Niedersachsen und der Setzkescher

AW: Niedersachsen und der Setzkescher

Es gibt jedes Weekend Hegewettfischen ^^ in ganz Deutschland,da wird gehältert umgesetzt etc.

Wir hatten vor 3 Jahren ne WM im Angeln in Berlin mit besten grüßen von Merkel und co.es wurde gehältert und umgesetzt,auch das wußte die Politik.

Der Verband mit 4 Buchstaben hält selber noch Bezirks/Landesmeisterschaften........ab.

Redet aber es darf nicht sein.....wenn es absolut Verboten ist Wettkämpfe in Deutschland durchzuführen wie kann es sein das die Politik die WM vor 3 Jahren gelobt hat (eine DAV Veranstaltung) was ist eine WM???,etwa kein Wettkampf,warum lobt Merkel dieses???

Nicht die Politik sagt Nein zum Setzi,nicht die Politik sagt Nein zum Wettkampf,es sind zt.die eigenen Reihen die dagegen kämpfen.

Und diese sitzen zu 99% beim 4 Buchstaben Verband,der anderen Verbänden Vereinen Organisationen...... hörig ist.

Wenn Setzkescherhälterrung Tierqual ist,was ist dann erst eine Reuse die 2 Wochen steht ohne gelehrt zu werden.

Wo wir wieder beim 2 Klassen TSG sind,was meißt nur für kleine gilt,während der BF das TSG zwar kennt aber sich nicht dran halten muss.

Das ist auch ganz einfach warum das so ist,der BF fängt andere Arten von fischen wie wir Angler,seine fische sind Ware ohne Schmerz Leid...wir Angler die wirklich schonend mit umgehen,wir sind die bösen die fische mit Schmerz und Leid fangen,wir Hältern max 5-7 Std,seine Reuse hältert schonmal 2 Wochen.

Aber vieleicht werden ja irgendwann mal Wunder geschehen,und das Volk wird Wach.

lg#h
 

ivo

Member
AW: Niedersachsen und der Setzkescher

Einfache Lösung, tretet den Vorständen die dem 4-Buchstabenverband die Füße lecken auf die selbigen.
 

Roosangeler

New Member
AW: Niedersachsen und der Setzkescher

'nabend zusammen,

ich möchte hier mal meine Sichtweise zu "Wettfischen" und der Setzkescherhälterung preisgeben.

Zum Wettfischen:

Aus den Modalitäten der Durchführung einer Angelveranstaltung folgt nicht zwingend ein Verstoß gegen das TschG. Sprich: Es wird nicht zwangsläufig gegen das TschG verstoßen, weil es Preise und Pokale gibt oder die Veranstaltung einen weiterführenden Charakter hat.

In der Praxis besteht meiner Ansicht aber die Gefahr, dass der weidgerechte Umgang mit dem Fisch leidet, weil er lediglich Mittel zum Zweck des Wettstreits ist. Der Fisch zählt nicht als Lebewesen, sondern lediglich als Gewicht oder als Punktzahl.
Dem können beispielsweise Wertungskriterien und Disqualifikationsmaßnahmen bei Verstoß entgegenwirken.

Aus dem Lob Frau Merkels kann nicht abgeleitet werden, dass Wettfischen im eigentlichen Sinn nicht durch das TschG verboten wären. Denn aus dem Lob Frau Merkels ergibt sich keine juristische Beurteilung von Wettfischen.

Es darf aber auch in Frage gestellt werden, ob der Setzkescher die geeignetste Methode zur Hälterung von Besatzfischen ist.

zum Setzkescher:

Mit der Einführung des Setzkescherverbots Anfang der 1990er Jahre darüber haben sich Teilnehmer solcher Angelveranstaltungen beklagt, dass man die Fisch töten müsse, aber keine Verwertungsmöglichkeit gegeben ist und die Fische deshalb "auf dem Müll landen".
Dabei muss die Frage gestellt werden, ob hier nicht die Veranstaltung selbst und nicht das Setzkescherverbot (oder besser Rücksetzverbot zumindest für die Zielarten des Hegefischens) zu bemängeln ist. Die Verwertung ist auch bei einem Hegefischen meiner Ansicht nach ethisch notwendig, um eine Legitimation für das Töten der Fische zu haben, selbst wenn rechtlich gesehen die Erfüllung des Hegeziels allein schon den im TschG geforderten vernünftigen Grund darstellt.

Ob die Regelungen zur Setzkescherhälterung im einzelnen Landesfischereigesetz sinnvoll ist, ist wieder eine andere Frage. Ein pauschales Verbot der Setzkescherhälterung lässt sich meiner Ansicht nach anhand der fischereiwissenschaftlichen Belegsituation und darauf aufbauender ordnungsgemäßer Durchführung der Hälterung in Kombination mit einem vernünftingen Grund nicht aus dem TschG ableiten. Wohl aber steht die häufig geäußerter Forderung, gehälterte Fische wieder (in das Fanggewässer) zurücksetzen zu dürfen in Konflikt mit dem im TschG geforderten vernünftigen Grund, da dieser dann durch das Zurücksetzen entfällt.
 
AW: Niedersachsen und der Setzkescher

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Warum kommt mir diese Schreibweise so bekannt vor????




Ich kann mich ja täuschen aber "es" hört evtl.auf Rheo......


#h
 
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AW: Niedersachsen und der Setzkescher

Haben sie ihn aus den MA-Forum vertrieben?

Moin

Nein,da bricht er gerade alle Rekorde im Seiten um Seiten vollkriegen.

Aber Wohnort und Schreibweise könnten passen,aber soll mir auch egal sein für mich ist bei ihm das MHD abgelaufen,und ich grins mir einen auf seine Ansichten.


@Koalabaer

Jo.


#h
 
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