstellung durch das zuständige Bundesministerium dringend erforderlich.
Angelpolitisch sieht die Sache wieder deutlich besser aus. Denn was in anderen Ländern seit vielen Jahren Gang und Gäbe ist, nämlich dass catch & release ein geeignetes und sinnvolles Vorgehen zum Schutz der Bestände ist (jedenfalls in der Form des catch & decide), wird nunmehr erstmalig auch vom europäischen Recht anerkannt. Und da müssen ja wohl die deutschen Vertreter im Rat und in der Kommission zugestimmt haben!
Das ist ein gutes Zeichen und sollte auch den DAFV dazu inspirieren, über das Thema catch & release zu diskutieren und darüber zu einer neuen Verbandspositionierung zu kommen. Falls im DAFV überhaupt noch diskutiert wird.
 

Rheinspezie

Fischender Gentleman
AW: EU verordnet Deutschland Catch and Release

....nämlich dass catch & release ein geeignetes und sinnvolles Vorgehen zum Schutz der Bestände ist (jedenfalls in der Form des catch & decide), ....

Moin,

C+R hat mit Bestandsschutz nicht das Geringste zu tun !

Es schadet den Fischbeständen durch bspw. Verangeln ; von der Sicht auf den Aspekt der Tierquälerei ergibt sich in Deutschland das glasklare Verbot, vorsätzlich maßigen Zielfisch ausserhalb der Schonzeit zurückzusetzen.
Wer dieses praktiziert, handelt in Deutschland rechtswidrig.

So ist hier nunmal das Gesetz - wem es nicht passt, dem steht bspw. Holland offen...

Das C+D bleibt weiterhin erlaubt.

Sollte das Fanglimit auf Woba bspw. erreicht sein, wird ein Fangverbot die folge sein, niemals akzeptiertes C+R , da rechtswidrig.

Für Besser-Wisser und Besser-Angler , die sich nicht daran halten, bsp. die Rheinischen "Lachsangler", wird es weitreichende Sperrungen und Sanktionen geben, die

ALLE Angler betreffen werden.

Der Besserangler wird dem Angler also (erneut) schaden. ;)

R.S.
 

Allround-Angler

Well-Known Member
AW: EU verordnet Deutschland Catch and Release

In so ziemlich allen anderen Ländern der Welt ist das Zurücksetzen gern gesehen.
In Deutschland aber meint man, besser zu sein als der Rest der Welt|bigeyes. Leute, blickt doch mal über den Tellerrand (Deutschland) hinaus!

Außerdem: Die Gewässer (auch und vor allem in Deutschland) werden immer fischärmer, da lohnt es sich doch, nicht auch noch die letzten rauszunehmen.
"Es ist verboten, einem Wirbeltier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen."
Abknüppeln = Totalschaden, und das unter Umständen nicht nur für den Einzelfisch, sondern für die gesamte Art.
Die Entscheidung, einen Fisch (maßig und außerhalb der Schonzeit) zu entnehmen, kann nur aufs Gewässer bezogen Sinn machen.
 

Jose

Active Member
AW: EU verordnet Deutschland Catch and Release

...Das ist ein gutes Zeichen und sollte auch den DAFV dazu inspirieren...
da gabs schon einiges, was die hätte inspirieren können.
war nebbbich.
der verband ist so etwas von irrelevant in der 'wirklichen welt', nur noch real spürbar im portmonee.

seh in der EU-entscheidung aber keinerlei hoffnung für anglerisches dasein: C&R, wenn man mal von den selbstverliebten carp-freaks-ritualen absieht, DER einzig verständige umgang mit gehaktem fsch.

kann ichs nicht nutzen, dann releasen.

das kriegt aber unser kopfverbände-tragender verband nicht hin.
 
S

Sharpo

Guest
AW: EU verordnet Deutschland Catch and Release

Moin,

C+R hat mit Bestandsschutz nicht das Geringste zu tun !

Es schadet den Fischbeständen durch bspw. Verangeln ; von der Sicht auf den Aspekt der Tierquälerei ergibt sich in Deutschland das glasklare Verbot, vorsätzlich maßigen Zielfisch ausserhalb der Schonzeit zurückzusetzen.
Wer dieses praktiziert, handelt in Deutschland rechtswidrig.

So ist hier nunmal das Gesetz - wem es nicht passt, dem steht bspw. Holland offen...

Das C+D bleibt weiterhin erlaubt.

Sollte das Fanglimit auf Woba bspw. erreicht sein, wird ein Fangverbot die folge sein, niemals akzeptiertes C+R , da rechtswidrig.

Für Besser-Wisser und Besser-Angler , die sich nicht daran halten, bsp. die Rheinischen "Lachsangler", wird es weitreichende Sperrungen und Sanktionen geben, die

ALLE Angler betreffen werden.

Der Besserangler wird dem Angler also (erneut) schaden. ;)

R.S.


Ach jetzt geht diese ******** wieder los.
Ist die Bedeutung C&R mittlerweile gerichtlich definiert worden?
Oder heisst es weiterhin Übersetzt:
Fangen & Freigeben/Loslassen/ .... ?

Nach Deiner Interpretation würde die EU jetzt sogar Trophäenangeln legalisieren.
 

crisis

ewiger Lehrling
AW: EU verordnet Deutschland Catch and Release

Mir kommt es so vor, als ob bei dieser Diskussion hier davon ausgegangen wird, dass es die EU oder unsere Regierung interessiert, wie wir Angeln. Nein, die interessiert noch nicht einmal, ob wir angeln. Warum auch, ohne Lobby muss man ja auch nicht fürchten, dass systematisch Wählerstimmen verlustig gehen. Das sieht bei den Briten schon anders aus.
 

kati48268

Well-Known Member
AW: EU verordnet Deutschland Catch and Release

Es interessiert aber die der Politik durchaus Dampf machende, funktionierende Schützerlobby ob wir angeln und so gar nicht wie.

Schön ist die Formulierung in der Verordnung trotzdem. ;)
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: EU verordnet Deutschland Catch and Release

Schön ist die Formulierung in der Verordnung trotzdem. ;)
Und vernünftige Verbände würden diese Chance der Formulierung in der EU--Verordnung nutzen, nicht nur Verwertung als sinnvollen Grund zum Angeln zu nennen, sondern hier daran arbeiten, weitere einzuführen und/oder das TSG als nachrangig gegenüber Natur/Biotop/Artenschutz zu setzen..

Siehe auch sowohl zum Thema Naturschutz wie Tierschutz, wie sowas ein vernünftiger Verband angehen könnte:
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=293762

Vernünftige, anglerfreundliche Verbände, wie gesagt, nicht DAFV oder LSFV-SH oder sonstige honigmangelernährte Anglerfeinde.............
 

Ralle 24

User
AW: EU verordnet Deutschland Catch and Release

Aber rein rechtlich muss ich doch ein wenig Wasser in den Wein gießen: Fraglich ist, ob ein nationales Verbot des catch & release, wie ja von einer Meinung aus dem deutschen Tierschutzgesetz abgeleitet wird, der Verordnung entgegensteht.

Nein, steht dem nicht entgegen. Durch die Verordnung wird dem Angler eine Entnahme des Fanges im beschriebenen Zeitraum verboten. Eine Verwertung ist somit ausgeschlossen.

Erst jetzt greift das deutsche Tierschutzgesetz bzw., im Rahmen der Zuständigkeit, deutsches Fischereirecht. Und daraus ist dann ein Verbot der gezielten Fischerei auf Wolfsbarsch im beschriebenen Zeitraum abzuleiten.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: EU verordnet Deutschland Catch and Release

Richtig, so würden die Anglerfeinde argumentieren.

Mal sehen, w,e sich da die Verbände bei uns positionieren.

Chance nutzen und Möglichkeiten dank dieser Verordnung versuchen weitere sinnvolle Gründe (hier als Methode Bestandsmanagement wie von der EU gefordert) zu diskutieren und einzuführen.

Oder eben weiter sinnlose Verbote für Angler..

Behörden und Ministerien werden da nie ohne Druck von Verbänden was ändern, hier haben die Verbandler ne Steilvorlage bekommen, um mal was Sinnvolles zu tun.
 
Oben