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Frage:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Zeit von 1972 bis 1987 war ich Mitglied im DAV der DDR. Bedingt durch meinen Sohn (10 Jahre) ist die Leidenschaft wieder entfacht.
Mir ist bekannt, dass man zur Ausübung des Angelns einen Fischereischein benötigt und diesen nach Abschluss einer Fischerprüfung erhält.
Bei Recherche im Internet viel mir ein Artikel auf, der besagte, wer bis fünf Jahre vor Inkrafttreten des neuen Fischereigesetzes am 22.10.1992 Mitglied im DAV war und eine Raubfischqualifikation besaß, kann von der Fischerprüfung befreit werden. Dies betrifft allerdings Thüringen!!! Ist dies in Sachsen-Anhalt auch der Fall?
Für Ihre Rückantwort herzlichen Dank.
H. G.
Antwort:
Sehr geehrter Herr G.,
ich habe mich mehrfach in der Rubrik "Frage der Woche" auf der DAV-HP mit diesem Problem beschäftigt. Sie können die einzelnen Beiträge gern noch einmal im dortigen Archiv nachlesen.
Unabhängig davon gebe ich Ihnen aber gern sinngemäß den Inhalt des entsprechenden Gesetzes Ihres Bundeslandes zur Kenntnis. In Sachsen-Anhalt besteht für jegliche Form der Angelei Fischereischeinpflicht, d.h. auch für das Angeln in sogenannten "Angelteichen".
Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeins ist in der Regel die Vorlage eines Zeugnisses über das Bestehen einer staatlichen "Fischerprüfung".
Ausgenommen von der Prüfungspflicht sind:
Berufsfischer mit entsprechendem Ausbildungsnachweis bzw. in der Ausbildung zum Fischwirt befindliche Personen
Inhaber eines am 3.Oktober 1990 noch gültigen DAV-Ausweises mit eingetragener "Raubfischqualifikation"
Ausländische Staatsbürger mit einem geeigneten Befähigungsnachweis zur Fischereiausübung (z.B. Angellizenz des Heimatlandes, Mitgliedsausweis eines Fischereivereins o.ä.)
Fischereischeine können ab dem vollendeten 14. Lebensjahr erteilt werden. Die Ausgabe der Fischereischeine erfolgt durch die unteren Fischereibehörden.
Da Sie aus meiner Sicht nicht unter einen Punkt der Ausnahmeregelungen fallen, steht wohl vor Ausgabe des Fischereischeins die notwendige Prüfung. Dazu kann Ihnen unser Landesverband die notwendigen Informationen geben und bei Bedarf einen Lehrgang vermitteln. Sie erreichen den LAV ebenfalls recht leicht über die DAV-HP.
Ich würde mich freuen, wenn Sie bald wieder als DAV-Mitglied Ihrem Hobby nachgehen können und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Michael Winkel
Bundesgeschäftsführer
Quelle:
http://www.anglerverband.com
Guenex