AW: Nachtangelverbot am RMD-Kanal ab 01.01.2016 aufgehoben
Hallo,
im Erlaubnisschein für den RMD-Kanal steht unter Punkt 12 "Zelten und Nächtigen (in Schlafsäcken, unter Schirmen und Überwurf o.Ä.), sowie Feuerstellen anzulegen ist an den Ufern und Dämmen strengstens verboten."
Also ist der Schlafsack verboten egal, ob man darin schläft oder nicht, das ist eben KEINE Auslegungssache.
Knochenkranke, wie auch andere werden hierbei überhaupt nicht diskriminiert. Von einer Diskriminierung kann ich erst reden, wenn ich anders (schlechter) behandelt werde als gesunde und das ist definitiv nicht der Fall.
Die ganze Diskussion hier zeigt mir eines ziemlich klar, sich an die vom Bewirtschafter erlassenen Bestimmungen zu halten fällt manchem doch schwer. Gerade darum habe ich Bedenken, dass es nach dem Probejahr wieder Schluss sein wird mit der Nachtangelei.
Petri Heil
Lajos
Hallo,
im Erlaubnisschein für den RMD-Kanal steht unter Punkt 12 "Zelten und Nächtigen (in Schlafsäcken, unter Schirmen und Überwurf o.Ä.), sowie Feuerstellen anzulegen ist an den Ufern und Dämmen strengstens verboten."
Also ist der Schlafsack verboten egal, ob man darin schläft oder nicht, das ist eben KEINE Auslegungssache.
Knochenkranke, wie auch andere werden hierbei überhaupt nicht diskriminiert. Von einer Diskriminierung kann ich erst reden, wenn ich anders (schlechter) behandelt werde als gesunde und das ist definitiv nicht der Fall.
Die ganze Diskussion hier zeigt mir eines ziemlich klar, sich an die vom Bewirtschafter erlassenen Bestimmungen zu halten fällt manchem doch schwer. Gerade darum habe ich Bedenken, dass es nach dem Probejahr wieder Schluss sein wird mit der Nachtangelei.
Petri Heil
Lajos