Kurze Frage/Schnelle Antwort bitte

Alleskönner

DER Hulk
Will gleich mit meinem Kumpel an den Rhein!Er hat den Jugendfischereischein und ich hab den Angelschein.Darf er also mit mir angeln?!
 

Rotauge

Jetzt ohne Benutzerbild
AW: Kurze Frage/Schnelle Antwort bitte

Yes :)
 

Fisher

Schluchsee-Besessener
AW: Kurze Frage/Schnelle Antwort bitte

HI

nein darf er nicht weil du noch keine 18 bist

sorry

gruß fisher #h
 

Fisher

Schluchsee-Besessener
AW: Kurze Frage/Schnelle Antwort bitte

hi kann sein dass es in nrw erlaubt ist in bw mus der inhaber des fischereischein min. 18 jare alt sein

sonst gibt es evtl. |krach:

gruß fisher #h
 

fly-martin

Active Member
AW: Kurze Frage/Schnelle Antwort bitte

Hi

Das steht im Jugendfischereischein ( ob Du als Angelscheininhaber 18 sein musst )
 

Rotauge

Jetzt ohne Benutzerbild
AW: Kurze Frage/Schnelle Antwort bitte

Im §32 des Fischereigesetzes (Landesfischereigesetz NRW) steht:

Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeins.

Und Alleskönner ist ja wohl der Inhaber eines Fischereischeins.
 

Alleskönner

DER Hulk
AW: Kurze Frage/Schnelle Antwort bitte

muss es wissen weil dort wo wir hingehen ist jetzt öfters ein Aufpasser|uhoh:
 
AW: Kurze Frage/Schnelle Antwort bitte

Was ich aus der Prüfung behalten habe ist:

Wenn Du 18 bist, darf er, bist Du es nicht, darf er nicht. Prüfung NRW
 

Alleskönner

DER Hulk
AW: Kurze Frage/Schnelle Antwort bitte

Rotauge schrieb:
Im §32 des Fischeeigesetzes steht:

Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeins.

Und Alleskönner ist ja wohl der Inhaber eines Fischereischeins.
Wenn es so ist,ist ja alles gebongt:m
 

Alleskönner

DER Hulk
AW: Kurze Frage/Schnelle Antwort bitte

Ich dreh gleich durch|uhoh:|uhoh:|uhoh:|uhoh:|uhoh:
Was ist den nun Sache|kopfkrat|kopfkrat|kopfkrat|kopfkrat|kopfkrat|kopfkrat|kopfkrat:q
 

Rotauge

Jetzt ohne Benutzerbild
AW: Kurze Frage/Schnelle Antwort bitte

Hier kannst du es dir downloaden und dir den § 32 ausdrucken und mitnehmen. :)
 

Fisher

Schluchsee-Besessener
AW: Kurze Frage/Schnelle Antwort bitte

also ich zitiere:

Jugendliche im Alter von 10-16 dürfen ohne den Nachweis der für die Ausübung der Fischerei erforderlichen Sachkunde nur unter Aufsicht eines MINDESTENS 18 Jahre alten Fischereischeininhabers angeln

gruß fisher
 

Alleskönner

DER Hulk
AW: Kurze Frage/Schnelle Antwort bitte

Fisher schrieb:
also ich zitiere:

Jugendliche im Alter von 10-16 dürfen ohne den Nachweis der für die Ausübung der Fischerei erforderlichen Sachkunde nur unter Aufsicht eines MINDESTENS 18 Jahre alten Fischereischeininhabers angeln

gruß fisher
So ist es bei dir aber nicht bei uns!,glaub ich mal
 

Rotauge

Jetzt ohne Benutzerbild
AW: Kurze Frage/Schnelle Antwort bitte

Noch ist bei uns in NRW alles anders :)
 
AW: Kurze Frage/Schnelle Antwort bitte

§ 32
Jugendfischereischein


(1) Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, darf der Fischereischein nur als Jugendfischereischein erteilt werden, es sei denn, sie haben die Fischerprüfung abgelegt und das vierzehnte Lebensjahr vollendet.

(2) Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines. Die Fischereibehörde kann für Personen, die als Berufsfischer ausgebildet werden, Ausnahmen zulassen.

(3) Der Jugendfischereischein ist als solcher zu kennzeichnen und darf nur als Jahresfischereischein ausgestellt werden.

Also in dem Passus steht nix von 18 und wenn er doch die ischerprüfung abgelegt hat, es keine Altersbeschränkung beim Begleiter gibt, dann sehe ich das wie Rotauge, er darf meiner Meinung nach.
 

Honeyball

endlich EX-Mod
AW: Kurze Frage/Schnelle Antwort bitte

Schnelle Antwort:
Vertrödelt nicht noch mehr Zeit, sondern ab ans Wasser. Hier in NRW darf Dein Kumpel mit Dir fischen !!!
 

nikmark

Denunziant
AW: Kurze Frage/Schnelle Antwort bitte

Hallo Chris,

wie Edelmann Rotauge schon sagte. In NRW gilt folgendes:

i§ 32
Jugendfischereischein

(2) Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines.

Da steht nichts vom Alter !!

(In anderen Bundesländern mag es anders sein !)

Nikmark
 
Oben