Vereins-Raubfisch-Fangbegrenzung

e.shikari

Member
Guten Tag liebe Petrijünger,

ich bin auf der suche nach einem verein bei mir in der gegend. wo genau dürfte eigentlich keine große rolle spielen, handelt sich aber um süd-ost bayern.

sooo, jetzt sind die jahresbeiträge und auch die einmalige aufnahmegebühr in meinen augen erschwinglich und gerechtfertigt, jedoch habe ich mich durchs einlesen der vereins-regeln an ein paar sachen erschrocken:

raubfisch ist immer auf allgemein 8-15 fische im jahr beschränkt. manche vereine gehen da sogar noch ins detail und schreiben vor, nur 2 zander pro jahr usw...|bigeyes
jetzt bin ich aber reiner spinnangler und sehe mich da echt ziemlich eingeschränkt. ich verbringe im jahr bestimmt gute 50-60 tage am wasser.

wie handhabt ihr das? ich würde nur ungern beim erreichen meiner raubfisch fangbeschränkung auf karpfen oder ähnliches umsteigen...zumal ich für diese art des angeln nicht umbedingt das beste equipment habe.


MfG
e.shikari
 

bassking

Member
AW: Vereins-Raubfisch-Fangbegrenzung

Moin.

Ich möchte Dir nicht auf den "Schlips" treten - aber was ist an der Regelung einer begrenzten Jahresentnahme so verkehrt?

Wenn ich lese, dass Du 60 Tage am Wasser mit der Spinnrute stehst und Dich über die Reglementierung ärgerst - was möchtest Du dann überhaupt zum Essen verwerten - etwa 60 Zander oder Hechte ? |bigeyes

Angeln im Verein ist auch gleichbedeutend mit Gewässerhege und Pflege - wenn alle Vereinsmitglieder ungehemmt entnehmen - was glaubst Du fängst Du dann noch?

So gut wie Nichts mehr - je nach Gewässer und Angeldruck.

Sieh die Jahresbegrenzung mal positiv - die Gewässer müssen auch im Rahmen ihrer Produktivität sinnvoll und nachhaltig
bewirtschaftet werden.

Wenn Du die Masse an Fisch suchst, fahre doch regelm. an einen Forellensee #t

Mal ein Vorschlag : Steige doch einfach auf andere Raubfische um - oder setze auch mal einen Raubfisch zurück, wenn Du ihn nicht verwerten möchtest...

Auch ein Umschwenken von Hecht auf Zander und von den großen Räubern auf Wels oder Barsch dürfte wohl kein gr. Problem sein- einfach die angeltechnik anpassen und unerwünschten Beifang zurücksetzen ...das Angeln kann Dir ja keiner verbieten nach erreichen der Entnahmemenge bspw. für Hecht.

Übrigens : bei einem Durchschnittsgewicht (angenommen) bei Hecht und Zander von bspw. 4 Pfund wäre die Entnahmemenge von jeweils 10 Raubfischen beider Arten abzüglich der nicht verwertbaren Teile (Eingeweide) etwa 20 Stk. Fisch mal 3 Pfund - 60 Pfund = 30 kg. pro jahr.

Also für den Eigenbedarf muß das reichen - wenn man nicht gerade eine Fischfabrik hat - oder? #d

Gruß und Nix für ungut.

Bassking.
 

Zusser

Active Member
AW: Vereins-Raubfisch-Fangbegrenzung

Ja mei. Welche Antworten erwartest du denn jetzt?

Ich kann dir sagen wie ich es mache. Ich habe mich darauf spezialiert, verschiedenste Angelmethoden zu nutzen, außerdem verschiedenste Fischarten zu verwerten.
Ich würde mich ungern auf eine Angelart einschränken lassen und eine Art, die ich noch nie oder schon lange nicht mehr gefangen habe freut mich mehr als ein Karpfen oder Hecht mit 2 Pfund mehr Gewicht als mein letzer PB.

Nasen und Rotaugen mit der Feederrute aus dem großen Fluss werden sauer eingelegt. Karpfen mit den üblichen Karpfenanglermethoden gefangen aus dem Vereinsse, werden frittiert. Forellen aus dem Bach mit der leichten Spinnrute gefangen, esse ich gebraten und gegrillt. Aale aus dem kleinen Fluss mit der Grundmontage lasse ich mir räuchern. Hecht auf Kunstköder an der Baitcaster gefangen kommen in den Backofen. Zander auf KöFi auch in den Backofen. Kleine Rotaugen beim stippen gefangen bekommt die Katz'. Dieses Jahr fange ich mit der Fliege an.

So komme ich gut übers Jahr, die eine oder andere Tageskarte für fremde Gewässer bringt zusätzlich Abwechslung.
Außerdem gibt es Fische, die ich zum Fangzeitpunkt nicht verwerten kann, die dürfen dann wieder rein.
 

Franz_16

Mitglied
AW: Vereins-Raubfisch-Fangbegrenzung

Ich habe zu wenig Zeit für lange Ansitze und gehe daher auch fast nur mit der Spinnrute los.

Ich weiß nicht woran es liegt, aber fast alle Raubfische die ich dabei erwische sind knapp unter dem Mindestmaß, weshalb ich sie unverzüglich und schonend in die gleiche Gewässerstrecke zurücksetzen muss.
 

angler1996

36Z Löffelschnitzer
AW: Vereins-Raubfisch-Fangbegrenzung

herrlich, welcher § war das doch gleich?
Sorry, ging nicht anders:m
Gruß A.
 

e.shikari

Member
AW: Vereins-Raubfisch-Fangbegrenzung

naja ich habs keinem übel genommen, weil man ja darauf ohne weiteres kommen kann, wenn man das so liest. aber ich habe eigentlich wenns nur nach mir ginge, eh nicht vor großartig viele fische zu verwerten. mal hier mal da, aber wenns nach den § geht...ihr kennt das problem sicherlich. |uhoh:
 

antonio

Active Member
AW: Vereins-Raubfisch-Fangbegrenzung

fanglimits an sich sind ja nicht problematisch, problematisch wirds eben nur mit dem besagten paragraphen.

antonio
 

angler1996

36Z Löffelschnitzer
AW: Vereins-Raubfisch-Fangbegrenzung

Du , ich habe sehr oft einfach feuchte Hände beim Angeln, bin immer so aufgeregt, wenn ich was fange|wavey:
und manchmal schmeckt mir der Hecht einfach
Gruß A.
 

e.shikari

Member
AW: Vereins-Raubfisch-Fangbegrenzung

ist es also so, dass wenn ich meine fische voll haben sollte fürs jahr, nach wie vor noch auf großbarsch gehen darf. wenn aber da ein hecht einsteigt, muss er einfach zurück gesetzt werden, egal wie die größe ist. natürlich wenn er nicht mehr lebensfähig erscheint dennoch schlachten.

oder darf ich dann auch nicht mal mehr, mit einer leichten spinnrute auf barsch, da das risiko auf zander/hecht zu groß ist?


MfG
 
AW: Vereins-Raubfisch-Fangbegrenzung

@e.shikari,

Fischereiverein in Süd/Ostbayern?
Google mal nach dem Bezirksfischereiverein Straubing.
Herrliche Gewässer und ne Fangbeschränkung von 2 Raubfischen die Woche.
In der Fotogallerie sind auch Fotos der Gewässer.
 

stroffel

Active Member
AW: Vereins-Raubfisch-Fangbegrenzung

Ein Gewässer hat eben nur eine bestimmte Kapazität. In meinem alten Verein gab es sogar begehungs Einschränkungen. Da gab es vom Regierungspräsidium die Auflage, dass jeder angler das Gewässer nur einmal im Monat befischen darf um den Bestang nicht zu gefährden. Für Raubfische (Hecht und Zander zusammen) gab es eine grenze von max. 10 entnommenen Fischen.
 

Boendall

Borschtl
AW: Vereins-Raubfisch-Fangbegrenzung

Moin.

Ich möchte Dir nicht auf den "Schlips" treten - aber was ist an der Regelung einer begrenzten Jahresentnahme so verkehrt?

Wenn ich lese, dass Du 60 Tage am Wasser mit der Spinnrute stehst und Dich über die Reglementierung ärgerst - was möchtest Du dann überhaupt zum Essen verwerten - etwa 60 Zander oder Hechte ? |bigeyes

Angeln im Verein ist auch gleichbedeutend mit Gewässerhege und Pflege - wenn alle Vereinsmitglieder ungehemmt entnehmen - was glaubst Du fängst Du dann noch?

So gut wie Nichts mehr - je nach Gewässer und Angeldruck.

Sieh die Jahresbegrenzung mal positiv - die Gewässer müssen auch im Rahmen ihrer Produktivität sinnvoll und nachhaltig
bewirtschaftet werden.

Wenn Du die Masse an Fisch suchst, fahre doch regelm. an einen Forellensee #t

Mal ein Vorschlag : Steige doch einfach auf andere Raubfische um - oder setze auch mal einen Raubfisch zurück, wenn Du ihn nicht verwerten möchtest...

Auch ein Umschwenken von Hecht auf Zander und von den großen Räubern auf Wels oder Barsch dürfte wohl kein gr. Problem sein- einfach die angeltechnik anpassen und unerwünschten Beifang zurücksetzen ...das Angeln kann Dir ja keiner verbieten nach erreichen der Entnahmemenge bspw. für Hecht.

Übrigens : bei einem Durchschnittsgewicht (angenommen) bei Hecht und Zander von bspw. 4 Pfund wäre die Entnahmemenge von jeweils 10 Raubfischen beider Arten abzüglich der nicht verwertbaren Teile (Eingeweide) etwa 20 Stk. Fisch mal 3 Pfund - 60 Pfund = 30 kg. pro jahr.

Also für den Eigenbedarf muß das reichen - wenn man nicht gerade eine Fischfabrik hat - oder? #d

Gruß und Nix für ungut.

Bassking.

Ich nehm mal den Beitrag raus: Leute der TE kommt aus Bayern und dort gibts ja das Knüppelgebot.....

Einerseits kommt der erhobene Zeigefinger, wenn mal jemand zugibt nicht immer im Sinne des Fsichereigesetzes in seinem Land zu angeln.
Andererseits kommt der gleiche Zeigefinger wenn sich wer, aufgrund bestehender Gesetze Sorgen darüber macht, dass er zu wenig zum Angeln kommt, WEIL er die Gesetze einhält.

Passt ja auch nicht ganz zusammen oder?

Auch wenn der zitierte Beitrag nicht böse gemeint war. (Was natürlich für meinen auch gilt.|wavey:
 

u-see fischer

Traurig ich bin
AW: Vereins-Raubfisch-Fangbegrenzung

ist es also so, dass wenn ich meine fische voll haben sollte fürs jahr, nach wie vor noch auf großbarsch gehen darf. wenn aber da ein hecht einsteigt, muss er einfach zurück gesetzt werden, egal wie die größe ist. natürlich wenn er nicht mehr lebensfähig erscheint dennoch schlachten.

oder darf ich dann auch nicht mal mehr, mit einer leichten spinnrute auf barsch, da das risiko auf zander/hecht zu groß ist?


MfG

Diese Frage würde ich ja mal an den Verein stellen. Denke, die haben ihre Vereinsstatuten noch nicht der neuen Gesetzgebung angepasst.

Edit: Müßte da nicht Landesrecht über vereinsrecht stehen?
 

Zusser

Active Member
AW: Vereins-Raubfisch-Fangbegrenzung

Diese Frage würde ich ja mal an den Verein stellen. Denke, die haben ihre Vereinsstatuten noch nicht der neuen Gesetzgebung angepasst.

Edit: Müßte da nicht Landesrecht über vereinsrecht stehen?

Ich sehe da überhaupt kein Problem.
Der Verein ist für die Erfüllung des Hegeziels zuständig.
Wenn er der Meinung ist, dass dieses Ziel zu erreichen ist, indem die Fangmenge für Raubfische begrenzt wird, spricht doch nichts dagegen. Der Angler darf (muss!) dann natürlich gefangene Hechte/Zander releasen, wenn er sein Limit erreicht hat.

Das hat übrigens nichts mit der Frage aus dem Interview zu tun, deren Beantwortung durch Herrn Braun im entsprechenden Thread so hämisch kommentiert wurde.

Ob er aber weiter gezielt auf diese Fische angeln sollte, ist eine ganz andere Frage. Das ist doch das selbe, wie wenn jemand in der Hechtschonzeit mit großem Shad auf Zander angelt.
Formal darf er es, ob das aber wirklich sein muss?

Leute, es ist einfach gesetzlich nicht erwünscht C&R zu betreiben. Guckt keiner hin, kann man machen was man will. Eigentlich muss das jeder mit sich selbst ausmachen.

Im extremen Fall könnte man Kandidaten, die, wenn sie ihre 10 Raubfische vol haben aber weiter mit großem Wobbler auf 'Barsche' fischen, mit der Fahrlässigkeit drankriegen.
Der gesunde Menschenverstand hilft da oft weiter.
 

u-see fischer

Traurig ich bin
AW: Vereins-Raubfisch-Fangbegrenzung

Möglicherweise haben sie das bereits getan. Die niedrigen Limits sind an vielen Gewässern erst aufgekommen als die Gesetze in die Richtung Entnahmepflicht geändert wurden. Vorher nahm man mit was man verwerten wollte und setzte den Rest zurück. Unterm Strich blieb die Gesamtentnahme in einem vernoftigen Rahmen.



Landesrecht und Vereinsrecht kollidieren hier ja nicht. Eine gewisse Entnahme ist gestattet. Nach dem Ausschöpfen der Entnahmegrenze hat das Vereinsmitglied durch eine geeignete Wahl der Methode den Fischfang auf Arten zu beschränken bei denen das Limit noch nicht erreicht ist. Kann oder will es das nicht, ist eben Schluß mit Angeln.
Das muss nicht gefallen, ist aber Rechtslage.
Es kann auch vom Verein gewollt sein, um etwas Befischungsdruck vom Gewässer zu nehmen.

Ich habe schon Hechte auf Mais beim Stippen und auf Wurm beim Aalangeln gefangen. Möchte garnicht darüber nachdenken wieviele Hechte beim Barschangeln an den Haken (kleine Spinner, Twister) gehen, oder darf/dürfte ich dann nicht mehr mit derartigen Köder angeln? Wie sieht es denn in aus, wenn ich einen Hecht auf Mais beim Stippen fange, Vereinsrecht oder Landesrecht? Einen Tot muß man dann sterben.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Vereins-Raubfisch-Fangbegrenzung

Landesrecht ist bezüglich zurücksetzen ja eindeutig:
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=211032
Ein gefangener Fisch, der keiner Schonbestimmung unterliegt, ist dem Gewässer endgültig zu entnehmen. Ein Zurücksetzen ist nur zulässig, wenn folgende Voraussetzungen nebeneinander erfüllt sind:

Das Zurücksetzen dient der Erfüllung des gesetzlichen Hegeziels.

Gründe des Tierschutzes stehen nicht entgegen; der Fisch ist also lebensfähig.

Der Fischereiausübungsberechtigte (Hauptfall: Pächter, z. B. ein Fischereiverein) hat sich für das Zurücksetzen entschieden.
 

Zusser

Active Member
AW: Vereins-Raubfisch-Fangbegrenzung

@Thomas9904
Ich verstehe die Aussage deines Beitrags leider nicht.
Kannst du auch mir, der ich heute geistig nicht ganz so wendig bin, erkären was du mit dem Zitieren aus der Verordnung aussagen wolltest?
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Vereins-Raubfisch-Fangbegrenzung

Dass ihr euch Gedanken macht, wo es keine zu machen gibt:
Zurücksetzen regelt nicht nicht der Angler...
Alle Fische sind abzuknüppeln..
Ist Fanglimit einer Art erreicht, ist das Angeln einzustellen, bzw so auszuüben, dass mit größtmöglicher Sicherheit kein weiterer Fisch dieser Art gefangen werden kann..
 

u-see fischer

Traurig ich bin
AW: Vereins-Raubfisch-Fangbegrenzung

Dass ihr euch Gedanken macht, wo es keine zu machen gibt:
Zurücksetzen regelt nicht nicht der Angler...
Alle Fische sind abzuknüppeln..
Ist Fanglimit einer Art erreicht, ist das Angeln einzustellen, bzw so auszuüben, dass mit größtmöglicher Sicherheit kein weiterer Fisch dieser Art gefangen werden kann..

Wie sieht es denn dann mit dem hecht auf Mais aus?

Angeln mit Mais entspricht wohl der "größtmöglicher Sicherheit kein weiterer Fisch dieser Art gefangen werden kann" aber was wenn doch. Vorausgesetzt, das Fanglimt für Hecht ist erfüllt.

Kann daher nur hoffen, dass die Fanglimits bei Raubfischen nicht einzelne Arten sondern Raubfische im allgemeinen.

Mittlerweile muß ich sagen, zum Glück angel ich in NRW, ob ich zukünftig zum Angeln nach Bayer fahren werde, steht wohl in den Sternen.
 
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