AW: gemeinsame Aktion zur Freilassung von Donald Klein
Soeben kam das Statement vom Auswärtigen Amt rein:
Die konsularische Betreuung von deutschen Inhaftierten im Ausland
Das Auswärtige Amt in Berlin und ca. 150 Auslandsvertretungen (Botschaften und Generalkonsulate) betreuen im Jahr rund 3000 deutsche Inhaftierte im Ausland. Sobald eine deutsche Auslandsvertretung von einem Haftfall eines Deutschen erfährt, nimmt sie unverzüglich Kontakt mit dem Inhaftierten auf. Die konsularische Betreuung deutsche Inhaftierter im Ausland umfasst:
· Besuch in regelmäßigen Abständen im Gefängnis
· enge Begleitung des Strafverfahrens
· die Überprüfung, ob die Behandlung im Gefängnis korrekt ist und ob Verpflegung, Versorgung mit Kleidung und hygienischen Artikeln, Unterbringung und gesundheitliche Betreuung angemessen sind.
Auf Wunsch unterrichten die Auslandsvertretungen ferner die Angehörigen des Gefangenen über die Inhaftierung und den Fortgang des Prozesses und leiten Geldüberweisungen an ihn weiter. Im Bedarfsfall unterstützen die Auslandsvertretungen die Inhaftierten bei der Beantragung eines Antrags auf Sozialhilfe bei den zuständigen deutschen Behörden.
Da die Konsularbeamten den Inhaftierten nicht vor dem ausländischen Gericht vertreten können, unterstützen sie die deutschen Gefangenen bei der Suche nach adäquatem rechtlichem Beistand vor Ort. Wenn nötig, wirken sie auch auf die Bestellung eines Dolmetschers und Pflichtverteidigers hin. Eine Einflussnahme auf das Strafverfahren des Inhaftierten ist den Auslandsvertretungen nicht möglich.
Zu den Bemühungen im Fall des Deutschen Donald Klein:
Bundesaußenminister Dr. Steinmeier, das Auswärtige Amt und die Botschaft Teheran setzen sich gegenüber Iran auf allen Ebenen mit Nachdruck für die Freilassung von Herrn Klein ein. Darüber hinaus wird der Fall bei jeder Gelegenheit auf allen Ebenen gegenüber der iranischen Regierung angesprochen. Am 18.12.2006 konnte ein Abgeordneter des Deutschen Bundestages mit Unterstützung der Deutschen Botschaft Teheran Herrn Klein im Gefängnis besuchen und bei der Leitung der iranischen Justiz die Situation von Herrn Klein ansprechen.
Herr Klein wurde zum frühest möglichen Zeitpunkt wenige Tage nach seiner Festnahme im 1.200 km entfernten Bandar Abbas durch einen Mitarbeiter der Botschaft Teheran besucht. Die Botschaft hat das Gerichtsverfahren gegen Herrn Klein in Bandar Abbas beobachtet und zusammen mit seinem Anwalt Fragen bei der der Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil beraten.
Herr Klein wird seit seiner Verlegung in ein Gefängnis in Teheran weiterhin durch die deutsche Botschaft Teheran intensiv betreut. Nach mehrfachen Interventionen der Botschaft sind die Haftbedingungen erleichtert worden. So kann er täglich mit seiner Familie und mehrmals wöchentlich mit der Deutschen Botschaft Teheran telefonieren und erhielt im August eine Woche Hafturlaub in Teheran.
Konsularische Haftbesuche finden nach Möglichkeit mindestens einmal monatlich statt. Darüber hinaus wird Herr Klein wöchentlich durch den deutschen Pfarrer der evangelischen Gemeinde in Teheran sowie regelmäßig durch seinen iranischen Rechtsanwalt in der Haft besucht. Die konsularische Betreuung umfasst auch die regelmäßige Versorgung mit Lebensmitteln, Büchern und Zigaretten. Zu seinem Geburtstag im November haben Mitarbeiter der Botschaft Herrn Klein ein Paket zusammengestellt und ins Gefängnis gebracht.
Das Auswärtige Amt und die Deutsche Botschaft Teheran stehen in ständigem Kontakt mit Karin Klein, der Ehefrau von Herrn Klein, dem iranischen Anwalt und einem in Deutschland beauftragten Rechtsanwalt.
Das Auswärtige Amt und die Deutsche Botschaft Teheran werden in ihren Bemühungen nicht nachlassen, sich für eine vorzeitige Entlassung von Herrn Klein aus iranischer Haft einzusetzen.
Michael Ebel
Pressereferat, Auswärtiges Amt