Wie ist das jetzt mit dem Zelten....

Orothred

Well-Known Member
Titel sagts eigentlich schon.....

Wildcampen ist ja grundsätzlich verboten. Dennoch sehe ich oft auf Youtube, das über Nacht geangelt wird mit Zelt und allem was so dazu gehört.

Wie ist die rechtliche Lage jetzt genau, was darf man und was darf man nicht? Und da ich das Thema in den PLZ-Bereich stelle: WO darf ich, wenn überhaupt, zelten und angeln?
 
G

Gelöschte Mitglieder 136077

Guest
Kommt glaub ich auch drauf an, ob das Zelt einen Boden hat oder nicht. Wenn nicht, dann ist es nur ein einfacher Wetterschutz und erlaubt meine ich. Kenne mich damit aber allerdings nicht so gut aus. Ist aber auch egal, denn was man darf steht i. d. R. auf Erlaubnisscheinen / Gewässerordnung.
 

Dorschbremse

Urlaub ist grundsätzlich zu kurz
Teammitglied
Der Kandidat hat 100 Punkte thumbsup
 
Hier ein paar Infos zum Zelten:



Bestimmungen zum Zelten, Grillen, Feuer – auch in der offenen Landschaft - etc. werden allgemein über das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) geregelt.

http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=WaldLG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true



In Kurzform:

§ 27 Zelte, Wohnwagen, Wohnmobile

In der freien Landschaft sind außerhalb von genehmigten Campingplätzen das Zelten, das Aufstellen von Wohnwagen und Wohnmobilen sowie der Aufenthalt in Zelten, Wohnmobilen und Wohnwagen nicht gestattet.



Ausnahmen gibt es in § 28:



§ 28Weiter gehende Gestattungen

Die Waldbesitzenden und sonstigen Grundbesitzenden können die Benutzung ihrer Grundstücke über die Regelungen der §§ 23 bis 25, 26 Abs. 1 und des § 27 hinaus gestatten. 2Eine Gestattung nach § 27 darf nur begrenzt auf wenige Tage und nur in Einzelfällen erteilt werden.



Ohne Genehmigung des Grundbesitzers ist Zelten in der freien Landschaft also untersagt.



Liest man die Interpretation des NWaldLG, ist quasi auch ein Anglerschirm mit Überwurf klares Zelten:



Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung – Kommentar:

§27 2.1 Zelten:

Zelt ist im Allgemeinen ein Mantel aus wasserdichtem Zelttuch (Zeltleinwand), das mittels Leinen und Pflöcken (Heringe) am Boden befestigt wird. Aber auch andere Bauformen von Zelten sind denkbar und von dieser Vorschrift erfasst, etwa ein Indianer-Tipi oder ein Zelt aus Zweigen und Ästen. Bereits das Aufrichten eines Zeltes ist zelten.



Ein Angelschirm, Zelt ohne Boden etc. wird quasi vom Angelverein geduldet, strikt genommen ist es aber verboten. Bisher sind mir allerdings keine Probleme bekannt.



Mit freundlichen Grüßen

i.A Dr. Matthias Emmrich (Dipl. Biologe)
-Fischereibiologe-

Anglerverband Niedersachsen e.V.


Brüsseler Straße 4 | 30539 Hannover

Tel.: 0511 357266-0 | Fax: 0511 35726670 | www.av-nds.de

Tel.: 0511 357266-22 | Mobil: 0151 57994307| m.emmrich@av-nds.de

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