Jugendfischereischein Bundesländer

dirk1279

New Member
Hallo Zusammen,
ich habe eine rechtliche Frage.

Wir bekommen demnächst Besuch aus Baden-Württemberg.
Der Neffe meiner Frau ist 12 J. alt und könnte in Ba-Wü einen Jugendfischereischein bekommen.
Da bei uns in NRW der Schein auch bei der Meldebehörde ausgestellt wird, gehe ich mal davon aus, dass man auch einen Wohnsitz in NRW haben muss, und er wenn dann einen Schein aus Ba-Wü mitbringen muss.

Daher meine Frage, darf er mit dem Schein aus Ba-Wü auch bei uns in NRW angeln?

Ich habe bisher nur Infos zu Wohnortwechseln.
Hier handelt es sich aber nur um einen Besuch.

Vielleicht gibts ja noch andere Möglichkeiten.

Vielen Dank.
Grüße
Dirk
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Jugendfischereischein Bundesländer

Hallo,

ja, darf er. Gerade bei Besuch/Urlaub gibt es keine Probleme. Anders eventuell bei Umzügen. Aber vorher noch genau nach den Regeln in NRW erkundigen. Bei uns in Bayern z.B. darf er mit 12 Jahren und Jugendfischereischein nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers angeln, außerdem braucht man noch den Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer.

Petri Heil

Lajos
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
AW: Jugendfischereischein Bundesländer

Die Regelung mit der erwachsenen Begleitperson, die einen gültigen Fischereischein haben muss, gilt auch in NRW und das man über einen Wohnsitzwechsel nachdenken müsste... so lange dauern die Ferien bei den Schwaben auch nicht. ;)
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
AW: Jugendfischereischein Bundesländer

#6#6 #6#6 #6#6
 

Sneep

Eine NASE für den Fisch
In stillem Gedenken
AW: Jugendfischereischein Bundesländer

Hallo,

er darf mit seinem Jugendfischereischein im Urlaub in NRW fischen. Allerdings sind die Bedingungen etwas anders als hier geschildert.

Die Begleitperson muss nicht erwachsen sein. Es reicht, wenn die Begleitperson im Besitz eines Erwachsenen-Fischereischeins ist. Das ist in anderen BL anders geregelt, in NRW ist es aber so.
Es geht ja nicht darum auf den Jungangler aufzupassen, damit er nicht ins Wasser fällt.

Wirbeltiere darf ich nur töten wenn ich die entsprechenden Kenntnisse habe. Der Fischereilehrgang ist ein solcher Nachweis. Der Jungangler darf noch keinen Fisch töten, nur deshalb ist die Begleitperson gefordert.
Die Begleitperson kann also durchaus jünger sein als der Jugendliche den sie begleitet.

sneep
 
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