ingo39
Member
Hallo, bei uns wurde in einem Salmonidengewässer bei sogenannten Gewässerunterhaltungsmaßnahemn
1. ein Ufer begradigt indem granitblöcke einbetoniert wurden
2. Ein Ufer trapezförmig mit Granitschotter (Größe ca. 150-250mm) gestaltet
3. ein Kurvengleithang weggebaggert.
4. Mit dem Bagger im Bach gefahren und tiefe Stellen mit Sediment zugeschüttet.
Beschwerden bis zum Umweltministerium ergaben nix, wir müssen jetzt nachweisen, das gegen die Wasserrahmenrichtlinie verstoßen wurde.
Wer kann helfen, wer hat Ideen, wer hat Erfahrungen?
gern auch PN
1. ein Ufer begradigt indem granitblöcke einbetoniert wurden
2. Ein Ufer trapezförmig mit Granitschotter (Größe ca. 150-250mm) gestaltet
3. ein Kurvengleithang weggebaggert.
4. Mit dem Bagger im Bach gefahren und tiefe Stellen mit Sediment zugeschüttet.
Beschwerden bis zum Umweltministerium ergaben nix, wir müssen jetzt nachweisen, das gegen die Wasserrahmenrichtlinie verstoßen wurde.
Wer kann helfen, wer hat Ideen, wer hat Erfahrungen?
gern auch PN