Hallo Zusammen,
ich habe eine rechtliche Frage.
Wir bekommen demnächst Besuch aus Baden-Württemberg.
Der Neffe meiner Frau ist 12 J. alt und könnte in Ba-Wü einen Jugendfischereischein bekommen.
Da bei uns in NRW der Schein auch bei der Meldebehörde ausgestellt wird, gehe ich mal davon aus, dass man auch einen Wohnsitz in NRW haben muss, und er wenn dann einen Schein aus Ba-Wü mitbringen muss.
Daher meine Frage, darf er mit dem Schein aus Ba-Wü auch bei uns in NRW angeln?
Ich habe bisher nur Infos zu Wohnortwechseln.
Hier handelt es sich aber nur um einen Besuch.
Vielleicht gibts ja noch andere Möglichkeiten.
Vielen Dank.
Grüße
Dirk
ich habe eine rechtliche Frage.
Wir bekommen demnächst Besuch aus Baden-Württemberg.
Der Neffe meiner Frau ist 12 J. alt und könnte in Ba-Wü einen Jugendfischereischein bekommen.
Da bei uns in NRW der Schein auch bei der Meldebehörde ausgestellt wird, gehe ich mal davon aus, dass man auch einen Wohnsitz in NRW haben muss, und er wenn dann einen Schein aus Ba-Wü mitbringen muss.
Daher meine Frage, darf er mit dem Schein aus Ba-Wü auch bei uns in NRW angeln?
Ich habe bisher nur Infos zu Wohnortwechseln.
Hier handelt es sich aber nur um einen Besuch.
Vielleicht gibts ja noch andere Möglichkeiten.
Vielen Dank.
Grüße
Dirk