Gibts Waidgerechtigkeit beim Angeln? Meinung und Frage um Begriff und Inhalt

Franz_16

Mitglied
AW: Gibts Waidgerechtigkeit beim Angeln? Meinung und Frage um Begriff und Inhalt

Ja, dort wo es nicht geht, geht es nicht. Das ist doch klar. Und das Stahlvorfach beim Hecht dürfte auch eine höhere Tragkraft haben, als die Hauptschnur. Es gibt immer Ausnahmen von der Regel. Klarer Fall. Es muss sich ja auch keiner an solche Richtlinien halten. Sie sind ja freiwillig. Das waren sie auch in der Vergangenheit. Das gilt ja auch für die Höflichkeitsformen nach Knigge. Auch die sind Freiwillig. Fakt dürfte aber auch sein, dass Menzenbachs Buch nicht mehr Stand der Dinge sein dürfte. Übrigens wurden die dort beschriebenen Regeln auch nicht in Verbotsgesetze gegossen.

Schon klar ;)

Ich wollte nur aufzeigen, dass es saumäßig schwer ist irgendwelche Benimm-Regeln in Thesen zu pressen.

Wenn man das versucht gibts genau 2 Alternativen: Entweder man belässt es auf einer Ebene die nicht über Binsenweisheiten hinausgeht oder man kommt halt in den Bereich in dem es ganz schnell widersprüchlich wird.
 

Kolja Kreder

Mitglied
AW: Gibts Waidgerechtigkeit beim Angeln? Meinung und Frage um Begriff und Inhalt

Eben, und da habe ich meine Zweifel. Gibt es eine Quelle / Beleg der deine These bestätigt? Ich habe noch nie gehört / gelesen dass die Größe des Fisches hier einen Unterschied ausmacht. Es gibt für bestimmte Fischarten wie Aale eine Ausnahme.

Siehe u.a. das Merkblatt "NICHT GEWERBLICHES WAIDGERECHTES TÖTEN VON FISCHEN" aus Sachsen (ist in meinem Bundesland ähnlich geregelt, es gibt eine Broschüre über das Töten von Fischen).

http://www.dav-bpb.de/dokumente/merkblatt%20waidgerechtes%20toeten.pdf

Zu dem Betäubungsschlag i.v.m. dem Gewicht des Fisches gibt es eine Empfehlung der EFSA. Die sieht den Beteubungsschlag für Fische bei einem Gewicht von 200g - 14kg vor. Diese Empfehlung war m.W. noch Teil des Vorläufers der TierSchlV. Habe ich jetzt aber auf die Schnelle nicht im Internet gefunden. Ich würde aber davon ausgehen, dass dies auch für die TierSchlV so sein soll. Jedenfalls kann man nur dann auf diese Weise Betäuben, wenn es zur Erreichung des Gesetzeszwecks sinnvoll ist. Die oben zitierte Fundstelle beachtet dies nicht!
 

Kolja Kreder

Mitglied
AW: Gibts Waidgerechtigkeit beim Angeln? Meinung und Frage um Begriff und Inhalt

Schon klar ;)

Ich wollte nur aufzeigen, dass es saumäßig schwer ist irgendwelche Benimm-Regeln in Thesen zu pressen.

Wenn man das versucht gibts genau 2 Alternativen: Entweder man belässt es auf einer Ebene die nicht über Binsenweisheiten hinausgeht oder man kommt halt in den Bereich in dem es ganz schnell widersprüchlich wird.

ich stelle aber oft fest, dass selbst Binsenweisheiten nicht mehr bekannt sind.
 

Kolja Kreder

Mitglied
AW: Gibts Waidgerechtigkeit beim Angeln? Meinung und Frage um Begriff und Inhalt

eben - da brauchts keine Verbandsfunktionäre, dies nur wieder alles verkomplizieren - NIX anderes sag ich ja die ganze Zeit..
Die Verbandler sollen die Finger da weg lassen.

Schon wär alles besser, wenn die einfach Angler und Angeln in Ruhe lassen würden..

Voll erfasst!!

Danke!!

Deine Meinung verwundert ja nicht, weil du es ja am liebsten hättest, wenn die Verbände sich gleich selber ganz weg lassen. Bur ist deine Meinung halt völlig irrelevant. Da lass ich sie dir gerne. :)
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Gibts Waidgerechtigkeit beim Angeln? Meinung und Frage um Begriff und Inhalt

Klar - hier Anglerforum - wer Anglern schadet wie die Naturschutzverbände der organisierten Sport- und Angelfischerei muss weg oder soll wenigstens die Finger davon lassen, wovon sie keinen Plan haben (bestes Beispiel Präsine):
Praktisches Angeln und normale, anständige Angler..

Ich find auch gut, dass sich da die Leser selber ein Bild machen können, durch die Diskussiin hier an Hand einer Abstrusität wie Waidgerechtigkeit für Angel von Verbandlern definiert..

Dafür herzlichen Dank an alle Diskutanten!!!
 

torstenhtr

Active Member
AW: Gibts Waidgerechtigkeit beim Angeln? Meinung und Frage um Begriff und Inhalt

@Kolja
Zu dem Betäubungsschlag i.v.m. dem Gewicht des Fisches gibt es eine Empfehlung der EFSA. Die sieht den Beteubungsschlag
für Fische bei einem Gewicht von 200g - 14kg vor. Diese Empfehlung war m.W. noch Teil des Vorläufers der TierSchlV. Habe ich jetzt aber auf die Schnelle nicht im Internet gefunden. Ich würde aber davon ausgehen, dass dies auch für die TierSchlV so sein soll. Jedenfalls kann man nur dann auf diese Weise Betäuben, wenn es zur Erreichung des Gesetzeszwecks sinnvoll ist. Die oben zitierte Fundstelle beachtet dies nicht!

Danke für den Hinweis, das könnte sich aber nur auf die gewerbsmäßige Fischerei beziehen (weil das Töten einer größereren Menge kleiner Fische unzweckmäßig wäre). Da müsste man evtl. genauer recherchieren. Zumindestens in Sachsen könnte man Probleme bekommen wenn man Köderfische nicht vor dem Töten betäubt (siehe Merkblatt, gilt auch für Köderfische).
 

ronram

...
AW: Gibts Waidgerechtigkeit beim Angeln? Meinung und Frage um Begriff und Inhalt

@Kolja


Danke für den Hinweis, das könnte sich aber nur auf die gewerbsmäßige Fischerei beziehen (weil das Töten einer größereren Menge kleiner Fische unzweckmäßig wäre). Da müsste man evtl. genauer recherchieren. Zumindestens in Sachsen könnte man Probleme bekommen wenn man Köderfische nicht vor dem Töten betäubt (siehe Merkblatt, gilt auch für Köderfische).
Da wäre ich nicht nur in Sachsen vorsichtig.
Die TierSchLV spricht von Fischen.

Nicht von großen Fischen, nicht von mittleren Fischen, nicht von kleinen Fischen.

Nur von Fischen.

Und bedroht denjenigen mit Bußgeld, der einen Fisch vor dem Schlachten nicht betäubt.


Wer zu feste drauf haut und mit dem Betäubungsschlag tötet, der ist fein raus.
Wer aber gar nicht betäubt, der sollte lieber einen Plattfisch oder einen Aal vor sich haben.
 

Kolja Kreder

Mitglied
AW: Gibts Waidgerechtigkeit beim Angeln? Meinung und Frage um Begriff und Inhalt

@Kolja


Danke für den Hinweis, das könnte sich aber nur auf die gewerbsmäßige Fischerei beziehen (weil das Töten einer größereren Menge kleiner Fische unzweckmäßig wäre). Da müsste man evtl. genauer recherchieren. Zumindestens in Sachsen könnte man Probleme bekommen wenn man Köderfische nicht vor dem Töten betäubt (siehe Merkblatt, gilt auch für Köderfische).

Ich persönlich halte einen Betäubungsschlag gemäß der von mir genannten Empfehlung (weil unter 200g) für nicht zweckmäßig. Ich mache dort sofort einen Herzstich.
 

Kolja Kreder

Mitglied
AW: Gibts Waidgerechtigkeit beim Angeln? Meinung und Frage um Begriff und Inhalt

Da wäre ich nicht nur in Sachsen vorsichtig.
Die TierSchLV spricht von Fischen.

Nicht von großen Fischen, nicht von mittleren Fischen, nicht von kleinen Fischen.

Nur von Fischen.

Und bedroht denjenigen mit Bußgeld, der einen Fisch vor dem Schlachten nicht betäubt.


Wer zu feste drauf haut und mit dem Betäubungsschlag tötet, der ist fein raus.
Wer aber gar nicht betäubt, der sollte lieber einen Plattfisch oder einen Aal vor sich haben.

Richtig. Tötet bereits der Betäubungsschlag ist dies unschädlich. Der Herzstich muss aber dennoch erfolgen.
 

Kolja Kreder

Mitglied
AW: Gibts Waidgerechtigkeit beim Angeln? Meinung und Frage um Begriff und Inhalt

@Kolja


Danke für den Hinweis, das könnte sich aber nur auf die gewerbsmäßige Fischerei beziehen (weil das Töten einer größereren Menge kleiner Fische unzweckmäßig wäre). Da müsste man evtl. genauer recherchieren. Zumindestens in Sachsen könnte man Probleme bekommen wenn man Köderfische nicht vor dem Töten betäubt (siehe Merkblatt, gilt auch für Köderfische).

Für den Massenfischfang gilt die TierSchlV nicht!
 

ronram

...
AW: Gibts Waidgerechtigkeit beim Angeln? Meinung und Frage um Begriff und Inhalt

Richtig. Tötet bereits der Betäubungsschlag ist dies unschädlich. Der Herzstich muss aber dennoch erfolgen.
So wie ich das sehe muss ein Entbluten erfolgen.
Unterlässt man das Entbluten, hat den Fisch aber bereits mit dem Betäubungsschlag getötet, droht kein Bußgeld.

Ich lese da nur eine Bußgeldvorschrift für den Fall, dass man die Betäubung unterlässt.
 

Kolja Kreder

Mitglied
AW: Gibts Waidgerechtigkeit beim Angeln? Meinung und Frage um Begriff und Inhalt

So wie ich das sehe muss ein Entbluten erfolgen.
Unterlässt man das Entbluten, hat den Fisch aber bereits mit dem Betäubungsschlag getötet, droht kein Bußgeld.

Ich lese da nur eine Bußgeldvorschrift für den Fall, dass man die Betäubung unterlässt.

Für diesen Fall greift die Strafvorschrift des TierSchG.
 

torstenhtr

Active Member
AW: Gibts Waidgerechtigkeit beim Angeln? Meinung und Frage um Begriff und Inhalt

Für den Massenfischfang gilt die TierSchlV nicht!
Was auch plausibel ist und sich auf gewerbliche Fischerei beziehen dürfte, ansonsten müsste jeder einzelne Fisch betäubt werden, was für den Fischer unwirtschaftlich wäre. Daraus kann man aber nicht automatisch schließen, das es auch für die Freizeitfischerei zulässig ist.
Im Zusammenhang mit dem Angeln habe ich das jedenfalls noch nicht gelesen/gehört - ich lasse mich gerne von dem Gegenteil überzeugen.
 

ronram

...
AW: Gibts Waidgerechtigkeit beim Angeln? Meinung und Frage um Begriff und Inhalt

Unnötiger Schmerz und unnötiges Leid. Hier könnte man sogar von Roheit sprechen, wenn du das Tier nicht durch den Herzstich "erlöst". (§ 17 TierSchG)
Ein Fisch, der bereits mit dem Betäubungsschlag getötet worden ist, kann nicht mehr leiden.
So wie ich das sehe kann man den § 17 TierSchG nicht auf tote Tiere anwenden.
So wie ich das sehe muss ein Entbluten erfolgen.
Unterlässt man das Entbluten, hat den Fisch aber bereits mit dem Betäubungsschlag getötet, droht kein Bußgeld.

Ich lese da nur eine Bußgeldvorschrift für den Fall, dass man die Betäubung unterlässt.
 

Kolja Kreder

Mitglied
AW: Gibts Waidgerechtigkeit beim Angeln? Meinung und Frage um Begriff und Inhalt

Ein Fisch, der bereits mit dem Betäubungsschlag getötet worden ist, kann nicht mehr leiden.
So wie ich das sehe kann man den § 17 TierSchG nicht auf tote Tiere anwenden.

Da haben wir uns missverstanden. Ich dachte, dass der Fisch nur betäubt und nicht getötet wird. Tod ist Tod. Aber wir werden OT.
 

Kolja Kreder

Mitglied
AW: Gibts Waidgerechtigkeit beim Angeln? Meinung und Frage um Begriff und Inhalt

Tod durch Betäubungsschlag ist großartig:m
...ja ich weiß, bei kleinen Fischchen kann das durchaus reichen, aber allgemein und vom Wortsinn her betrachtet...:)

zum Thema:
Es scheint mir sehr wichtig, dass der Begriff "waidgerecht" im Sinne der Angelei eine Legaldefinition bekommt (möglichst sinnvoll und praxisnah im Sinne der Angelei in all ihren Ausprägungen und nicht irgend welcher dahergelaufener selbsternannter Tierrechtsfanatiker).
Die Unterschiede in der Einordnung des Begriffs sind doch zu groß angesichts dessen, dass er in politischen Diskussionen und in der Ausbildung/Prüfung verwendet wird.

Das sehe ich nun wiederum völlig anders. Auch wenn man vielleicht meinen könnte, dass ich als Jurist alles in Gesetzesform gießen wollte. Dem ist aber nicht so.

Wir haben zunächst einmal die gesetzlichen Regelungen. Diese sind einzuhalten. Also muss der Begriff der Weidgerechtigkeit dies "notgedrungen" beinhalten.

Wir haben darüber hinaus aber auch Regeln der Fairness, die wir aus Respekt vor der Natur und den Fischen einhalten. Dazu mag dann noch etwas Folklore kommen. Diese Dinge möchte ich aber gar nicht in Gesetzesform haben, weil dies eine Bevormundung all der Angler wäre, die diese Vorstellungen der Weidgerechtigkeit möglicher Weise nicht teilen. Gleichwohl kann man diese Vorstellung der Weidgerechtigkeit aber durchaus in Worte gießen. Sie sind aber nicht verbindlich und sollen es auch nicht sein. Sie können aber insbesondere dem Jungangler oder dem Angler, der sich unschlüssig ist eine Leitlinie sein. Nichts muss, alles kann! Die gesetzlich zu normieren, würde den Sinn einer solche niedergeschriebenen Weidgerechtigkeit völlig konterkarieren. Es soll ja gerade keine Pflicht sein. Pflichten haben wir genug. Es sollte aber m. E. das Brauchtum in der Angelerschaft gestärkt werden, weil dies ein einigendes Element ist. Und wenn wir etwas in der Anglerschaft brauchen, dann ist dies Einigkeit.

Ich lade alle ein mir mitzuteilen, was sie ganz persönlich als Weidgerecht empfinden.
 
D

Drxpshxt

Guest
AW: Gibts Waidgerechtigkeit beim Angeln? Meinung und Frage um Begriff und Inhalt

Ist absolut nachvollziehbar. Ich selbst sehe es ja ähnlich. Es gibt ausreichend Gesetze und man könnte es als Überbegriff sehen. Ich habe aber bemerkt, dass die Meinungen hier extrem weit auseinanderliegen. Eine Einigkeit innerhalb der Anglerschaft scheint mir da nicht so ohne weiteres möglich.

Und im BJagdG(1Abs3) ist es ja enthalten (ohne dass ich die dortige Definition kenne), daher wäre es doch wichtig diese zu kennen, wenn man den Begriff (wie z.B. in der Ausbildung/Prüfung in NRW) verwendet.
Kann ja auch sein, dass die Definition gem. BJagdG gar nicht passt! Dann wäre die Verwendung des Begriffs in Bezug auf die Angelei absolut abzulehnen! ...ich kenne die Definition aber wie gesagt leider nicht, kann es also nicht anschließend beurteilen. ..
 

Kolja Kreder

Mitglied
AW: Gibts Waidgerechtigkeit beim Angeln? Meinung und Frage um Begriff und Inhalt

Ich finde es beeindruckend, dass die Diskussion zu einem so streitbarem Thema hier im AB (wider erwarten) weitestgehend fair und konstruktiv abläuft. Im Einzelnen wird man über die Inhalte des Begriffs streiten können.

Die Hauptkritik, die ich sehe ist: Es soll bloß kein Verband das Ganze definieren. - OK, geschenkt.

Aber was seht ihr den als Weidgerecht an? Da werden doch die meisten eine Vorstellung haben.
 
Oben