Anglero
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AW: Vorbereitungslehrgang Kreis Gütersloh
Kann die Ausnahme nicht erkennen. Lazarus, vielleicht nochmal genau lesen. Da steht doch lediglich, was fast alle BLs formulieren. Eine zum Zeitpunkt des Wohnens z.B. in Bayern in einem anderen BL abgelegte Prüfung wird in Bayern nicht anerkannt (Prüfungstourismus). Desweiteren werden alle Fischereischeine anerkannt, die in ihren jeweiligen BL unter den dortigen rechtlichen Voraussetzungen erlangt wurden. Diese Voraussetzung wäre in NRW z.B. kein Kurs. Ich gehe übrigens regelmäßig in Bayern angeln.
...[FONT="]Von der Geltung ausgenommen sind Fischereischeine, [/FONT][FONT="]die in anderen Ländern ohne das Ablegen der landesgesetzlich vorgeschriebenen Fischerprüfung oder nach Ablegen einer Prüfung unter erleichterten Bedingungen gegenüber der landesgesetzlich vorgeschriebenen Fischerprüfung erteilt wurden.
[FONT="][FONT="]Das "landesgesetzlich" bezieht sich auf [FONT="]"die anderenLänder"[/FONT]in denen eine Prüfung abgelegt wurde (nicht Bayern).[/FONT][/FONT][/FONT]
Kann die Ausnahme nicht erkennen. Lazarus, vielleicht nochmal genau lesen. Da steht doch lediglich, was fast alle BLs formulieren. Eine zum Zeitpunkt des Wohnens z.B. in Bayern in einem anderen BL abgelegte Prüfung wird in Bayern nicht anerkannt (Prüfungstourismus). Desweiteren werden alle Fischereischeine anerkannt, die in ihren jeweiligen BL unter den dortigen rechtlichen Voraussetzungen erlangt wurden. Diese Voraussetzung wäre in NRW z.B. kein Kurs. Ich gehe übrigens regelmäßig in Bayern angeln.
...[FONT="]Von der Geltung ausgenommen sind Fischereischeine, [/FONT][FONT="]die in anderen Ländern ohne das Ablegen der landesgesetzlich vorgeschriebenen Fischerprüfung oder nach Ablegen einer Prüfung unter erleichterten Bedingungen gegenüber der landesgesetzlich vorgeschriebenen Fischerprüfung erteilt wurden.
[FONT="][FONT="]Das "landesgesetzlich" bezieht sich auf [FONT="]"die anderenLänder"[/FONT]in denen eine Prüfung abgelegt wurde (nicht Bayern).[/FONT][/FONT][/FONT]
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