Habe ich überhaupt eine Chance?

dirkbo

Hochseeukeleibezwinger
Ich habe in der ehemaligen DDR damals einen Angelausweis vom DAV besessen.Nur leider kann ich diesen nicht mehr finden.
Ob ich die Möglichkeit habe einen Fischereischein zu bekommen, ohne die erforderliche Prüfung in NRW abzulegen?
Hoffentlich kann mir jemand sagen ob die archiviert werden oder worden sind!?:c
 

guenex

New Member
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Frage:
Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Zeit von 1972 bis 1987 war ich Mitglied im DAV der DDR. Bedingt durch meinen Sohn (10 Jahre) ist die Leidenschaft wieder entfacht.

Mir ist bekannt, dass man zur Ausübung des Angelns einen Fischereischein benötigt und diesen nach Abschluss einer Fischerprüfung erhält.

Bei Recherche im Internet viel mir ein Artikel auf, der besagte, wer bis fünf Jahre vor Inkrafttreten des neuen Fischereigesetzes am 22.10.1992 Mitglied im DAV war und eine Raubfischqualifikation besaß, kann von der Fischerprüfung befreit werden. Dies betrifft allerdings Thüringen!!! Ist dies in Sachsen-Anhalt auch der Fall?

Für Ihre Rückantwort herzlichen Dank.

H. G.


Antwort:
Sehr geehrter Herr G.,

ich habe mich mehrfach in der Rubrik "Frage der Woche" auf der DAV-HP mit diesem Problem beschäftigt. Sie können die einzelnen Beiträge gern noch einmal im dortigen Archiv nachlesen.

Unabhängig davon gebe ich Ihnen aber gern sinngemäß den Inhalt des entsprechenden Gesetzes Ihres Bundeslandes zur Kenntnis. In Sachsen-Anhalt besteht für jegliche Form der Angelei Fischereischeinpflicht, d.h. auch für das Angeln in sogenannten "Angelteichen".
Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeins ist in der Regel die Vorlage eines Zeugnisses über das Bestehen einer staatlichen "Fischerprüfung".

Ausgenommen von der Prüfungspflicht sind:

Berufsfischer mit entsprechendem Ausbildungsnachweis bzw. in der Ausbildung zum Fischwirt befindliche Personen

Inhaber eines am 3.Oktober 1990 noch gültigen DAV-Ausweises mit eingetragener "Raubfischqualifikation"

Ausländische Staatsbürger mit einem geeigneten Befähigungsnachweis zur Fischereiausübung (z.B. Angellizenz des Heimatlandes, Mitgliedsausweis eines Fischereivereins o.ä.)


Fischereischeine können ab dem vollendeten 14. Lebensjahr erteilt werden. Die Ausgabe der Fischereischeine erfolgt durch die unteren Fischereibehörden.

Da Sie aus meiner Sicht nicht unter einen Punkt der Ausnahmeregelungen fallen, steht wohl vor Ausgabe des Fischereischeins die notwendige Prüfung. Dazu kann Ihnen unser Landesverband die notwendigen Informationen geben und bei Bedarf einen Lehrgang vermitteln. Sie erreichen den LAV ebenfalls recht leicht über die DAV-HP.

Ich würde mich freuen, wenn Sie bald wieder als DAV-Mitglied Ihrem Hobby nachgehen können und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Michael Winkel
Bundesgeschäftsführer

Quelle: http://www.anglerverband.com
Guenex
 

dirkbo

Hochseeukeleibezwinger
Leider habe ich meinen Ausweis nicht mehr und eine Raubfischqualifikation hatte ich auch nicht.
War erst 12 Jahre alt und berechtigt waren erst Personen ab 16 oder 18 Jahren ( glaube ich )
Egal dann mache ich halt die Prüfung hier in NRW.
Weiß jemand wann die nächste Prüfung abgelegt werden kann und wo?
Danke Dir guenex
 

Brummel

Wathosenschlitzerfinder
@dirkbo,

mir ging es im letzten Jahr genau so, habe auch bei meinem ehemaligen Verein angefragt ob noch Nachweise über meine Mitgliedschaft vorhanden sind, mit der kurzen und bündigen Antwort:" Nee ".
Endergebnis war jedenfalls, daß ich für den Fischereischein nochmal löhnen durfte.
Hab meinen alten DAV-Ausweis mit allen möglichen Quali`s auch nicht mehr gefunden, nach mehreren Umzügen kann sowas schon mal vorkommen.

Gruß Brummel
 

dirkbo

Hochseeukeleibezwinger
Hi Nikmark!
Ich muß doch nicht unbedingt die Prüfung in Bochum ablegen, oder? Du hattest mir doch schonmal geschrieben das ich die hätte auch in Lüdenscheidt machen kann, gegen eine gewisse Gebühr, weil ich die nicht in Bochum mache!
Wann ist denn das nächste mal sowas bei Euch in der Gegend?
 

nikmark

Denunziant
@ Dirkbo

im November sind hier in NRW immer Prüfungen.
Manche Gemeinden wie Lüdenscheid un Altena machen auch zwei im Jahr. Der Hauptprüfungstermin ist aber immer im November. Also mit Sicherheit auch bei euch.
Du kannst dir also aussuchen, wo du die Prüfung machst. Am billigsten ist es natürlich in deiner Gemeinde.

Nikmark
 
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