ja und was machen wir bis dahin? Weiter auf 14 Jährigen rumhacken,
Anscheinend haben hier mal wieder einige vergessen den Inhalt des eigentlichen Thread zu lesen.
Denn Fakt ist, dass die Sache erst am 18.7 verhandelt wird.
Wer lesen kann..........:m
... Ich würde dort sogar nachfragen, ob man den Verein nicht mit einer einstweiligen Anordnung zur Herausgabe der Scheine zwingen kann ...
Nur mal so zum Thema " öffentlich machen ".
Glaubt ihr tatsächlich, die Medien hätten Interesse an dieser Geschichte, wie sie wirklich war ?
Ich sehe schon die Überschrift im örtlichen Käseblatt:
Angeln im Naturschutzgebiet, Angler gehen auf die Barrikaden !
Zwei Anglern wurde die Fischereierlaubnis entzogen, weil sie in einem ausgeschilderten Schongebiet ihre Angeln ausgelegt hatten. Dies fiel einem Fischereiaufseher auf, der daraufhin die Papiere einzog. Nun laufen die Angler Sturm, weil angeblich die Beschilderung nicht eindeutig gewesen sei.
Ein Sprecher des Fischereivereins nahm dazu Stellung:
" Die Angler fischten in einem ausgewiesenen Schutzgebiet, wie an den aufgestellten Schildern einwandfrei zu erkennen war. Falls dennoch eine Unsicherheit bestanden hat, hätten sich die Angler vor Beginn des Fischens eingehend informieren müssen. Unser Verein hat sich sehr stark dem Naturschutz verschrieben und wir dulden keinerlei Beeinträchtigungen in den ausgewiesenen Schutzgebieten. Wir werden auch zukünftig nicht zulassen, dass einzelne dies unterlaufen indem sie meinen durch Spitzfindigkeiten oder Interpretationen von Schildern zum eigenen Vorteil an geschützten Stellen fischen zu müssen."
Wieder einmal zeigt sich hier die Diskrepanz zwischen Naturschutz und Angelfischerei. Ob nun die Angler schuldhaft gehandelt haben, oder ob die Beschilderung durch den Verein nicht eindeutig war, kann von uns nicht beurteilt werden.
Fakt ist, das wieder einmal der Naturschutz durch die Angelfischerei gelitten hat.
Was ich damit sagen will:
Die Öffentlichkeit und insbes. die Medien sind selten an wahren Sachverhalten interessiert, sondern mehr an negativen Schlagzeilen. Die Gefahr, das sowas zum Bumerang wird, ist riesengroß.
Rechtsweg ist ok, von der Öffentlichkeit würde ich abraten.
Ralf
Ja, ja die bösen Medien! Unter Journalisten gibt es übrigens zahlreiche Angler, also nicht immer gleich den Verfolgungswahn-Koffer auspacken... |rolleyes
Ich bin mir sicher, dass die Geschichte die lokalen Medien interessieren würde. Doch es stimmt tatsächlich, dass die Story so ähnlich wie beschrieben herauskommen könnte (allerdings ohne den kommentierenden letzten Abschnitt, den jeder vernünftige Chefredakteur aufgrund seines einseitigen, polemischen und wirren Inhalts herausstreichen würde).
Es kommt bei diesem Vorfall schlicht auf die Sichtbarkeit des zweiten Schildes an. Wenn das wirklich so versteckt ist wie beschrieben, gäbe es keinen Grund für den Journalisten einseitig Partei zu ergreifen... (nein, in den Redaktionen sitzen nicht nur Peta-Mitglieder!) Ich fände es gut, wenn der Themenersteller hier mal ein Foto von diesem zweiten Schild einstellen würde... #c
Aber grundsätzlich stimmt natürlich auch: Vor dem Gang an die Öffentlichkeit sollte der persönliche Dialog stehen. Der ist meist wesentlich konstruktiver. Aber gerade wenn sich kleinere "Amtsträger" mal wieder allzu sehr aufplustern, kann öffentlicher Druck Wunder wirken...
" Angeln im Naturschutzgebiet " nun mal besser als " Angelverein stellte mißverständliche Schilder auf ".
Ralf
Gegenvorschlag:
"Schilderchaos im Naturschutzgebiet"
"Behördenposse am Angelweiher"
"Vor lauter Bäumen das Schild nicht gesehen"
"Verloren im Schilderwald"
Nur so auf die Schnelle. Gute Headliner zaubern dir zu jeder Story ne treffende Schlagzeile...
Natürlich kann der Verein gezwungen werden, wenn seine bisherigen Praktiken gegen geltendes Recht verstoßen.Das bringt mich zu der Frage, ob man den Verein überhaupt zwingen kann, an "seinem Gewässer" eine bestimmte Praxis anzuwenden oder eben nicht und eben die gleiche Frage stellt sich, ob der Verein gezwungen werden kann, nicht gegen "seine" satzungsmäßig festgeschriebenen Verfahrensweisen zu handeln.
Naja, machen wir uns doch nichts vor; die meisten Satzungen stammen doch entweder noch von "Anno Dazumal" oder werden mit minimalem Regelumfang eingereicht.Das dürfte nicht einfach sein, denn die satzungsmäßig festgeschriebenen Verfahrensweisen sind ja rechtlich geprüft und zulässig sofern der Verein ein e.V. ist (man beachte zusätzlich das Vereinsrecht).