Hardyfan
Member
AW: Frage zum Jugendfischereischein für Kind ab 8 Jahre-Brauchen hilfe
Hallo,
ja, darf er - allerdings nur auf Friedfische.
Schau mal in § 29 Abs. 2 Fischereigesetz Sachsen-Anhalt.
Danach müssen nur Inhaber eines Sonderfischereischeines von einem volljährigen Fischereischeininhaber begleitet werden.
http://www.landesrecht.sachsen-anha...y=FischG+ST+§+29&psml=bssahprod.psml&max=true
Sicher gehst Du letztendlich, wenn Du Herrn Mencke vom Landesverwaltungsamt anrufst.
Dessen Telefon-Nr. hat Dir bereits petri28/Michael in Post Nr. 2 verlinkt.
Du musst nur bis ganz unten scrollen.
Hallo,
...darf er alleine fischen gehen in gegenwart eines erwachsenen OHNE angelschein?
ja, darf er - allerdings nur auf Friedfische.
Schau mal in § 29 Abs. 2 Fischereigesetz Sachsen-Anhalt.
Danach müssen nur Inhaber eines Sonderfischereischeines von einem volljährigen Fischereischeininhaber begleitet werden.
http://www.landesrecht.sachsen-anha...y=FischG+ST+§+29&psml=bssahprod.psml&max=true
Sicher gehst Du letztendlich, wenn Du Herrn Mencke vom Landesverwaltungsamt anrufst.
Dessen Telefon-Nr. hat Dir bereits petri28/Michael in Post Nr. 2 verlinkt.
Du musst nur bis ganz unten scrollen.