Moin.
Ich hab vor 2 Jahre den Sportfischerlehrgang mitgemacht und hab dort den "Ausweis über die abgelegte Fischerprüfung" erhalten. Den hab ich seit dem immer zusammen mit dem jeweiligen Erlaubnisschein fürs Gewässer mit zum Angeln genommen.
Nun meine Frage:
Muss ich mit dem "Ausweis über die abgelegte Fischerprüfung" noch zu irgendeinem Amt oder einer Behörde und mir einen Fischereischein ausstellen lassen um angeln zu dürfen??? War ich die letzten 2 Jahre also am Wasser und durfte eigentlich überhauptnicht???|kopfkrat
Oder ist die "Ausweis über die abgelegte Fischerprüfung" schon der Fischereischein??? (Welcher ja bei uns in Niedersachsen lebenslang gültig ist).
Ich steh grade echt aufm Schlauch. Komm mir irgentwie ein wenig blöd vor...#q ;+ ;+ #q ;+ ;+ #q
Das Ganze ist aber auch verwirrend...|peinlich
Gruß
Katteker
Ich hab vor 2 Jahre den Sportfischerlehrgang mitgemacht und hab dort den "Ausweis über die abgelegte Fischerprüfung" erhalten. Den hab ich seit dem immer zusammen mit dem jeweiligen Erlaubnisschein fürs Gewässer mit zum Angeln genommen.
Nun meine Frage:
Muss ich mit dem "Ausweis über die abgelegte Fischerprüfung" noch zu irgendeinem Amt oder einer Behörde und mir einen Fischereischein ausstellen lassen um angeln zu dürfen??? War ich die letzten 2 Jahre also am Wasser und durfte eigentlich überhauptnicht???|kopfkrat
Oder ist die "Ausweis über die abgelegte Fischerprüfung" schon der Fischereischein??? (Welcher ja bei uns in Niedersachsen lebenslang gültig ist).
Ich steh grade echt aufm Schlauch. Komm mir irgentwie ein wenig blöd vor...#q ;+ ;+ #q ;+ ;+ #q
Das Ganze ist aber auch verwirrend...|peinlich
Gruß
Katteker