Wohl jeder kennt dieses Verbot, aber warum ist das so? Man könnte das Ganze auch folgendermaßen sehen:
Wenn ich irgendwo mit Erlaubnis angle, habe ich vorher dafür bezahlt. Folglich ist der Fang mein rechtmäßiges Eigentum (Beachtung der Schonzeiten und -maße vorausgesetzt). Und mit seinem Eigentum kann man tun und lassen was man will, soweit die allgemeingültige gesetzliche Regelung.
Warum gilt die aber nicht für meinen gefangenen Fisch?
Und gilt dies nur für Gewässer, an denen ich mit Gastkarte angle oder auch für kommerzielle Forellenteiche?
Wenn ich irgendwo mit Erlaubnis angle, habe ich vorher dafür bezahlt. Folglich ist der Fang mein rechtmäßiges Eigentum (Beachtung der Schonzeiten und -maße vorausgesetzt). Und mit seinem Eigentum kann man tun und lassen was man will, soweit die allgemeingültige gesetzliche Regelung.
Warum gilt die aber nicht für meinen gefangenen Fisch?
Und gilt dies nur für Gewässer, an denen ich mit Gastkarte angle oder auch für kommerzielle Forellenteiche?