Rechtliches zum Fang: Warum ist Verkauf verboten?

dosenelch

00 Schneider
Wohl jeder kennt dieses Verbot, aber warum ist das so? Man könnte das Ganze auch folgendermaßen sehen:
Wenn ich irgendwo mit Erlaubnis angle, habe ich vorher dafür bezahlt. Folglich ist der Fang mein rechtmäßiges Eigentum (Beachtung der Schonzeiten und -maße vorausgesetzt). Und mit seinem Eigentum kann man tun und lassen was man will, soweit die allgemeingültige gesetzliche Regelung.
Warum gilt die aber nicht für meinen gefangenen Fisch?
Und gilt dies nur für Gewässer, an denen ich mit Gastkarte angle oder auch für kommerzielle Forellenteiche?
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
AW: Rechtliches zum Fang: Warum ist Verkauf verboten?

Versuche nur mal an die Lebensmittelhygiene zu denken und was alles sein könnte, wenn jeder Lebensmittel tierischen Ursprungs ohne jede veterinärärztliche Kontrolle einfach so verscherbeln dürfte. Möchtest du so was kaufen und essen?
 

Keine_Ahnung

Well-Known Member
AW: Rechtliches zum Fang: Warum ist Verkauf verboten?

Abgesehen davon wäre man dann gewerblicher Fischer.
Ganz davon abgesehen das dann nochmehr als nötig abgeknüppelt würde.
 

Rosi

ostseetauglich
AW: Rechtliches zum Fang: Warum ist Verkauf verboten?

Moin zu dir, verboten ist das doch nicht. Klar kannst du deine gefangenen Fische verkaufen. Du mußt nur ein Gewerbe oder Nebengewerbe anmelden und die Einnahmen versteuern.
 

Ulli3D

MdDHC
AW: Rechtliches zum Fang: Warum ist Verkauf verboten?

Abgesehen von den Hygienevorschriften kommen da noch Gewerbeanmeldung und Finanzamt und etliche weitere Interessenten auf Dich zu. Zudem, das ist nicht nur in den Gewässerordnungen festgeschrieben, lies auch mal das für Dich gültige LFG bzw. die LFO durch. Da wird das auch erboten.
 

dosenelch

00 Schneider
AW: Rechtliches zum Fang: Warum ist Verkauf verboten?

Meine Frage bezog sich auf den privaten, also nicht gewerblichen Verkauf, d.h. ich überlasse Nachbar Müller oder Arbeitskollege Meier gelegentlich einen Fisch.
Allerdings will ich nichts von meinem Fang verkaufen, mich interessieren einfach nur die Gründe für das Verbot. Wenn es rein rechtlich nur um Lebensmittelhygiene geht, dürfte beispielsweise ein Kaninchenzüchter auch kein geschlachtetes Kaninchen verkaufen, und sei es nicht gewerblich.
 
Zuletzt bearbeitet:

Ulli3D

MdDHC
AW: Rechtliches zum Fang: Warum ist Verkauf verboten?

Du hast es erfasst, der darf das auch nicht! Fällt alles unter "in Verkehr bringen von tierischen Lebensmitteln"
 
G

Gelöschte Mitglieder 136077

Guest
AW: Rechtliches zum Fang: Warum ist Verkauf verboten?

Es ist sicherlich auch verboten, da sowas sonst jeder machen würde und dann wären die Gewässer leer. Wenn manche sehen das sowas Geld bringt werden die immer und immer mehr fangen. Sowas könnte sich auch rumsprechen, dann nimmt man nicht nur für Nachbar Meier was mit sondern auch Schulze, Müller....und letztendlich fürs ganze Kaff.
 

orgel

Talsperrenangler
AW: Rechtliches zum Fang: Warum ist Verkauf verboten?

Es ist sicherlich auch verboten, da sowas sonst jeder machen würde und dann wären die Gewässer leer. Wenn manche sehen das sowas Geld bringt werden die immer und immer mehr fangen. Sowas könnte sich auch rumsprechen, dann nimmt man nicht nur für Nachbar Meier was mit sondern auch Schulze, Müller....und letztendlich fürs ganze Kaff.

Sowas lässt sich aber, zumindest teilweise, auch durch grundsätzliche Fangbeschränkungen unterbinden.

dosenelch schrieb:
Meine Frage bezog sich auf den privaten, also nicht gewerblichen Verkauf, d.h. ich überlasse Nachbar Müller oder Arbeitskollege Meier gelegentlich einen Fisch.
Wenn es rein rechtlich nur um Lebensmittelhygiene geht, dürfte beispielsweise ein Kaninchenzüchter auch kein geschlachtetes Kaninchen verkaufen, und sei es nicht gewerblich.

Wenn du Fische fängst, um diese zu verkaufen, ist das aber eigentlich schon gewerblich... Und Kaninchen zum Verkauf zu züchten genauso bzw. erstrecht. Das das viele trotzdem machen ist halt einfach zu begründen: Wo keine Kläger, da kein Richter. Heißt aber nicht, das es nicht Probleme bringen kann.
Und wenn du deinem Nachbarn mal nen Fisch schenkst, wer sollte was dagegen haben, oder was meinst du mit "überlassen"?

Und wg. Lebensmittelhygiene: Sollte sich mal jemand (woran auch immer) den Magen verderben und behaupten, es könnte ja an deinem Fisch gelegen haben, was dann?
 

Ralle 24

User
AW: Rechtliches zum Fang: Warum ist Verkauf verboten?

Wohl jeder kennt dieses Verbot, aber warum ist das so?

Ich kenne dieses Verbot nicht. Ich weiß, dass es in einigen BL im Landesfischereigesetz so geschrieben steht. In NRW zum Beispiel gibt es das nicht.

Das hat auch nix mit Gewerbe oder Hygiene zu tun, das ist erst der zweite Aspekt.
Wenn im jeweiligen Landesfischereigesetz kein Verkaufsverbot festgeschrieben steht, und auch in der Gewsserordnung bzw. dem Erlaubnisschein nichts davon steht, dann darf man verkaufen. Und erst dann greifen die übrigen Rechtsvorschriften.

Aus welchem Bundesland kommst Du denn ?


Davon ab ist die Sache mit dem Gewässer leerfischen Unsinn. Dafür gibt es die Fangbegrenzungen, die jeder ausschöpfen darf. Ganz gleich was er mit dem Fang anstellt.
 

Micha85

Freihandflexer
AW: Rechtliches zum Fang: Warum ist Verkauf verboten?

Bei uns gibt es das Verbot von der Vereinsseite aus. Ich denke es geht in erster Linie drum das sich niemand am Vereinseigentum bereichert.
 

siloaffe

Boddensüchtig
AW: Rechtliches zum Fang: Warum ist Verkauf verboten?

Davon ab ist die Sache mit dem Gewässer leerfischen Unsinn. Dafür gibt es die Fangbegrenzungen, die jeder ausschöpfen darf. Ganz gleich was er mit dem Fang anstellt.


Öööhhhmmm,
Ralle,
das ist so nicht ganz richtig denn z.B. bei uns in Rheinland Pfalz gibt es am Rhein keine fangbegrenzung#d
 
G

Gelöschte Mitglieder 136077

Guest
AW: Rechtliches zum Fang: Warum ist Verkauf verboten?

Denke eher nicht das Fangbegrenzungen viel bringen, solche Begrenzungen (wenns die gibt) kenne ich nur so das man x Fische einer Art an einem Tag fangen darf. Dann geht Angler Klaus nicht wie üblich 1x die Woche fischen, sondern 7 Tage weils vielleicht ne gute zusätzliche Einnahmequelle wäre. Große Gewässer kann man kaum leerfischen ja, aber kleine schon.
 

LOCHI

Well-Known Member
AW: Rechtliches zum Fang: Warum ist Verkauf verboten?

Das ist doch Quatsch, leerfischen tut kein Angler was mit oder ohne Fangbegrenzung! Sonst hätten X Berufsfischer (Binnen) keine existensprobleme und wie jeder weis Fischen diese nicht mit Handangeln! Selbst wenn unser Veit (den ich größten Respeckt zolle!) all seine Zander verkaufen oder selbst verwerten würde hätte dies auf den Bestand keinen direkten Einfluss!
Und wenn jemand von seinen zwei oder drei gefangenen Fischen den Kumpels einen für nen Opulus abgibt dann ist das eben so und er soll dies nicht an die Große Glocke hängen oder wollen wir wieder ein Problem schaffen wo gar keins ist?

Angenommen mein Nachber möchte von mir als Angler 10 Forellen und ich fische diese im Puff, schlag 2 Euronen für den Fisch drauf (für das spritgeld) wollt ihr mir dann Steuerhinterziehung oder so´n mist unterstellen oder Gewerbsmäßigen Betrug? Bleibt mal auf´n Teppich!
 

Rikked_ASVheBitt

Verrückter Allrounder
AW: Rechtliches zum Fang: Warum ist Verkauf verboten?

Angenommen mein Nachber möchte von mir als Angler 10 Forellen und ich fische diese im Puff, schlag 2 Euronen für den Fisch drauf (für das spritgeld) wollt ihr mir dann Steuerhinterziehung oder so´n mist unterstellen oder Gewerbsmäßigen Betrug? Bleibt mal auf´n Teppich!

Sehe ich auch so!

#6
 

Gardenfly

Active Member
AW: Rechtliches zum Fang: Warum ist Verkauf verboten?

Die meisten Vereinssatzungen verbieten es, da sie wegenger Profitsucht eines einzelnen, ihre Gemeinnützigkeit verlieren könnten.
Fange ich das was ich selber verzehre, wird kein Gewässer Probleme haben, aber gerade Kleingewässer würden, bei voller Ausreizung des Fanglimits um diese zu verscherbeln, schnell vor die Hunde gehen.
Wenn es dir um Geld geht: suche dir ein Zweit(oder Erst) Job
 

thanatos

Well-Known Member
AW: Rechtliches zum Fang: Warum ist Verkauf verboten?

das verbot find ich richtig,sonst würden einige gierhälse 10x am tag
ihr fanglimit ausschöpfen und wir müssten neben personalausweis, fahrerlaubnis,boots-
führerschein,fischereischein und angelschein auch noch schreibzeug
und fangbuch dabei haben.mit "puffforellen "ist das anders ,das sind
verkaufseinrichtungen mit spaßeffekt und wenn ich was kaufe darf ich auch für andere mit einkaufen und mir die ausgaben erstatten lassen
zuzüglich spesen
 
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