Fische zurücksetzen - kann mir das mal jemand erklären?

seppl87

New Member
Hallo Zusammen,

ich habe vor ein paar Tagen meinen ersten Fischereischein gelöst. Erfahrungen - außer Theorie und YouTube-Videos - habe ich noch keine.
Vor ein paar Tagen habe ich mich im Angelshop beraten lassen und mir eine Spinn- sowie Feederrute besorgt; ich werde am Main angeln (Bayern).

Zu meiner Frage:
Ich verstehe, dass man maßige Fische nicht zurücksetzen darf, sofern sie lebensfähig sind und sie nicht innerhalb der Schonzeit geangelt wurden.
Auch, dass es diese Limits gibt, damit ein Fisch mindestens einmal im Leben fortpflanzen konnte.

Wenn ich jetzt - in Bayern am Main - Rotaugen- oder -federn aus dem Wasser ziehe, die weder Schonmaß noch -zeit besitzen, ich einen 10cm Fisch aber nicht verwerten kann/will - mache ich mich strafbar, wenn ich ihn zurücksetze?
Oder ist das dann eine Einschätzung, die mir obliegt, die ich aber begründen muss - also bspw. kann ich mit einem 10cm Fisch nicht verwerten lässt ("da ist nichts dran, ich wollte auf Karpfen o.ä. angeln"), oder ich will ihn nicht verwerten, weil er sich noch nicht fortpflanzen konnte?

Liebe Grüße
 

Lajos1

Well-Known Member
Hallo Zusammen,

ich habe vor ein paar Tagen meinen ersten Fischereischein gelöst. Erfahrungen - außer Theorie und YouTube-Videos - habe ich noch keine.
Vor ein paar Tagen habe ich mich im Angelshop beraten lassen und mir eine Spinn- sowie Feederrute besorgt; ich werde am Main angeln (Bayern).

Zu meiner Frage:
Ich verstehe, dass man maßige Fische nicht zurücksetzen darf, sofern sie lebensfähig sind und sie nicht innerhalb der Schonzeit geangelt wurden.
Auch, dass es diese Limits gibt, damit ein Fisch mindestens einmal im Leben fortpflanzen konnte.

Wenn ich jetzt - in Bayern am Main - Rotaugen- oder -federn aus dem Wasser ziehe, die weder Schonmaß noch -zeit besitzen, ich einen 10cm Fisch aber nicht verwerten kann/will - mache ich mich strafbar, wenn ich ihn zurücksetze?
Oder ist das dann eine Einschätzung, die mir obliegt, die ich aber begründen muss - also bspw. kann ich mit einem 10cm Fisch nicht verwerten lässt ("da ist nichts dran, ich wollte auf Karpfen o.ä. angeln"), oder ich will ihn nicht verwerten, weil er sich noch nicht fortpflanzen konnte?

Liebe Grüße
Hallo,

ein etwas schwieriges Thema, aber trotzdem kein Grund sich da einen Hals zu machen.
Grundsätzlich ist es so, dass Angeln gehen ohne jegliche Verwertungsabsicht in Deutschland gegen das Tierschutzgesetz verstößt (also jeden gefangenen Fisch wieder zurücksetzen. Wobei das, sofern sich der betroffene Angler nicht gerade dumm anstellt, schwer nachzuweisen ist.
Zum Töten eines Fisches bedarf es einen vernünftigen Grund. Wenn mir jetzt der Fisch zu klein (oder auch zu groß) ist, setzte ich den ohne Bedenken wieder zurück.
Wobei ich da "eigene" Mindestmaße habe, so nehme ich grundsätzlich keinen Hecht unter 80 cm mit und auch keine Forelle unter 35 cm, außer es wäre ein ausgesprochenes Dickerchen oder schwerer verletzt. Auch deutlich darüber liegende Fische setzte ich wieder zurück. Meinen persönlicher Rekordhecht mit 122 cm ließ ich auch wieder schwimmen. Aber grundsätzlich gehe ich auch zum Angeln um einen Fisch für die Pfanne zu fangen ab51 .
Zu der sogenannten Entnahmepflicht in Bayern; diese gilt seit rund 35 Jahren und mir ist kein einziger Fall bekannt, dass da ein Angler wegen eines Verstoßes dagegen jemals verurteilt wurde.

Petri Heil

Lajos
 

Taxidermist

Well-Known Member
Oder ist das dann eine Einschätzung, die mir obliegt, die ich aber begründen muss - also bspw. kann ich mit einem 10cm Fisch nicht verwerten lässt ("da ist nichts dran, ich wollte auf Karpfen o.ä. angeln"), oder ich will ihn nicht verwerten, weil er sich noch nicht fortpflanzen konnte?
Bayern ist ja das einzige Bundesland mit diesem Totschlag Paragrafen und da musst du dir dann leider die passende Ausrede zurecht legen.
Den Fisch nicht verwerten zu können ist da schon mal ganz gut, die Ausrede mit der noch nicht statt gefundener Fortpflanzung nicht so gut, weil dies den Gesetzgeber nicht interessiert.
Was du aber keinesfalls sagen darfst, dass du den Fisch von vorne herein nicht entnehmen willst, dies gilt dann wohl auch beim Angeln in anderen Bundesländern als strafbar.
Es wird immer eine Verwertungsabsicht voraus gesetzt, sonst hast du halt keinen vernünftigen Grund zu Angeln.
Wenn du also z.B. einen dicken Karpfen gefangen hast, kannst du sagen, du hast keine 5 köpfige Familie die diesen essen könnte.

Jürgen
 

seppl87

New Member
Hallo,

durchaus geht es mir eher um die kleinen Fische. Meine Absicht, fische zu fangen, hat auch mit der Bratpfanne zu tun. Aber ich vermute, ein 10cm-Rotauge mit dem Grund "zu wenig dran für's Abendbrot - da warte ich lieber noch ein Jahr", ist nicht legitim.

Taxidermist Du sagst, dass der Gesetzgeber die nicht-stattgefundene Fortpflanzung nicht interessiert - aber genau das ist doch mit Schonmaßen und -zeiten gesetzlich aus genau diesem Grund geregelt?
 

Taxidermist

Well-Known Member
@Taxidermist Du sagst, dass der Gesetzgeber die nicht-stattgefundene Fortpflanzung nicht interessiert - aber genau das ist doch mit Schonmaßen und -zeiten gesetzlich aus genau diesem Grund geregelt?
Du siehst doch an deinem Beispiel Rotauge oder auch Barsch, dass es den Gesetzgeber nicht interessiert ob diese sich nun fortgepflanzt haben oder nicht, diese hast du einfach zu entnehmen.
Dir bleibt dann nichts anderes übrig als zu sagen, dass war nicht mein Zielfisch, ich wollte große Brassen fangen.

Jürgen
 
Zuletzt bearbeitet:

Vanner

Well-Known Member
dass der Gesetzgeber die nicht-stattgefundene Fortpflanzung nicht interessiert - aber genau das ist doch mit Schonmaßen und -zeiten gesetzlich aus genau diesem Grund geregelt?

Für Fische die einem Mindestmaß unterliegen, ist der Gesetzgeber an einer Fortpflanzung interessiert. Bei Fischen, die der Regelung nicht unterliegen, spielt die Fortpflanzung keine Rolle.
 

UweL

Active Member
Häng dir einen alten Setzkescher ins Wasser.

.... was kannst du dafür wenn der gerade heute unten ein Loch hat ...:devil
 
Oben