Rechtliche Frage - Machete/Buschmesser

Moin,

wie sieht es aus bezüglich der rechtlichen Seite wenn ich ein Buschmesser mitnehme um mich zu einen Angelplatz durchschlagen zu können.

Der Platz ist schon lange existent, nur aufgrund der faulen Stadtwerke ist mittlerweile kein Durchkommen möglich da alles mit diesem Riesenbärenklau zugewuchert ist. Die Stadt hat wohl den Kampf dagegen aufgegeben.

THX im voraus.
 

GeorgeB

Member
AW: Rechtliche Frage - Machete/Buschmesser

Zur Sicherheit: Ich gebe dir hier keine rechtsverbindliche Auskunft, sondern teile dir nur meinen Wissensstand mit.


Eine Machete ist von ihrer Zweckbestimmung her keine Hieb- und Stoßwaffe. Sie ist zu dem Zweck da, für den du sie verwenden willst, und darf zu dem Zweck auch verwendet werden. Beim Transport auf öffentlichen Straßen würde ich dir raten sie gut und für andere nicht sichtbar zu verpacken. Möglichst auch dort nicht führen, wo viele Menschen sind, und auf krumme Gedanken kommen könnten.

http://www.messerforum.net/initiative/pages/rechtslage-waffengesetz-und-messer.php#s2

Lies dir die Seite mal durch.
 

Ralle 24

User
AW: Rechtliche Frage - Machete/Buschmesser

Moin,

wie sieht es aus bezüglich der rechtlichen Seite wenn ich ein Buschmesser mitnehme um mich zu einen Angelplatz durchschlagen zu können.

Der Platz ist schon lange existent, nur aufgrund der faulen Stadtwerke ist mittlerweile kein Durchkommen möglich da alles mit diesem Riesenbärenklau zugewuchert ist. Die Stadt hat wohl den Kampf dagegen aufgegeben.

THX im voraus.

Unabhängig von der Machete. Dass der Kontakt mit Riesenbärenklau sehr unangenehme Folgen haben kann, und wie man sich davor schützt, weißt Du ?
 
N

Nanninga

Guest
AW: Rechtliche Frage - Machete/Buschmesser

Sehe ich genau so wie GeorgB, wenn Du das Messer bei Deiner Angeltätigkeit,bei Deiner Ausrüstung mit Dir trägst ist das kein Problem.:) Solltest Du zwischendurch zum Pommes holen gehen, dann muss das Messer zurückbleiben und nicht am Hosengurt mitgeführt werden!#d

Nanninga#h
 
AW: Rechtliche Frage - Machete/Buschmesser

Unabhängig von der Machete. Dass der Kontakt mit Riesenbärenklau sehr unangenehme Folgen haben kann, und wie man sich davor schützt, weißt Du ?
Hi Ralle,

mir ist die Gefahr und der Umgang mit dem Dreckszeug sehr vertraut. Darum binn ich ja so sauer auf die Stadt, die zugewucherte Strecke ist ein beliebtes Wanderziel für Familien mit Kind und Kegel gewesen.
 

ulf

Active Member
AW: Rechtliche Frage - Machete/Buschmesser

Hallo

Da mußt Du dich auch speziell erkundigen, ob und wann die Stelle frei gemacht werden darf. Da gibt es machmal Vorschriften, daß Uferbewuchs zu speziellen Zeiten entfernt werden darf. z.B. ist es zu Brutzeiten von Vöglen oft nicht erlaubt.

Gruß Ulf
 

Ralle 24

User
AW: Rechtliche Frage - Machete/Buschmesser

Hi Ralle,

mir ist die Gefahr und der Umgang mit dem Dreckszeug sehr vertraut. Darum binn ich ja so sauer auf die Stadt, die zugewucherte Strecke ist ein beliebtes Wanderziel für Familien mit Kind und Kegel gewesen.

Alles klar, dann hau rein |supergri
 

GeorgeB

Member
AW: Rechtliche Frage - Machete/Buschmesser

Hier geht es ja auschließlich um die waffenrechtliche Seite. Und da kann ein vernünftiger und einsichtiger(!) Mensch für sich eine Faustregel anwenden.

Das Waffengesetz hat einen für jedermann nachvollziehbaren Zweck. Es soll uns davor schützen, dass jeder Honk in der Öffentlichkeit Messer mit sich führt, die er dann im Falle einer Auseinandersetzung u.U. als Waffe benutzt. Deshalb zur Sicherheit Finger weg und ab in den Müll mit allen Messern, die in die Kategorie Spring/Klapp/Butterflymesser passen, wenn einem die Ausnahmen nicht bekannt sind.

Da das Waffengesetz nicht 100%ig eindeutig ist/sein kann, und noch nicht jede Verwendungsmöglichkeit ausgeklagt ist: Dort wo jeder normale(!) Mensch Messer als Arbeitsgeräte benutzt, sind sie i.d.R. auch erlaubt. Beim Transport ins Revier oder zum Arbeitsplatz das Messer sicher und möglichst verschlossen verstauen, so dass man nicht unmittelbaren Zugriff hat.

Und überall dort, wo normale Menschen keine Messer benötigen, führt man sie auch nicht mit sich. Das gilt für Innenstädte oder Menschenansammlungen. Dort braucht man nur Messer, wenn man sie beruflich, z.B. für die Lebensmittelzubereitung, nutzen muss.
 
Zuletzt bearbeitet:

Parasol

Member
AW: Rechtliche Frage - Machete/Buschmesser

Hallo,
ich bin mir nicht sicher, ob eine Machete aus waffenrechlicher Sicht als Messer gilt. Deshalb würde ich auf ein Gartengerät zurückgreifen, auf eine Sichel. Die ist möglicherweise noch geeigneter für diesen Zweck, als eine Machete.
 

GeorgeB

Member
AW: Rechtliche Frage - Machete/Buschmesser

Eine Machete gilt dort, wo man sie normalerweise(!) ihrem Verwendungszweck entsprechend als Arbeitsgerät einsetzt, auch als ein solches. Genau wie eine Sichel.

Fürs Oktoberfest oder den Kirchgang hingegen sind sie unüblich und unnötig, und deshalb führt man beide Dinge dort nicht.;)
 

Ralle 24

User
AW: Rechtliche Frage - Machete/Buschmesser

Da ich diesen Mistdinger selbst in unserem Naturschutzgebiet zu Leibe gerückt bin, weiß ich dass das geeignetste Werkzeug ein guter Spaten ist.
Die Pflanze damit umdrücken und knapp oberhalb des Bodens einfach abstechen. Der lange Stiel des Spatens verhindert ungewollten Kontakt mit dem Dreckszeug.
Idealerweise sollte man dann die Wurzel noch ausgraben, aber das wirst Du Dir vermutlich nicht aufbürden wollen.

Waffenrechtlich ist ein Spaten übrigens ok.|supergri
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Rechtliche Frage - Machete/Buschmesser

Hier geht es ja auschließlich um die waffenrechtliche Seite.
Naja, dumme Frage (weil ichs wirklich nicht weiß):
Einfach Ufer "angelfähig" mittels Pflanzenvernichtung machen, kann ich mir nicht vorstellen, dass das für den einzelnen Angler erlaubt wäre..

Damit dürfte er dann auch keine Machete als "Werkzeug" mitführen, da er das ja nicht benutzen dürfte..

Oder gibts ne allgemeine Erlaubnis, dass jeder den Bärenklau vernichten darf??

Dann Flammenwerfer, gutes Rodungswerkzeug ;-)))))


Auch da wirds aber wahrscheinlich je nach Bundesland wieder zig unterschiedliche Regelungen geben,...
 
Zuletzt bearbeitet:

Knurrhahn

Werbekunde
AW: Rechtliche Frage - Machete/Buschmesser

Naja, dumme Frage (weil ichs wirklich nicht weiß):
Einfach Ufer "angelfähig" mittels Pflanzenvernichtung machen, kann ich mir nicht vorstellen, dass das für den einzelnen Angler erlaubt wäre..

Damit dürfte er dann auch keine Machete als "Werkzeug" mitführen, da er das ja nicht benutzen dürfte..

das sind auch so meine Überlegungen bei dieser Diskussion!
 

GeorgeB

Member
AW: Rechtliche Frage - Machete/Buschmesser

Da ich diesen Mistdinger selbst in unserem Naturschutzgebiet zu Leibe gerückt bin, weiß ich dass das geeignetste Werkzeug ein guter Spaten ist.

Sic!

Waffenrechtlich ist ein Spaten übrigens ok.|supergri

Das sagst du so einfach, in deinem jugendlichen Leichtsinn. Versuche mal, einen Spaten mit ins Fußballstadion zu nehmen. ;)

Um das Waffengesetz muss man sich als Angler wirklich keine Sorgen machen. Verboten sind nur diese Spring/Klapp/Butterflyteile, die i.d.R von (Möchtegern)Gangstern gekauft werden, und solche "Messer", die als Kampf/Hieb/Stoßwaffen konzipiert wurden.
 

Ralle 24

User
AW: Rechtliche Frage - Machete/Buschmesser

Naja, dumme Frage (weil ichs wirklich nicht weiß):
Einfach Ufer "angelfähig" mittels Pflanzenvernichtung machen, kann ich mir nicht vorstellen, dass das für den einzelnen Angler erlaubt wäre..

Damit dürfte er dann auch keine Machete als "Werkzeug" mitführen, da er das ja nicht benutzen dürfte..

Oder gibts ne allgemeine Erlaubnis, dass jeder den Bärenklau vernichten darf??

Dann Flammenwerfer, gutes Rodungswerkzeug ;-)))))


Auch da wirds aber wahrscheinlich je nach Bundesland wieder zig unterschiedliche Regelungen geben,...

Wenn es ein Naturschutzgebiet ist, darf man das natürlich nicht. Da sollte man zuvor bei der zuständigen Landschaftsbehörde ein OK erfragen.

Ist es kein Naturschutzgebiet, muss man rein juristisch die Erlaubnis des Grundstücksbesitzers einholen.

Ich glaube zwar nicht, dass jemand was dagegen hat, aber man weiß ja nie.
 

GeorgeB

Member
AW: Rechtliche Frage - Machete/Buschmesser

Naja, dumme Frage (weil ichs wirklich nicht weiß):
Einfach Ufer "angelfähig" mittels Pflanzenvernichtung machen, kann ich mir nicht vorstellen, dass das für den einzelnen Angler erlaubt wäre..

Damit dürfte er dann auch keine Machete als "Werkzeug" mitführen, da er das ja nicht benutzen dürfte..

Oder gibts ne allgemeine Erlaubnis, dass jeder den Bärenklau vernichten darf??

Dann Flammenwerfer, gutes Rodungswerkzeug ;-)))))


Auch da wirds aber wahrscheinlich je nach Bundesland wieder zig unterschiedliche Regelungen geben,...


Da gibt es ganz sicher unterschiedliche Regelungen, und deshalb sollte man nur "roden", wo man sicher sein kann, dass man es auch darf. Zu einer Waffe im Sinne des Gesetzes macht ein eventueller Verstoß gegen Naturschutzgesetze eine Machete trotzdem nicht.
 

Ralle 24

User
AW: Rechtliche Frage - Machete/Buschmesser

Das sagst du so einfach, in deinem jugendlichen Leichtsinn. Versuche mal, einen Spaten mit ins Fußballstadion zu nehmen. ;)

Die Bestände von Riesenbärenklau in Fußballstadien, auf Jahrmärkten, in Kinos o.ä. sind überschaubar und müssen nicht bekämpft werden.|supergri
 

GeorgeB

Member
AW: Rechtliche Frage - Machete/Buschmesser

Bring mich nicht auf dumme Gedanken. Wir Dortmunder könnten ja mal Gelsenkirchen etwas "aufforsten", und das Zeugs in der Schalkearena säen. |supergri
 
U

Ulxxx Hxxst

Guest
AW: Rechtliche Frage - Machete/Buschmesser

Warum nicht einfach eine Sprühflasche mit RoundUp ?
Ist unauffälliger - bloss 2-3 Tage Geduld brauchst du, dann sollte das Kraut von alleine fallen.
 
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