Nachgefragt beim VDSF-Bund: Chaos in Hamburg

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Thomas9904

Well-Known Member
Da ja nicht nur die Behörde hier "mauert", was die Definition Gemeinschaftsfischen in "freien Gewässern" angeht, sondern auch der ASV Hamburg immer noch verschiedene Definitionen zum Thema Gemeinschaftsfischen in den Gewässern des ASV Hamburg hat, haben wir noch einmal den Bundesverband VDSF angeschrieben, mit der Bitte um Klärung. Da ja der ASV Hamburg weder Fragen beantwortet noch eine endgültige rechtssichere Stellungnahme veröffentlicht:

Sehr geehrte Damen und Herren,
es herrscht durch die verschiedenen zeitgleich veröffentlichten Stellungnahmen und Forenbeiträge des Präsidiums des ASV Hamburg zum Thema Gemeinschfaftsfischen in Gewässern des ASV Hamburg und den dort angeschlossenen Vereinen für alle Angler absolute Rechtsunsicherheit. Da der ASV Hamburg Fragen diesbezüglich aber weder beantwortet noch eine endgültig rechtssichere öffentliche Stellungnahme abgibt, wollen wir Sie freundlichst bitten, entweder im Namen des ASV Hamburg uns folgende Fragen zu beantworten oder den ASV Hamburg dazu zu bewegen, diese Fragen zu beantworten und/oder eine rechtssichere Stellungnahme öffentlich zu machen und die vorherigen Stellungnahmen zu widerrufen.

Zur Zeit sind immer noch 3 Stellungnahmen zeitgleich öffentlich, die sich widersprechen. So dass sowohl für Mitglieder der Angelvereine des ASV Hamburg wie auch für Gastangler in Gewässern des ASV Hamburg absolute Rechtsunsicherheit besteht:

Version 1:
Punkt 8 aus der neuen Stellungnahme, in dem man ein Gemeinschaftsfischen "zum Inhalt" machen muss, um aus einem privaten Treffen von Mitgliedern ein anmeldepflichtiges Gemeinschaftsfischen zu machen.:
"Verabredungen, die privat, vereinsintern oder in einem Forum erfolgen und kein Gemeinschaftsfischen zum Inhalt haben, sind seit Jahrzehnten üblich und nicht von der ergänzenden Regelung betroffen."

Version 2:
Punkt 9 der gleichen neuen Stellungnahme, nach der man nicht "ein Gemeinschaftsfischen zum Inhalt" machen muss, sondern nur Nennung des Gewässers, Datum und Teilnehmerliste "benötigt wird" um aus einem privaten Treffen von Mitgliedern ein "Gemeinschaftsfischen" zu konstruieren (was dann ja Punkt 8 widerspricht):
"Als durch ein Forum veranstaltetes meldepflichtiges Gemeinschaftsfischen wird eine Veranstaltung bezeichnet, bei der eine Verabredung zum Angeln unter Nennung eines Verbandsgewässers, Datums und öffentlich einsehbarer Teilnehmerliste ab zehn Personen getroffen wird."

Version 3:
Oder das Zitat aus der im Forum des ASV Hamburg veröffentlichten Stellungnahme des Präsidenten, nach der jeder Aufruf in einem Forum oder im Vereinsheim zum einem privaten Treffen und Angeln am Gewässer ab 10 Personen ein "Gemeinschaftsfischen" sein soll, was dann ja beiden vorherigen Punkten widersprechen würde:
" Wenn „Jemand“ öffentlich bekannt gibt (hier z.B. Forum) ,das er an Tag x an der Stelle x fischen geht und zum "Mitangeln" aufruft / auffordert, sich dann Freunde, Bekannte, Angelkollegen, etc. an diesem Ort einfinden und ebenfalls angeln, wird dieses als ein Gemeinschaftsfischen bewertet, wenn es dann mehr als 9 Personen sind"


Da auf den Seiten des ASV inzwischen ja immer wieder Veröffentlichungen und Bestimmungen geändert werden, ohne dass das vorher bekannt gegeben wird, besteht die Gefahr dass jedes Vereinsmitglied und jeder Gastangler auf Grund dieser Rechtsunsicherheit der Bestimmungen des ASV Hamburg mit einem Angelverbot in den Gewässern des ASV Hamburg rechnen muss.

Zitat:
"Wer gegen diese Bestimmungen verstößt, muss mit einem Angelverbot in den Gewässern des ASV Hamburg e.V. rechnen"
Zitat Ende

clip_image004.jpg


Dabei sind ja hier nicht nur die Definition des Gemeinschaftsfischens betroffen. Auch die Vorschrift des Verbandes bezüglich der Verwendung von Schonhaken wurde ja ohne weitere Veröffentlichungen geändert - wenngleich diesmal auch "anglerfreundlich".

Allerdings ist diese "Anglerfreundlichkeit" wohl eher darauf zurückzuführen, dass in der Stellungnahme, die uns vom ASV Hamburg zugesandt wurde, behauptet wurde, die Verwendung von Schonhaken "sei nur eine Empfehlung". Da dies bei uns schon veröffentlicht wurde, konnte der ASV Hamburg ja nun nicht mehr diese Stellungnahme ändern - und musste dann wohl eben die Bestimmungen ändern...

Während unsere Nachfrage war nämlich auf den Seiten des ASV noch das klare "MUSS" von Schonhaken vorgeschrieben:

schonhaken.jpg


Auf den Seiten des ASV Hamburg ist im Zusammenhang mit den vielfältigen Änderungen der Definition vom Gemeinschaftsfischen auch zu lesen, dass eine Anmeldung eines Gemeinschaftsfischens durch Forenmitglieder binnen einer Frist von 7 Tagen vor Beginn des Fischens zu erfolgen hat.
Stellungnahme des Präsidenten des ASV Hamburg im Forum:
http://www.anglerforum-hamburg.de/sh...9699#post99699

Andererseits ist in den Bestimmungen zum Gemeinschaftsfischen immer noch zu lesen, dass dies mindestens 10 Wochen vorher zu geschehen hat (unter Androhung bei Zuwiderhandlung die Angelerlaubnis in den Verbandsgewässern entzogen zu bekommen):

clip_image003.jpg


Auf Grund dieser Faktenlage ist also klar, dass sich durch die ganzen widersprüchlichen Definitionen und die sich ständig ändernden Veröffentlichungen und Bestimmungen, die ja zeitgleich auf den Seiten des ASV Hamburg zu finden sind, JEDER ANGLER, ob Vereinsmitglied oder Gastangler, Gefahr läuft, schuldlos die Angelerlaubnis in den Gewässern des ASV Hamburg entzogen zu bekommen, da sich die veröffentlichten Bestimmungen widersprechen. Eine Klärung dieser Fragen mit einer endgültigen, rechtssicheren Stellungnahme ist daher unerlässlich und sollte schnellstens erfolgen. Wir hoffen hier auf Ihre Mithilfe im Interesse aller Angler, die in Gewässern des ASV Hamburg angeln möchten.


Mit freundlichen Grüßen, Thomas Finkbeiner



Hier gehts zur Diskussion:
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=191652
 
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