Thomas9904
Well-Known Member
Vorabveröffentlichung Mag März
Behörden, Tierschützer und -rechtler, und Ministerien in Deutschland wettern ja gegen Catch and Release, als sei das eine Sache des Teufels.
Und auch Verbände der organisierten Angelfischer schliessen sich dem ja immer wieder an, Angeln nur zur Verwertung.
(zur Erinnerung: http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=298372)
Nun gibts ja aber auch noch die EU.....
Die da scheinbar, zumindest was das Catch and Release beim Management des Wolfsbarsches angeht, ganz anders zu denken scheinen.
Da kam jetzt nämlich eine entsprechende Verordnung raus, in der ausdrücklich für alle genannten Gebiete (ALSO AUCH DEUTSCHLAND!) unter anderem Angeln auf Wolfsbarsch nach dem Catch and Release - Prinzip gefordert wird.
Darum gehts:
VERORDNUNG (EU) 2016/72 DES RATES
vom 22. Januar 2016
zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2016 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/104
Und das steht da konkret drin:
Ich könnte mir vorstellen, dass das noch interessante Diskussionen geben könnte und manchen Tierschützer, Tierrechtler, Verbandler der organisierten Angelfischerei und sich moralisch/ethisch höherstehend dünkenden Besserangler (Angeln nur zur Verwertung) entweder in den Wahnsinn oder in Argumentationsnöte treiben wird.
:q:q
Wir werden gespannt beobachten, wie das dann in Deutschland umgesetzt werden wird und werden berichten...
Thomas Finkbeiner
EU verordnet Deutschland Catch and Release
Behörden, Tierschützer und -rechtler, und Ministerien in Deutschland wettern ja gegen Catch and Release, als sei das eine Sache des Teufels.
Und auch Verbände der organisierten Angelfischer schliessen sich dem ja immer wieder an, Angeln nur zur Verwertung.
(zur Erinnerung: http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=298372)
Nun gibts ja aber auch noch die EU.....
Die da scheinbar, zumindest was das Catch and Release beim Management des Wolfsbarsches angeht, ganz anders zu denken scheinen.
Da kam jetzt nämlich eine entsprechende Verordnung raus, in der ausdrücklich für alle genannten Gebiete (ALSO AUCH DEUTSCHLAND!) unter anderem Angeln auf Wolfsbarsch nach dem Catch and Release - Prinzip gefordert wird.
Darum gehts:
VERORDNUNG (EU) 2016/72 DES RATES
vom 22. Januar 2016
zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2016 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/104
Und das steht da konkret drin:
Artikel 10
Maßnahmen für die Fischerei auf Wolfsbarsch
(5) Vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2016 ist in der Freizeitfischerei in den ICES-Divisionen IVb, IVc und VIIa sowie von VIId bis VIIh die Befischung von Wolfsbarsch, auch vom Ufer aus, ausschließlich nach dem Prinzip „catch-and-release“ (Fangen und Zurücksetzen) gestattet. In diesem Zeitraum ist es untersagt, in diesem Gebiet gefangenen Wolfsbarsch an Bord zu behalten, umzusetzen, umzuladen oder anzulanden.
(6) In der Freizeitfischerei, auch vom Ufer aus, darf in nachstehenden Zeiträumen und nachstehenden Gebieten pro Fischer und Tag nicht mehr als ein Exemplar Wolfsbarsch behalten werden:
a) vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2016 in den ICES-Divisionen IVb, IVc und VIIa sowie von VIId bis VIIh;
b) vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2016 in den ICES-Divisionen VIIj und VIIk.
Ich könnte mir vorstellen, dass das noch interessante Diskussionen geben könnte und manchen Tierschützer, Tierrechtler, Verbandler der organisierten Angelfischerei und sich moralisch/ethisch höherstehend dünkenden Besserangler (Angeln nur zur Verwertung) entweder in den Wahnsinn oder in Argumentationsnöte treiben wird.
:q:q
Wir werden gespannt beobachten, wie das dann in Deutschland umgesetzt werden wird und werden berichten...
Thomas Finkbeiner
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