Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums zur Langzeithälterung von Fischen

K

kxxxkfxx

Guest
Vor einiger Zeit wurde ich wegen folgenden Beitrags recht heftig angegriffen:

Ich habe voriges Jahr persönlich einen Angler beim Verein gemeldet, der einen Zander nachweislich über 24 Stunden gehältert hatte.
Ergebnis: Sofortiger Einzug des Erlaubnisscheins und Ausschluss auf der nächsten Vorstandssitzung. Auf eine Anzeige wurde nach längerer Diskussion aus sozialen Gründen verzichtet.

Einige Leute waren hier der Meinung, dass der Einzug des Erlaubnisscheines nicht rechtmäßig war, da eine Hälterung auch über so eine lange Zeit gesetzeskonform ist, wenn der Angler so lange durchgehend angelt.

Ich habe darauf hin folgende Anfrage an das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten geschickt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in meinem angelischen Umfeld gibt es eine gewisse Verunsicherung zu den durch das Bayerische Fischereigesetz und seine Ausführungsverordnung gesetzten Rahmenbedingungen bzgl. der Hälterung von Fischen beim Angeln.

Die Ausführungsverordnung besagt, dass eine Hälterung auf "die geringstmögliche Dauer zu beschränken" ist.
Kann die Hälterung eines Zanders über 24 Stunden während einer durchgehenden Angelsitzung noch in Übereinstimmung mit dieser gesetzlichen Bestimmung sein?

Meiner Meinung nach ist bei einer derart langen Hälterzeit der angemessene Zeitraum überschritten, gerade auch im Hinblick auf den Tierschutz.

Für eine Klarstellung wäre ich Ihnen sehr dankbar, da ich insbesondere Junganglern natürlich nur vermitteln möchte, was auch rechtlich fundiert ist.

Hier nun die Antwort:

Ihre Mail wurde an uns als zuständiges Fachreferat weitergeleitet.
Wir beziehen uns bei den folgenden Äußerungen ausschließlich auf die Situation einer Hälterung im Setzkescher während des Fischens mit der Handangel. Eine Hälterung z.B. in Kunststoff- oder Betonbecken ist hier nicht angesprochen.
Wie Sie richtig schreiben, lässt § 20 AVBayFiG die Hälterung geangelter Fische in geräumigen und knotenfreien Setzkeschern zu. Die Hälterungsdauer ist auf das geringstmögliche Maß zu beschränken.
Die ältere Rechtssprechung lehnt jede Art von Setzkescherverwendung aus Tierschutzgründen ab. Demgegenüber lassen jüngere Gerichtsurteile eine solche Hälterung zu, wenn die Belastungen des Fisches gering und tierschutzrechtlich vertretbar sind. Es müssen also nachvollziehbare Gründe für eine Hälterung gegeben sein. Die Bedingung des § 20, eine geringstmögliche Dauer zu ermöglichen, ist auch unter diesem Aspekt zu sehen. Das heißt, dass z.B. das ungestörte, lang andauernde Angelvergnügen allein kein ausreichender Grund für eine 24 Stunden lange Hälterung ist.
Ausschlaggebend ist hier auch, ob die drei zentralen Kriterien des Tierschutzrechts, also Schmerzen, Leiden oder Schäden, berührt werden.
Selbst, wenn Schmerzen und Schäden auszuschließen sind, bleibt immer noch die Frage des Leidens. Es bleibt zur Beurteilung nur, menschliches Empfinden auf den Fisch zu übertragen; und das ist sehr fragwürdig. Also muß die Handhabung des Fisches so geschehen, dass kein Zweifel aufkommt und möglichst naturnahe Bedingungen herrschen.
Und gerade dazu können keine genauen Daten gegeben werden. Die Frage, ob Hälterbedingungen dem Fisch entsprechen, hängt von vielen Variablen ab: Dem Kescher und seiner Größe, Bauweise und Aufhängung, seinem Standort und der Tiefe seiner Anbringung (bevorzugte Dunkelheit), dem Gewässer mit seiner Strömung (möglichst keine), den Fischen in ihrer Art, Größe und Menge, etc.

Doch zu Ihrem konkreten Fall eines Zanders und seiner 24stündigen Hälterung.
Die geringstmögliche Dauer ist hier deutlich überschritten. Es ist dem Angler zuzumuten und möglich, dass er den Zander nach wesentlich kürzerer Dauer tötet und versorgt. Wer auf ein mindestens 24stündiges Angelvergnügen aus ist, muß in der Lage sein, entsprechende Schlacht- und Kühleinrichtungen dabei zu haben.
Des Weiteren ist eine so lange Hälterung für den bewegungsaktiven und lichtscheuen Zander eine keineswegs naturnahe Lebensbedingung.
 
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angler1996

36Z Löffelschnitzer
AW: Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums zur Langzeithälterung von Fische

Krickfan
Mal ne Frage von nem alten Mann:
Was erwartest Du jetzt aufgrund der Antwort des Ministeriums? Die hättste Dir doch selber geben können.
Zu der Vorgeschichte, tut mir ( nicht) leid, kein Verständnis
Gruß A.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums zur Langzeithälterung von Fische

Selbst, wenn Schmerzen und Schäden auszuschließen sind, bleibt immer noch die Frage des Leidens. Es bleibt zur Beurteilung nur, menschliches Empfinden auf den Fisch zu übertragen; und das ist sehr fragwürdig
Da haben die wohl mal tatsächlich Juristen gefragt ;-))
 

antonio

Active Member
AW: Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums zur Langzeithälterung von Fische

du hast den leuten mit deiner fragestellung schon die antwort in den mund gelegt.
hast du jetzt ne andere antwort ertwartet?
zu deinem ansch...... anderer angler, bei mir wärst du da an den richtigen geraten.

antonio
 

Philla

Member
AW: Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums zur Langzeithälterung von Fische

du hast den leuten mit deiner fragestellung schon die antwort in den mund gelegt.
hast du jetzt ne andere antwort ertwartet?
zu deinem ansch...... anderer angler, bei mir wärst du da an den richtigen geraten.

antonio
#q

Ich würde sofort jeden Angler der einen Zander 24h "hältert" bei der Polizei/dem Verein oder sonstiges melden!

Was würdest denn machen, wenn ich an "jemanden wie dich" geraten würde? |bla:
 
AW: Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums zur Langzeithälterung von Fische

In NDS gab es auch ein/zwei/drei schlaue Herren,da hat man auch beim Ministerium angefragt.

Das Ministerium hat auch reagiert (Laves),vorher wahr alles Super geregelt,nach der Stellungnahme

= Setzkescherverbot.

http://www.asv-spaden.de/Teil2.pdf

Und hier die Antwort:
http://www.bvo-emden.de/bvo_site/pdf/setzkescher_merkblatt.pdf


Diesen Herren die da nachfragten sind nun unzählige Vereine Angler...in NDS wirklich sehr sehr sehr sehr Dankbar.









kein lg,kein mfg,kein winke smile.
 
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K

kxxxkfxx

Guest
AW: Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums zur Langzeithälterung von Fische

Krickfan
Mal ne Frage von nem alten Mann:
Was erwartest Du jetzt aufgrund der Antwort des Ministeriums? Die hättste Dir doch selber geben können.

Ich bin aber nicht das Ministerium. Ich denke schon, dass es für Angler interessant ist, wie die offizielle Auslegung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Setzkeschernutzung ist.
 
K

kxxxkfxx

Guest
AW: Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums zur Langzeithälterung von Fische

Diesen Herren die da nachfragten sind nun unzählige Vereine Angler...in NDS wirklich sehr sehr sehr sehr Dankbar.

Ich halte prinzipiell recht wenig davon, sich in Grauzonen rumzudrücken, weil Nachfragen die falschen Antworten bringen könnten.

Du kannst an vielen Diskussionen hier im Board erkennen, wie groß die Verunsicherung ist, was erlaubt ist und was nicht. Es ist ja teilweise nicht mal klar, welche Gesetze eigentlich für Angler gelten.
 

antonio

Active Member
AW: Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums zur Langzeithälterung von Fische

#q

Ich würde sofort jeden Angler der einen Zander 24h "hältert" bei der Polizei/dem Verein oder sonstiges melden!

Was würdest denn machen, wenn ich an "jemanden wie dich" geraten würde? |bla:

das erfährst du, wenn es so weit sein sollte#h
nun erzähl mal was so schlimm am hältern ist, daß du andere dafür ansch....

antonio
 

kati48268

Well-Known Member
AW: Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums zur Langzeithälterung von Fische

Nennt man solche 'Einzel-Attentäter auf eigene Faust' nicht neuerdings 'einsame Wölfe'?
#d #q #d
 

Seele

Böhser Siluro
Teammitglied
AW: Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums zur Langzeithälterung von Fische

Ich wäre froh wenn ich Köfis hälter dürfte, aber nicht mal das ist erlaubt.

Find ich ganz schön bescheuert einen gleich hinzuhängen weil er mal ein Fischlein hältert. Hoffe du handelst immer nach Gesetz, nicht nur beim Angeln.
Man hätte es ihm auch privat sagen können bevor man so einen Aufstand macht.
 

Philla

Member
AW: Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums zur Langzeithälterung von Fische

das erfährst du, wenn es so weit sein sollte#h
nun erzähl mal was so schlimm am hältern ist, daß du andere dafür ansch....

antonio

Na hoffentlich wird es niemals soweit kommen :l

Das ich Ihn direkt "melden" würde ist wahrscheinlich übertrieben, aber ihn wenigstens mal drauf ansprechen ist ja wohl das mindeste...

Was daran schlimm ist? Für dich nichts, dass mal sicher aber wie es dem Fisch ergeht darum gehts doch. Wenn man ihn für 1 - 2 h hältert OK! aber 24h ? Ich bitte dich, denkste wirklich der Fisch fühlt sich wohl bzw. hat keinen Stress?

Warum tötet man den Fisch nicht einfach sobald man ihn gefangen hat? Jeder Angler sollte doch in der Lage sein, den Fisch abzustechen und in eine Kühlbox o.ä. zu packen.
 
K

kxxxkfxx

Guest
AW: Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums zur Langzeithälterung von Fische

Ich wäre froh wenn ich Köfis hälter dürfte, aber nicht mal das ist erlaubt.

Gerade bei Köderfischen leuchtet mir Hälterung überhaupt nicht ein. Zurücksetzen darfst Du sie nach dem Angeln laut Gesetz eh nicht, Du musst sie also letztendlich eh töten, und zum Fischen müssen sie tot sein.

Warum willst Du sie also hältern?
 

Syntac

Active Member
AW: Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums zur Langzeithälterung von Fische

Servus,

wie schon ein Vorposter geschrieben hatte, wurde die Antwort schon teilweise in den Mund gelegt...

Hätte man geschrieben:

"Da der (selbstverständlich knotenfreie) Setzkescher sehr geräumig war, der Fisch darin alleine gehältert wurde, und der Setzkescher im Schatten unter einem ins Wasser hängenden Baum im tiefen Wasser angebracht wurde, und der Fisch dadurch genügend Bewegungsfreiheit hatte, und keines Falls direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt war, ist für mich eine Hälterung unter diesen Umständen durchaus vorzustellen."

(o.k., evtl. in 2 Sätze aufgeteilt :) )

...wäre die Antwort u. U. ganz anders ausgefallen.

Zur Voraktion sage ich auch mal lieber nichts...

MINDESTENS (!) genauso interessant finde ich aber, dass in der Antwort zweimal das Wort

"Angelvergnügen"
(!) gebraucht wurde. Und das auch noch in Bayern!
Der einzig rechtfertigende Grund ist doch ausschließlich der Nahrungserwerb :)

Gruß?
 

Ralle 24

User
AW: Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums zur Langzeithälterung von Fische

Du kannst an vielen Diskussionen hier im Board erkennen, wie groß die Verunsicherung ist, was erlaubt ist und was nicht. Es ist ja teilweise nicht mal klar, welche Gesetze eigentlich für Angler gelten.

Der Einzige der verunsichert war, bist doch Du. Ansonsten hab ich zwar kontroverse, aber keinesfalls verunsicherte postings gelesen.

Gerade bei Köderfischen leuchtet mir Hälterung überhaupt nicht ein. Zurücksetzen darfst Du sie nach dem Angeln laut Gesetz eh nicht, Du musst sie also letztendlich eh töten, und zum Fischen müssen sie tot sein.

Warum willst Du sie also hältern?

Natürlich hältere ich Köderfische. Ich töte nur diejenigen, die ich zum fischen brauche, der Rest darf nach dem Angeln wieder schwimmen.
Einen Fisch zu töten, den ich weder essen mag, noch dessen Verwendung als Köderfisch nicht gesichert ist, verstößt gegen das Tierschutzgesetz.
Und komm mir nicht mit einfrieren, dass ist meine Privatsache, ob ich unausgenommene Fische in die Kühltruhe lege.


Abschließend konntest Du keine andere Antwort erwarten, weil Du schon bei der Fragestellung Deine Ansicht preisgegeben und die Antwort somit vorformuliert hast. Keine Behörde würde da anders formulieren, weil sie damit rechnen muss, von einem durchgekanllten Tierschützer Ärger zu bekommen.

Davon ab ist die Aussage Schall und Rauch. Sowas entscheiden im Zweifelsfall Gerichte. Du hast lediglich die Meinung einer Behörde bekommen zu einer Regel, die auslegungsfähig ist.


Wenn ich mir so anschaue, was Du sonst noch alles postest, drängt sich mir der Eindruck einer gewissen Blockwartmentalität immer mehr auf.

Leg Dir die Gesetze so zurecht, wie Du es für richtig hältst, lebe danach und lass den Rest der Welt in Ruhe.


@Philla

Ich hältere meine Fische so lange ich will. Wenn es sein müsste auch über 24 Stunden. Musste bisher nicht sein, aber ich lass mir das nicht vorschreiben.

Jeder sollte lieber auf sein eigenes Verhallten achten, damit er nicht plötzlich selbst mal von einem "Artgenossen" angeschissen wird.
 

Philla

Member
AW: Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums zur Langzeithälterung von Fische

@Philla

Ich hältere meine Fische so lange ich will. Wenn es sein müsste auch über 24 Stunden. Musste bisher nicht sein, aber ich lass mir das nicht vorschreiben.

Jeder sollte lieber auf sein eigenes Verhallten achten, damit er nicht plötzlich selbst mal von einem "Artgenossen" angeschissen wird.

Jedem das seine, aber dann wundert ihr euch warum die PETA pissig auf Angler ist #c
 

Ralle 24

User
AW: Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums zur Langzeithälterung von Fische

Jedem das seine, aber dann wundert ihr euch warum die PETA pissig auf Angler ist #c


Nein, wir wundern uns, dass manche Angler der Peta ideologisch näher stehen, als der Angelfischerei.
Und das schlimmste ist, dass sie sich dessen offenbar gar nicht bewusst sind.
 

Philla

Member
AW: Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums zur Langzeithälterung von Fische

Nein, wir wundern uns, dass manche Angler der Peta ideologisch näher stehen, als der Angelfischerei.

Wo liest du das heraus?

Ich finde nur, dass man Fische nicht leiden lassen muss, wenn es vermeidbar wäre!

Zumal es auch drauf ankommt wie man die Fische hältert, nen 50cm Zander in einem 10 L Eimer, so ähnlich habe ich das hältern vom TE inerpretiert!
 

Syntac

Active Member
AW: Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums zur Langzeithälterung von Fische

Jedem das seine, aber dann wundert ihr euch warum die PETA pissig auf Angler ist #c

Und ich wundere mich, warum manche (spreche jetzt nicht ausdrücklich Dich an) darauf so sehr bedacht sind, dass die Peta nicht pissig auf Angler ist. Das werden die immer sein, da hilft es auch nicht Stück für Stück nachzugeben, im Gegenteil, das machts noch schlimmer.
 

Philla

Member
AW: Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums zur Langzeithälterung von Fische

Und ich wundere mich, warum manche (spreche jetzt nicht ausdrücklich Dich an) darauf so sehr bedacht sind, dass die Peta nicht pissig auf Angler ist. Das werden die immer sein, da hilft es auch nicht Stück für Stück nachzugeben, im Gegenteil, das machts noch schlimmer.

Naja, wenn ich lese Fisch eingeengt über 24h (HÄLTERN)!

Ist es wohl auch nicht Grundlos, dass sie Pissig auf uns Angler sind!

Aber jetzt ist auch Gut, jeder hat seine eigene Meinung und darüber zu diskutieren führt zu nichts.
 
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