Hallo Boardies,
ich werde mir in den nächsten Tagen eine Gastkarte an einem Kanal mit Wehren und Fischtreppen kaufen. Da das Angeln an Wehren oft Erfolg verspricht, stellt sich die Frage, ob man dort überhaupt angeln darf (es gibt parallel verlaufende Fischtreppen).
In der bayerischen Fischereiverordnung (AVFiG) ist nur davon die Rede, dass direkt in Fischenwegen (=Fischtreppen) das Angeln verboten ist. Welche Strecke um den Einlauf bzw. Auslass nicht befischt werden darf, muss laut AVFiG von der Kreisverwaltugsbehörde festgelegt werden. Habe auch schon eine Anfrage ans LRA gestartet, aber noch keine Antwort bekommen.
Weiß jemand, wie die genaue Regelung ist bzw. wie es an den Fischtreppen in euren Gewässern beregelt ist? Und vor allem: wo ist das geregelt? In der Bezirksfischereiverordnung habe ich dazu jedenfalls nix gefunden.
Vielen Dank für eure Antworten!
ich werde mir in den nächsten Tagen eine Gastkarte an einem Kanal mit Wehren und Fischtreppen kaufen. Da das Angeln an Wehren oft Erfolg verspricht, stellt sich die Frage, ob man dort überhaupt angeln darf (es gibt parallel verlaufende Fischtreppen).
In der bayerischen Fischereiverordnung (AVFiG) ist nur davon die Rede, dass direkt in Fischenwegen (=Fischtreppen) das Angeln verboten ist. Welche Strecke um den Einlauf bzw. Auslass nicht befischt werden darf, muss laut AVFiG von der Kreisverwaltugsbehörde festgelegt werden. Habe auch schon eine Anfrage ans LRA gestartet, aber noch keine Antwort bekommen.
Weiß jemand, wie die genaue Regelung ist bzw. wie es an den Fischtreppen in euren Gewässern beregelt ist? Und vor allem: wo ist das geregelt? In der Bezirksfischereiverordnung habe ich dazu jedenfalls nix gefunden.
Vielen Dank für eure Antworten!