vorstandbeschluss

karpfen69

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guten tag !
habe da eine frage und zwar geht es um unseren verein .
wir haben 2 gewässer ,für den einen gewässer läuft der pacht vertrag dieses jahr aus .für den anderen werden 90 euro genommen .jetzt hat der vorstand beschlossen den see ohne mitglieder versammlung und ideen abzugeben . meine frage geht das ? nur als vorstand beschluss ...
 

Gardenfly

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AW: vorstandbeschluss

Ja, geht da nur der Geschäftsführende Vorstand (beim Amtsgericht eingetragen) rechtskräftige Verträge machen darf, ob es eine Feine Art ist steht auf einen anderen Blatt.
Oft geht es aber um Ärger der hinter den Kulissen mit Verpächter oder Nachbarn ausgetragen wurde und so ein Ende findet.
 

Professor Tinca

Posenangler
Teammitglied
AW: vorstandbeschluss

Klar geht das. Den Vorstand habt ihr ja gewählt.:m
Und einer (oder mehrere davon) müssen den Pachtvertrag ja unterschreiben.

Wenn die Mitglieder nicht einverstanden sind solltet ihr schnell eine Versammlung verlangen und den Vorstand vom Gegenteil überzeugen . . .


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ShangHai

Member
AW: vorstandbeschluss

Sind wir zufällig im gleichen Verein Karpfen69? Diese Story kommt mir beinahe gruselig bekannt vor. ASV Hünxe?
 

karpfen69

New Member
AW: vorstandbeschluss

Sind wir zufällig im gleichen Verein Karpfen69? Diese Story kommt mir beinahe gruselig bekannt vor. ASV Hünxe?




ja genau ,wissen keinen rat mehr müssen uns zusammen stellen und versuchen gegen den beschluss anzugehn .aber dann kennst du das ja das der erste alles macht was er will !
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FisherMan66

überarbeitet
AW: vorstandbeschluss

..... .aber dann kennst du das ja das der erste alles macht was er will !
|krach:

Viel schlimmer als ein selbstherrlicher Vorsitzender sind eigentlich die meinungslosen Mitläufer aus dessen Dunstkreis. Das einzige, was die hinbekommen ist dem Präsi schön nach dem Mund zu reden und sinnvolle Diskussionen in Versammlungen durch Pöbelei so lange zu stöhren, bis keiner mehr Lust hat, etwas zu diskutieren.
Will man da etwas erreichen, muß man die Mitglieder des Vereins mobilisieren - im Vorfeld Gespräche führen und eine gemeinsame Richtung festlegen. Notfalls muss man dann auch bereit sein, die Geschicke des Vereins selbst lenken zu wollen.
Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung kann sich diese Clique dann auch nicht mehr hinwegsetzen.

Es ist aber nicht ganz einfach, so einen Sinneswandel in einem Verein umzusetzen.
 
Zuletzt bearbeitet:

ShangHai

Member
AW: vorstandbeschluss

Ja, stimmt schon, ist schon schade mit dem Karauschensee (Für Interessierte: So heißt der See der abgegeben wird in diesem Thread). Zweifellos ist es auch eine Unverschämtheit, weiterhin die normalen Gebühren zu verlangen.

Da ich jetzt eh nicht so der Vereinsmensch bin und sowieso darüber nachdenke nächstes Jahr den Verein zu wechseln, muss ich gestehen, hielt sich mein Schock in grenzen. Aber ich kann alle verstehen, die sich ernsthaft deswegen aufregen.
 

Balihai

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AW: vorstandbeschluss

Hallo ihr ASV Hünxer,
bin auch im Verein und mein Kumpel Harry sitzt grad neben mir. Haben von Erich schon im März erfahren das der See weg geht. Wir sind aber auch net bereit weiterhin die 90 Teuros zu zahlen. Entweder stellen wir was uff die Beine gegen den Vorstand, oder die bekommen unsere Abmeldung auf der Jahreshauptversammlung....falls wir da in die Opposition ziehen wollen, PN an mich und wir machen nen Meeting in Dinslaken oder so mal nen Abend.

Petri Heil

Uwe
 

Peter51

Member
AW: vorstandbeschluss


hilft denen aber nicht zum aktuellen Problem um es zu beseitigen.

@Hünxer,
Solltet ihr eine Satzung bei euch haben, dann wäre hilfreich zu Wissen
Was darf der Vorstand (Siehe auch unter Aufgaben des Vorstandes).

Was darf die MV ?

Grundsätzlich aber sollte jeder Vorstand eine MV, eine aoMV gibt es lt. BGB nicht, einberufen sobald es an wichtige Entscheidungen geht die für den Verein eine tragende Säule bilden, und das ist in einem Angelverein, das Vereinsgewässer.

§ 36 BGB
Berufung der Mitgliederversammlung


Die Mitgliederversammlung ist in den durch die Satzung bestimmten Fällen sowie dann zu berufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert.

Hier kann der Vorstand in keinster Weise selbst Entscheiden weil es gleichwohl zum Vereinszweck gehört.
Stimmt, kopiert auch einmal den Absatz, immer ohne Klarnamen, wie bei euch der Vereinszweck formuliert wird.
Hege und Pflege oder Ausschlachten und abtreiben?

Ich sehe hier schon Punkte wo ihr einen Antrag nach § 37 Abs. 1 BGB
Berufung auf Verlangen einer Minderheit

(1) Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt.

(2) Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so kann das Amtsgericht die Mitglieder, die das Verlangen gestellt haben, zur Berufung der Versammlung ermächtigen; es kann Anordnungen über die Führung des Vorsitzes in der Versammlung treffen. Zuständig ist das Amtsgericht, das für den Bezirk, in dem der Verein seinen Sitz hat, das Vereinsregister führt. Auf die Ermächtigung muss bei der Berufung der Versammlung Bezug genommen werden.

Wie groß ist euer Verein an Mitgliedern?
Solltet ihr keine Mitgliederliste bekommen, dann weist einmal hierauf hin:
Das privatrechtliche Vereinsrecht gibt den Mitgliedern von Vereinen einen durchsetzbaren Anspruch auf Einsicht in die Mitgliederliste und Herausgabe einer Abschrift mit deren Anschriften (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München, Urteil vorn 05.10.98, Az.: 21 ZE 98.2707‚ 21 CE 98.2707; Sauter/Schweyer, Der eingetragene Verein, 16 Aufl., Rn. 336, rn.w.N.).

Ihr solltet eine Kopie auch dem Registergericht zukommen lassen. Die kümmern sich zwar nicht viel darum fragen aber nach.... ? Stellt dem Vorstand direkt eine Frist, binnen "siehe Saztungsvorgabe" 2; 4; oder 6 Wochen und wenn die nicht darauf eingehen, dann teilt es dem Registergericht mit. Ein Registergericht befindet sich in jedem Amtsgericht das für euch zuständig ist.
Solltet ihr untereinander vernetzt sein, dann macht euch auch untereinander Schlau über das Vorhaben des Vorstandes.

Ein Vorstand ist immer nur der verlängerte Arm einer Mitgliederversammlung, aber als einzelne Person kann man ganrichts erreichen.
Ihr müßt handeln, nicht nur meckern....!
 
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