Neue Landesfischereiverordnung in in Baden-Würtemberg tritt in Kraft
Das Nachtangelverbot ist vom Tisch (Beispielbild)
Mit der Veröffentlichung der geänderten Landesfischereiverordnung am 03. Februar im Gesetzblatt Nachtangelverbot entgültig vom Tisch.
Nachdem sechs Kläger vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gegen das Nachtangelverbot klagten und Recht bekamen, reagierte das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und hob nun das generelle Nachtangelverbot für alle Angler an den meisten Gewässern in Baden-Württemberg auf.
Am Bodensee weiter kein Nachtangeln
Minister Hauk sagte, dass es aber durchaus auch in Zukunft an weiteren ausgesuchten Gewässern in Baden-Württemberg Einschränkungen der nächtlichen Fischerei geben könne, die dem Schutz der Fischerei diene, zum Beispiel, um stark gefährdete Fischarten in spezielle Gebiete zu schonen. Solche Regelungen seien im Rahmen der Erlaubnisscheine möglich und könnten vom Fischereiberechtigten für ausgesuchte Gewässer getroffen werden. Außerdem könne von Seiten des Naturschutzes zukünftig Regelungen für einzelne Schutzgebiete erlassen werden.
Am Bodensee und am Kraftwerk Rheinau bleibe aus fischereilichen Gründen das Nachtangelverbot bestehen. Internationale Vereinbarungen mit den Bodenseeanrainerländern Bayern, Österreich und der Schweiz, die gleichlautende Beschränkungen der nächtlichen Fischerei in ihren Rechtsvorschriften haben, ermöglichen dies.
Quelle: https://www.agrar-presseportal.de/l...rt-die-hohen-ausbildungsstandards--32246.html
Das Nachtangelverbot ist vom Tisch (Beispielbild)
Mit der Veröffentlichung der geänderten Landesfischereiverordnung am 03. Februar im Gesetzblatt Nachtangelverbot entgültig vom Tisch.
Nachdem sechs Kläger vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gegen das Nachtangelverbot klagten und Recht bekamen, reagierte das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und hob nun das generelle Nachtangelverbot für alle Angler an den meisten Gewässern in Baden-Württemberg auf.
Am Bodensee weiter kein Nachtangeln
Minister Hauk sagte, dass es aber durchaus auch in Zukunft an weiteren ausgesuchten Gewässern in Baden-Württemberg Einschränkungen der nächtlichen Fischerei geben könne, die dem Schutz der Fischerei diene, zum Beispiel, um stark gefährdete Fischarten in spezielle Gebiete zu schonen. Solche Regelungen seien im Rahmen der Erlaubnisscheine möglich und könnten vom Fischereiberechtigten für ausgesuchte Gewässer getroffen werden. Außerdem könne von Seiten des Naturschutzes zukünftig Regelungen für einzelne Schutzgebiete erlassen werden.
Am Bodensee und am Kraftwerk Rheinau bleibe aus fischereilichen Gründen das Nachtangelverbot bestehen. Internationale Vereinbarungen mit den Bodenseeanrainerländern Bayern, Österreich und der Schweiz, die gleichlautende Beschränkungen der nächtlichen Fischerei in ihren Rechtsvorschriften haben, ermöglichen dies.
Quelle: https://www.agrar-presseportal.de/l...rt-die-hohen-ausbildungsstandards--32246.html