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[FONT="]Verlieren die betroffenen Angelvereine ihre Gemeinnützigkeit? PETA beschäftigt immer wieder mit absurden Anzeigen und Denunziationen deutsche Gerichte und Verwaltungen. Jüngster Streich: Elf Angelvereine wurden bei den zuständigen Finanzämtern angeschwärzt.[/FONT]
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[FONT="]Die radikalen Tierrechtler beantragten, den Status der Gemeinnützigkeit zu überprüfen und abzuerkennen, da die Vereine „Wettkampffischen“ veranstaltet hätten. Bereits zuvor hatte sie eine Großzahl der Vereine angezeigt. Damit reagiert sie offensichtlich auf die Initiative des Bundestagsabgeordneten Gero Hocker (FDP), der der PETA die Gemeinnützigkeit aberkennen lassen möchte. Wer zu Straftaten aufrufe, dürfte nicht die besondere Unterstützung des Staates genießen, so der Politiker. Das hat offensichtlich Wirkung gezeigt, weswegen PETA nun wie ein bockiges Kind reagiert und zurückschlägt. Kommen die radikalen Tierrechtler damit durch Sieben der elf Angelvereine stammen aus Bayern. Wir sprachen mit Thomas Funke, Pressesprecher des Landesfischereiverbands Bayern e. V. (Fragen und Antworten erfolgten per Email). [/FONT]
[FONT="]Anglerboard (AB): Wie viele Vereine davon sind Ihrem Verband angeschlossen? [/FONT]
Thomas Funke (TF): Es handelt sich um vier Vereine (BFV Straubing, Sportanglerverein Schwarzenfeld, KFV Laufen, FV Osterhofen-Arbing)
[FONT="]AB: Ist es richtig, dass gegen alle diese Vereine bereits Strafanzeige gestellt wurde? [/FONT]
TF: Nein, nicht alle Vereine wurden vorher bereits wegen Königsfischen angezeigt
[FONT="]AB: Was war der Grund für die Strafanzeigen? [/FONT]
TF: Königsfischen
[FONT="]AB: Wer hat die Strafanzeigen gestellt? [/FONT]
TF: PETA
[FONT="]AB: Sind die Verfahren bereits abgeschlossen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? [/FONT]
TF: Teils, teils. Einige Verfahren laufen noch, andere wurden bereits eingestellt. Es erfolgte keinerlei Verurteilung
[FONT="]AB: Erhalten die Vereine rechtlichen Beistand durch Ihren Verband? [/FONT]
TF: Selbstverständlich stehen wir unseren Vereinen zur Seite,mit entsprechender Beratung. Nicht zuletzt stellt unsere Rechtschutzversicherung die Mittel für Anwalts- und Gerichtskosten zur Verfügung.
[FONT="]AB: Findet zu den Fällen ein Austausch mit dem Deutschen Angelfischerverband (DAFV) statt? [/FONT]
TF: Wir befinden uns in Abstimmung
[FONT="]AB: Wie schätzt Ihr Verband die Aussicht auf Erfolg ein? Haben die Vereine tatsächlich mit der Aberkennung der Gemeinnützigkeit zu rechnen? [/FONT]
TF: Da die Anträge auf Aberkennung der Gemeinnützigkeit auf Anzeigen wegen Königsfischen beruhen, sehen wir sehr geringe Erfolgsaussichten. Königsfischen sind gesetzlich legitimiert, wir haben in Zusammenarbeit mit den Behörden Leitfäden und Ratgeber zur richtigen Durchführung von Königsfischen veröffentlicht. (https://lfvbayern.de/fischen/angelf...nigsfischen-das-gilt-es-zu-beachten-2184.html ) Wer sich an diese Regeln hält, hat bei aktueller Rechtsprechung nichts zu befürchten. Damit entfällt die Grundlage für die Forderung. Das Vorgehen von PETA ist ganz klar eine Retourkutsche für Bemühungen, PETA selbst die Gemeinnützigkeit abzuerkennen. Fischereivereine leisten wertvolle Arbeit für die Allgemeinheit (z.B. Jugendarbeit) und für den Arten- und Gewässerschutz (Artenhilfsprogramme, Gewässerrenaturierung), sie arbeiten also voll gemeinnützig. Bei Peta darf man das in Frage stellen… Unabhängig davon entschieden über die Gemeinnützigkeit die Finanzämter. Sie prüfen alle drei Jahre, ob noch alle Voraussetzungen vorliegen. Dabei wird darauf wertgelegt, dass die satzungsgemäßen Ziele eines Vereins erfüllt werden. Dies dürfte in allen Fällen erfüllt sein.