Europäische Wasserrahmenrichtlinie und Gewässerunterhaltung

ingo39

Member
Hallo, bei uns wurde in einem Salmonidengewässer bei sogenannten Gewässerunterhaltungsmaßnahemn
1. ein Ufer begradigt indem granitblöcke einbetoniert wurden
2. Ein Ufer trapezförmig mit Granitschotter (Größe ca. 150-250mm) gestaltet
3. ein Kurvengleithang weggebaggert.
4. Mit dem Bagger im Bach gefahren und tiefe Stellen mit Sediment zugeschüttet.

Beschwerden bis zum Umweltministerium ergaben nix, wir müssen jetzt nachweisen, das gegen die Wasserrahmenrichtlinie verstoßen wurde.

Wer kann helfen, wer hat Ideen, wer hat Erfahrungen?

gern auch PN
 

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Bungo

Flyfishing addicted
AW: Europäische Wasserrahmenrichtlinie und Gewässerunterhaltung

Hallo,

also ich versuche mal etwas behilflich zu sein.

Gibt es irgendwelche besonders schützenswerten Arten?
Sind direke Auswirkungen zu erkennen?


Passiert ist folgendes:
Begradigung der natürlichen Uferlinie.
Entfernung von Strukturen.
Eintrag von zusätzlichem Material.

Das hat direkte Auswirkungen auf Habitate und Unterstände für Fische und Wirbellose, was definitiv als Verschlechterung zu sehen ist.

Um welches Bundesland und Gewässer handelt es sich denn?

Viele Grüße
 

ingo39

Member
AW: Europäische Wasserrahmenrichtlinie und Gewässerunterhaltung

hallo,

das ist die Mandau in Sachsen im Landkreis Görlitz nahe der Stadt Zittau.

Ich sehe das genauso, Begründung seitens der "macher" Landestalsperrenverwaltung usw. sei ufersicherung nach Hochwasserschäden, ich denke aber, das das für den Hochwasserschutz und für die Ufersanierung andere methoden zur Verfügung standen, insbesondere:
Abtrag der künstlichen Böschung, Herstellen eines naturnahen ufers (unter der Wiese ist nach Aussage der Baufirma Bachschotter) Anpflanzung von Erlen.
Ich suche Vorzeige-Projekte wo Bäche oder Flüsse so saniert wurden.

Fischarten: Bahforelle, Besatz-Rfs, Äsche, Gründling, Wf, Barsch,vereinzelt hecht.

Gibt es standartisierte Untersuchungsmethoden zum Nachweis von Wirbellosen? und vor allem vom Verlust ....

Gruß und danke
Ingo
 

ivo

Member
AW: Europäische Wasserrahmenrichtlinie und Gewässerunterhaltung

Wende dich doch vertrauensvoll an das örtliche Präsidiumsmitglied des AVE, Herrn S....

Ansonsten hilft bestimmt gern der LVSA. Der Geschäftsführer z.B..
 

ingo39

Member
AW: Europäische Wasserrahmenrichtlinie und Gewässerunterhaltung

...noch vergessen: seit ein paar Jahren kommt die Wasseramsel gelegentlich vor, Eisvogel, Graureiher uvam

Wonach sollte man schauen?
 
AW: Europäische Wasserrahmenrichtlinie und Gewässerunterhaltung

Hi
Gibt es standartisierte Untersuchungsmethoden zum Nachweis von Wirbellosen? und vor allem vom Verlust ....

Makrozobenthos...meines wissens schon.




Ich finde auch blöd was die da gemacht haben. Aber es gibt da doch direkte Anwohner. Vielleicht ist das ja doch gerechtfertigt, dass man in diesem Fall sich für sowas entschieden hat. Wenn da Erlen oder sonstwas stehen, bei Hochwasser vielleicht noch Treibgut dazu kommt, ein Baum quer zum liegen kommt und die Anwohner absaufen weil das Flüsschen durch den Vorgarten fließt und noch jedemenge Dreck liegen lässt, dann ist die kacke am dampfen...erklär den Anwohnern oder dem Bürgermeister das dann mal warum du als zuständiger Bearbeiter der LTV in dem Fall ausgerechnet diese naturschutzfachlich erstrebenswerte Maßnahme umgesetzt hast. Im Gegensatz zum Bau eine Mauer, zum Schutz der Strasse (Erosion,Ausspülung,...) ist das vielleicht sogar noch die "schönere" Variante...

Habt ihr mal bei der LTV und/oder bei kompetenten Fachleuten gefragt/nachgehorscht wie die die Baumaßnahme beurteilen oder weshalb sie sich so entschieden haben?
 

René F

Member
AW: Europäische Wasserrahmenrichtlinie und Gewässerunterhaltung

Natürlich gibt es standartisierte Untersuchungsmethoden für Makrozoobenthos-Untersuchungen. Die sind ja ein wichtiges Element bei der Gewässerbewertung im Zuge der Wasserrahmenrichtlinie (und sind es auch vorher schon gewesen). Und es sollten für jedes Gewässer auch Daten vorliegen.
 

ingo39

Member
AW: Europäische Wasserrahmenrichtlinie und Gewässerunterhaltung

Hi


.... Aber es gibt da doch direkte Anwohner. Vielleicht ist das ja doch gerechtfertigt, dass man in diesem Fall sich für sowas entschieden hat. Wenn da Erlen oder sonstwas stehen, bei Hochwasser vielleicht noch Treibgut dazu kommt, ein Baum quer zum liegen kommt und die Anwohner absaufen weil das Flüsschen durch den Vorgarten fließt und noch jedemenge Dreck liegen lässt, dann ist die kacke am dampfen...erklär den Anwohnern oder dem Bürgermeister das dann mal warum du als zuständiger Bearbeiter der LTV in dem Fall ausgerechnet diese naturschutzfachlich erstrebenswerte Maßnahme umgesetzt hast. Im Gegensatz zum Bau eine Mauer, zum Schutz der Strasse (Erosion,Ausspülung,...) ist das vielleicht sogar noch die "schönere" Variante...

Habt ihr mal bei der LTV und/oder bei kompetenten Fachleuten gefragt/nachgehorscht wie die die Baumaßnahme beurteilen oder weshalb sie sich so entschieden haben?

Die LTV ist der Verursacher des ganzen Ärgers. Die Untere Wasserbehörde spricht von besonderer Sachkompetenz der LTV. Auf der Baubesprechung stritt der zuständige Baggermeister ab, etwas eingebracht zu haben. Nur war vorher der Fluss 2m tief auf ca. 15m Länge und jetzt kannste da knietief durchwaten und du stehst im Mischsediment (wahrscheinlich das was vorher draußen lag).


Es geht mir gerade darum, nachzuweisen, das es auch im Sinne des Hochwasserschutzes eine sinnlose Maßnahme war:
1. durch die neue "schöne" Böschung (die nur außerhalb Trapezprofil und nur einseitig Trapezprofil ist) wurde der Querschnitt insgesamt kleiner. Das bedeutet höheres Hoschwasser.

2. Durch das Baggern im Fluss ist der Querschnitt niedriger.
Der Mitarbeiter der LTV behauptet: welche Tiefe unterhalb des Wasserspiegels liege, sei für den maximalen Pegel egal.... Das leuchtet mir physikalisch nicht ein: Wenn die Querschnittsflähe insgesamt sinkt, muss das Wasser mit größerer Geschwindigkeit durch.... folglich ist der Strömungswiderstand größer.

Man hätte die abgebrochene Böschung abtragen sollen und den Flussschotter als Oberschicht liegen lassen sollen.

aber das ist ja nur das kleinere Übel, uns ist viel wichtiger, dass die tiefen Stellen wieder hergestellt werden.

Danke für die Untersuchungsmethode. Wer kann so etwas machen?

Gruß Ingo
 

Sneep

Eine NASE für den Fisch
In stillem Gedenken
AW: Europäische Wasserrahmenrichtlinie und Gewässerunterhaltung

Hallo,

jetzt eine Biologische Gewässeruntersuchung mittels des Sapprobienindex durchzuführen, macht nur Sinn wenn eine vergleichbare Untersuchung von vor dem Umbau vorliegt.

Sonst ist eine Verschlechterung nicht belegbar.

Ich vermute einmal, ihr seid als Verein Mitglied des Landesverbandes.
Hier würde ich zunächst einmal anrufen.

Im Zusammenhang mit der WRRL gab oder gibt es Arbeitsgruppen, in denen jedes einzelne Fließgewässer besprochen wurde. Dazu waren alle Betroffenen also auch die Fischerei eingeladen.

Jetzt gibt es 4 Möglichkeiten:
-es war keiner von der Fischerei da.
-der Vertreter hat gepennt.
-der Vertreter fand die Maßnahme gut.
-er konnte sie nicht verhindern.

Nach Abschluss dieser runden Tische wurde für jedes Fließgewässer ein Maßnahmenkatalog aufgestellt.
Diese Maßnahmen werden zusammengefasst nach Brüssel gemeldet.

Hier müsste dieser Umbau aufgeführt sein. Wenn nicht, sieht es für die genehmigende Behörde düster aus.

Ich würde mir den Spaß erlauben und 55 Eurocent in einen Brief an die Europäische Kommission investieren.

Spätestens, wenn von dort die Unterlagen angefordert werden brennt es im Kamin.

Die sind dort überraschend unbürokratisch und engagiert.

SnEEp
 

ingo39

Member
AW: Europäische Wasserrahmenrichtlinie und Gewässerunterhaltung

Das ist ne super Idee, das mache ich, hast Du auch ne konkrete Adresse da? bitte PN - sonst google ich selber...
 
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