AW: Jugendfischereischein, ab wann und wie?
Das hatte ich auch gegoogelt deswegen die Frage weil ich nicht glauben konnte das es erst ab zehn geht und ich meine zwei ruten für mich im Wasser haben wollte. Sie stippt eh nur wenn überhaupt, Naja da sie aber erst ab 14 Strafmündig ist und "Eltern haften für ihre Kinder" Quark ist laut Deutschen Recht lass ich sie das einfach weiter machen. Ich leg es halt mal drauf an.
Hallo,
Würde ich noch mal überdenken.
Für dich ist das rein juristisch gesehen Fischwilderei nach § 294 StGB, falls der Pächter dich anzeigt.
Du fischt mit der 3. Rute ohne Fischereierlaubnis.
Diese Rute wird dir zugerechnet, da deine Tochter ja überhaupt keine Fischereierlaubnis hat.
Da kannst du besser gleich ohne Erlaubnisschein angeln, dass kommt so ziemlich aufs gleiche raus ist dann aber § 293 StGB und wird auch ohne Anzeige verfolgt.
Dafür sparst du aber das Geld für den Erlaubnisschein.:q
Deiner Tochter passiert in keinem Fall etwas, da sie nicht strafmündig ist.
Ich gehe aber davon aus, dass du schon strafmündig bist.
SneeP