AW: Gibts Waidgerechtigkeit beim Angeln? Meinung und Frage um Begriff und Inhalt
Da haben wir uns missverstanden. Ich dachte, dass der Fisch nur betäubt und nicht getötet wird. Tod ist Tod. Aber wir werden OT.
Da haben wir uns tatsächlich missverstanden. |wavey:
Tod durch Betäubungsschlag ist großartig:m
...ja ich weiß, bei kleinen Fischchen kann das durchaus reichen, aber allgemein und vom Wortsinn her betrachtet...
zum Thema:
Es scheint mir sehr wichtig, dass der Begriff "waidgerecht" im Sinne der Angelei eine Legaldefinition bekommt (möglichst sinnvoll und praxisnah im Sinne der Angelei in all ihren Ausprägungen und nicht irgend welcher dahergelaufener selbsternannter Tierrechtsfanatiker).
Die Unterschiede in der Einordnung des Begriffs sind doch zu groß angesichts dessen, dass er in politischen Diskussionen und in der Ausbildung/Prüfung verwendet wird.
100% meiner Fische könnte ich mit meinem Betäubungsholz betäuben und töten in einem. Vielleicht sind meine Fische aber auch zu 100% klein.
Bin ja kein Welsangler. #c Für den normalen Rheinzander würde es definitiv ausreichen. (Gut, ich bin aber auch ein überzeugter Anwender des Kiemenbogenrundschnitts, deshalb entlbluten meine Fische alle.(
Wichtig, dass wir eine Legaldefinition bekommen?
Bloß nicht! Warum ich das strikt ablehne steht und Koljas Zitat.
Das sehe ich nun wiederum völlig anders. Auch wenn man vielleicht meinen könnte, dass ich als Jurist alles in Gesetzesform gießen wollte. Dem ist aber nicht so.
Wir haben zunächst einmal die gesetzlichen Regelungen. Diese sind einzuhalten. Also muss der Begriff der Weidgerechtigkeit dies "notgedrungen" beinhalten.
Wir haben darüber hinaus aber auch Regeln der Fairness, die wir aus Respekt vor der Natur und den Fischen einhalten. Dazu mag dann noch etwas Folklore kommen. Diese Dinge möchte ich aber gar nicht in Gesetzesform haben, weil dies eine Bevormundung all der Angler wäre, die diese Vorstellungen der Weidgerechtigkeit möglicher Weise nicht teilen. Gleichwohl kann man diese Vorstellung der Weidgerechtigkeit aber durchaus in Worte gießen. Sie sind aber nicht verbindlich und sollen es auch nicht sein. Sie können aber insbesondere dem Jungangler oder dem Angler, der sich unschlüssig ist eine Leitlinie sein. Nichts muss, alles kann! Die gesetzlich zu normieren, würde den Sinn einer solche niedergeschriebenen Weidgerechtigkeit völlig konterkarieren. Es soll ja gerade keine Pflicht sein. Pflichten haben wir genug. Es sollte aber m. E. das Brauchtum in der Angelerschaft gestärkt werden, weil dies ein einigendes Element ist. Und wenn wir etwas in der Anglerschaft brauchen, dann ist dies Einigkeit.
Ich lade alle ein mir mitzuteilen, was sie ganz persönlich als Weidgerecht empfinden.
Genau so sehe ich es auch.
Es wäre Bevormundung.
Ich weiß aber auch, dass es bei uns Anglern in Deutschland eine ganz normale Reaktion darstellt nach Regeln und Gesetzen zu rufen, wenn man sich einem möglichen Entscheidungsszenario nähert, und es da eine Entscheidungsmöglichkeit gibt, die ein wenig kritisch betrachtet werden kann.
Vielleicht ist es ja auch eine deutsche Reaktion. Möglich. Der Ruf nach staatlicher Kontrolle und Bevormundung ist ja nicht nur in der Angelei zu beobchten.
Ich würde Kolja da aber uneingeschränkt zustimmen. "Nichts muss, alles kann."
Indem Moment, wo auf den größten gemeinsamen Nenner reduziert wird, bestrafen wir diejenigen, die mit ihrer freien Meinung und Entscheidung vernünftig gehandelt haben. Ich finde nicht, dass das Ziel sein kann.
Ist absolut nachvollziehbar. Ich selbst sehe es ja ähnlich. Es gibt ausreichend Gesetze und man könnte es als Überbegriff sehen. Ich habe aber bemerkt, dass die Meinungen hier extrem weit auseinanderliegen. Eine Einigkeit innerhalb der Anglerschaft scheint mir da nicht so ohne weiteres möglich.
Und im BJagdG(1Abs3) ist es ja enthalten (ohne dass ich die dortige Definition kenne), daher wäre es doch wichtig diese zu kennen, wenn man den Begriff (wie z.B. in der Ausbildung/Prüfung in NRW) verwendet.
Kann ja auch sein, dass die Definition gem. BJagdG gar nicht passt! Dann wäre die Verwendung des Begriffs in Bezug auf die Angelei absolut abzulehnen! ...ich kenne die Definition aber wie gesagt leider nicht, kann es also nicht anschließend beurteilen. ..
Ich würde auch sagen, dass es ausreichen Gesetze gibt.
Wir haben ja nicht nur die Landesfischereigesetze mit den dazugehörenden Verordnungen (plus Prüfungsordnungen), zum Fischereirecht im weitesten Sinne zählt ja noch viel mehr. Alles was uns beim Angeln irgendwie tangiert. TierSchG, TierSchlV, Landschaftsgesetz und Landschaftsplan (in NRW durchus wichtig), Waffengesetz jenachdem, was du für ein Messer mitnimmst, usw. Es gibt vieles, was du als Angler wissen solltest.
Bitte nicht noch mehr.
Was die NRW-Prüfung angeht, so spreche ich jetzt und hier aus meiner höchst persönlichen Sicht der Angelprüfung in NRW jegliches Existenzrecht ab.
Ich halte sie für eine sinnlose und nicht mehrwertstiftende Verschwendung von Zeit, die mit einer Wahrscheinlichkeit > 0 dazu führt, dass der Angler eine nicht waidgerechte (um auf den Begriff i.S. des TierschG zurückzukommen) Haltung gegenüber dem Fisch einnimmt. ---> Alles töten müssen, was keine Schonzeit oder Mindestmaß hat.
Unbegründeter Schaden wird nicht vom Fisch ferngehalten.
--> Ziel verfehlt.
Ich habe schon im Setzkescher-Thread kritisch angemerkt, dass es Multiple-Choice-Fragen in der Prüfung gibt, die eine Rechtsverbindlichkeit implizieren, die es gar nicht gibt. So eine Prüfung kann ich nicht gutheißen und will sie nicht als Maßstab für eine potentielle Legaldefinition von bisher mündlich überliefertem soft law...
(Zur Frage in der Prüfung: Betäuben und Töten --> Es muss ein Schlagholz sein und es muss ein Herzstich sein ... so einfach falsch. Es muss weder das eine noch das andere sein. Es
kann ein Schlagholz und ein Herzstich sein, aber ein
Muss genau diese Mittel zu verwenden ist es nicht.)
Ich finde es beeindruckend, dass die Diskussion zu einem so streitbarem Thema hier im AB (wider erwarten) weitestgehend fair und konstruktiv abläuft. Im Einzelnen wird man über die Inhalte des Begriffs streiten können.
Die Hauptkritik, die ich sehe ist: Es soll bloß kein Verband das Ganze definieren. - OK, geschenkt.
Aber was seht ihr den als Weidgerecht an? Da werden doch die meisten eine Vorstellung haben.
Naja, ich kenne keine andere größere öffentliche Plattform, wo das ginge...
Mich graut es immer, wenn ich solche Diskussionen wie diese hier von Thomas bei Facebook eingestellt sehe und mir dann die Kommentare durchlese.
AB <--> FB ist da schon ein Unterschied wie Tag und Nacht. Das finde ich schade...