AW: Köderfische für Wels
Also lieber TE - der Aal hat in NRW ein Mindestmaß von 50 cm!
Fische, welche eine Schonzeit oder ein Mindestmaß haben, dürfen in NRW nicht als Köderfische verwendet werden.(ergibt sich u.a. aus § 5 II).
Jetzt geht es darum, WO genau du angeln möchtest - ist das in NRW, dann gilt oben Gesagtes - ist es in einem anderen Land / oder Bundesland, dann gelten dort natürlich andere Regeln, als in NRW.
Da Du aber aus Bochum stammst, war ich so frei, mal die Lage für NRW aufzuzeigen!
Diesbezüglich solltest Du mal intensiv die §§ 1-6 der Landesfischereiverordnung für NRW lesen & verinnerlichen!
Insbesondere § 5 Absatz 2 ist da recht eindeutig!!!
Angelst Du im Ausland, dann mach´ Dich bitte schlau, ob und wie dort die Verwendung von Köderfischen geregelt ist!
Petri & LG,
Ernie
PS:
"Edelfische" ist ein nicht legaldefinierter - also auch nicht gesetzlicher Begriff.
Eher ein Phantasieprodukt von Anglern - allerdings tatsächlich mit entsprechender Definition in mancher lokalen Gewässerordnung so zu finden - ohne aber allgemeingültig irgendwo im Gesetz definiert zu sein!
Einschränkungen gibt es lediglich für Fische, welche mit Mindestmaß oder Schonzeit ausgestattet sind!