AW: Olaf Lindner antwortet: Fragen zum maschinenlesbaren Ausweis
Die Entlastung stellt eine Verzichtserklärung der Mitglieder gegenüber dem Vorstand dar (im Wesentlichen) Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Sie ersteckt sich nur auf Sachverhalte, die den Mitglieder bekanntgegeben oder durch die Kassenprüfer erkennbar waren.
Sofern durch Nicht-Handeln kein Schaden entstanden ist, sehe ich nicht, wie sich die Entlastung hierauf auswirken sollte.
Üblicherweise straft man politische Führungskräfte ab, indem man sie nicht wieder wählt. Wenn man das so handhabt, sollte man aber auch jemanden haben, der dann stattdessen gewählt werden kann. Dies scheint beim DAFV offenbar nicht der Fall zu sein. Dies zeigt aber auch sogleich die strukturelle Schwäche eines Verbandes mit einer in dieser Weise demokratisch legitimierten Führungsspitze dar. Dies ist auch der Grund, weshalb sich beim DAFV nichts ändern wird, solange man diese Struktur beibehält. Dies ist aber offenbar noch nicht genügend Leuten klar!