Hallo Petri Kollegen,
Ich habe mal eine Frage an das Schwarmwissen.
Mein bester Freund ist deutscher mit erst Wohnsitz in Bayern und einen Zweitwohnsitz in Österreich.
Er ist 67 Jahre alt und auf Grund einer schweren Erkrankung hat er einen Schwerbehinderten Ausweis mit 50%GdB.
Er war schon einige Male mit mir am Forellenteich zum Angeln.
Er möchte einen Angelschein machen um mit mir am Vereinsgewässer zu Angeln.
Muss er eine Prüfung machen? Ich habe da was in meiner Angelschein Ausbildung gehört das Personen mit einer körperlichen Schwerbehinderung keine Prüfung ablegen müssen. Stimmt das?
Gruß aus der Rhön
Ich habe mal eine Frage an das Schwarmwissen.
Mein bester Freund ist deutscher mit erst Wohnsitz in Bayern und einen Zweitwohnsitz in Österreich.
Er ist 67 Jahre alt und auf Grund einer schweren Erkrankung hat er einen Schwerbehinderten Ausweis mit 50%GdB.
Er war schon einige Male mit mir am Forellenteich zum Angeln.
Er möchte einen Angelschein machen um mit mir am Vereinsgewässer zu Angeln.
Muss er eine Prüfung machen? Ich habe da was in meiner Angelschein Ausbildung gehört das Personen mit einer körperlichen Schwerbehinderung keine Prüfung ablegen müssen. Stimmt das?
Gruß aus der Rhön