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Guest
Aufgrund der Einladung zum Anglerstammtisch in Schwerin, haben wir uns in den letzten Tagen auch einmal intensiver mit den Regelungen, Verordnungen und Einschränkungen in MVP beschäftigt. Wir wollten einfach auch mal die Landesfischereigesetze gegenüberstellen. Haben wir getan und sind über eine Unstimmigkeit in der KüFVO gestolpert.
Im §9 heißt es u.a. "Fische, die einer Fangmengenbegrenzung unterliegen, dürfen nur als ganze Fische oder ausgenommen mit Kopf oder als zwei Filets mit Haut je Fisch an Bord gelagert oder angelandet werden."
Im §25 hingegen heißt es, dass "Ordnungswidrig im Sinne von § 26 Abs. 1 Nr. 32 des Landesfischereigesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 9 Nr. 3 die dort genannten Fangbegrenzungen nicht einhält oder keine ganzen Fische oder Fische ausgenommen mit Kopf lagert oder anlandet;"
Für uns ein Widerspruch, denn nach §9 darf ich die Fische filetieren, nach §25 begehe ich damit eine Ordnungswidrigkeit.
Also haben wir einfach mal beim zuständigen Ministerium nachgefragt. Heute haben wir die Antwort von dort erhalten und man teilt unsere Auffassung.
Zitat "Hier handelt es sich offenkundig um ein Redaktionsversehen des Verordnungsgebers. Aus diesem Grunde habe ich die Fischereiaufsicht des Landes M-V gebeten, von der Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit abzusehen, wenn sich ein Angler für die neue Alternative des § 9 Nummer 3 - "oder als zwei Filets mit Haut je Fisch" - entscheidet."
Spannend ist jetzt die Frage, wie viele Verfahren seit der Änderung im November 2016 nach §25 eingeleitet wurden.
Das dieser Fehler bisher niemandem aufgefallen ist - und damit meine ich in erster Linie zum Beispiel einen Landesanglerverband MV - finden wir erschreckend! Es werden neue Einschränkungen für uns Angler beschlossen, Ahndungsmöglichkeiten geschaffen und die werden von unseren Vertretern nicht einmal geprüft?
Der LAV MV hält an seiner Forderung zur Agenda 45-0-10 fest. Da haben wir mehrfach den Nutzen für den Dorschbestand angezweifelt und die Nachteile für den Angeltourismus und uns Angler - insbesondere die zusätzlichen Einschränkungen und ein freiwilliger Verzicht von knapp 1450 Tonnen Dorsch p.a. - kritisiert. Ob die sich damit so intensiv wie mit der Änderung des KüFVO auseinandergesetzt haben? Zweifel sollten erlaubt sein und wir konnten unsere Kritik zumindest mit Argumenten unterstreichen.
https://www.facebook.com/Anglerdemo...283145215468/1846872191989893/?type=3&theater
Im §9 heißt es u.a. "Fische, die einer Fangmengenbegrenzung unterliegen, dürfen nur als ganze Fische oder ausgenommen mit Kopf oder als zwei Filets mit Haut je Fisch an Bord gelagert oder angelandet werden."
Im §25 hingegen heißt es, dass "Ordnungswidrig im Sinne von § 26 Abs. 1 Nr. 32 des Landesfischereigesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 9 Nr. 3 die dort genannten Fangbegrenzungen nicht einhält oder keine ganzen Fische oder Fische ausgenommen mit Kopf lagert oder anlandet;"
Für uns ein Widerspruch, denn nach §9 darf ich die Fische filetieren, nach §25 begehe ich damit eine Ordnungswidrigkeit.
Also haben wir einfach mal beim zuständigen Ministerium nachgefragt. Heute haben wir die Antwort von dort erhalten und man teilt unsere Auffassung.
Zitat "Hier handelt es sich offenkundig um ein Redaktionsversehen des Verordnungsgebers. Aus diesem Grunde habe ich die Fischereiaufsicht des Landes M-V gebeten, von der Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit abzusehen, wenn sich ein Angler für die neue Alternative des § 9 Nummer 3 - "oder als zwei Filets mit Haut je Fisch" - entscheidet."
Spannend ist jetzt die Frage, wie viele Verfahren seit der Änderung im November 2016 nach §25 eingeleitet wurden.
Das dieser Fehler bisher niemandem aufgefallen ist - und damit meine ich in erster Linie zum Beispiel einen Landesanglerverband MV - finden wir erschreckend! Es werden neue Einschränkungen für uns Angler beschlossen, Ahndungsmöglichkeiten geschaffen und die werden von unseren Vertretern nicht einmal geprüft?
Der LAV MV hält an seiner Forderung zur Agenda 45-0-10 fest. Da haben wir mehrfach den Nutzen für den Dorschbestand angezweifelt und die Nachteile für den Angeltourismus und uns Angler - insbesondere die zusätzlichen Einschränkungen und ein freiwilliger Verzicht von knapp 1450 Tonnen Dorsch p.a. - kritisiert. Ob die sich damit so intensiv wie mit der Änderung des KüFVO auseinandergesetzt haben? Zweifel sollten erlaubt sein und wir konnten unsere Kritik zumindest mit Argumenten unterstreichen.
https://www.facebook.com/Anglerdemo...283145215468/1846872191989893/?type=3&theater