WAS soll ich tun...???

anglermeister17

Angler par Excellence
Erstmal, es ist mir, selbst als "Altboardie" nicht klar, in welchen Themenbereich dies am besten gehören würde- PLZ- 7er, Angeln Allgemein- was auch immer, falls ein Mod es verschieben mag- gerne...

Ich bin gerade am zweifeln, WAS genau ich tun soll, bezüglich der Verlängerung meines Fischereischeines gibt es leider einige Probleme, was ich so vorher nie gedacht hätte.

Folgende Situation: Als aus RLP Zugezogezogener, Angler der ersten Std, Prüfung gemacht mit 13(!!), Schein mit 14 erhalten, regelm verlängert, nun war er gültig bis Ende 15. Nun in Sindelfingen, in BW wohnhaft, wollte ich diesen verlängern lassen, aber OHNE Zeugnis, was BW als EINZIGSTES BL in D verlangt, vlt noch neben Bayern- gibt es nichts. Hmmm- wo könnte ich nach über 15 J- mit gültigem FS, welcher doch schon eigentlich genug Nachweis der bestandenen Prüfung sein sollte- da ohne Zeugnis ja kein blauer Schein klarerweise- nun nach 2 Umzügen mein Zeugnis abgeblieben sein? Natürlich nichts zu finden. Nun, dann treiben wir eine Kopie des Zeugnisses auf, sollte doch nicht soo schwer sein... denkste!
In Trier, meinem alten Wohnort angerufen, die sagten, das Archiv, in dem sich das Zeugnis befindet, ist unzugänglich geworden wg Schimmelbefalls. Also nichtmal eine Kopie dessen vorhanden! Mir wurde dies schon vor Weihnachten angeboten, ein beglaubigtes Schreiben zugeschickt zu bekommen, bis jetzt nichts derartiges erhalten, auf nochmalige Nachfrage in TR wusste keiner bescheid, da die Kollegin in Urlaub ist... langsam wird mir anders- erstens durch den schwachsinnigen Behördenirrsinn hier, zweitens der Umstand des versiegelten Raums, in dem die Abschrift des Zeugnisses jetzt irgendwo rumdümpelt...!!!
Ich habe mir eigentlich nichts zum Geb Mitte Jan gewünscht, außer in Ruhe angeln gehen zu können- wird wohl nichts, nehme ich an. Aber mal davon abgesehen:
Erstens: Sollte ich mir Sorgen machen, überhaupt hier meinen Schein noch zu bekommen?
Zweitens: Was würdet ihr an meiner Stelle machen?
 
AW: WAS soll ich tun...???

Ich hatte neulich ein Gespräch mit der Fischereibehörde in Brandenburg, dort wurde mir auch gesagt das mein Fischereischein aus Berlin erst geprüfte werden muss weil nicht jeder schein aus Berlin in Brandenburg akzeptiert wird. Hatte ich vorher auch noch nie gehört. Deswegen nehme ich zum nächsten Termin mein Zeugnis aus Sachsen-Anhalt mit.
 

Taxidermist

Well-Known Member
AW: WAS soll ich tun...???

Ist mal wieder typisch für das bürokratische BW!
Eigentlich ist es Ermessenssache des Sachbearbeiters, der könnte auch ohne weiteres deinen schon vorhandenen Fischereischein auf den BW-Schein ändern.
Schade das es eigentlich die Regel zu sein scheint, gegen den Bürger zu entscheiden, aber dies ist wie schon gesagt, typisch auf BW Amtsstuben!
Vor ca.25 Jahren, nach zahreichen Umzügen in Deutschland, reichte der Fischereischein aus RLP bei mir aus.
Ich habe zwar meine Prüfungsurkunde noch, aber dannach wurde gar nicht gefragt!
Wahrscheinlich nur einfach Glück gehabt?
Ich würde zunächst mal da in Trier Druck machen, zur Not anbieten selbst im Schimmelarchiv zu suchen!
Eine schriftliche Anfrage dürfte mehr Erfolg zeigen, als Telefonieren um abgewimmelt zu werden!

Jürgen
 

Kaulbarschbube

Labern und labern lassen
AW: WAS soll ich tun...???

Frag doch mal bei deinem zuständigen Verband nach. Eventuell haben die noch Unterlagen zu deiner Prüfung.

Ich hatte auch mal nach über 25-jähriger Angelpause das Problem, dass mein Nachweis der bestandenen Prüfung von 1980 weg war. Also hatte ich bei meinem damaligen Angelverein nachgefragt, die hatten mich an den Verband hessischer Fischer verwiesen. Nach einem Anruf dort kam dann ein Brief, dass meine Unterlagen dort noch im Archiv sind. Gegen eine geringe Gebühr habe ich kurze Zeit später mein Duplikat in den Händen halten können.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: WAS soll ich tun...???

Grundsätzlich:
Gültige Fischereischeine jeden Bundeslandes werden in jedem anderen Bundesland anerkannt (Föderalismusreform), solange Du "nur" als Gastangler kommst.

Bayern und Baden-Württemberg verlangen jedoch bei Umzug (Verlegung erster Wohnsitz) in das jeweilige Land den Nachweis einer Prüfung, der mit der jeweils in B oder B-W verlangen Prüfung insoweit übereinstimmt, dass man nicht nur die Prüfung geschafft hat, sondern auch an einem Kurs teilgenommen hat, da der Kurs Bedingung zur Erlangung der Prüfung in B und B-W ist, während in vielen anderen Bundesländern kein Kurs notwendig ist.

Zuständig ist dabei im Normalfall das Rathaus der Gemeinde, in die Du ziehst.

Hier kommt es dann wiederum auf den Sachbearbeiter an, was der akzeptiert (waren zu der Zeit Deiner Prüfung im Saarland Kurse vorgeschrieben, KÖNNTE dem Sachbearbeiter das als Nachweis reichen, MUSS aber nicht)..

Stellt der sich stur, musst Du hier in B-W schlicht nochmal die Prüfung machen, inkl. Pflichtkurs mit mindestens 30 Stunden (können inzwischen auch mehr Pflichtstunden sein)....

Die in anderen Bundesländern ausgestellten gültigen Fischereischeine sind bei Umzug nach B-W längstens bis zum Ende des auf die Wohnungsnahme nachfolgenden Kalenderjahres gültig.

Viel Spaß im anglerfeindlichen B-W............
 
AW: WAS soll ich tun...???

Hier hilft die Verwaltungsverordnung Landesfischereiverordnung. Abscnitt 6, regelt die §§ 31 - 35 des Fischereirechts zum Fischereischein.
In diesem Abschnitt 6 ist genau beschrieben was die Behörde zu prüfen hat.

6.4 Der Fischereischein auf Lebenszeit wird nur erteilt, wenn die antragstellende Person die für die Ausübung der Fischerei erforderliche Sachkunde besitzt (§ 31 Absatz 2 Satz 1 FischG, § 14 Absatz 2 LFischVO). Bei der Ausstellung des Fischereischeins auf Lebenszeit sind daher die Voraussetzungen des § 14 Absatz 2 LFischVO zu prüfen. Die erteilende Behörde soll in ihren Unterlagen vermerken, welcher Sachkundenachweis (§ 14 Absatz 2 Nummer 1 bis 4 LFischVO) erbracht wurde oder wenn im Fall des § 14 Absatz 3 Nummer 2 LFischVO vom Nachweis der Sachkunde unbefristet abgesehen wurde. Vom Nachweis der Sachkunde wird nach § 14 Absatz 3 Nummer 2 LFischVO abgesehen bei Personen, die in den Jahren 1976 bis 1980 mindestens einen Jahresfischereischein oder Jahresfischereischein für Kinder und Jugendliche erworben hatten.

Und wenn das alles nicht passt, herzlich willkommen beim Kurs.
 
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Ruti Island

Guest
AW: WAS soll ich tun...???

Genau, man muss ja oft bei der Anmeldung im Verein Kopie von Zeugnis und Fischereischein mit einreichen.
 

Taxidermist

Well-Known Member
AW: WAS soll ich tun...???

Vor ein paar Wochen hätte ich dir noch geraten die Behörde zu fixxxn, in dem du dich für einen Tag wieder in deiner alten Heimat anmeldest, deinen Fischereischein abholst und wieder ummeldest.
So läuft das aber nicht mehr, dank geänderten Meldegesetzen in 2016!

Jürgen
 
R

Ruti Island

Guest
AW: WAS soll ich tun...???

Hätte ich zuerst auch dran gedacht.

Vor ein paar Wochen hätte ich dir noch geraten die Behörde zu fixxxn, in dem du dich für einen Tag wieder in deiner alten Heimat anmeldest, deinen Fischereischein abholst und wieder ummeldest.


Allerdings gilt:

Die in anderen Bundesländern ausgestellten gültigen Fischereischeine sind bei Umzug nach B-W längstens bis zum Ende des auf die Wohnungsnahme nachfolgenden Kalenderjahres gültig.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: WAS soll ich tun...???

@ willmalwassagen:
Das sind die Voraussetzungen für Eingeborene.

Für Zugezogene gilt zuerst mal:

Landesfischereiverordnung - LFischVO -
Sachkundenachweis
§ 14 (2) 4
(2) Ausreichende Kenntnisse im Sinne des Absatzes 1 besitzen:

4. Personen, die die Prüfung nach § 15, eine amtliche Fischereiprüfung in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland oder eine von der Fischereibehörde als gleichwertig anerkannte sonstige Prüfung auf fischereilichem Gebiet bestanden haben.
 
AW: WAS soll ich tun...???

Hallo Thomas,
nicht von allen Bundesländern werden die Scheine anerkannt.
 

Muckimors

Member
AW: WAS soll ich tun...???

Was lese ich da ? "Ermessen" ? #q Lies Dir mal Ermessen bei Wikipedia durch...dann weißt Du, warum es Behördensachbearbeiter gibt, die einem das Leben schwer machen....aus reiner Freude am Ärger machen..

Gruß Muckimors
 

Krabat_11

Active Member
AW: WAS soll ich tun...???

Grundsätzlich:
Gültige Fischereischeine jeden Bundeslandes werden in jedem anderen Bundesland anerkannt (Föderalismusreform), solange Du "nur" als Gastangler kommst.

Bayern und Baden-Württemberg verlangen jedoch bei Umzug (Verlegung erster Wohnsitz) in das jeweilige Land den Nachweis einer Prüfung, der mit der jeweils in B oder B-W verlangen Prüfung insoweit übereinstimmt, dass man nicht nur die Prüfung geschafft hat, sondern auch an einem Kurs teilgenommen hat, da der Kurs Bedingung zur Erlangung der Prüfung in B und B-W ist, während in vielen anderen Bundesländern kein Kurs notwendig ist.

Zuständig ist dabei im Normalfall das Rathaus der Gemeinde, in die Du ziehst.

Hier kommt es dann wiederum auf den Sachbearbeiter an, was der akzeptiert (waren zu der Zeit Deiner Prüfung im Saarland Kurse vorgeschrieben, KÖNNTE dem Sachbearbeiter das als Nachweis reichen, MUSS aber nicht)..

Stellt der sich stur, musst Du hier in B-W schlicht nochmal die Prüfung machen, inkl. Pflichtkurs mit mindestens 30 Stunden (können inzwischen auch mehr Pflichtstunden sein)....

Die in anderen Bundesländern ausgestellten gültigen Fischereischeine sind bei Umzug nach B-W längstens bis zum Ende des auf die Wohnungsnahme nachfolgenden Kalenderjahres gültig.

Viel Spaß im anglerfeindlichen B-W............

Hmmm, Thomas bist Du Dir da so sicher?
Also bei mir war es so:
Prüfung 1976 in S-H gemacht, 1989 nach BW umgezogen, irgendwann mal in den 90ern nen Fischereischein geholt, längstens abgelaufen und in 2012 nen neuen ausstellen lassen. Ok, mit meinem 38 Jahre alten Zeugnis und der Tatsache, dass es aus S-H war haben sie etwas gefremdelt, aber nach 10 Minzten war ich mit neuem Schein wieder aus dem Rathaus draußen.....
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: WAS soll ich tun...???

Wie gesagt:
Kommt auf den Sachbearbeiter mit an.
Haste halt Glück gehabt (vielleicht Angler gewesen?)
 

viti55

New Member
AW: WAS soll ich tun...???

Hallo,
Vor 10 jahren beim verlängern wurde ich weggeschickt um neues Foto zu bringen, da mein auf "Lehbenszeit" ausgestellter Schein musste erneuert werden.
Am 28 Dez. 2015 war ich mal wieder im Rathaus zum verlängern,
musste wieder nach Hause um Zeugniss zu holen, wo ich zurückkam sagte die gute Frau dass ich für 2015 nochmal bezahlen muss, oder ich muss in 2016 kommen ....
 
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