Frage Fischereiprüfung??

michel75

Member
Hallo Petri Kollegen,

Ich habe mal eine Frage an das Schwarmwissen.

Mein bester Freund ist deutscher mit erst Wohnsitz in Bayern und einen Zweitwohnsitz in Österreich.

Er ist 67 Jahre alt und auf Grund einer schweren Erkrankung hat er einen Schwerbehinderten Ausweis mit 50%GdB.
Er war schon einige Male mit mir am Forellenteich zum Angeln.

Er möchte einen Angelschein machen um mit mir am Vereinsgewässer zu Angeln.


Muss er eine Prüfung machen? Ich habe da was in meiner Angelschein Ausbildung gehört das Personen mit einer körperlichen Schwerbehinderung keine Prüfung ablegen müssen. Stimmt das?

Gruß aus der Rhön
 

michel75

Member
Er will mit mir Angeln gehen in Deutschland. Wo kann ich mich oder er sich schlau machen. Er hat körperliche Einschränkungen, mit dem stehen und leichte mit dem laufen. Wie gesagt 50%GdB.

Danke für eure Hilfe
 

Floma

Well-Known Member
Er will mit mir Angeln gehen in Deutschland. Wo kann ich mich oder er sich schlau machen. Er hat körperliche Einschränkungen, mit dem stehen und leichte mit dem laufen. Wie gesagt 50%GdB.

Danke für eure Hilfe
Ich bin fast sicher, dass es in dem Fall keine Ausnahme gibt. Hinter dem Link von Forelle74 zielen die Ausnahmen auf Fälle, in denen die Person (geistig) gar nicht in der Lage ist, eine Prüfung abzulegen.

GDB 50 mit ähnlichen Einschränkungen ist bei den Anglern nicht so ungewöhnlich, gerade ab Anfang 60. Haben wir im Verein doch einige. Die Idee, dass dein Freund angelt finde ich super. Das kann wirklich sehr gut klappen. Sehe ich bei geschätzten Kameraden regelmäßig.
 

heinzi

Well-Known Member
Er möchte einen Angelschein machen um mit mir am Vereinsgewässer zu Angeln.


Muss er eine Prüfung machen? Ich habe da was in meiner Angelschein Ausbildung gehört das Personen mit einer körperlichen Schwerbehinderung keine Prüfung ablegen müssen. Stimmt das?
Ich weiß es nicht. Aber warum sollte denn jemand der Gehbehindert ist nicht eine theoretische Prüfung ablegen müssen? Wenn er doch sowieso einen Angelschein machen möchte dann gehört doch der Unterricht mit Theorie, ob online oder präsent, zur Vorbereitung dazu. Wenn er keine Prüfung machen braucht dann macht der Unterricht bzw. die Vorbereitung auch keinen Sinn, dann würde er den Angelschein nur kaufen.
 

Lajos1

Well-Known Member
Ich weiß es nicht. Aber warum sollte denn jemand der Gehbehindert ist nicht eine theoretische Prüfung ablegen müssen? Wenn er doch sowieso einen Angelschein machen möchte dann gehört doch der Unterricht mit Theorie, ob online oder präsent, zur Vorbereitung dazu. Wenn er keine Prüfung machen braucht dann macht der Unterricht bzw. die Vorbereitung auch keinen Sinn, dann würde er den Angelschein nur kaufen.
Hallo,

stimmt, aber die Ausnahme in Bayern gilt ja auch nur bei geistiger Behinderung.
Übrigens ist 50% Behinderungsgrad gar nicht so viel. Ich habe einen Bekannten der hat 80% Behinderungsgrad, der geht noch Angeln und zur Jagd. Gut, mehr als 5 Kilometer am Stück schafft der nicht mehr, aber das reicht ihm ab51 .

Gruß

Lajos
 

heinzi

Well-Known Member
Hallo,

stimmt, aber die Ausnahme in Bayern gilt ja auch nur bei geistiger Behinderung.
Übrigens ist 50% Behinderungsgrad gar nicht so viel. Ich habe einen Bekannten der hat 80% Behinderungsgrad, der geht noch Angeln und zur Jagd. Gut, mehr als 5 Kilometer am Stück schafft der nicht mehr, aber das reicht ihm ab51 .

Gruß

Lajos
Eben, genauso ist das. Aber hier ist nicht die Rede von einer geistigen Behinderung und mit 50% körperlicher Behinderung gehen viele noch jeden Tag zur Arbeit, wahrscheinlich aber nicht mehr im genannten Alter.
 

yanigo

Well-Known Member
Er will mit mir Angeln gehen in Deutschland. Wo kann ich mich oder er sich schlau machen. Er hat körperliche Einschränkungen, mit dem stehen und leichte mit dem laufen. Wie gesagt 50%GdB.

Danke für eure Hilfe
Ich würde bei Deiner unteren Fischerei-Behörde anrufen und nachfragen, d.h. bei der Behörde die den Fischereischein für Deinen Freund ausstellen würde.

So kriegst Du am schnellsten Klarheit in der Sache .
 

Der mit dem Fisch tanzt

Well-Known Member
Ich würde bei Deiner unteren Fischerei-Behörde anrufen und nachfragen, d.h. bei der Behörde die den Fischereischein für Deinen Freund ausstellen würde.

So kriegst Du am schnellsten Klarheit in der Sache .
Und zwar im nächsten Rathaus! Bei einer "normalen" Schwerbehinderung muß zuvor definitiv die Fischereiprüfung zur Erlangung des Fischereischeines am Hauptwohnsitz abgelegt werden!
Weiß jemand, ob der staatliche Fischereischein von Bayern in den Bundesländern von Österreich anerkannt wird und zum Angeln bzw. zum Erwerb von Erlaubnisscheinen berechtigt?

Vielleicht kann Lajos was dazu sagen....
 

Lajos1

Well-Known Member
Und zwar im nächsten Rathaus! Bei einer "normalen" Schwerbehinderung muß zuvor definitiv die Fischereiprüfung zur Erlangung des Fischereischeines am Hauptwohnsitz abgelegt werden!
Weiß jemand, ob der staatliche Fischereischein von Bayern in den Bundesländern von Österreich anerkannt wird und zum Angeln bzw. zum Erwerb von Erlaubnisscheinen berechtigt?

Vielleicht kann Lajos was dazu sagen....
Hallo,

im Normalfall brauchst Du den Fischereischein unseres jeweiligen Bundeslandes nicht, da man dort, zusätzlich zur Lizenz noch einen (staatlichen) Fischereischein des jeweiligen österreichischen Bundeslandes braucht, den bekommt man in aller Regel gleich mit der Lizenz ausgestellt. Gilt z.B. für Niederösterreich 30 Tage und kostet 15 Euro. Anders als bei uns gelten die staatlichen Fischereischeine in Österreich nur für das jeweilige Bundesland. Wenn meine oberösterreichischen Bekannten in Niederösterreich fischen wollen, so brauchen sie den niederösterreichischen Fischereischein. Da haben wir es in Deutschland einfacher, der gilt erstmal bei Urlaub etc. in ganz Deutschland.
Allerdings ist mir aus grenznahen Gegenden (zu Deutschland) bekannt, dass manche Kartenausgabestellen den bayerischen Fischereischein sehen wollen, um sicher zu gehen, dass der Angler auch etwas Ahnung von der Fischerei hat. Also mitnehmen schadet nichts, enthebt aber nicht von der Pflicht des Erwerbs des österreichischen Touristenfischereischeins.

Petri Heil

Lajos

PS zur Kenntnis: die Lizenzpreise in Österreich sind deutlich höher als in Bayern und beginnen meist da, wo diese bei uns aufhören. Oder anders ausgedrückt: einen an sehr niedrige Preise gewohnten Nord- oder Ostdeutschen trifft bei österreichischen Lizenzpreisen u.U. der Schlag.
100 Euro am Tag für ein gutes Salmonidengewässer sind durchaus als normal zu betrachten, nur die Lizenz, wohlgemerkt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Forelle74

Well-Known Member
Weiß jemand, ob der staatliche Fischereischein von Bayern in den Bundesländern von Österreich anerkannt wird und zum Angeln bzw. zum Erwerb von Erlaubnisscheinen berechtigt?
Lajos1 hats ja schon treffend geschrieben.
Ich wollte nur noch was zusätzlich erwähnen.
In manchen Privat (Seen) wie zb. beim Walchsee brauchst die staatliche " Lizenz " nicht.
Nur die Gebühr für den See.
(Nicht verwechseln mit den Forellen Puffs)
Allerdings wollen die den Bayrischen Fischereischein sehen.

Für Fließgewässer brauchts immer diesen Österreichischen Schein.

Grüße Michi
 
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