EMZET
Member
Hallo@All,
Ich habe vor einigen Monaten meine Fischereiprüfung bestanden und dachte ich wüsste eigendlich alles was man so Wissen müsste. Aber jetzt habe ich doch noch ein paar Fragen. Also, ich Angel am bzw. im Rhein auf der Kollerinsel in BW. Mit dem Fischfang habe ich keine Probleme, nur mit dem danach. Was mache ich mit den Fischen? Also mit den Fischen, für die eine Anlandepflicht besteht. Z.B. Brassen, Essen tuhe ich die nicht, geschenkt will sie auch keiner (was ich gut verstehe ) also, was soll man damit machen? Rübe ab und Vergraben? Kann ich mir nicht vorstellen da es nicht gerade den Tierschutzbestimmungen endspricht. Aber zurücksetzen darf ich sie auch nicht ;+
Wie ist es allgemein mit gefangenen Fischen? Ich meine weil ich sie ja (abgesehen von Karpfen und dergleichen) nicht Hältern darf. Das sogenannet Catch and Release Verfahren ist meines Wissens ja auch nicht gestattet. Wenn ich früh am Morgen zum Angeln gehe und schon nach kurzer Zeit einen Maßigen Fisch gefangen habe, der mir aber noch zu klein ist oder den ich eigendlich garnicht Fangen wollte darf ich den dann nach "schonendem" Lösen wieder ins Wasser zurück tun oder muss ich den dann behalten?
Habe noch ein paar andere Fragen, aber dazu später.
Gruß
EMZET
Ich habe vor einigen Monaten meine Fischereiprüfung bestanden und dachte ich wüsste eigendlich alles was man so Wissen müsste. Aber jetzt habe ich doch noch ein paar Fragen. Also, ich Angel am bzw. im Rhein auf der Kollerinsel in BW. Mit dem Fischfang habe ich keine Probleme, nur mit dem danach. Was mache ich mit den Fischen? Also mit den Fischen, für die eine Anlandepflicht besteht. Z.B. Brassen, Essen tuhe ich die nicht, geschenkt will sie auch keiner (was ich gut verstehe ) also, was soll man damit machen? Rübe ab und Vergraben? Kann ich mir nicht vorstellen da es nicht gerade den Tierschutzbestimmungen endspricht. Aber zurücksetzen darf ich sie auch nicht ;+
Wie ist es allgemein mit gefangenen Fischen? Ich meine weil ich sie ja (abgesehen von Karpfen und dergleichen) nicht Hältern darf. Das sogenannet Catch and Release Verfahren ist meines Wissens ja auch nicht gestattet. Wenn ich früh am Morgen zum Angeln gehe und schon nach kurzer Zeit einen Maßigen Fisch gefangen habe, der mir aber noch zu klein ist oder den ich eigendlich garnicht Fangen wollte darf ich den dann nach "schonendem" Lösen wieder ins Wasser zurück tun oder muss ich den dann behalten?
Habe noch ein paar andere Fragen, aber dazu später.
Gruß
EMZET