aalkiller
Aalschutz ja Angelverbot nein
ich wurde im sommer 2005 von einem fischereiaufseher kontrolliert. ich habe mit meinem sohn , welcher 6 jahre alt ist am nord,ostsee,-kanal geangelt. ich bin im besitz aller gültigen angelscheine und habe auch den kanalschein und somit das recht im kanal zu angeln, mein sohn hat mit seiner eigenen angelrute , (kinderangel) ebenfalls geangelt. der aufseher forderte mich auf die angel meines sohnes aus dem wasser zu nehmen, da ich vier angeln im wasser hätte. ich darf im nok mit drei ruten fischen. nun fing die diskussion an, ich habe mich auf den absatz 9. im kanalschein berufen und für das recht meines sohnes eingesetz.
im abschnitt 9. steht: Von diesem Erlaubnisschein ist, sofern der Inhaber/Inhaberin das 18. Lebensjahr vollendet hat,das Angeln von bis zu drei kindern unter 12 Jahren, die sich in seiner/ihrer Begleitung und unter seiner/ ihrer Aufsicht befinden, umfasst.
ich fühlte mich im recht, und habe versucht mich da durzusetzen, nach langer diskussion ließ er mich angeln.
nun will ich 2006 nicht nochmal in eine solche lage kommen, hatte ich nun recht, oder der fischereiaufseher. für meinem sohn wäre es ein harter schlag wenn er nicht mehr mit seinem vater und seiner neun angeln zum fischen gehen könnte.
auch das fischereigesetz erlaubt es jugendlichen unter 12 jahren das angel unter aufsicht erwachsener,welche im besitz des angelscheins sind, das angel auszuüben.
ich freue mich auf eure antworten
im abschnitt 9. steht: Von diesem Erlaubnisschein ist, sofern der Inhaber/Inhaberin das 18. Lebensjahr vollendet hat,das Angeln von bis zu drei kindern unter 12 Jahren, die sich in seiner/ihrer Begleitung und unter seiner/ ihrer Aufsicht befinden, umfasst.
ich fühlte mich im recht, und habe versucht mich da durzusetzen, nach langer diskussion ließ er mich angeln.
nun will ich 2006 nicht nochmal in eine solche lage kommen, hatte ich nun recht, oder der fischereiaufseher. für meinem sohn wäre es ein harter schlag wenn er nicht mehr mit seinem vater und seiner neun angeln zum fischen gehen könnte.
auch das fischereigesetz erlaubt es jugendlichen unter 12 jahren das angel unter aufsicht erwachsener,welche im besitz des angelscheins sind, das angel auszuüben.
ich freue mich auf eure antworten