mikamailer
New Member
Servus!
Besitze noch keinen Angelschein
kein Fischerprüfung
kein Fischereischein
kein Fischereierlaubnisschein
Bin noch beim lernen
Nun habe ich eine Frage gefunden:
Wieviele Personen (besitzer eines Fischereischeins) dürfen maximal in Begleitung des Fischereiberechtigten oder des Fischereipächters den Fischfang mit der Handangel ohne Erlaubnisschein ausüben?
a- eine
b-zwei
c-drei
Antwort c-drei ist richtig.
Bedeutet das dann wenn ich mit freunden mitgehe die den angelschein besitzen, darf ich auch angeln?
Besitze noch keinen Angelschein
kein Fischerprüfung
kein Fischereischein
kein Fischereierlaubnisschein
Bin noch beim lernen
Nun habe ich eine Frage gefunden:
Wieviele Personen (besitzer eines Fischereischeins) dürfen maximal in Begleitung des Fischereiberechtigten oder des Fischereipächters den Fischfang mit der Handangel ohne Erlaubnisschein ausüben?
a- eine
b-zwei
c-drei
Antwort c-drei ist richtig.
Bedeutet das dann wenn ich mit freunden mitgehe die den angelschein besitzen, darf ich auch angeln?
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