Krebsfischen am Rhein erlaubt?

Percatus

New Member
Hallo zusammen,

mich würde mal interessieren, ob man am Rhein im Gebiet der RNPG Krebs fischen darf, z.B. mit Krebstellern?

Dem Angelschein konnte ich diese Info nicht entnehmen. Dort sind aber Mindestmaße und Schonzeiten für Krebse angegeben. Außerdem steht dort, dass man Welse und Krebse bis 1 Uhr nachts fischen darf. Dem entnehme ich, dass man prinzipiell also nach Krebsen fischen darf, oder?
Aber darf man das auch mit einem Krebsteller? Zählt dieser dann sozusagen als "Handangel"? Man darf ja schließlich nur mit 2 Handangeln fischen...

Und hat schon mal jemand versucht, am Rhein nach Krebsen zu fischen?

Vielen Dank und viele Grüße!
 

iltis05

Member
AW: Krebsfischen am Rhein erlaubt?

Das wäre ich mir nicht sicher,der Aal ist ganzjährig Geschützt und darf auch bis 1uhr befischt werden.
Danach kann man nicht gehen
 
AW: Krebsfischen am Rhein erlaubt?

Das mit dem Aal mein Freund solltest Du nochmals überdenken.

Es gibt sogar noch ca. 100 Meter Strecke auf denen Du im Einzugsgebiet der RNPG auf Aal gehen darft und das ganz legal.

Vergleiche mal Deine Angestrecke und die Kilometrierung des Aalfangverbotes, da ist eine kleine, aber entscheidene Lücke!

Gruß
Max
 

iltis05

Member
AW: Krebsfischen am Rhein erlaubt?

Als erstes,ich bin nicht dein Freund.
Zum zweiten ,das kann gut möglich sein.
Wollte es erwähnt haben,das es viele gibt die das nicht wissen.
Die ganzjährige Aalschonzeit bezieht sich doch auf den Rhein und bestimmte nebengewässer,somit ist er an diesen Gewässern geschont.
Gruß
ilti
 
Zuletzt bearbeitet:

Percatus

New Member
AW: Krebsfischen am Rhein erlaubt?

In meinem "Fangbuch und Gewässerordnung der RNPG" steht auf Seite 1 unter "GANZJÄHRIG geschütze Fischarten" der Aal! Somit ist er meines Erachtens in den Pachtgewässern der RNPG auch ganzjährig geschützt und zwar überall! Genauso wie Lachs, Meerforelle, etc....
Deine angebliche Lücke erschließt sich mir nicht.

Aber der Aal war auch eigentlich gar nicht meine ursprüngliche Frage...

Mich interessierte ja eigentlich, ob ich Krebse am Rhein bei der RNPG fischen darf oder nicht?

Gruß,
Ingo
 

Jose

Active Member
AW: Krebsfischen am Rhein erlaubt?

krebse sind keine aale...

zum thema: weiß ich nicht, in nrw darfste ungeschütze arten aber nur mit einzelhaken. krebsteller, reusen etc., alles nix für angler
 

WobblerReiter

Active Member
AW: Krebsfischen am Rhein erlaubt?

Das mit dem Aal mein Freund solltest Du nochmals überdenken.

Es gibt sogar noch ca. 100 Meter Strecke auf denen Du im Einzugsgebiet der RNPG auf Aal gehen darft und das ganz legal.

Vergleiche mal Deine Angestrecke und die Kilometrierung des Aalfangverbotes, da ist eine kleine, aber entscheidene Lücke!

Gruß
Max

Die 100 Meter will ich sehen , Mütze :)
 
X

xmxrrxr

Guest
AW: Krebsfischen am Rhein erlaubt?

Nicht einheimische Arten haben keine Schonzeit und besteht Entnahmepflicht :) Bei Flusskrebsen gilt das, was Wobbi geschrieben hat.

Und Iltis05, Mutzenbacher hat Recht ! Es gibt im Bereich der RNPG wirklich Stellen, an denen man ganz legal auf Aal angeln darf. Ist aber auch egal, da man 5 cm Nach der Pachtgrenze sowieso wieder ganz offiziell auf Aal angeln darf.
 

WobblerReiter

Active Member
AW: Krebsfischen am Rhein erlaubt?

Au man , voll den Schiss geschrieben ! kann passieren bei der Hitze . Habe gerade die karte von der RNPG in der Hand , und da ist Flusskrebs fangen von 10 Juli bis 1 Oktober erlaubt . Habe jetzt auf die Schnelle bei der RNPG Karte nichts gelesen auf ( und ) wie man auf Flusskrebse , Fischen darf . Am besten selbst mal nachfragen . LG Wobbi
 

WobblerReiter

Active Member
AW: Krebsfischen am Rhein erlaubt?

Am besten da mal Nachfragen , dan biste auf der Sicheren Seite :)

Die Anschrift der RNPG e.V. ist :
RNPG e.V.
Hauptstr. 2
68535 Edingen-Neckarhausen
Tel.: 0 62 03 / 8 39 97 39
Fax: 0 62 03 / 8 39 97 22
 

Percatus

New Member
AW: Krebsfischen am Rhein erlaubt?

1.) Es wäre nett, wenn diejenigen, die behaupten, man dürfe irgendwo bei der RNPG den Aal legal fischen auch den Ort präzisieren würden... ABER: er ist doch laut RNPG ganzjährig geschütz!?! Wieso sollte das für ein paar Meter Strecke nicht gelten? Und wenn diese paar Meter nicht mehr zur RNPG gehören sollten, dann hätte ich für diese Strecke auch keine Angelerlaubnis - so meine Logik. Aber korrigiert mich bitte.

2.) Das eigentliche Thema ist nach wie vor "Krebsfang" und nicht "Aalfang"....
Mich wundert es nur, dass in den Bestimmungen des Angelscheins der RNPG kein Wort über den Krebsfang verloren wird... Darf ich's nun oder nicht?
In der Elsenz gibt es eine extra Krebskarte zum Krebsfischen. Aber nur, weil es für Neckar und Rhein keine spezielle Krebskarte gibt, muss das ja nicht heißen, dass es dort verboten ist, nach Krebsen zu fischen, oder?

Vielleicht frage ich doch einfach direkt bei der RNPG nach.
Ich dachte nur, vielleicht wüsste das hier jemand...
 
X

xmxrrxr

Guest
AW: Krebsfischen am Rhein erlaubt?

Am besten da mal Nachfragen , dan biste auf der Sicheren Seite :)

Die Anschrift der RNPG e.V. ist :
RNPG e.V.
Hauptstr. 2
68535 Edingen-Neckarhausen
Tel.: 0 62 03 / 8 39 97 39
Fax: 0 62 03 / 8 39 97 22

Da ist im Moment geschlossen, wegen Sommerurlaub !
Ich glaube erst ab Anfang September ist wieder offen.
 
X

xmxrrxr

Guest
AW: Krebsfischen am Rhein erlaubt?

Nein, die RNPG hat keine Webseite. Zumindestens habe ich noch keine gefunden :)

RNPG wurde für die Verwaltung des Rhein und Neckar der Pächter Vfg und BSFV gegründet.
 
Oben