Loten ohne Erlaubnisschein?

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Loten ohne Erlaubnis- bzw. Fischereischein?

Man benutzt in meinen Augen kein fangfertiges Gerät und ist somit auch nicht schuldig zu sprechen es sieht im erstem Moment anderes aus als es ist aber mehr auch nicht.

Vorsicht - weil -->s.o. mein Posting!

"Fangbereites Gerät" liegt schon dann vor, wenn es ohne wesentliche Zwischenschritte montiert werden kann!

Wenn man an den Falschen Kontrolleur gerät, dann KANN das Streß bringen!

E.
 

welsstipper

Member
AW: Loten ohne Erlaubnis- bzw. Fischereischein?

bei uns ist es so das du ohne erlaubnissschein nicht einmal das gelände beretten darfst !!! also auch da ist vorsicht geboten !!!
 

namycasch

Member
AW: Loten ohne Erlaubnis- bzw. Fischereischein?

Petri.

Meine Frage: Warum überhaupt loten "ohne" Schein?

Ich verstehe den Sinn nicht.

Hab ich einen Schein (Gast), kann ich alles machen, was laut der Satzung (bekommt man mit der Gastkarte) erlaubt ist.

Bei weiteren Fragen, sollte man nachfragen. Die Verantwortlichen, die die Gastscheine ausgeben, sind auch in der Lage Fragen zu beantworten.

Petri.
 

Frank7777

Member
AW: Loten ohne Erlaubnis- bzw. Fischereischein?

Petri.

Meine Frage: Warum überhaupt loten "ohne" Schein?

Ich verstehe den Sinn nicht.

Hab ich einen Schein (Gast), kann ich alles machen, was laut der Satzung (bekommt man mit der Gastkarte) erlaubt ist.

Bei weiteren Fragen, sollte man nachfragen. Die Verantwortlichen, die die Gastscheine ausgeben, sind auch in der Lage Fragen zu beantworten.

Petri.

Hallo,

der Sinn hinter meiner Frage sind folgende:

derzeitig hab ich noch keinen Fischereischein, da ich erst im März die Prüfung geschrieben habe, aber schon weiß an welchem See ich eine Jahreskarte kaufen werde. Der See ist ziemlich gross und ich möchte bevor ich dann richtig Angeln darf den See bereits erkunden. Ist ein öffentliches Gewässer mit Badestellen und dgl., also dürfte es aus der Sicht des unerlaubten Betretens keine Probleme geben.

Das selbe gilt im Prinziep für Gewässer an denen ich Tageskarten kaufen will. Ich will ja nicht zahlen, wenn ich erst nen Tag nur lote.

Ich muss schon sagen die Regelungen und deren Auslegungen im Angelsektor sind schon sehr Bürokratisch. Man hat das Gefühl das man immer schon mit einem Bein im Gefängnis steht.

Gruß

Frank
 

andy72

Member
AW: Loten ohne Erlaubnis- bzw. Fischereischein?

wenn ich der pächter oder besitzer wäre würde ich dich vom grundstück jagen wenn du da mit ner angel aber ohne schein auftauchst und was vom loten erzählst :q;)
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Loten ohne Erlaubnis- bzw. Fischereischein?

Hallo,

der Sinn hinter meiner Frage sind folgende:

derzeitig hab ich noch keinen Fischereischein, da ich erst im März die Prüfung geschrieben habe, aber schon weiß an welchem See ich eine Jahreskarte kaufen werde. Der See ist ziemlich gross und ich möchte bevor ich dann richtig Angeln darf den See bereits erkunden. Ist ein öffentliches Gewässer mit Badestellen und dgl., also dürfte es aus der Sicht des unerlaubten Betretens keine Probleme geben.

Das selbe gilt im Prinziep für Gewässer an denen ich Tageskarten kaufen will. Ich will ja nicht zahlen, wenn ich erst nen Tag nur lote.

Ich muss schon sagen die Regelungen und deren Auslegungen im Angelsektor sind schon sehr Bürokratisch. Man hat das Gefühl das man immer schon mit einem Bein im Gefängnis steht.

Gruß

Frank

Das siehst Du völlig falsch - versetz Dich mal in die Rolle eines Kontrolleurs - der sieht jemand mit ner Angel rumhantieren & muss sich dem erstmal nähern, um ihn zu kontrollieren - als der Kontrolleur dann am Wasser ankommt, hat der betreffende schon bemerkt, dass jemand sich nähert & seinen Köder gegen ein Lotblei ausgetauscht.

Damit müsste der Kontrolleur tatsächlich immer in der Lage sein, einen Schwarzangler "in flagranti" zu erwischen....!

Deshalb kann ich die Regelung bzw. die Auslegung des Begriffs "fangfertig" sehr gut verstehen, nach der schon jemand ohne Erlaubnis NIX (!!!) mit ner Rute am Wasser zu suchen hat, die mit wenigen Handgriffen in eine fangbereite umgebaut werden könnte!

Es dient primär dazu, den Kontrollorganen ihre Arbeit zu erleichtern & zu ermöglichen!

Sieh´ es mal so!...dann sollte es einleuchten!

Loten ist nun weiß Gott nix Schlimmes - aber es geht darum, den Schwarzanglern das Handwerk zu legen und deshalb muss aus der Erfahrung heraus halt´ leider einfach eine sehr restriktive Handhabung her, weil man es sonst den bösen Menschen zu leicht macht, ihren Kopf mit Ausreden wie "ich lote doch nur" aus der Schlinge zu ziehen.

Hoffe, dass war jetzt verständlich genug!

E.
 
Zuletzt bearbeitet:

kati48268

Well-Known Member
AW: Loten ohne Erlaubnis- bzw. Fischereischein?

...Je nach lokalen Gegebenheiten würde man Dir dann für das Mitführen von "fangbereitem" oder "fangfertigem" Angelgerät schon Streß machen können!...
Das mit den lokalen Gegebenheiten ist schon richtig, denn ich kenne eine Geschichte aus Niedersachsen, wo es -vor Gericht!- anders ausging;
da stand ein scheinloser Angler vor dem Kadi und sagte aus, er hatte damals 'bei der Tat' einen Gummischlauch über den Blinkerdrilling gezogen, weil er ja nur 'Übungswürfe' machen wollte.
Der Kontrolleur hatte nicht genau nachgesehen, konnte es weder bestätigen noch negieren; Verfahren eingestellt od. Freispruch war das Ergebnis, weil Gerät eben nicht fangfertig.

Das reine Loten sollte m.M.n. ok gehen, wenn der Betreffende nichts, aber auch gar nichts, an sonstigem Angelgerät bei sich führt (Haken, Köder und sonstige Ausrüstung).
Vom Sinn her wäre es auch beknackt, wenn man sich dazu eine Tageskarte ziehen müsste.

Um aber erst gar kein Theater zu bekommen, egal ob und wie man im Recht ist oder auch nicht, würde ich persönlich irgendjemanden Zuständigen beim Fischereirechtinhaber recherchieren (Vereinsvorstand, Gewässerwart, Aufseher) zuvor kontaktieren.
 

hajobu

Member
AW: Loten ohne Erlaubnis- bzw. Fischereischein?

Ich bin Kontrolleur, ich sage mal so, wenn ich zum Wasser komme und da sitzt jemand, der mit seiner Angelrute im Wasser rummacht, was soll ich da wohl annehmen ? Auch wenn er sagt, er lotet nur, hinter welchem Gebüsch hat er seine Angelausrüstung versteckt ? Was hat er mit seiner Angel, und das ist ja wohl eine, im Wasser verloren ? Absolut nichts !!!
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Loten ohne Erlaubnis- bzw. Fischereischein?

Das mit den lokalen Gegebenheiten ist schon richtig, denn ich kenne eine Geschichte aus Niedersachsen, wo es -vor Gericht!- anders ausging;
da stand ein scheinloser Angler vor dem Kadi und sagte aus, er hatte damals 'bei der Tat' einen Gummischlauch über den Blinkerdrilling gezogen, weil er ja nur 'Übungswürfe' machen wollte.
Der Kontrolleur hatte nicht genau nachgesehen, konnte es weder bestätigen noch negieren; Verfahren eingestellt od. Freispruch war das Ergebnis, weil Gerät eben nicht fangfertig.

Das reine Loten sollte m.M.n. ok gehen, wenn der Betreffende nichts, aber auch gar nichts, an sonstigem Angelgerät bei sich führt (Haken, Köder und sonstige Ausrüstung).
Vom Sinn her wäre es auch beknackt, wenn man sich dazu eine Tageskarte ziehen müsste.

Um aber erst gar kein Theater zu bekommen, egal ob und wie man im Recht ist oder auch nicht, würde ich persönlich irgendjemanden Zuständigen beim Fischereirechtinhaber recherchieren (Vereinsvorstand, Gewässerwart, Aufseher) zuvor kontaktieren.


Richtig - da gibt es halt´ auch immer einen gewissen "Lokalcolorit" - ABER:

Manche Landesregelungen verbieten schon das bloße "Mitführen" von Angelgerät in Gewässernähe für Nicht-Berechtigte & es gibt unzählige einzelne Gewässerordnungen etc. die zu dem Thema sehr konkrete & auch sehr unterschiedliche Anordnungen/ Regelungen treffen!

Ohne Kenntnis der genauen örtlichen Regelungen kann man in solch´ einem Fall also nicht rechtssicher beantworten, ob er´s tun oder lassen sollte!

...also wäre der einzig richtige Rat, dass er am besten mal schriftlich beim Berechtigten anfragt, ob sein "Lot-Vorhaben" in Ordnung ist - oder nicht!

Bekommt er ne schriftliche Antwort, DANN ist er damit auf der sicheren Seite.

...und - mal ganz ehrlich - so eine Anfrage ist zielführender & vermutlicher sogar schneller, als wenn man im Internet nach Meinungen & Halbwahrheiten fragt.
Denn ohne lückenlose Kenntnis der örtl. Bestimmungen DIESES EINEN konkreten Gewässers, wird man in einem Forum aus o.g. Gründen keine taugliche Antwort bekommen können.

Bei mir an der Aggertalsperre ist sogar das Betreten des Uferstreifens eigentlich für Nicht-Angler verboten & vom dort verantwortlichen Aggerverband auch entsprechend gut ausgeschildert - also ist damit alles geklärt - und sogar ohne ´ne Angel dabei zu haben ist klar, WER dort WAS darf - bzw. nicht darf!

;)

Ernie
 

wusel345

Altmühltal-Fan
In stillem Gedenken
AW: Loten ohne Erlaubnis- bzw. Fischereischein?

Bei mir an der Aggertalsperre ist sogar das Betreten des Uferstreifens eigentlich für Nicht-Angler verboten & vom dort verantwortlichen Aggerverband auch entsprechend gut ausgeschildert - also ist damit alles geklärt - und sogar ohne ´ne Angel dabei zu haben ist klar, WER dort WAS darf - bzw. nicht darf!

;)

Ernie


Wie? Ich darf an der gesamten Aggertalsperre nicht ans Wasser? #d Eigentlich wollte ich mal ein WE dort verbringen um mich zu erholen, aber es gibt ja auch noch genug andere Talsperren, wo ich die Füße mal ins Wasser halten kann.

Da wird sich euer Amt für Tourismus o.s.ä. aber freuen, wenn die sowas lesen.
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Loten ohne Erlaubnis- bzw. Fischereischein?

Wie? Ich darf an der gesamten Aggertalsperre nicht ans Wasser? #d Eigentlich wollte ich mal ein WE dort verbringen um mich zu erholen, aber es gibt ja auch noch genug andere Talsperren, wo ich die Füße mal ins Wasser halten kann.

Da wird sich euer Amt für Tourismus o.s.ä. aber freuen, wenn die sowas lesen.

Kannst Du auch - gerade im Sommer hält´ sich daran niemand - aber so haben wir immer eine Handhabe gegen "Störenfriede" - erstrecht, wenn diese mit einer "unbeköderten" Angel rumhantieren oder "Probewürfe" machen - denn egal ob Haken dran sind - oder nicht - eine Ordnungswidrigkeit begehen sie immer, indem sie sich dort aufhalten!

:)


...und ich denke nicht, dass wir ein Amt für Tourismus haben !?!...aber wenn, dann sind die Regelungen des Aggerverbandes dort auch bekannt & unter vor Hintergrund des Trinkwasserreservoirs auch zu verstehen!

Wenn Du mit angeln möchtest, dann nehme ich Dich gerne mit, falls es da keine "Touri-Regelung" geben sollte - mache dann gerne mal den "Guide"!

Gastangler dürfen nämlich meines Wissens nach nur mit Vereinsmitgliedern dort angeln!....früher gab es mal eine Regelung, dass man mit Hotelnachweis auch eine Gastkarte bekam - aber da bin ich nicht auf dem neuesten Stand, da ich die meiste Zeit in Köln wohne & nur zum Angeln mal dort bin!

LG,

Ernie
 

Ulli3D

MdDHC
AW: Loten ohne Erlaubnis- bzw. Fischereischein?

Ketzerisch gesprochen würde ich jetzt sagen, der TE hat bis zur Prüfung noch ausgiebig Zeit, sich mit dem Bayerischen Fischereigesetz auseinander zu setzen. Hilfreich ist hier der

Art. 103
Mit Geldbuße kann belegt werden,
1. wer, ohne in dem betreffenden Gewässer zum Fischen befugt zu sein, nicht verpackte und nicht als Fracht- oder Passagiergut zu befördernde Fischereigerätschaften irgendwelcher Art in und an Schiffen, Flößen und anderen Wasserfahrzeugen mitführt;
2. wer außerhalb der öffentlichen Wege in der Nähe von Fischwassern Fischereigeräte irgendwelcher Art in nicht verpacktem Zustand mit sich führt, ohne in dem Gewässer zur Fischereiausübung befugt zu sein oder in Begleitung des Fischereiberechtigten oder seines Stellvertreters sich zu befinden

Also, vergiss es ;) oder Du findest Dich vor dem königlich bayerischen Amtsgericht wieder :)
 

Jose

Active Member
AW: Loten ohne Erlaubnis- bzw. Fischereischein?

das thema sollte man schließen,
weil ein gleichlautendes schon reichlich durchgearbeitet wurde:

Loten ohne Erlaubnisschein?

hört ja wieder mal keiner auf mich, seufz.
dann zitier ich mich mal selber aus besagtem thema:

"...tja, und dann wehe,wehe, wenn er gerade so schön am loten ist, der kontrolletti kommt und unser guter angler hat einen hänger mit montageverlust.

auf den trööt freue ich mich jetzt schon, ist wie der seinerzeitige mit dem "eigentlich toten köfi".
"

mal anders gedacht: was kostet der tagesschein?
zuviel, um mal einen tag mit schein und lot und spinne aufm rücken das gewässer zu erkunden?...
 

Ulli3D

MdDHC
AW: Loten ohne Erlaubnisschein?

OK, der Trööt hat schon einen gewissen erdigen Geruch, bin aber erst heute in einem ähnlichen Trööt drauf aufmerksam gemacht worden.

Für die bayerischen Angler gilt hier der Artikel 103 des Fischereigesetzes und danach hat eine unverpackte Angel nichts am Gewässer, außerhalb von öffentlichen Wegen, zu suchen, ansonsten gibt es kostenpflichtige rote Karte.
 
AW: Loten ohne Erlaubnis- bzw. Fischereischein?

Das es einen Art.103 im BayFig gibt ist mir neu.
Meines Wissens ist bei Artikel 80 Ende....

Ich kenne nur den Artikel 77 in dem steht >

(2) Mit Geldbuße kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1.entgegen Art. 62 in nicht geschlossenen Gewässern ausliegende Fischerzeuge nicht, nicht richtig oder nicht vollständig kennzeichnet,
2.entgegen Art. 68 Abs. 3 dem Fischereiberechtigten den Beginn und die voraussichtliche Dauer der Ableitung des Wassers nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig anzeigt,
3.ein gebrauchsfertiges Fanggerät auf einem Fischwasser, in oder an einem Wasserfahrzeug oder außerhalb der öffentlichen Wege in der Nähe eines Fischwassers mit sich führt, ohne in dem betreffenden Gewässer zum Fischfang befugt zu sein.

Quelle:
http://www.gesetze-bayern.de/jporta...se=1&doc.id=jlr-FischGBY2008rahmen&doc.part=X
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Loten ohne Erlaubnisschein?

Art.103 gibt es im Bayrischen Fischereigesetz nicht!

Es steht im Artikel 77...

(2) Mit Geldbuße kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1.entgegen Art. 62 in nicht geschlossenen Gewässern ausliegende Fischerzeuge nicht, nicht richtig oder nicht vollständig kennzeichnet,
2.entgegen Art. 68 Abs. 3 dem Fischereiberechtigten den Beginn und die voraussichtliche Dauer der Ableitung des Wassers nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig anzeigt,
3.ein gebrauchsfertiges Fanggerät auf einem Fischwasser, in oder an einem Wasserfahrzeug oder außerhalb der öffentlichen Wege in der Nähe eines Fischwassers mit sich führt, ohne in dem betreffenden Gewässer zum Fischfang befugt zu sein.

Quelle:
http://www.gesetze-bayern.de/jporta...se=1&doc.id=jlr-FischGBY2008rahmen&doc.part=X
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Loten ohne Erlaubnis- bzw. Fischereischein?

hört ja wieder mal keiner auf mich, seufz.
dann zitier ich mich mal selber aus besagtem thema:

"...tja, und dann wehe,wehe, wenn er gerade so schön am loten ist, der kontrolletti kommt und unser guter angler hat einen hänger mit montageverlust.

auf den trööt freue ich mich jetzt schon, ist wie der seinerzeitige mit dem "eigentlich toten köfi".
"

mal anders gedacht: was kostet der tagesschein?
zuviel, um mal einen tag mit schein und lot und spinne aufm rücken das gewässer zu erkunden?...

Naja - solange er die Prüfung noch nicht hat, wird er auch keinen Tagesschein bekommen können - denn den gibt es in der Regel nur gegen Vorlage eines gültigen Fischereischeins!

...eigentlich logisch, oder?!?

E.
 

Ralle 24

User
AW: Loten ohne Erlaubnisschein?

Hab die beiden Themen zusammengefügt.
 

Ulli3D

MdDHC
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