Nachtangelverbot am RMD-Kanal ab 01.01.2016 aufgehoben

Lajos1

Well-Known Member
AW: Nachtangelverbot am RMD-Kanal ab 01.01.2016 aufgehoben

Hallo,

im Erlaubnisschein für den RMD-Kanal steht unter Punkt 12 "Zelten und Nächtigen (in Schlafsäcken, unter Schirmen und Überwurf o.Ä.), sowie Feuerstellen anzulegen ist an den Ufern und Dämmen strengstens verboten."
Also ist der Schlafsack verboten egal, ob man darin schläft oder nicht, das ist eben KEINE Auslegungssache.
Knochenkranke, wie auch andere werden hierbei überhaupt nicht diskriminiert. Von einer Diskriminierung kann ich erst reden, wenn ich anders (schlechter) behandelt werde als gesunde und das ist definitiv nicht der Fall.
Die ganze Diskussion hier zeigt mir eines ziemlich klar, sich an die vom Bewirtschafter erlassenen Bestimmungen zu halten fällt manchem doch schwer. Gerade darum habe ich Bedenken, dass es nach dem Probejahr wieder Schluss sein wird mit der Nachtangelei.

Petri Heil

Lajos
 
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RuhrfischerPG

Guest
AW: Nachtangelverbot am RMD-Kanal ab 01.01.2016 aufgehoben

Lajos,einigen wir uns darauf,das solche Regeln betr.angeblicher "Wohnqualität" schlicht "gaga" sind?

Das Jahr besteht nun einmal nicht nur aus milden Nächten mit angenehmen 20 Grad.
 

fishhawk

Well-Known Member
AW: Nachtangelverbot am RMD-Kanal ab 01.01.2016 aufgehoben

Hallo,

der RDM-Kanal ist eine Schifffahrtsstraße mit befestigten Ufern.

Ich denke der Verband will verhindern, dass dort Zeltstädte entstehen, bei denen die Ufer dann etwas "nachbearbeitet" werden. Das könnte dann Stress mit dem Betreiber geben.

Im Staatshafen Nürnberg wurde auch mal probeweise das Nachtangeln erlaubt. Als dann allerdings nachts Bivies auf die Rangiergleise gezimmert wurden und nur durch Notbremsungen der Rangierer Unfälle verhindert wurden, war es schnell wieder verboten.

Deshalb hat Lajos wohl nicht zu Unrecht Bedenken. Idioten gibts leider immer noch genügend.

Mal sehen, wie sich das ganze entwickelt.

Mit Aufhebung des Nachtangelverbotes soll wahrscheinlich der Kartenverkauf wieder angekurbelt werden.
 

kati48268

Well-Known Member
AW: Nachtangelverbot am RMD-Kanal ab 01.01.2016 aufgehoben

... da viele halt pieper benutzen und schlafen gehen. manche Kontrolleure machen dann Stunk da man die angeln im Schlaf nicht beaufsichtigt.
Liegt daran, dass viele Satzungen/Gewässerordnungen aus Zeiten stammen, wo vermutlich so was ähnliches wie Pieper vor alliierten Luftangriffen warnten.
Und Kontrolleure stumpf nach Papier vorgehen anstatt ihr Hirn zu benutzen; dazu Kontrollierte nicht in erster Linie als Vereinskameraden oder Gäste betrachten, sondern als Eindringlinge.
Thema in die Vereins-JHV geben, die müssen sich zumindest darum kümmern, dass verschiedene Aufseher ein und denselben Sachverhalt auch gleich bewerten.

Mich erschreckt ansonsten an diesem Thread,
dass anstatt Jubel darüber ausbricht, dass am RMD endlich ein Normalzustand eintritt,
-und das ist nächtliches Angeln!-
gleich wieder nach möglichen 'Schuldigen' geschaut wird, die das ändern könnten.

Das Autofahren wird auch nicht generell verboten, weil sich konsequent 10% nicht an die Strassenverkehrsordnung halten!

Es liegt an euch in der Region, dass dieser 'Probelauf' ein dauerhafter Zustand wird!
Dies erreicht man sicherlich nicht damit, dass man primär Regelverstößer jagt, sondern indem man gegenüber Behörden & Verbänden dafür eintritt, dass "Nachtangeln ist eine Selbstverständlichkeit ist!"

PS: mich freut die Aufhebung dieses unsinnigen Verbots sehr, werde somit umso lieber als Tourist & Angelgast wieder an den RMD fahren.
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
AW: Nachtangelverbot am RMD-Kanal ab 01.01.2016 aufgehoben

Wie heillos überfordert man mit der Herstellung, einer schlüssigen und vernünftigen Formulierung ist, zeigt doch schon dieser Halbsatz.

...ist an den Ufern und Dämmen strengstens verboten.

Ja gibt es denn ein "etwas verboten", "halbwegs verboten" u.s.w.? Entweder ist etwas verboten, oder es ist nicht verboten, aber "strengstens verboten" ist genau so sprachliche Unbeholfenheit, wie "a bisserl schwanger". Es ist deutlicher Ausdruck der Überforderung mit der sprachlichen Aufgabe, mit der Sache an sich!

Wie also will man von solchen Apparatschiks des Verbandes ewarten, dass sie da eine tragfähiges Regelwerk hinbekommen? Schlussendlich sehe ich auch genau da schon die Grundlage für ein erneutes Nachtangelverbot gegeben. Schwammige und sprachlich völlig ungenügend formulierte Regeln in Tateinheit mit ebenso untalentiert interpretierenden Kontrolleuren kann nur in einem Debakel enden.

An einer freien Flusstrecke, ohne Berufsschiffahrt hätte das Experiment vielleicht eine Chance, so man solche per Kontrolle aussortiert, die es wirklich übertreiben. Zum Beispiel die, die mit ihrem Bivak gleich ganze Wege blockieren, die Feuer auf blankem Boden entfachen, oder mal eben großzügig den Pflanzenbewuchs umgestalten. Aber am RMD, einer offiziellen Wasserstraße, keine Chance. Da kommen dann noch endlos unterbeschäftigte, aber dennoch völlig überforderte Entenpolizisten mit ins Spiel. Also No Way!
 

Tobi92

Active Member
AW: Nachtangelverbot am RMD-Kanal ab 01.01.2016 aufgehoben

Der Kanal würde auch attraktiver für Wallerangler werden, wodurch der Bewirtschafter, wenn erwünscht, aber davon kann man hier ausgehen, dem aufkommenden Wallerbestand ein wenig entgegenwirken könnte.

Ich fänds super, wenn auch die anderen Bewirtschafter des Kanals mitziehen würden, so müsste man sich nicht mehr zwangsläufig an komplett abgelegene, schlecht zu erreichende Plätze hocken, um ordentlich auf Waller angeln zu können.
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Nachtangelverbot am RMD-Kanal ab 01.01.2016 aufgehoben

Hallo,

ich glaube, wir diskutieren hier ein bißchen um "Des Kaisers Bart".
Die probeweise Aufhebung des Nachtangelverbotes ist auf jeden Fall zu begrüßen. Aber anstatt sich darüber zu freuen, wird hauptsächlich erörtert, wie man das Zelt- und Nächtigungsverbot am besten umgehen kann und wenn das dann ein paar Mal in die Praxis umgesetzt wird, ist es schnell wieder vorbei mit der Nachtangelei. Also, entweder angeln oder schlafen.
Es muss niemand den Erlaubnisschein für den RMD- Kanal erwerben - nur wer es tut, der muss sich eben auch an die Bestimmungen halten. So einfach ist das und so schlimm sind die auch nicht.
RuhrfischerPG, das mit der "Wohnqualität" ist tatsächlich Quatsch, davon steht aber auch nichts im Erlaubnisschein.

Petri Heil

Lajos
 

Kouta

Member
AW: Nachtangelverbot am RMD-Kanal ab 01.01.2016 aufgehoben

Ein super Schritt in die richtige Richtung !
Hoffe in bw kommt das auch bald.

Zum nächtigen... das Wort sagt doch schon alles. Wenn man die direkte Bedeutung nimmt, dann ist das schlafen. Daher sollte auch ein Schlafsack als wärmendes mittel bei ständiger Beaufsichtigung der Rute kein Problem sein .
 
R

RuhrfischerPG

Guest
AW: Nachtangelverbot am RMD-Kanal ab 01.01.2016 aufgehoben

Also ist der Schlafsack verboten egal, ob man darin schläft oder nicht, das ist eben KEINE Auslegungssache.

Ironie an

Ergänzungsvorschlag zum Nachtangeln,Punkt 12


"Regelkonform gestattet und gemäss GWO durch den Bewirtschafter zertifiziert sind als Wetterschutz ausschliesslich(!) :

Amtliche Abfällsacke mit max. 120 L Volumen.

Farbe Blau ist ausdrücklich vorgeschrieben(erleichtert FA das erkennen von Nachtanglern ohne Einsatz von Nachtsichtgeräten)

Gestattet ist das nachträgliche
anbringen von ausreichend (!)großen Öffnungen für Kopf sowie Extremitäten.

Ein blosser Sichtschlitz/ Augenöffnungen im Kopfteil ist (Dach über dem Kopf ) unzulässig.

Der Wetterschutz darf entweder den Oberkörper oder(!) den Bereich ab(!)
gedachter Hüftlinie bedecken(FA sind zum schätzen des zulässigen Bereichs berechtigt)

Möchte der Erlaubnisscheininhaber zwei Wetterschutzbehältnisse als Komplettschutz einsetzen ,so ist durch ihn dringenst (!) und zwingenst (!) im Vorfeld(!) ein zweiter(!) Erlaubnisschein zu beantragen(!)

Ein zwischenzeitliches ausruhen mit geschlossenen Augen(auch kurzzeitig) ist bei dieser Kombi Wetterschutz Variante ausdrücklich(!) untersagt(!)

Der Verband weist ausdrücklich darauf hin,das die Kombivariante (s.o.) auch ohne Angaben von weiteren Gründen(da bereits mit Wohncharakter in Kokonvariante behaftet) bei der Zweiterlaubnisbeantragung verwehrt werden kann.

Wir bitten dieses Regelwerk peinlichst(!) genau zu beachten,da wir Nachtangler aufgrund Einzelfälle nun durchweg als suspekt einstufen.Gesundheitliche Aspekte (auch Nachfolgen)gehen bei dieser Wetterschutzordnung ausdrücklich(!) zu Lasten und Risiko des Erlaubnisscheininhabers

Mit der freien Wahlmöglichkeit von Unterwäsche, Oberbekleidung sowie Kopfbedeckung ist dem Grundsatz nach Schutz ausreichend Genüge getan.

Der Bewirtschafter wünscht allen Nachtangelbegeisterten ein kräftiges "Petri Heil" und Gesundheit"

Ironie aus

@Lajos
Ich verstehe deinen Optimismus ja durchaus.

Nur sind bei Formulierungen ala "nächtigen" Missverständnisse vorprogrammiert.Nächtigen= die Nacht ohne pennen angelnd verbringen,Nachtruhesparmodus mit Bereitschaft..so wäre meine Interpretation.Die muss ja mit der Interpretation eines FA nicht übereinstimmen.Und schon nimmt das Drama evtl. seinen Lauf..Verstoss ja oder Nein.
Gut gedacht,schlecht gemacht?

Bitte deine persönliche Interpretation zu Punkt 12
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Nachtangelverbot am RMD-Kanal ab 01.01.2016 aufgehoben

Hallo RuhrfischerPG,

also hier meine persönliche Interpretation zu Punkt 12:
kein Zelt, Schirm oder Ähnliches, kein Schlafsack, und eben wach bleiben.
Die paarmal die ich die Nacht durchgefischt habe, habe ich problemlos sitzend im Stuhl verbracht, bei gelegentlichem kurzen Auf und Ablaufen (Beine vertreten). Es gibt heute wirklich gute Bekleidung, da braucht man zusätzlich nicht noch Gott weis was andere Sachen und wenn das Wetter wirklich total Mist ist, na ja , dann bleibt man halt daheim.
Man könnte ja meinen, die absolute Seeligkeit der Angler hängt vom Nachtangeln ab. Es ist eine schöne Erweiterung der ganzen Sache - aber, sind wir mal ehrlich, ist es für den totalen Fangerfolg wirklich notwendig?
Übrigens: das ebenfalls in Punkt 12 vorkommende und weiter oben als "deutlicher Ausdruck der Überforderung mit der sprachlichen Aufgabe" bezeichnete "strengstens verboten" ist lauten Duden absolut korrekt.
Das ist mir zwar ziemlich egal, aber daraus (aus der RICHTIGEN sprachlichen Verwendung) wird auf die die nicht vorhandenen Fähigkeiten der/des Verfassers in anderen Belangen geschlossen.
Also bitte, die Deutsche Sprache nicht neu erfinden und bitte sachlich bleiben.

Petri Heil

Lajos
 

fishhawk

Well-Known Member
AW: Nachtangelverbot am RMD-Kanal ab 01.01.2016 aufgehoben

Hallo,

die Formulierung weist auf die Rechtsfolgen hin.

Die Gewässer- und Disziplinarordnung des Verbandes unterscheidet zwischen einfachen und schweren Verstößen.

Bei schweren Verstößen wird die Karte sofort eingezogen und ein Disziplinarverfahren eingeleitet.
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
AW: Nachtangelverbot am RMD-Kanal ab 01.01.2016 aufgehoben

Oiso doch bloß a bissal schwanger... :q:q:q
 

PirschHirsch

Well-Known Member
AW: Nachtangelverbot am RMD-Kanal ab 01.01.2016 aufgehoben

Man könnte ja meinen, die absolute Seeligkeit der Angler hängt vom Nachtangeln ab. Es ist eine schöne Erweiterung der ganzen Sache - aber, sind wir mal ehrlich, ist es für den totalen Fangerfolg wirklich notwendig?
Ja. Viele Leute haben nur nachts wirklich bzw. überhaupt Zeit zum Angeln - je nachdem, zu welchen Zeiten sie arbeiten müssen (Schichtbetrieb etc.), wie weit/lang sie zur Arbeit fahren müssen und welche Verpflichtungen sie zusätzlich sonst noch haben.

Insbesondere im Winter, wenn es schon um 17 Uhr dunkel wird und die Leute um 18 Uhr oder noch deutlich später vom Arbeiten kommen.

Beispielsweise unser BW-Schwachsinn hier bedeutet darum de facto im Winter ein Angelverbot, wenn man nicht grade auf Aal oder Wels loswill (gleich der nächste Schwachsinn).

Und jetzt im Sommer sind viele Gewässer bei Helligkeit aufgrund von Badegast-Megainvasion quasi unbeangelbar, das gibt nur Stress. Jeder noch so kleine Tümpel belagert bis zum Vollanschlag.

Da braucht man zwischen 9 und 23 Uhr quasi gar nicht erst antreten. Zu viele Menschen für zu wenig Wasser, Ausweichen tagsüber schlichtweg unmöglich. Am Wochenende gleich zweimal nicht.

Und vor 9 Uhr können 95 oder noch mehr % aller Angler unter der Woche sowieso nicht angeln, weil sie sich da auf dem Weg zur Arbeit oder bereits in dieser befinden.
 
Zuletzt bearbeitet:

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Nachtangelverbot am RMD-Kanal ab 01.01.2016 aufgehoben

Man könnte ja meinen, die absolute Seeligkeit der Angler hängt vom Nachtangeln ab. Es ist eine schöne Erweiterung der ganzen Sache - aber, sind wir mal ehrlich, ist es für den totalen Fangerfolg wirklich notwendig?

Gerade an der Regnitz fange ich ca. 3/4 aller Karpfen nachts. Gleiches gilt für größere Brassen und natürlich für Waller.

Ich kenne genügend Angler, die sich über schlechten Besatz beschweren, aber aus meiner Sicht nur zur falschen Zeit am Wasser sitzen.
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Nachtangelverbot am RMD-Kanal ab 01.01.2016 aufgehoben

Hallo,

ich gönne ja jedem sein Nachtangeln, aber bedenkt, dass wir vor ca. zehn Jahren in Bayern auch noch das Nachtangelverbot hatten. Danach auch noch in einzelnen Regierungsbezirken. Ausnahmen gab es nur in Einzelfällen und die mussten durch die Regierung des jeweiligen Bezirks genehmigt werden. Waren also wirkich nur Einzelfälle. Erlaubt war damls das Fischen von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang. Ausnahme auf Aal und Waller war das Fischen bis Mitternacht erlaubt (während der Sommerzeit bis 01.00 Uhr).
Ich halte ja die Aufhebung durchaus für eine sinnvolle Erweiterung nur, früher wurden auch Fische gefangen und zwar nicht zu knapp.
Allerdings haben wir, zumindest an unseren Vereinsgewässer größtenteils Ruhe von Badenden.

Petri Heil

Lajos
 

PirschHirsch

Well-Known Member
AW: Nachtangelverbot am RMD-Kanal ab 01.01.2016 aufgehoben

Allerdings haben wir, zumindest an unseren Vereinsgewässer größtenteils Ruhe von Badenden.
Glückwunsch - hier bei uns wähnt man sich momentan überall wie in ner Kombi aus öffentlichem Freibad und Open-Air-Festival.

Tagsüber keinerlei Chance, da auch nur ein einziges halbwegs freies/ruhiges Eckchen zu finden, wo einem keiner in die Schnur schwimmt oder rücksichtslos reinluftmatratzt.

Absolut unangelbar, kann man sich nicht antun.
 
Zuletzt bearbeitet:

Tobi92

Active Member
AW: Nachtangelverbot am RMD-Kanal ab 01.01.2016 aufgehoben

Vor zehn Jahren hat das nur niemanden interessiert....Man muss schließlich erstmal beweisen, dass der Köfi, der da liegt, nur für Aal und nicht Zander bestimmt ist!
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Nachtangelverbot am RMD-Kanal ab 01.01.2016 aufgehoben

Hallo,

Tobi92, schon klar, aber es war halt um Mitternacht bzw. 01.00 Uhr ganz Schluss mit der Angelei.
PirschHirsch, das ist schon bedauerlich, so ein Masseneinfall von Badenden, da wäre ich auch frustriert. Da bin ich heute noch unserer damaligen Vereinsleitung dankbar, als bei unserem großen Baggersee (30 Hektar), damals in den 1970er, die Renaturierung anstand, die Bepflanzung so arrangiert wurde, dass die straßennahen Teile für das Baden unattraktiv wurden. Die geeigneten Teile sind weit entfernt und wer da baden will muss schon einen ganz schönen Fußmarsch auf sich nehmen. Als Grundstückseigentümer dürfen wir das Befahren der Uferwege verbieten, das Begehen natürlich nicht. Da viele zu faul zum Laufen sind, haben wir da, gottseidank, weitgehend Ruhe. An den Flußstrecken sind eh kaum Badende und an unserem kleinen Baggersee haben wir schon ab und zu Badende, hält sich aber in Grenzen.

Petri Heil

Lajos
 
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RuhrfischerPG

Guest
AW: Nachtangelverbot am RMD-Kanal ab 01.01.2016 aufgehoben

Man könnte ja meinen, die absolute Seeligkeit der Angler hängt vom Nachtangeln ab. Es ist eine schöne Erweiterung der ganzen Sache - aber, sind wir mal ehrlich, ist es für den totalen Fangerfolg wirklich notwendig?

Meine Seeligkeit hängt primär von logisch begründeten, nachvollziehbaren Regelungen ab.

Was spräche logisch (!) gegen einen simplen Schirm/Ovalschirm, also ohne Boden und Front?
Mir zumindest,fällt dazu kein argumentativ basierendes Contra ein.

Nötig?Kurz und bündig..ist es[emoji6]
Wer es anders sieht,muss ja nicht
Nachts angeln gehen[emoji3]
 

fishhawk

Well-Known Member
AW: Nachtangelverbot am RMD-Kanal ab 01.01.2016 aufgehoben

Hallo,

Oiso doch bloß a bissal schwanger...

Na ja, wohl eher schwanger oder hochschwanger :)

Ich finds erstmal gut, dass wenigstens das Nachtangelverbot mal vorläufig wegfallen wird. Denn ich hab mich bisher auch an die Regeln gehalten. Also jetzt erstmals gleiches Recht für alle.

Jetzt muss ich auch nicht mehr zwangsläufig in andere Regierungsbezirke fahren, um nachts durchzufischen.

Kann man nur hoffen, dass nicht wieder einige Idioten den Spaß torpedieren, wie z.B. im Seenland geschehen.

Da war früher ja auch das Angeln in Häfen, von Stegen, von Dämmen etc. erlaubt. Musste dann aber vom Verband Ruck-Zuck verboten werden, weil viel zuviele Beschwerden von anderen Nutzern kamen.
 
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