Jugendfischereischein, ab wann und wie?

LOCHI

Well-Known Member
Hallo, ich hab eine vier Jährige Tochter und würde gerne nen Jugendfischereischein für sie bekommen? Geht das in diesem alter schon und wenn, wo oder wie bekomm ich diesen?
mfg de Lochi
 
AW: Jugendfischereischein, ab wann und wie?

müsste gehen. Geh am besten mal zur Unteren Fischereibehöre, dort wo du auch deinen Schein ausstellen gelassen hast, die müssten auch den JuFiSch Ausstellen
 

LOCHI

Well-Known Member
AW: Jugendfischereischein, ab wann und wie?

Komme aus Thüringen, von der Unteren hab ich nur die Urkunde bekommen, den Schein hat die Gemeine ausgestellt. Ich frag da aber mal nach, danke!
 
AW: Jugendfischereischein, ab wann und wie?

Dann muss sich deine 4 jährige Tochter noch bis zu Ihrem 10Jährigen Geburtstag mit dem Jugendfischereischein gedulden!
Vor dem 10.Lebensjahr gibt es nämlich keinen!
 
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LOCHI

Well-Known Member
AW: Jugendfischereischein, ab wann und wie?

Und warum nicht? Weil wir Deutschland sind oder wie?#q
 

siloaffe

Boddensüchtig
AW: Jugendfischereischein, ab wann und wie?

Hey Lochi|wavey:

Bei uns in RPF gibts den erst für Kinder ab 7 Jahren obs in Thüringen anders ist?

Hab mal gegooglt:
Thüringen
Der Fischereischein wird nach Vollendung des 14. Lebensjahres unter Vorlage eines Fischerprüfungszeugnisses erteilt. Der Jugendfischereischein wird ohne Vorlage eines Fischerprüfungszeugnisses vom 10. bis 14. Lebensjahr erteilt. Das Angeln ist hierbei nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers möglich. Kinder unter 10 Jahren und Versehrte können in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers ohne Fischereischein angeln. Dabei dürfen sie den gefangenen Fisch nicht selbst abködern und töten. Beide zusammen dürfen nicht mehr als 2 Angeln benutzen.

LG Markus
 
AW: Jugendfischereischein, ab wann und wie?

Und warum nicht? Weil wir Deutschland sind oder wie?#q

hm, dann musst du Auswandern wenn es Dir hier nicht gefällt.

Ausserdem kannst du sie ja an die Fischerei heranführen - mit einer deiner beiden Ruten.
Das dürfte doch völlig Ausreichend sein - oder gehts dir dabei darum, dass du mit 3 Ruten fischen "darfst"?
 
Zuletzt bearbeitet:

LOCHI

Well-Known Member
AW: Jugendfischereischein, ab wann und wie?

Das hatte ich auch gegoogelt deswegen die Frage weil ich nicht glauben konnte das es erst ab zehn geht und ich meine zwei ruten für mich im Wasser haben wollte. Sie stippt eh nur wenn überhaupt, Naja da sie aber erst ab 14 Strafmündig ist und "Eltern haften für ihre Kinder" Quark ist laut Deutschen Recht lass ich sie das einfach weiter machen. Ich leg es halt mal drauf an.
 
AW: Jugendfischereischein, ab wann und wie?

Ich stelle mir grade diesselbe Frage. Komme auch aus Thüringen. Mein Sohn wird im März 7. Scheint aber noch keinen Jugendfischereischein bekommen zu können. Im Netz finden sich reichlich unterschiedliche Angaben, einmal ab 8, einmal ab 10.

Weiß jemand genaueres?
 

GeorgeB

Member
AW: Jugendfischereischein, ab wann und wie?

Weiß jemand genaueres?

Im Zweifel immer das Gesetz. Steht auch im Netz. #6


(ThürFischG)
in der Fassung vom 18. September 2008

T


§ 27 Jugendfischereischein

(1) Personen, die das achte, aber noch nicht das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben, darf der Fischereischein nur als Jugendfischereischein erteilt werden.
(2) Bis zur Vollendung des vierzehnten Lebensjahres dürfen Jugendfischereischeininhaber die Fischerei nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers, welcher über eine nachgewiesene Qualifikation verfügt, ausüben. Die untere Fischereibehörde kann für Personen, die als Berufsfischer ausgebildet werden, Ausnahmen zulassen.
 

Sneep

Eine NASE für den Fisch
In stillem Gedenken
AW: Jugendfischereischein, ab wann und wie?

Das hatte ich auch gegoogelt deswegen die Frage weil ich nicht glauben konnte das es erst ab zehn geht und ich meine zwei ruten für mich im Wasser haben wollte. Sie stippt eh nur wenn überhaupt, Naja da sie aber erst ab 14 Strafmündig ist und "Eltern haften für ihre Kinder" Quark ist laut Deutschen Recht lass ich sie das einfach weiter machen. Ich leg es halt mal drauf an.

Hallo,

Würde ich noch mal überdenken.

Für dich ist das rein juristisch gesehen Fischwilderei nach § 294 StGB, falls der Pächter dich anzeigt.
Du fischt mit der 3. Rute ohne Fischereierlaubnis.
Diese Rute wird dir zugerechnet, da deine Tochter ja überhaupt keine Fischereierlaubnis hat.
Da kannst du besser gleich ohne Erlaubnisschein angeln, dass kommt so ziemlich aufs gleiche raus ist dann aber § 293 StGB und wird auch ohne Anzeige verfolgt.
Dafür sparst du aber das Geld für den Erlaubnisschein.:q

Deiner Tochter passiert in keinem Fall etwas, da sie nicht strafmündig ist.
Ich gehe aber davon aus, dass du schon strafmündig bist.

SneeP
 
AW: Jugendfischereischein, ab wann und wie?

Ich habe beim Bürgerservice unserer Stadt nachgefragt. Tatsächlich ist die Info auf deren Seite falsch. Ab dem vollendeten achten Lebensjahr kann mein Sohn den Jugendfischereischein beantragen. Also muss er noch nen Jahr warten.

Aber dann kann er dieses Jahr noch "in die Lehre" gehen und ab und an ein weniger mit einer meiner beiden Ruten üben.
 
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