NOK Jugendliche unter 12Jahre Angeln?

aalkiller

Aalschutz ja Angelverbot nein
ich wurde im sommer 2005 von einem fischereiaufseher kontrolliert. ich habe mit meinem sohn , welcher 6 jahre alt ist am nord,ostsee,-kanal geangelt. ich bin im besitz aller gültigen angelscheine und habe auch den kanalschein und somit das recht im kanal zu angeln, mein sohn hat mit seiner eigenen angelrute , (kinderangel) ebenfalls geangelt. der aufseher forderte mich auf die angel meines sohnes aus dem wasser zu nehmen, da ich vier angeln im wasser hätte. ich darf im nok mit drei ruten fischen. nun fing die diskussion an, ich habe mich auf den absatz 9. im kanalschein berufen und für das recht meines sohnes eingesetz.

im abschnitt 9. steht: Von diesem Erlaubnisschein ist, sofern der Inhaber/Inhaberin das 18. Lebensjahr vollendet hat,das Angeln von bis zu drei kindern unter 12 Jahren, die sich in seiner/ihrer Begleitung und unter seiner/ ihrer Aufsicht befinden, umfasst.
ich fühlte mich im recht, und habe versucht mich da durzusetzen, nach langer diskussion ließ er mich angeln.

nun will ich 2006 nicht nochmal in eine solche lage kommen, hatte ich nun recht, oder der fischereiaufseher. für meinem sohn wäre es ein harter schlag wenn er nicht mehr mit seinem vater und seiner neun angeln zum fischen gehen könnte.
auch das fischereigesetz erlaubt es jugendlichen unter 12 jahren das angel unter aufsicht erwachsener,welche im besitz des angelscheins sind, das angel auszuüben.
ich freue mich auf eure antworten
 

Kochtoppangler

Fliegenschmeißer
AW: NOK Jugendliche unter 12Jahre Angeln?

ööhm klar darf er angeln , aber du darfst dann mit ihm zusammen trotzdem nicht mehr als 3 Ruten haben !

Musst halt auf eine Rute verzichten das wird jawohl kein Problem sein ...
 

aalkiller

Aalschutz ja Angelverbot nein
AW: NOK Jugendliche unter 12Jahre Angeln?

na ob das so klar ist? im abschnitt 1.steht:
Ausgelegte Handangeln und Köderfischsenken sind stets zu beaufsichtigen. Die Aufsicht darf an Dritte, auch wenn sie im Besitz des erforderlichen Fischereierlaubnisscheines sind, nicht übertragen werden.

@Kochtoppangler
wenn es dann wirklich so ist verzichte ich natürlich gerne auf eine meiner ruten.
 

SergioTübingen

Wurmbader
AW: NOK Jugendliche unter 12Jahre Angeln?

also bei uns ist das genau so wie kochtopp gesagt hat. dein sohn darf, auch wenn er noch keinen angelschein hat, mit einer deiner angeln angeln, so lange du ihn beaufsichtigst.
sonst kannste dir ja 3 kinder schnappen, jedem ne angel in die hand drücken und mit 6 angeln angeln..
 

aalkiller

Aalschutz ja Angelverbot nein
AW: NOK Jugendliche unter 12Jahre Angeln?

im grunde hast du vieleicht recht,
aber mit sicherheit dürftest du oder ein anderer erwachsener, auch wenn diese im besitz aller scheine sind, nicht eine meiner ruten beaufsichtigen. oder?
mir geht es eigendlich nur um die rechtliche ausage des abschnitt 9., warum können sie soetwas nicht so schreiben, das es jeder versteht.
mal ein bild von jan
P7280003.JPG

noch eins
P8040019.JPG
 
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Kochtoppangler

Fliegenschmeißer
AW: NOK Jugendliche unter 12Jahre Angeln?

Also ich habe noch nie von einem gewässer gehört in dem die Kinder dann ohne Karte angeln dürften . Und genau das wäre ja der fall , da dein Sohn ja mit der 4. Angeln eine bedient die laut Schein nicht erlaubt ist .

Ich würde lieber sagen sei froh über diese Regelung .
An anderen gewässern , (und besonders in anderen Bundesländern) dürfte dein Sohn garnicht mitangeln weil er noch zu jung ist / keinen Schein hat .
Das ist das erste mal das ich lese das das ausdrücklich erlaubt wird ...
 

aalkiller

Aalschutz ja Angelverbot nein
AW: NOK Jugendliche unter 12Jahre Angeln?

@Kochtoppangler
da wir ja beide in sh wohnen und wir dem gleichen fischereirecht unterliegen,
dürfte auch dein sohn wenn du einen hast in schleswigholstein nach dem landesfischereirecht angeln, nach §29 absatz 2 welches lautet:
(2) Ein Fischereischein ist nicht erforderlich in Teichwirtschaften, in besonderen Anlagen der
Fischerzeugung, in privaten Kleingewässern sowie für Personen, die den Fischfang in Küstengewässern
aufgrund von inter- oder supranational vereinbarten Zugangsrechten ausüben und für Personen, die zur
Unterstützung der Fischereiberechtigten oder Fischereiausübungsberechtigten oder ihrer Hilfspersonen,
die einen Fischereischein besitzen, zusammen mit diesen den Fischfang ausüben. Ein Fischereischein ist
ebenfalls nicht erforderlich für Personen, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie
beim Fischfang von einer volljährigen Fischereischeininhaberin oder einem volljährigen
Fischereischeininhaber beaufsichtigt werden.


wenn wir also in freien gewässer schleswigholsteins angel ist das kein thema für mich mein sohn bekommt seine eigene rute zum angel und wird von mir mit rat und tat unterstützt ich finde jugendliche sollten früh mit dem hobby angeln angefreundet werden, insofern die kids das wollen und lust zu diesem schönen hobby haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
D

dat_geit

Guest
AW: NOK Jugendliche unter 12Jahre Angeln?

@aalkiller

Dieses Thema wurde bereits im Landesverbandsforum diskutiert und auch eine rechtlich verbindliche Regelung hierzu veröffentlicht worden.
Ich habe sie im Detail leider nicht zur Hand, aber der Fischereiaufseher hat sich völlig korrekt verhalten.
Ganz im Gegenteil. Dein Anhang benötigt auch einen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer und dann erübrigt sich auch das Rutenproblem.
Der Erlaubnisschein ist grundsätzlich auch bei Jugendlichen unter 12 Jahren vorgeschrieben.
Denn hier werden zwei Rechte gestreift.
Das eine Recht regelt, dass du mit deinem Anhang unter 12 Jahren fischen darf und das andere Recht ist das des Fischreiberechtigten, dass du ebenfalls bedenken musst.
Aber genaue Infos erhälst du unter forum.lsfv-sh.de .
Dort gibt es extra einen Juristen, der dir jede Frage auch rechtsverbindlich beantworten kann.
Von weiteren Diskussionen und Vermutungen würde ich abraten, sondern es gnaz sauber dort klären und dann vielleicht hier eine Info veröffentlichen.

Ich hoff es hilft dir ein wenig weiter.

Andreas
 

Case

Mitglied
AW: NOK Jugendliche unter 12Jahre Angeln?

In BW kann man ab 10 Jahre óhne eine Prüfung machen zu müssen einen Jugendfischereischein bekommen. Damit ist man zum Angeln berechtigt. Die entsprechende Gewässerkarte braucht man natürlich auch noch. Jugendliche müssen auch hier unter Aufsicht angeln. Allerdings dann mit eigener Rute. Jugendlichen ohne Berechtigungschein dürfen mit einer Rute der Aufsichtsperson angeln.
Ich glaub auch nicht dass Dein Sohn eine eigene Angel benutzen darf. Allerdings blickt man bei der Beschreibung wirklich nicht durch.

Case
 

Torsk_SH

Gone Fishing...
AW: NOK Jugendliche unter 12Jahre Angeln?

Moin!

Also ich bin an Kanal aufgewachsen (Breiholz) und wir durften immer mit den Erwachsenen mitangeln richtig. Aber einer der Erwachsenen musste auf eine Rute verzichten! Das war bei jeder Kontrolle so.
 

aalkiller

Aalschutz ja Angelverbot nein
AW: NOK Jugendliche unter 12Jahre Angeln?

ich habe gestern mal eine mail an den landesverband geschickt und warte mal auf deren antwort. wir haben ja noch ein wenig zeit, bis es wieder warm wird und jan und ich wieder zum kanal ziehen, um aale zu fangen.

ich werde mich noch mal schlau machen ob mein sohn ein jugenfischereischein bekommen kann, da jugendliche unter 12 jahre den richtigen fischereischein ja nicht bekommen, so steht es im landesfischereigesetz. diesen braucht man aber um eine gewässerkarte zu bekommen. und dann werde ich mal versuchen ob mein sohn dann eine gewässerkarte vom nord-ostsee-kanal erhält. #q es könnte alles so schön sein!
@dat_geit
habe mal das forum.lsfv-sh.de abgesucht, und nichts gefunden.
 

Case

Mitglied
AW: NOK Jugendliche unter 12Jahre Angeln?

Lief bei meinem 10jährigen Neffen ganz problemlos. Er brauchte ein Passbild, einen Angler der für ihn als Aufsichtsperson unterschschreibt und ich denke so ca. 20 Euros. Er wurde sofort im Verein aufgenommen, bekam eine Jahreskarte und darf jetzt mit einer eigenen Rute angeln. Aufgrund seines niedrigen Alters ersparte er sich auch noch die Aufnahmegebühr für den Verein. Mit 14 muss er dann die Sportfischerprüfung machen um den regulären Schein zu bekommen.

Case
 

D3nN!5-ERFA-e.V

New Member
AW: NOK Jugendliche unter 12Jahre Angeln?

Oder du lässt eine rute weg und dein Sohn kann seine neue angel benutzen ;)!
 

Kochtoppangler

Fliegenschmeißer
AW: NOK Jugendliche unter 12Jahre Angeln?

Jugendfischereischein gibts in SH leider nicht .
Wirst wohl nur die Möglichkeit haben auf eine deiner Ruten zu verzichten .
Mal ehrlich 2 Ruten reichen doch auch , zumal Sohnemann ja bestimmt auch noch den einen oder anderen Aal erwischt ...
 

aalkiller

Aalschutz ja Angelverbot nein
AW: NOK Jugendliche unter 12Jahre Angeln?

@Kochtoppangler
ja das habe ich auch rausgefunden, kein jugendfischereischein in sh, schade.
wie gesagt es macht mir auch kein problem auf eine rute zu verzichten, wenn ich meinem sohn damit freude bereite. doch seit 2005 steht in der kanalkarte
dieser abschnitt 9, und das wollte ich in die praxis umsetzen. früher stand es nicht im schein, und ich habe gerne auf eine rute verzichtet, wenn einer meiner söhne angeln wollte.
ja mal sehen was die vom verband zu meiner mail sagen. will mal das beste hoffen.
 

Kochtoppangler

Fliegenschmeißer
AW: NOK Jugendliche unter 12Jahre Angeln?

Ich weiß ja nicht wo du deine Karte bekommst , aber vielleicht könntest du da ja auch mal nachfragen .
Die Ausgabestellen müssten bei solchen fragen ja ebenfalls bescheid wissen ...
 

aalkiller

Aalschutz ja Angelverbot nein
AW: NOK Jugendliche unter 12Jahre Angeln?

so ich habe nun eine mail vom LSFV zurück bekommen.

Zitat
Sehr geehrter Herr Harders,
auf Ihre Anfrage muß ich Ihnen mitteilen, daß bei jenem Vorfall der Fischereiaufseher korrekt gehandelt hat. Über den Erlaubnisschein haben Sie das Recht erhalten, am NOK mit maximal drei Ruten zu fischen. Der Umfang dieser Berechtigung wird auch durch keinen Umstand erweitert. Anderenfalls brauchte man nur drei Kinder zum Angeln mitzunehmen, um dann mit insgesamt 12 Angeln zu fischen. Das ein solches Vorgehen nicht gewollt sein kann, ist offensichtlich.

Allerdings gestattet der Verband, diese Berechtigung für drei Ruten auf verschiedene Personen zu verteilen. Wenn also nun für Kinder unter 12 Jahren, die selbst Angelgerät einsetzen möchten, kein eigener Erlaubnisschein gefordert, sondern das Angeln der Kinder über den Erlaubnisschein eines Erwachsenen kostenlos mit umfaßt wird, dann muß sich der Erwachsene einschränken und kann selbst nur entsprechend weniger Ruten einsetzen. Das ist auch schon damit zu begründen, daß der Erwachsene das Kind unter 12 Jahren ja beaufsichtigen soll. Er muß also ohnehin seine Aufmerksamkeit teilen. Unter diesen Umständen wird hier das Führen von zwei Ruten und das Beaufsichtigen des Kindes mit einer Rute als angemessen angesehen.

Wer diese Einschränkung überwinden möchte und sich zutraut, mehr Angelgerät verantwortungsvoll zu betreuen, dem steht dann der Erwerb eines Erlaubnisscheins für Kinder und Jugendliche offen.



Mit freundlichen Grüßen,

Zitat ende

so und ich habe noch mal eine mail geschrieben, da ich mir und meinem sohn das zugetraut habe. hier die nächste antwort

zitat
Sehr geehrter Herr Harders,

mit Ihrer weiteren Frage haben Sie mich auf eine Lücke im Gesetz aufmerksam gemacht. So wie ich es dachte, geht es ja gar nicht:

Erlaubnisscheine dürfen nur an Personen ausgegeben werden, die einen gültigen Fischereischein haben. Den können Kinder unter 12 Jahren aber gerade nicht bekommen. Ohne Erlaubnisschein darf man jedoch nicht an Binnengewässern fischen. Eine Regelung, wie bei uns am NOK, nach der bis zu drei Kinder pauschal mitangeln dürfen, ist meines Wissens einmalig und fehlt an anderen Gewässern.

Also ist Kindern nach dem Gesetz derzeit zwar theoretisch das Angeln in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers erlaubt, aber wegen Fehlens eines Erlaubnisscheins (außer am NOK) nur in einer rechtlichen Grauzone.

Ich werde das beim nächsten Zusammentreffen mit dem Fischereireferenten im Ministerium ansprechen. Wir haben noch weitere Wünsche zur Änderung des Fischereigesetzes. Allmählich lohnt es sich, dieses Thema im Landtag zu behandeln.



Mit freundlichen Grüßen,

zitat ende

na damit sind unsere träume erst einmal geplatzt, doch um meines sohnes willen, wollte ich es jedenfalls probieren haben.
 

Blaubarschbube

New Member
AW: NOK Jugendliche unter 12Jahre Angeln?

Hallo,

wenn unsere Jugendgruppe zum Gemeinschaftsangeln am NOK geht, sei es zum Heringsangeln, wo viele Erwachsene mitangeln, oder alleine (dann nur in begleitung von unserem Jugendwart und 1-2 Helfern), hat sich noch nie ein Aufseher beschwert.
Und jeder angelt mit mindestens 2 Ruten. Laut unserem Vorstand ist das gesetzlich OK. #6


MfG

Andy
 

aalkiller

Aalschutz ja Angelverbot nein
AW: NOK Jugendliche unter 12Jahre Angeln?

es hat sich was geändert! nun gibt es für den nok ein erlaubnisschein für kinder. der landessportfischerverband macht doch etwas für seine "jungangler von morgen".
zu lesen hier
da wird sich der kleine ja freuen.
http://img502.*ih.us/img502/4979/p1010015640x480zr6.jpg
 
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