Untermaßige verletzte Fische

Dalmies

New Member
Moin,
Mal ne Frage: Wir diskutieren hier gerade ob ein untermaßiger Fisch, der durch das Lösen des Hakens so verletzt wurde, dass er damit nicht weiter leben kann mitgenommen, begraben oder zurück gesetzt werden muss....

Wie sieht es damit rechtlich aus?


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AW: Untermaßige verletzte Fische

Ich persönlich würde ihn entnehmen und verwerten. Allerdings bei uns in AT gibt es Gewässer wo vorgeschrieben ist den Fisch zu entnehmen, in kleine Stücke zu zerschneiden und wieder in das Wasser zurück zu werfen...


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zokker

Mecklenburger Seenplatte
AW: Untermaßige verletzte Fische

Das kommt drauf an, in welchem Bundesland du angelst.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Untermaßige verletzte Fische

danke zokker, und ZUSÄTZLICH welche Regeln Regeln dazu Verband, Verein, Bewirtschafter etc. dazu ersonnen haben......


Komplett gewässerabhängig (nicht nur landesabhängig), hilft nur konkretes Nachfragen für JEDES einzelne Gewässer...
 

Dalmies

New Member
AW: Untermaßige verletzte Fische

Ok... Danke für eure Hilfe....
Im Moment befinden wir uns in Dänemark, sonst aber immer in NDS, HH oder SH unterwegs


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Lajos1

Well-Known Member
AW: Untermaßige verletzte Fische

Hallo,

in Bayern muss der entnommen werden. AVFiG § 11 Abs. 6 sagt aus: Untermaßige oder während der Schonzeit gefangene lebensfähige Fische sind .......... in dieselbe Gewässerstrecke zurückzusetzen.
Da ist der Umkehrschluß da, dass eben nicht lebensfähige Fische nicht zurückzusetzen sind. Ist ja auch eigentlich logisch.

Petri Heil

Lajos
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Untermaßige verletzte Fische

danke zokker, und ZUSÄTZLICH welche Regeln Regeln dazu Verband, Verein, Bewirtschafter etc. dazu ersonnen haben......


Komplett gewässerabhängig (nicht nur landesabhängig), hilft nur konkretes Nachfragen für JEDES einzelne Gewässer...


Hallo,

ist aber so eben nicht richtig, siehe Bayern.
Außerden glaube ich, dass das Thema von allgemeinen Interesse ist.

Petri Heil

Lajos
 

Angler9999

nicht nur Angler
AW: Untermaßige verletzte Fische

In der Gewässerordnung steht das drin. Die wird beim Kauf der Angelberechtigung ausgehändigt.

Das dürfte in Dänemark ähnlich sein. Im Zweifelsfall musst du vorher fragen.
 

Dalmies

New Member
AW: Untermaßige verletzte Fische

In Dänemark kann man den Angelschein für 1 Jahr online kaufen und da gibt es leider keine Gewässerordnung mit dazu....


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Angler9999

nicht nur Angler
AW: Untermaßige verletzte Fische

Das stimmt so nicht. Auf der Onlineseite gibt es die Bestimmungen nachzulesen.

Übersetzt:
Verwirft Fische, die kürzer als die minimale Größe oder Fisch ist, die in der Nähe Saison erwischt werden, müssen sofort freigelassen werden, ob sie noch am Leben sind, verletzt oder tot! Der schonendste Weg frei zu machen und lassen Sie einen Fisch den Haken zu entfernen, während die Fische im Wasser bleibt.


Also zurücksetzen.

http://lfst.dk/fiskeri/lyst-og-fritidsfiskeri/regler-for-lyst-og-fritidsfiskeri/

http://lfst.dk/fileadmin/user_uploa...lige_lokale_regler/Lyst_og_fritidsfiskeri.pdf
 
Zuletzt bearbeitet:

Jens_74

Küchentischprogrammierer
AW: Untermaßige verletzte Fische

Ich wünschte mein Dänisch wäre etwas besser, denn es geht auch bald wieder los Anfang Juli.
Den fisketgn gibt es als Tages, Wochen und Jahreskarte. Ist aber wirklich preiswert (Dafür haben mich die Seeringler ein Vermögen gekostet).

Hier vielleicht noch was hilfreiches:

http://daenemark.fish-maps.de/schonzeiten-mindestmasse-2542.html

Ansonsten habe ich festgestellt, in den Gebieten wo ich war sich kein Däne groß drum Gedanken macht. Mich hat nie jemand kontrolliert (das soll jetzt um Gottes Willen nicht anregen zu Vergehen !!!) und selbst der Hausvermieter sagte beim ersten Dänemark Urlaub vor 2 Jahren -> fisketegn brauchst du nicht, sag einfach du wusstest das nicht....
Habe ich natürlich nicht gemacht. Aber insgesamt sehen die Dänen das lockerer und ich glaube nicht das man dort eine an die Mütze bekommt weil man einen untermassigen Fisch aus Unwissen falsch behandelt hat.
Wobei das natürlich von Region zu Region anders sein kann...
 

Taxidermist

Well-Known Member
AW: Untermaßige verletzte Fische

Wenn man jeden verletzten Fisch entnehmen darf, kann man das Schonmaß, die Schonzeit, ja auch gleich abschaffen!
Und verletzt ist doch jeder Fisch, wenn er denn am Haken war, mehr oder weniger eben.
Bei uns (BW) und ich behaupte mal, auch in anderen Bundesländern, würde eine Entnahme von untermaßigen Fischen jedenfalls geahndet, egal was der Angler dazu für eine Story zu erzählen hätte!

Jürgen
 

Dalmies

New Member
AW: Untermaßige verletzte Fische

Prinzipiell bin ich ja bei euch, aber was macht es für einen Sinn nen Toten Fisch ins Wasser zu werfen, weil er den Haken zu tief geschluckt hat?


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Taxidermist

Well-Known Member
AW: Untermaßige verletzte Fische

Vielleicht operierst du einfach nicht so lange an dem Fisch rum, bis er dann endlich tot ist.
Vorfach abschneiden und wieder zurück, wäre dann richtiger!
Mit Einzelhaken geangene Fische haben eine erstaunlich gute überlebenschance, gut beim Drilling im Schlund sieht dies anders aus?

Jürgen
 

Jens_74

Küchentischprogrammierer
AW: Untermaßige verletzte Fische

Prinzipiell bin ich ja bei euch, aber was macht es für einen Sinn nen Toten Fisch ins Wasser zu werfen, weil er den Haken zu tief geschluckt hat?


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Das macht nur Sinn wenn man weiß das der Fisch gesund war um keine Krankheiten zu verbreiten. Gut bei einer Verletzung durch das Fischen ist das ja nicht der Fall.
Mir wurde hier in Thüringen gelehrt (FS erst Anfang 2016 gemacht) das nicht mehr lebensfähige Fische waidgerecht zu töten sind und dann zu verbuddeln in der Erde....
Haken zu tief schlucken heißt aber noch lange nicht das der Fisch nicht überlebt (außer du reißt ihm alles raus) !!! Hier wurde schon berichtet das Fische gefangen wurden, die hatten bereits einen Haken im Schlund oder Magen. Genauso gut verkraften die auch Maulverletzungen die verheilen können...
Das ist natürlich von Fall zu Fall sehr schwer zu beurteilen.
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Untermaßige verletzte Fische

Hallo,

der Fall kommt wahrscheinlich selten vor. Hängt natürlich auch von der/den Angelmethoden ab. Ich kann mich in den ca. letzten zwanzig Jahren nur an einen Fall bei mir erinnern, das war ein Hechtlein von 53 cm (55 ist das Mindestmaß) der den Spinner von hinten so richtig inhalierte, da war nichts mehr zu machen. Also wurde er abgeschlagen und mitgenommen.

Petri Heil

Lajos
 

HAPE-1909

Member
AW: Untermaßige verletzte Fische

Prinzipiell bin ich ja bei euch, aber was macht es für einen Sinn nen Toten Fisch ins Wasser zu werfen, weil er den Haken zu tief geschluckt hat?


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Der Sinn besteht darin, das der Fisch nicht zum Verzehr mitgenommen wird.

Wenn das bei verletzten/toten Fischen der Fall wäre, bräuchte es überhaupt keine Mindestmaße und Schonzeiten.
Ich leg mir nen schönes Vorfach an die Seite, fange nen zu kleinen Fisch und stopf ihm den Drilling so weit in den Schlund bis nichts mehr geht. Vorher natürlich den Einzelhaken entfernt und den Fisch betäubt.

Und schon brauch man nicht mehr auf Maße und Schonzeiten achten und kann so alles mitnehmen was man will.


Bei einer Kontrolle zählt dann also nicht mehr das fadenscheinige Argument "der war ja tot oder hat zu tief geschluckt usw usw.". Ist der dann in Besitz ist es strafbar.

Und genau da ist der Sinn, diesen Fisch - wenn es denn wirklich so passiert - zurück zu tun. Nicht weil es einen besonderen Sinn für das Gewässer (ausser der Nahrung) gibt, sondern um Schindluder zu verhindern.
 
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