Rechtliches: Angelverbot am Ein- und Auslass von Fischtreppen

payne

Member
Hallo Boardies,

ich werde mir in den nächsten Tagen eine Gastkarte an einem Kanal mit Wehren und Fischtreppen kaufen. Da das Angeln an Wehren oft Erfolg verspricht, stellt sich die Frage, ob man dort überhaupt angeln darf (es gibt parallel verlaufende Fischtreppen).

In der bayerischen Fischereiverordnung (AVFiG) ist nur davon die Rede, dass direkt in Fischenwegen (=Fischtreppen) das Angeln verboten ist. Welche Strecke um den Einlauf bzw. Auslass nicht befischt werden darf, muss laut AVFiG von der Kreisverwaltugsbehörde festgelegt werden. Habe auch schon eine Anfrage ans LRA gestartet, aber noch keine Antwort bekommen.

Weiß jemand, wie die genaue Regelung ist bzw. wie es an den Fischtreppen in euren Gewässern beregelt ist? Und vor allem: wo ist das geregelt? In der Bezirksfischereiverordnung habe ich dazu jedenfalls nix gefunden.

Vielen Dank für eure Antworten!
 
R

RheinBarbe

Guest
AW: Rechtliches: Angelverbot am Ein- und Auslass von Fischtreppen

Bei mir (in Rheinland-Pfalz) wurde, nachdem an der Schleuse vor rund 10 Jahren Fischtreppen gebaut wurden, das angeln 100m ober- und unterhalb verboten. Das steht so auffem Angelschein drauf, auf welchem Gesetz dies beruht, dass kann ich dir nicht sagen.

Ebenso ist das angeln im Hafenbecken verboten (Laichgebiet?).
 

Fischpaule

Karpfendompteur
AW: Rechtliches: Angelverbot am Ein- und Auslass von Fischtreppen

Moin payne
Dies ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, in manchen werden genaue Angaben gemacht (meist im Bereich von 50-100m), wie weit ober- oder unterhalb von solchen Bauwerken das angeln nicht gestattet ist und in anderen Bundesländern gibt es die von dir angeführte Reglung, das die Ämter direkt vor Ort die Entscheidungen treffen müssen, um eine für jedes Bauwerk individuell sinnvolle Reglung zu finden (dieses reicht von wenigen Metern bis zu ganzen Gewässerabschnitten....)

#h
 

payne

Member
AW: Rechtliches: Angelverbot am Ein- und Auslass von Fischtreppen

Hallöle nochmal!

Den Erlaubnisschein hab ich noch nicht, vielleicht steht zu diesem Thema was drauf. Aber mal angenommen, es wären 50 m oberhalb und unterhalb, dann darf man die interessanten Spots gar nicht angeln, weil der Kanal nur 30 m breit ist und sich das Verbot sicherlich auf beide Uferstreifen bezieht.

Generell heißt das dann, dass die meisten Wehre tabu sind! Das war mir bis jetzt gar nicht so bewusst. Da muss ich wohl jetzt mein Weltbild ändern |evil:
 

Fischpaule

Karpfendompteur
AW: Rechtliches: Angelverbot am Ein- und Auslass von Fischtreppen

weil der Kanal nur 30 m breit ist und sich das Verbot sicherlich auf beide Uferstreifen bezieht.

Generell heißt das dann, dass die meisten Wehre tabu sind! Das war mir bis jetzt gar nicht so bewusst. Da muss ich wohl jetzt mein Weltbild ändern |evil:

Ich weiß zwar nicht ganz, was das mit der Gewässerbreite zu tun hat |kopfkrat
wenn es 50m sind, das heißt das nicht 50m im Umkreis sondern 50m Flußauf und 50m Flußab, also sind 100m der gesamten Gewässerstrecke beidseitig nicht beangelbar...

Es gibt aber auch einige Wehre ohne Fischaufstiegshilfe, bei denen es keine Reglung gibt bzw. bei denen man halt nur das Bauwerk selbst nicht zum angeln betreten darf....
Sehe es doch mal positiv, so kann sich zumindest zeitweise ein Teil des Bestandes in "Schutzzonen" zurückziehen und dies kann sicher nicht schlecht sein...

|wavey:
 

payne

Member
AW: Rechtliches: Angelverbot am Ein- und Auslass von Fischtreppen

Klar, wenn das Verbot beidseitig gilt hat es nichts mit der Breite zu tun.

Ich beschäftige mich mit diesem Thema zum ersten mal und bin über diese Regelung deshalb so überrascht, weil sich in meinen Kopf durch die Berichte in zahleichen Angelzeitschriften ein Bild manifestiert hat, dass solche Wehre die ultimativen Top Spots sind an dem sich die Angler scharen. Dabei darf man am größten Teil der Wehre nicht einmal in der Umgebung fischen.

Aber ich stimme dir zu, dass diese Regelungen sehr sinnvoll sind, da Rückzugsebiete für den Bestand sehr wichtig sind und langfristig sicherlich uns allen zu Gute kommen. #6
 

Pinn

Active Member
AW: Rechtliches: Angelverbot am Ein- und Auslass von Fischtreppen

Zu diesen Regelungen: Die müssen nicht gesetzlicher Art sein, sondern auch der Fischereirechtsinhaber kann selbstverständlich bestimmen, wo an seinem Gewässer geangelt werden darf und wo nicht.

Gruß, Werner
 

Fischpaule

Karpfendompteur
AW: Rechtliches: Angelverbot am Ein- und Auslass von Fischtreppen

Zu diesen Regelungen: Die müssen nicht gesetzlicher Art sein, sondern auch der Fischereirechtsinhaber kann selbstverständlich bestimmen, wo an seinem Gewässer geangelt werden darf und wo nicht.

Gruß, Werner

Dabei muss aber zusätzlich gesagt werden, das er aber nicht gesetzliche Einschränkungen aufheben kann, er kann also nur zusätzliche Einschränkungen schaffen....

|wavey:
 
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