Alleskönner
DER Hulk
Will gleich mit meinem Kumpel an den Rhein!Er hat den Jugendfischereischein und ich hab den Angelschein.Darf er also mit mir angeln?!
Wenn es so ist,ist ja alles gebongt:mRotauge schrieb:Im §32 des Fischeeigesetzes steht:
Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeins.
Und Alleskönner ist ja wohl der Inhaber eines Fischereischeins.
So ist es bei dir aber nicht bei uns!,glaub ich malFisher schrieb:also ich zitiere:
Jugendliche im Alter von 10-16 dürfen ohne den Nachweis der für die Ausübung der Fischerei erforderlichen Sachkunde nur unter Aufsicht eines MINDESTENS 18 Jahre alten Fischereischeininhabers angeln
gruß fisher
Ok,ich glaub dir mal!!!!!!!!!!!!:qRotauge schrieb:Hier kannst du es dir downloaden und dir den § 32 ausdrucken und mitnehmen.