Hallo,
Meines Wissens war die staatliche Fischerprüfung in Bayern ab 1. Januar 1971 Voraussetzung zum erstmaligen Erwerb eines Fischereischeins.
Ohne Prüfung bekamen Personen den Schein, die vorher bereits einen erworben hatten.
Gab aber auch Leute, die sich vor der Prüfung drücken wollten und sich einen Fischereischein in der hessischen Gemeinde Schlitz besorgt haben.
Da soll es sogar extra Busreisen gegeben haben. Allerdings wurden m.W. dann in Bayern ziemlich schnell nur noch Fischereischeine anerkannt, die am Hauptwohnsitz erworben wurden.
Bei uns auch. Wenn wir vor der Wahl standen, Watschn oder keine Monatskarte, war die Wahl schon klar.
Hallo,
richtig. Das Gesetz wurde 1970 beschlossen, mit Wirkung ab 1971. Alle die vor 1970 einen Jahresfischereischein hatten, galten als sogenannte "Altfischer" (hieß tatsächlich so) und waren von der staatlichen Fischerprüfung befreit. So auch ich. Ich holte diese aber aus Interesse 1980 freiwillig nach.
Das mit Schlitz war ein paar Jahre ein richtiger Boom. Das mit den Busreisen dorthin war richtig (zwei Bekannte von mir nutzten dies nämlich). Die hatten deswegen sogar am Samstag ihre Gemeindeverwaltung zwecks Ausstellung der Fischereischeine offen. Man musste sich eine Tageskarte für den Dorfweiher o.Ä. kaufen und die war die Grundlage zur Ausstellung des hessischen Fischereischeines. Wurde aber dann Mitte der 1970er Jahre gestoppt, weil Bayern nur noch Fichereischeine aus anderen Bundesländern anerkannte, wenn der Betreffende seinen Wohnsitz nicht in Bayern hatte. Aber ein paar Jahre hat die Gemeinde Schlitz da ein dickes Geschäft gemacht.
Watchn gabs bei uns nicht. Weil wir waren artig.
Petri Heil
Lajos